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Erstes Blatt.

Derantwortl. Redakteur: G. Schreck er in Hanau«

Erscheint täglich mit Ausnahme der toonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

ickt und verlegt in der Duchdruckerei der verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

EinrückungSgebühr:

S&I Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg, für Auswärts 35 Pfg.

BezngSpreiS:

Aerteljahrlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., ffc aus- W«tig« Abonnmten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Nr. 114

Ferirwretiianiklilust 4ir. 605

Samstag ven 17. Mai

Fernfprechanlchlui; Nr. 605.

Gefundene und ecrioreiit Gegenstände re.

Gefunden: 2 Kontobücher, das eine mit dem Namen Anna Waldmann. 1 Herrenportemonnaie mit einigen Pfennigen Inhalt und mehreren Konsummarken. 1 neuer Kinder schuh. 1 Schlüsselring mit zwei neuen Schlüsseln und einer Schlinke. 1 Blecheimer.

Verloren: 1 Lotterieloos der Kgl. Preuß. Klassen- lotterie Nr. 179616. 1 schwarze Kinderschürze. 1 goldene Brosche.

Hanau den 17. Mai 1902.

Hus Stadt und £and.

Hanau, 17. Mai.

Lokal-historische Notizen.

1T. Mai 1797 fand der Einzug des Prinzen Wilhelm und seiner neuvermählten Gattin Auguste von Preußen

in Hanau statt. Hierbei entstand ein Streit der Äädter- und Neustädter-Bürger, dadurch veranlaßt, die Altstädter junge Mannschaft den Neustädtern Eintritt in die Altstadt verwehrten.

Alt- daß den

19. Mai 1632 feierte Gustav Adolfs Gemahlin in Hanau das Pfingstfest.

19. Mai 1821 starb zu Frankfurt a. M. Carl Con- Stantin, Prinz von Hkssen-Rotenburg (Sohn des Land­grafen Sonstamin und Bruder des Landgrafen Carl Emannel) 69 Jahre alt, früher Oberst des königl. französiichen Kavallerie - Regimentes Royal Allemand, seit 1789 ein wilder Revolutionär zu Paris, weicher seine Fm stenwürde ablegte und sich Charles Hesse nannte, unter welchem Namen er allbekannt war. Aus der Genealogie des Hauses Hessen ließ ihn Landgraf Wil­helm IX. für immer auslöschen. Der Guillotine ent­ging er, weil er, wenn auch noch o wild, doch zu un­bedeutend war, indeß wurde er unter der Consular- regierung wegen einer Verschwörung auf die Insel Re deportirt; nach seiner Freilassung verließ er Frankreich und hielt sich meist in Frankfurt auf; die Tracht und Gesinnung der Jakobiner behielt er bis au seinen Tod.

* * * Oestsntttche Sitzung der Stadtverordneten- verlammlung

vom 15. M a i 1902.

(Schluß.)

Anträge und Interpellationen.

Ueber den Inhalt der Anträge ist bereits gestern von uns berichtet worden. Wegen Abweienheit des Vorstehers bezw. deS Erforderniffes der Vorberatbung erklärte sich der Antrag­steller Hoch einverstanden, daß die Anträge der Kommission überwiesen werden. Die erste Interpellation hat Bezug auf den Antrag und es wird gefragt, aus welchen Gründen sind die Nothstands arbeiten eingestellt und in welcher Weise können sie fortgefühn werden. Oberbürgermeister Gebeschu 8 führt in der Beantwortung gus, die Antwort sei bald gegeben. Die Nothstandsarbener wurden Ende März entlassen, die Arbeitslosen Ende April, und zwar in beiden Fällen, weil nur bis dahin die Mittel bewilligt waren. Der Interpellant Hoch führt aus, die Nothstandsarbeiten hörten Ende März auf, ohne Rücksicht daraus, ob die Verhältnisse, unter denen die Stadtverordneten s. Zt. die Mittel bewilligt, sich geändert haben oder nicht. Man habe früher darauf hingewiesen, daß die Nothstandsarbeiter nach eingetreienem Frühjahr in den landwirihschaftlichcn Betrieben Unterkommen finden könnten. Dies habe in diesem Jahre das schlechte Wetter verhindert, die Bauthätigkeit sei ebenfalls in diesem Jahre eine sehr geringe, dies Alles habe zur Folge, daß die Leute kein Unterkommen finden und der Armenkommission zur Last fallen. Dies müsse möglichst vermieden werden, denn das Armenbrod schmecke bitter, darüber helfen alle ichönen Redensarten an dieser Stelle nicht hinweg. Den Termin so strikte auf den Tag einzuhalten, daS führe zu schweren Schäden, einige der Leute seien über 50 und 60 Jahre alt und könnten xur schwer anderweitig unterkommen. Sie wollten mit ihrem Antrag dem Magistrat die Möglichkeit geben, gerechter zu ver- fahren, einer der Arbeiter, der ihn um seinen Rath gebeten, habe ihm ja auch mitgetheilt, der Herr Oberbürgermeister hätte stch ausgesprochen, er würde den Arbeiter gerne beschäftigen, wenn die Mittel vorhanden wären. Oberbürgermeister Dr. Gebeschus erwidert, es sei möglich, daß er eine derartige Aeußerung gethan und das sei ja auch der Fall, er würde am liebsten Jeden beschäftigen, wenn die Mittel vorhanden wären. Aber einerseits sei ja mit einer derartigen platonischen Beschäftigung den Leuten nicht gedient, andererseits bewahre

sie ihn vor Ausgaben, von denen er nicht wisse, wo die Mittel dafür Herzunebmen sind. Redner gibt eine längere Darlegung, die darin gipfelt, daß nach Umlegung des Schioßgarlens gar kein Objekt mehr vorhanden ist, womit die schwächlichen Ar­beiter beschäftigt werden könnten, ultima ratio: es bleibt keine andere Wahl, als sich an die Armenkommilsion zu wenden, sie mag hart sein, aber es bleibt nichts anderes übrig.

Die zweite Anfrage stellt Smdiv. Craß, ob dem Ober­bürgermeister besannt ist, daß ein Beamter des Gaswerks sich Ver­untreuungen hat zu Schulden kommen lassen? Der Interpellant erklärt, es zirkulirten Gerüchte in der Stadt, nach welchen dem Gasdirektor mitgetheilt worden fei, daß ein Beamter Ver­untreuungen bedangen habe, ohne daß gegen denselben einge­schritten worden wäre. Dies sei um so mehr zu verwundern, als man damals gegen den Laternenanzünder, der sich ver­schlafen hatte, seit kategorisch vorgegangen sei. Die Gerechtig­keit gebiete, daß hier eingeschritten werde. Oberbürgermeister Dr. Gedeschus führt aus, etwas Wahres sei daran. Vor etwa 3 oder 4 Wochen habe ihm der Herr Gasdireklor mit« getheilt, vor etwa 2 Jahren Kabe ein Arbeiter, dem die Ent­leerung der Gasautomaten obliegt, den Betrag aus einem Automat nicht abgeliefert. Er (der Direktor) habe den Arbeiter darüber zur Rede gestellt, und dieser habe sich damit entschul­digt, daß seine Frau krank war und er mit seinem Gelde nicht ausgekommen sei. Er habe den Betrag ersetzt. Der Arbeiter ist damals mit dem Entziehen der Zulage bestraft worden, die Entlastung habe der Direktor n cht aussprechen wollen, weil es die einzige Verfehlung des Mannes war. Er (Redner) habe dem Direktor daraufhin seine Meinung dahin kundgegeben, sein Verhalten wäre nicht richtig gewesen, er hätte den Vorfall melden müssen. Weil die Verfehlung menschlich begreiflich, auch zwei Jahre zurückliege, habe er (Redner) die so­fortige Entlassung ebenfalls für zu hart gehalten, dem Betreffenden aber sagen lasten, er möge sich um eine andere Stelle umfeyen. Dieser habe nunmehr eine solche in Aussicht. Es sei also kein Beamter, sondern ein Arbeiter gewesen. Stadiv. Craß bleibt dabei, der Gasdirektor habe nicht korrekt gehandelt, wenn er nun.einmal den gestrengen Herrn Direktor herauskehre, müsse er sich auch gleich bleiben. Oberbürgermeister Dr. Gebejchus nimmt den Gasdirekror in Schutz und hält es nicht für richtig, daß man dem Beamten, dessen gutes Herz einmal über sein Pflichtgefühl gesiegt habe, noch hinterher einen Tritt gebe. Herrn Craß schienen ja aller­dings die Laternenanzünder am Herzen zu liegen, aber der darauf bezügliche Fall liege doch wesentlich anders, als wie ihn Herr Craß neulich hier dargestellt habe. Der Betreffende habe mehrfach und trotz ertheilter Verwarnungen die Laternen brennen lassen, von Verschlafen könne keine Rede sein, denn morgens um 8 Uhr schlafe man nicht mehr, wenn er krank war, hätte er einen Vertreter stellen müssen.

Es entspinnt sich noch eine Geschäfisordnungsdebatte, die sich u. A. darum dreht, ob zur Besprechung der Interpellation ein Beschluß der Versammlung nothwendig sei oder nicht. Eine Besprechung wird schließlich abgklehnt.

Kleinere Vorlagen.

Für das laufende Rechnungsjahr sind 1118.72 Mark an Polizeikosten nachzub. willigen. Der Normalsatz der auf den Kopf der Civil - Bevölkerung entfallenden Kosten beträgt 70 Pfg., welcher sich laut Feststellungsbeschluß nach Berücksichtigung der von der Stadt aufzuwendenden Kosten für die der Stadtverwaltung obliegenden Polizeizweige auf 28 Pfg. pro Kopf ermäßigt. Die Vorlage erhält Ge­nehmigung. Für Ueberstunden an der Mädchenvolksschule werden 300 Mk. bewilligt, zur Befestigung von Sturmschäden an städt. Gebäuden 1774.39 Mk. Der wegen Zertrüm­merung einer Fensterscheibe bei Gelegenheit einer Feuerwehr­übung s. Z. aufgenommene Rechtsstreit ist nunmehr zu Un- gunsten der Stadt entschieden, die Feuerwehr ist gerichis'eitig als eine städt. Einrichtung erklärt, folglich habe die Stadt für den Schaden zu haften. Der Stuttgarter Versicherungsverein übernimmt 8O°.'o der Haftsunme, die Stadt hat 2O°/o zu tragen, welche die zur Nachbewilligung geforderte Summe von 42.52 Mk. barstellen. Wird genehmigt. Zur Lehrerruhe­gehaltskasse werden für 1901 2146 Mk. nachbewilligt, desgl. für 1902 663 und 793 Mk. Dem Erlaß der Verzinsung der Kosten für die Kabellegung nach dem Fabrikgebäude der Firma Gebr. Lieber wird zugestimmt. Zwecks Umwechselung der Gasrohrleitung in der Wilhelmsstraße zwischen Bogen­strafe und Wilhelmsbrücke werden für Rechnung der Gas- welkskasse 2400 Mk. nachbewilligt, ferner 14.63 Mk. für Überschreitung bei Errichtung der Desinfektionsanstalt. Das für die Gehaltsberechnung maßgebende Dienstalter des Diresiors der höheren Mädchenschule wird vom 1. April 1896 ab festgesetzt. Für die Beleuchtung der Geschäftsräume ist durch Verlegung von städt. Bureaus in das Stadtschloß ein Mehrbedarf von 386.07 Mk. nothwendig geworden, welcher

Die heutige Nummer umfaßt außer dem Uuterhaltungsblatt 12 Seiten

Betrag nachbewilligt wird. Einige andere kleine Vorlagen sind rein formeller Natur und werden in zustimmendem Sinne erledigt.

** Die Maifestrede des Genossen Hoch. Im Anschluß an den auch von uns berichteten Zwischenfall in der Stadtverordnetenversammlung, hervorgerufen durch die Maifest­rede des sozialdemokratischen Stadiv. Hoch, in welcher der­selbe die Gesinnung der Dtadto.-Vers. in Parallele gestellt haben sollte mit brutaler Denkweise, fühlt sich Genosse Hoch doch nachträglich bemüßigt, in derVolksstimme" näher auf den Sachverhalt einzugehen. Es wird dort bemerkt,daß Genosse Hoch eine genaue Niederschrift der Worte nicht mehr besitze, sie daher nur aus dem Gedächtniß wiedergeben könne, natürlich möglichst wortgetreu und sicher in dem Sinne, wie sie damals wirklich lauteten:

Nachdem Genosse Hoch den Zuruf des Grafen v. Arnim und die daraus sich ergebende Gesinnung in scharfer Form vcrurtheilt hatte, fuhr er fort: Auch in unserer Stadtverordneten-Versammlung haben einige Herren Ausführungen gemacht, welche beweisen, daß ihre Anschauung mit der des Herrn v. Arnim sehr nahe ver­wandt sei."

Ueber alle Herren in der Stadiv.-Vers. habe Genosse Hoch noch nicht urtheilen können, weil sich in diesem Jahre erst ein kleiner Theil der Herren zu Aeußerungen veranlaßt gesehen habe. Seine Bemerkungen zielten also nur aus diejenigen Herren, welche bisher ihre Stellung zu den einzelnen Fragen begründet haben und in diesem Umfange halte Genosse Hoch seine Aeußerung durchaus aufrecht. Mit dem Bericht der Hau. Zig.", dessen ungenaue Abfassung übrigens auf den ersten Blick ins Auge falle, habe Genosse Hoch gar nichts zu thun."

Redaktionell. E Des hl. Pfingstfestes halber erscheint die nächste Nummer unseres Blattes erst Dienstag den 20. Mai zu gewohnter Stunde.

* Pfingsten. Nach dem heutigen Stand des Wetters stehen keine schöne Pfingstfeierlage in Aussicht. Der Himmel blickt trübe und grau h-rnieder und dieses im Verein mit dem ziemlich unablässigen Regen gibt schlechte Aussichten für die projeklirten Pfingstausflüge; es wird wohl mancher davon zu Wasser werden. In der Hoffnung, daß es nicht ganz so schlimm werde, wie es heute den Anschein hat, wünschen wir trotzdem unseren Leiern vergnügte Feiertage!

* Zur Sonntagsruhe. Am ersten Pfingstfeler- tag ist a) der Handel mit Back- und Konditoreiwaaren, mit Fleisch und Wurst, Vorkostartikeln und mit Milch von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags jedoch ausschließlich der für den Hauptgottesdienst festgesetzten Unterbrechung zugelassen, b) der Handel mit Kolonialwaaren, mit Blumen, Tabak, Bier und Wein, Zigarren während zweier Stunden vor Beginn der Pause für den Hauptgottesdienst und nicht über 12 Uhr mittags hinaus, die Zeitungsspedition aber wie an sonstigen Sonn- und Festtagen gestattet. Für den Milch­handel ist außerdem im ganzen Regierungsbezirk an Sonn- und Festtagen noch die Nachmittagsstunde von 6 bis 7 Uhr freigegeben. Für den zweiten Pfingstfeiertag gelten die für einen gewöhnlichen Sonntag zutreffenden Bestimmungen.

* Paffirt. In verflossener Nacht 12 Uhr 24 Min. passirte Se.- Maj. der Kaiser auf der Rückreise nach Wildpark mittels Sonderzuges die hiesige Station.

* Bestätigung. An Stelle des verstorbenen Dr. L. Bickell zu Marburg ist, lautAmtsblatt", der Unioerstiätsprofessor Dr. von Drach in Marburg zum Bezirkskonjervator des Re­gierungsbezirkes Cassil gewählt und von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinai-Angelegenheiten in dieser Eigenschaft auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 19. November 1891 bestätigt worden. Dr. von Drach ver­tritt in der bezeichneten Stellung gleichzeitig für den Umfang des Regierungsbezirks Casfel den Königlichen Konservator der Kunstdenkmäler in Berlin; es sind daher Anzeigen, Anträge und Ansuchen auf dem Gebiete der Denkmalspflege in erster Linie an ihn zu richten.

* Trichinen- und Schlachtviehschau. Von 45 Fleischbeschauern des Landkreises Hanau wurden im Jahre 1901 16 780 Schweine untersucht gegen 15 897 im Vorjahre. Trichinen und Finnen wurden nicht festgestellt.

* Gedenktag. Am 20. August d. Js. wird, worauf schon imHessenland" durch einen Vortrag des Herrn Staats­sekretärs v. Weyrauch aufmerksam gemacht worden ist, pn Jahrhundert verflossen sein seit dem Tage, wo Kurfürst Fried­rich Wilhelm I. von Hessen im Schlosse zu Philippsruhe geboren wurde. Vorausstchilich wird dieser Gedenktag deS letzten Stammesfürsten aus dem Hause Brabant, welches sechs volle Jahrhunderte in unserem Lande regiert hat, zu Er- innerungsfeiern mancherlei Art Veranlassung bieten. Wir