Viertes Blatt
anauer
Einrückuugsgebühr:
Für Etadt- imb Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Psg.
Bezugspreis r
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Psg., für ans- n>ärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
G«»ruer! und verlegt in der Duchdruckerei des verein, cv. Waisenhaufes in Hanau.
Gennal-Aazeign.
Amtliches Organ für Stadt- nnd Landkreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort, Redakteur: G. S ch r e rt e r in Hanau,
^T. 69 Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
Samstaa den 22. März
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98. 1902
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 62 der deutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersahaeschäft bekannt gemacht.
Donnerstag den 3. April 1902
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Bergen, Bischofsheim, Bruckködel, Daiersröderhof und Butterstadt.
Freitag den 4. April 1902
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Dörnigheim, Dottenfelderhof, Erbstadt und Fechenheim.
Samstag den 5. April 1902
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Eichen, Gronau, Gronauerhof, Großauheim, Großkrotzenburg und Hüttengesäß.
Montag den 7. April 1902
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Hochstadt, Kesselstadt, Kinziqheimerhof, Kilianstädten und Langendiebach.
Dienstag den 8. April 1902
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Langenielbold, Marköbel, Minelbuchen, Neuwiedermuß und Niederdorfelden.
Mittwoch den 9. April 1902
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Niederisfig- Heim, Niederrodenbach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberisstgbeim, Ostbeim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolz- Hausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigbeimerbof und Rückingen.
Donnerstag den 10. April 1902
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Wachenbuchen, Windecken, Wolsqang, Wilhelmsbad sowie derjenigen Militärpflichtigen der Stadt Hanau, welche im Jahre 1882 geboren find nnd deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. .T beginnt.
Vom 1t. bis einschließlich 14. April 1902
Musterung der übrigen Militärpflichtigen der Stadt Hanau und zwar:
Freitag den 11. April 1902 derjenigen Militärpflichtigen des Jahrgangs 1882, deren Familiennamen mit den Buchstaben K bis einschl. Z sowie der des Jahrgangs 1881, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einsckl. F beginnt.
Samstag den 12. April 1902 der des Jahrgangs 1881, deren Familiennamen mit den Buchstaben G bis einschl. Z beginnt.
Montag den 14. April 1902 der sämmtlichen im Jahre 1880 geborenen sowie derjenigen
Kleines Feuilleton.
Wie belohnt man am besten die Frauen? Bekanntlich ließ sich Coriolan durch die Bitten seiner Mutter und seiner Frau bewegen, von der Belagerung Roms abzu- stehen. Er war, als ihn die Römer des Landes verwiesen hatten, zu den Bolskern geflohen, von diesen zu ihrem Feldherrn ernannt worden, hatte sich bereits des römischen Gebiets bemächtigt und stand jetzt vor Rom. Ohne die Dazwischen- kunft der beiden Frauen würde Coriolan an Rom furchtbar Vergeltung geübt haben. Die Römer waren überglücklich und wollten die Patriotinnen für ihre Güte entsprechend belohnen. Und was that der römische Senat? Er verstattete ihnen, Purpurkleider und Goldbänder zu tragen und gebot, daß ihnen jeder Römer auf den breiten Steinen der Straße ausweichen sollte. — Viele Jahrhunderte später wurde den Frauen eine ähnliche Nationalbelohnung ausgeworfen. Karl der Kühne, Herzog von Burgund, und Ludwig der Elfte, König von Frankreich, haßten sich aus persönlicher Abneigung und ihre beiderseitigen Länder warm ein wechselseitiger Schauplatz verwüstender Kriege. Karl drang bis in das Innere von Frankreich und belagerte die Stadt Beauvais. Die armen Einwohner sahen vorher das traurige Loos, das ihrer wartete, und diese allgemeine Noth vereinigte Männer und Frauen zur gemeinschaftlichen Vertheidigung. Ein Generalsturm sollte das Schicksal der Stadt entscheiden. Der Feind erstieg auch richtig die Wälle, drang schon in die Besatzung, bis er einen Widerstand fand, den er nicht erwartet hatte. Die Weiber von Beauvais empfingen ihn mit einem Regen von Steinen, geschmolzenem Blei und Harz, das sie mit einer Wuth um sich schleuderten, die nur Verzweifelnden eigen ist. Der Herzog mußte sich zurückziehen und endlich tue Belagerung ganz aufgeben. Für den König war die Erhaltung dieses Platzes überaus wichtig, um so mehr hielt er
älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Dienstag den 15. April 1902 Loosung und Klassifikation.
Das Grsatzgefchäft findet im Gasthaus zum Sandhof in Hanau statt und beginnt morgens um 8lM Uhr.
Die Militärpflichtigen haben behufs Ver- lefens und Rangirens um 7'/, Uhr morgens pünktlich im Musterungslokal in Hanau zu erscheinen.
Gestellungspflichtig sind:
1) . Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jähre 1882 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- unb Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aushalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1880 und 1881 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatzreserve- resp. Landsturmoder Ausmusterungsschein von der Oberersatzkommission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitzubr-ngen und abzuliefern.
Wenn Militärpflichtige, welche nach § 25 der Wehrordnung hier gestellunispflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit ausgefordert, dies sofort bei dem beir. Ortsvorstaude zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeiae hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Muste- rungstermine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Abläufe seines zweiten Militärpstichtjahres zu reklamiren. Ausdrücklich wird daranf hingewkesen, daß gemäß § 33 Nr. 1 der Wehrordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten unb event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des 8 33,4 der Wehrordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der»
sich verpflichtet, den braven Damen seine Erkenntlichkeit zu bezeigen. Und wie hätte ein König des galanten Frankreichs wegen der Art der Belohnung verlegen sein können. Die tapferen Amazonen blieben ja immer Französinnen mit allen angestammten Eigenschaften und Neigungen der übrigen Töchter Evas. Es war üblich, daß alle Jähre zu Ehren des Stadtpatrons, des heiligen Andragesme, ein feierlicher Umzug gehalten wurde. Der König befahl, daß an diesem Tage die Frauen vor den Männern hergehen und nur sie vor allen Städten des Königsreichs berechtigt sein sollten, sich mit jedem Putz, wäre er auch noch so kostbar, zu schmücken. Die ernsten Römerinnen, wie die eitlen Französinnen, fanden sich durch solche Vergünstigungen reich belohnt, und wir sehen daraus, daß zu allen Zeiten der Charakter der Frauen derselbe geblieben. Dennoch aber sagen wir: „Die Frau ist wie der Mann, nur noch ein wenig besser!"
Der fliegende Holländer. Ort der Handlung: das Dorsteherbureau einer größeren Station. Es klopft: „Herein^, unb herein tritt ein junger, schmächtiger, sorgfältig frottier und geschniegelter Jüngling. „Entschuldigen Lie, daß ich die Ehre habe, mit Ihnen sprechen zu dürfen." ,A®, bringen Sie denn?" — „Bringen thue ich nichts; ich wollte nämlich um Arbeit nachfragen." — ^Was sind ^ie denn seither gewesen?" — „Ich bin gelernter Schneider, aber davn fällt nichts mehr ab, — da bin ich nämlich Ranschierer geworden und war in 1‘. Da krag ich aber Differenzen und bin fortgemacht, nämlich nach hier." — „Worin benanden denn die Differenzen?" — „Ja, wir hatten nämlich zwei Wagen entgleist und da sagte der Vorsteher: Daran ist der fliegende Holländer schuld. Der versteht vom Ranschieren nicks." Sie nennen nur fliegender Holländer, weil ich in Holland gearbeitet hab' und nämlich sehr flink bin. Ich läge zu den Vorstand: „Sie verstehen nicks von der Ramchlererei; wenn ich nicht fortgesprungen wäre, wär mich der Wagen auf den Leib gefallen und da wär ich nämlich jetzt dod." Wegen dieser Differenzen bin ich fort, — hierher." — „Ja, lieber
Reklamation von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhand- lung im Musterungs- resp. Aushebungslokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen ebenso ist bei den verheiratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 29. d. M. hierher einzufinden.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen.
An der am 15. April staufindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmannschaften und Ersatzreserve, ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatzgeschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatzreserve designirt sind, findet am 15. April er. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erbeben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatzgeschäft bei den Ortsvorständen anzubringen, Letztere haben die Reklamationen bis zum 29. b. Mts. hierher einzusenden.
Die Klasfifikationsauträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren OrtsvSrstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatzkom- mission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis 31t 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Ge schäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark fubs. bis 3 Tage Haft geahndet.
Hanau den 6. März 1902.
Der Zivilvorsitzende
der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Hanau.
v. Sch e n ck, Königlicher Landrath.
Mann, da ist es doch rathsamer, Sie fliegen wieder auf Ihre«: Schneiderlisch, da fällt Ihnen so leicht kein Eisenbahnzug auf den Leib und da kriegen Sie auch keine Differenzen so schwerer Art." — „Jawohl, sehen Sie, das habe ich nämlich auch schon gedacht; na dann will ich lieber schneideriren — das Ranschieren fällt mir doch sehr schwer. Adjes auch! Nicks for ungut, Herr Vorstand."
Ueber Ursachen und Verhütung der Blindheit sprach am 20. Februar der bekannte Augenarzt Professor Dr. v. Hippe! im Heidelberger Bezirksverein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke. Die Erblindung ist im Deutschen Reich, welches 1899 allein an Fällen doppelseitiger Erblindung 37 799 zählte, zu 16 pCt. auf angeborenen Mangel deS Sehvermögens und zu 20 pCt. auf die fast immer durch Unsittlichkeit der Eltern verschuldete blennorrhoische Entzündungen der Augenbindehaut Neugeborener zurückzuführen. Die Erblindungen des späteren Lebensalters kommen zu einem größeren Theil, als man gewöhnlich glaubt, auf das Konto des Alkoholmißbrauchs, (Netzhaut- und Sehnervenentzündung der Trinker). Wenn man diese beiden häufigen Ursachen einrechnet, können mindestens 40 pCt. sämmtlicher Erblindungen als vermeidbar bezeichnet werden.
Humoristisches.
Benutzte Gelegenheit. Fräulein: „Verzeihen Sie mein Herr, was ist das für eine kleidsame Uniform, die Sie da tragen?" — Militär: „Ich bin von der Schutztruppe." — Fräulein: „Ach wie reizend! Dann find Sie gewiß so gut und begleiten mich nach Häusel"