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Bezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckern des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Erstes Blatt.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrncknngsgebiihr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantivortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

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Nr. 87 Fernsprechanschlnß Nr. 605.

Montag den 14. April

Fernsprechanschlnß Nr. 605.

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1902

Amtliches.

Landkreis hanau.

Bekanntmachungen des Königl. Landrathsamtes.

In Röd elhei m, Kreis Frankfurt, ist die Geflügelcholera crl oschen.

Hanau den 12. April 1902.

Der Königliche Landrath.

V 3526 I. A.: Schneider, Kreissekretär.

Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, in deren Bezirken auswärts veranlagte Gewerbebetriebe be­legen sind, mache ich auf die Vorschrift im Artikel 40 Nr. 2 der Gewerbesteuer-Anweisung vom 4. 11. 95 aufmerksam, wo­nach das auf ihre Gemeinde zum Zwecke der kommunalen Be­steuerung entfallende Gewerbesteuersoll durch Summirung der in Spalte 7 der Rolle und der Nachweisung nach Muster 22 verzeichneten Beträge am Ende der Rolle zu berechnen und diese Berechnung unterschriftlich zu vollziehen ist (vergl. Muster 12, Seite 160 a. a. O.).

Das Ergebniß der Berechnung ist mir bis zum 36. April d. Js. und zwar unter Mittheilung der auf die ein­zelnen Gewerbesteuerklassen entfallenden Summen, anzuzeigen. In Gemeinden, in denen sich auswärts veranlagte' Betriebe nicht befinden, hat sich diese Anzeige auf die Gesammtsumme der in Spalte 7 der Rolle verzeichneten Beträge und die auf die einzelnen Gewerbesteuerklassen entfallenden Summen zu beschränken.

Hanau den 12. April 1902.

Der Königliche Landrath.

J. St. 1989 J. A.r Valentin er^Mes-Messor.

Hue Stadt und Land.

Hanau den 14, April.

Lokal-historische Notizen.

1 4. April 1455. Gerichts- und Polizei-Ordnung des Landgrafen Ludwig I. Dieselbe enthält Manches, was Grundlage der späteren Gesetzgebung und Lebensordnung ist (wie denn ähnliche Ordnungen um dieselbe Zeit in vielen andern Ländern und Städten erlassen wurden). Dahin gehört, daß bei Nacht Niemand ohne Wisch (brennenden Strohwisch) oder Laterne über die Straße gehen durfte, was bis zur Einführung der Straßen­beleuchtung bekanntlich oft sehr streng gehandhabt worden ist, oder daß das Nachtläuten (um 8 oder 9 Uhr) ein­geführt ward, welches noch jetzt überall besteht, damals

Feuilleton.

Monatsoper.

= Hanau, 14. April. '

Unseren Gästen im Stadttheater, Herrn Dir. Reimann mit seiner Künstlerschaar, die ohnehin durch die Ungunst der diesjährigen gedrückten Verhältnisse zu leiden haben, ist nun in bem herrlichen Frühlingswetter ein weiterer schlimmer Feind entstanden, der mit seinem Gefolgsmann, dem Ritter Sonnenschein, selbst den verlockendsten Klängen Strauß'scher Weisen einen erfolgreichen Widerstand entgegensetzen kann. Zeigte doch der sonst an den Sonntagen wohlgefüllte Zuschauerraum gestern be­denkliche Lücken, obwohl Herr Direktor Reimann alles aufbietet, um den Besuchern den Aufenthalt so amüsant wie nur möglich zu gestalten. Unsere Gäste haben in diesem Jahre durchweg den übermüthigen prickelnden und zuweilen auch pickanten Humor auf ihre Fahne ge­schrieben, dessen Herrschaft man sich doch sonst so gerne unterwirft und oer die Grübeleien und Sorgen des ernsten Daseinskampses für einige Stunden vergessen macht. Dem Programm der letzten Theaterabende hätte selbst der ärgste Hypochonder nicht widerstehen können und wenn er den fröhlichen Weisen von Millöcker im „Bettelstudenten" und im „Verwunschenen Schloß" noch widerstanden hätte, so wäre er gestern von Strauß im „Waldmeister" sicher fitritt worden, denn dem reizen- ocn Lied Paulinens im zweiten Akte hätte er nicht Stand halten können. Die neue Operette von Strauß, mit der uns der gestrige Abend bekannt machte, hat überhaupt recht gut gefallen, sie offenbart die schöpferische Eiaenart des Meisters in der heiteren Tonkunst und enthält ganz reizende Sätze. Auch die Handlung ist ganz amüsant und kurzweilig gestaltet. Die Poesie, die sich um den würzigen Wald­meister gewoben, ist in die Handlung nicht ohne Geschick hineingeflochten, wenn auch diese mit der Fülle harmonischer Reize nicht gleichen Schritt hält. Auch Millöckers Operette vom Freitag „Das verwunschene Schloß hatte einen recht hübschen Erfolg. Die Idee der Handlung ist nicht ganz originell, aber ganz hübsch und unterhaltend herausgearbeitet, die Musik graziös unb gefällig und von einer unmuthigen Frische Die Wirkung des Ganzen beruht auf Contrasten, die einerseits durch die einfache Treuherzigkeit des Bauernburschen Sepp mit seinem Ge­nossen, dem Andredh repräsentirt werden, andererseits durch die vornehme Gesellschaft des Grafen Geiersburg. Alle Aufführungen dieser Woche waren bitrdi Direktor Reimann und Kapellmeister Bryk gut vorbereitet und nahmen den besten Verlauf. Unter den Einzeldarstellern zeichnete,r

aber zum Zeichen diente, daß die Bier- und Weinhäuser von den Gästen geräumt werden mußten. Die auf die Vergehen gesetzten Strafen waren streng; z. B. war das Spielen (Bret- und Würfelspiel) nicht allein bei Geldstrafe, sondern auch bei vierwöchiger Verbannung aus der Stadt verboten; ohne Laterne zu gehen oder über die Weinglocke hinaus im Wirthshaus Gäste zu halten oder als Gast zu sitzen, kostete drei Pfd. Heller (60 Schillinge); wer aber des Abends ohne Licht „in unziemlichen Sachen mit Werfen oder Rufen die Leute zu erschrecken und zu wecken, den Leuten ihre Fenster, Thore und Fässer zu schlagen oder Wagen umzuwerfen funden wird, der soll nicht allein die höchste Geldstrafe zahlen, sondern auch vier Wochen aus der Stadt ge­wiesen und kehrt er innerhalb dieses Termins zurück, vier Wochen in Haft gesetzt werden".

* Kontrol-Versammlung. Dienstag den 15. April Vormittags 9 Uhr, in W ind e cken (Schloßberg): Reservisten, Wehrleute I und Ersatzreservisten (Jahrgänge 1889— 1901) sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mann­schaften von Baiersröderhof, Butterstadt, Eichen, Erbstadt und Windecken; Vormittags 11 Uhr: Desgleichen von Kilian- städten, Marköbel mit Hirzbacherhof, Oberdorfelden und Ost­heim; Nachmittags 3'/, Uhr in Bruchköbel (Schulhof): Desgleichen von Bruchköbel, Kinzigheimerhof, Mittelbuchen, Niederissigheim, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimerhof und Oberissigheim.

* Orientreise des Landgrafen von Hessen. Se. Königl. Hoheit Landgraf Alexander von Hessen wurde am Samstag in Konstantinopel von dem SuttanulAudienz em­pfangen, der ihm den Großkordon des Mebjidie-Ordens mit Brillanten verlieh. Schon einmal wurde einem hessischen Fürsten eine türkische Auszeichnung zu Theil. Dem Land­grafen Friedrich II., dem Stammvater der landgräflichen Fa­milie, ließ Sultan Mustafa III. 1770 durch seinen Gesandten ein kostbares Zelt überbringen. (Orden gab es damals in der Türkei noch nicht). Unter diesem Zelte nahm Kaiser Leo­pold II. am 11. Oktober 1790 in dem bekannten, zum Schutze der damaligen Kaiserkrönung bei Bergen errichteten hessischen Lager mit den hessischen und zahlreichen andern Fürstlichkeiten auf Einladung des Landgrafen Wilhelm IX. das Mittags­mahl ein.

* Mainkanalisationund Oberrheinregulirung Aus München wird berichtet: Bei Berathung des Etats des Ministeriums des Innern im Finanzausschuß der Reichsraths- . kammer bemerkte Se. f. H. Prinz Ludwig unter Hinweis auf das geplante Projekt der Oberrheinregulirung bei Siraßburg

sich wieder besonders die Damen Elfe Brange, Rosa Reitinger und Marie Austerlitz, sowie die Herren Below, Raven-Schwab und Huno ld aus, bet alle mit erfreulicher Verve sangen und spielten, aber auch die anderen Mitivirkenden fügten sich zu einem flotten und abgerundeten Ensemble zusammen.

Frankfurter Theater - Repertoir.

Opernhaus. Dienstag den 15. April: „Louise". Große Preise. — Mittwoch, 16.: „Die Puppe". Gew. Preise. — Donnerstag, 17.: „Figaros Hochzeit". Gew. Preise. — Freitag, 18.: „Das süße Mädel". Gew. Preist. — Samstag, 19.: „Norma". Gew. Preise. — Sonntag, 20.: „Fra Diavolo". Große Preise. — Montag, 21.: Geschlossen. Schauspielhaus. Dienstag, 15. April: „Der Hütten- besitzer". Gew. Preise. — Mittwoch, 16.: „Der Fall Clemenceau". Gew. Preise. — Donnerstag, 17.: „Alt Frank­furt". Gew. Preise. — Freitag, 18.: Vorstellung bei kleinen Preisen: „Uriel Acosta". — Samstag, 19.: „Viel Lärm um Nichts". Gew. Preise. — Sonntag, 20., nachmittags 3 Uhr: Vorstellung bei kleinen Preisen: „Alt-Heidelberg". Abends 7 Uhr: „Der Fall Clemenceau". Gew. Preise. — Montag, 21.: „Alt-Frankfurt". Gew. Preise.

Kunst und Leben.

Ein Trunk des Prinzen Heinrich in Amerika. Als Prinz Heinrich in Washington war, so erzählt „The Outlook" nach einem amerikanischen Blatt, wollte Präsident Roosevelt ihm eine besondere Aufmerksamkeit zollen. Er be­fahl also, daß von einem deutschen Restaurant Würzburger Hofbräu in das „Weiße Haus" gesandt würde, und zwar sollte es in den gehörigen Steinkrügen mit Deckel servirt werden. Als der Prinz zur Tafel kam, fand er das Bier schon zur Stelle, jedes Seidel bis zum Rand gefüllt. Er war überrascht und erfreut und brächte einen Toast aus. Als er den letzten Tropfen trank und den Krug niedersetzen wollte, fiel jedoch sein Auge auf eine Inschrift am Boden, und das Lächeln auf seinem

und die beabsichtigte Mainkanalisirung zwischen Frank­furt und Aschaffenburg Folgendes: „Er begrüße es, daß Bayern an der Regulirung des Oberrheins bis Straßburg hinauf sich betheiligen wolle und so Straßburg und den Reichs­landen einen besseren Anschluß an die große Schiffahrtsstraße des Rheins zukommen lasse, obwohl Bayern daraus keinen oder nur geringen Nutzen ziehen werde und sogar eine Ge­fährdung Ludwighafens und der pfälzischen Bahnen möglich sei. Er begrüße es von seinem Standpunkt aus, und von demselben Standpunkt aus sollte auch die Fortsetzung der Mainkanalisation bis Aschaffenburg hinauf, welche den Anschluß des rechtsrheinischen Bayerns an die große Schiffahrtsstraße des Rheins ermöglicht, allerseits begrüßt werden und dagegen stehende Erwägungen, daß dadurch möglicherweise Frankfurt und die preußischen Staatsbahnen Schaden leiden könnten, nicht zur Geltung gebracht werden. Die deutschen Staats­bahnen dürfen nicht gegen einander, sondern müßten mitein­ander arbeiten. Es sei dringend zu wünschen, daß der Ver­trag über die Fortsetzung der Mainkanalisirung, eigentlich Offenbach, nach Aschaffenburg endlich einmal zum Abschluß ge­lange. In demselben müsse darauf Bedacht genommen werden, daß in keinem Falle auf dem kanalisirtcn Main die Schifffahrt, die ohne Kanalisation möglich gewesen wäre, mit Abgaben be­lastet würde, und daß, wenn überhaupt Abgaben erhoben werden sollten, diese ohne Begünstigung einzelner Städte, gleichmäßig nach der durchfahrenen Strecke erhoben würden. Die Main­zölle hätten in früheren Jahrhunderten die Mainschifffahrt schwer belastet. Erst nach 1866 seien die letzten Mainzölle gefallen. Sorge man dafür, daß durch die Kanalisation die Mainschifffahrt zwar einerseits erleichtert, aber durch hohe Ge­bühren nicht wieder erschwert werde. Wünschenswerth wäre es, wenn die Verträge über die Oberrheinregulirung und über die Fortsetzung der Mainkanalisation zu gleicher Zeit der direkte Anschluß an den großen Rheinverkehr den Reichslanden und dem rechtsrheinischen Bayern gesichert würde." Minister v. Feilitzsch: Die Staatsregierung habe bereits zu der beregten Frage Stellung genommen. Sie werde hauptsächlich in der Voraussetzung sich an der Oberrheinregulirung betheiligen, daß Preußen und Hessen bezüglich der Mainkanalisation das gleiche Entgegenkommen zeigen, das Bayern in ersterer Beziehung gezeigt habe. Die Verhandlungen mit Preußen seien vor Kurzem wieder ausgenommen worden. Von Preußen werde eine durch Ausführung des Projektes entstehende Einbuße an der Eisenbahneinnahme für die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft geltend gemacht. Die bayerische Regie­rung stehe auf dem Standpunkt, daß solche indirekten Schä­digungen weiter nicht in Berücksichtigung gezogen werden dürften. Sie werde alles thun, um das Projekt baldthunlichst zur Durch­führung zu bringen.

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Gesicht ließ etwas nach. Seine neugierig gewordenen Gefährten leerten nun ihre Krüge und blickten gleichfalls hinein. Da lasen sie in großen blauen Buchstaben, die eingebrannt waren, folgende Inschrift: „Gestohlen von Heidelbergs Deutscher Wirth­schaft, 8863 Pennsylvania Avenue."

Rührende Treue eines Hundes. Aus Hinter- brühl bei Wien wird gemeldet: Neulich Nachmittag vernahmen im Walde nächst der Urlauberkapelle auf dem Liechtenstein mehrere Touristen das Winseln eines Hundes. Da der Hund trotz mehrmaligen Pfeifens nicht hervorkam, sondern laut zu bellen anfing, begaben sich die Touristen auf die Suche nach ihm. Als sie etwa hundert Schritte weit in den Wald ge­gangen waren, entdeckten sie das Thier unter einem Baume. Es war ein großer Hund, der, wie man auf den ersten Blick erkannte, total erschöpft war; er konnte sich nicht von der Stelle bewegen. Näher forschend, fanden die Touristen die Leiche eines Mannes; sie hing hoch oben an einem Ast des Baumes, unter welchem der Hund lag. Die Gendarmerie, sowie das Bürgermeisteramt wurden verständigt. Der Arzt konstatirte, daß die Leiche schon einige Tage an dem Baume gehangen hatte. Der Hund, der wahrscheinlich Eigenthum des Selbstmörders war, hatte sich seit dem Tode feines Herrn nicht von der Stelle gerührt und weder Futter noch Wasser zu sich genommen. Er wäre jedenfalls, hätte man ihn nicht entdeckt, an dieser Stelle jämmerlich zu Grunde gegangen. Die Leiche wurde in die Todtenkammer gebracht, während den Hund ein mitleidiger Mann übernahm.

Die Feier der Enthüllung des Rosenberg« Denksteins findet in Hannover am 20. April, 12 Uhr mittags, in Gegenwart des Kaisers statt.

Förderung der deutschen Sprache unter den Polen. Die Regierung zu Oppeln hat abermals 15 Lehrern Prämien von 100 bis 500 M. für Förderung der deutschen Sprache unter den Polen ausgezahlt.