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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg,, im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.

Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. S ch r e ck c r in Hanau.

^1T. 16 Bezirks-Fernsprcchanschluß Nr. 98.

Montag den 20. Januar

Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.

1902

Amtliches.

Landkreis Ran au.

BelanntmachlilMn des Königs. Landrathsamtes.

Verdingung

Die zum Neubau des Kreishauses zu Hanau erforderlichen Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung des Kohbaues sollen in öffentlicher Ausschreibung in einem ''oose vergeben werden.

Die Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Eröffnungstermine

Samstag den 15. Februar 1902, vormittags 10 Uhr, in den Unterzeichneten portofrei einzureichen.

Die Zeichnungen können auf dem Königlichen LandrathS- 'mte, Paradeplatz Nr. 1, eingesehen und daselbst die Ver- dingungsunterlagen gegen Erstattung des Selbstkostenpreises ^4 Mark) bezogen werden.

Der Zuschlag bleibt 4 Wochen vorbehalten.

Hanau den 15. Januar 1902.

Der Königliche Landrath.

A 243 v. Schenck. 1161

Stadtkreis Ranau.

dekarmtnmchmMN des Oberbürgermeisteraultes.

Auf Grund des § 133 Absau 2 des Reichsgesetzes vom 26. Juli 1897 (R.-G.-Bl. S. 663), betreffend^ die Abände­rung der Gewerbeordnung, werden nach Anhörung der Hand­werkskammer für die Abnahme der Meisterprüfungen die folgenden Prüfungs-Kommissionen errichtet :

A. Prüfungs-Kommission, die sich auf den ganzen Hand­werkskammerbezirk erstreckt und ihren Sitz in Cassel hat, für die Handwerke:

Müller, Kürschner, Hut- und Mützenmacher, Seiler, Tuch­macher, Weber, Wirker, Schornsteinfeger, Gold- und Silber­arbeiter, Gelb- und Zinngießer, Gürtler, Nadler, Siebmacher, Orgel- und Jnstrnmentenmacher, Töpfer, Ofensetzer, Bürsten­macher, Konditoren, Pfefferküchler, Bonbonkocher und Kupfer­schmiede.

B. Prüfungs-Kommissionen, die sich auf mehrere Kreise erstrecken:

Sitz:

Cassel

Eschwege

Fulda

H a n au Marburg

Arolsen

Bezirk der Prüfungs-Kommissionen.

Die Kreise:

Cassel, Stadt und Land, Hosgeismar, Wolf­hagen, Melsungen, Fritzlar und Homburg, Eschwege, Witzenhausen und Notenburg a./F., Fulda, Hersseld, Gersfeld und Hünfeld, Hanau, Gelnhausen und Schlächtern, Marburg, Frankenberg, Kirchhain und Ziegen-

Hain, das Fürstenthum Waldeck

für folgende Handwerke:

Barbiere, Friseure und Perrückenmacher, Sattler, Färber, Gerber, Steinmetzen, Steinsetzer (Pflasterer), Stuckateure, Dachdecker, Tapezierer, Polsterer und Dekorateure, Glaser, Böttcher, Drechsler, Mechaniker, Optiker, Elektrotechniker, Uhr­macher, Buchbinder, Buchdrucker, Bäcker, Fleischer, Schneider, Schuhmacher, Maurer, Zimmerer, Maler, Anstreicher, Weiß­binder, Lackirer, Tischler, Stellmacher (Wagner), Schlosser, Schmiede, Klempner und Installateure.

Zum Vorsitzenden dieser Kommissionen sind ernannt worden: , a. in Cassel: Privatmann Carl Ruetz daselbst, Luther­straße 1;

b. in Eschwege: Schuhmachermeister und Lehrer an der ge­werblichen Fortbildungsschule Waßmann daselbst;

c. in Fulda: Schlossermeister Fleisch mann daselbst;

d. in Hanau: Direktor der gewerblichen Fortbildungs­schule H e ck e r o t h daselbst;

e. in Marburg: Schlossermeister S eebing e r daselbst und f. in Arolsen: Zimmermeister Friedrich Müller in Mengeringhausen.

Infolge der Errichtung der Meisterprüfungs-Kommission ür die Schornsteinfeger werden die bisherigen Kommissionen kür die Prüfung der Bezirksschornsteinfeger aufgehoben. Die Bestimmungen in § 3 Absatz 1 des Reglements über die An­stellung und Prüfung der Bezirksschornsteinfeger vom 1. Januar 1881 (Amtsblatt 1881 Seite 4) wird dahin ergänzt, daß die Befähigung zur Anstellung als Bezirksschornsteinfeger- meister durch Ablegung der Meisterprüfung vor einer auf Grund des § 133 der Gewerbeordnung eingesetzten Prüfungs­kommission nachzuweisen ist.

Ueber das Verhältniß der auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1884 (G.-S. S. 305) abgelegten Hufschmiede­prüfungen zu den nach § 133 der Gewerbeordnung abzulegen- den Schmiedemeisterprüfungen bleibt weitere Bestimmung Vor­behalten. (A. II. 14106 I. Ang.)

Cassel den 21. Dezember 1901.

Der Regierungs-Präsident.

Trott zu Solz.

Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau den 16. Januar 1902.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 1360

Handelsregister.

A. 514. Max Baum & Cie. in Hanau: Unter dieser Firma ist mit dem Sitz zu Hanau eine offene Handelsgesellschaft errichtet worden, welche am 2. Januar 1902 begonnen hat. Gesellschafter sind Techniker Max Baum und Goldarbeiter Conrad Morler, beide wohnhaft in Hanau.

A. 507. Firma Wilhelm von Alt in Hanau: Das Handelsgeschäft ist auf die Ehefrau des seitherigen Inhabers, Anna von Au geb. Münch in Hanau, übergegangen, welche es unter unveränderter Firma fortführt. Dem bisherigen Firmeninhaber Bildhauer Wilhelm von All in Hanau ist Pro­kura ertheilt.

A. 188. Firma I. I. Poisket Nachfolger in Hanau: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die bisherige Ge­sellschafterin Ehefrau des Kaufmanns David Ducat, Marie Louise geb. Kopp in Hanau, ist alleinige Inhaberin.

A. 197. Firma: Nieolah & Co., Zweigniederlassung in Hanau, Hauptniederlassung in Zürich: Dem Kaufmann Emil Lenthold in Hanan ist Prokura ertheilt.

Hanau den 14. Januar 1902.

__________Königliches Amtsgericht 5. 1370

Samstag den 25» Januar 1902, vormittags 10 Uhr, soll die Nutzung des Schilfes im Seeloch (Distrikt 22 Abth. a) auf weitere 6 Jahre vom 1. April 1902 bis dahin 1908 im Geschäftszimmer des Oberförsters zu Forsthaus Neuhof verpachtet werden.

Forsthans Neuhof den 17. Januar 1902.

Der Königliche Forstmeister»

Mühl Hausen. 1377

Samstag den 25. Januar 1902, vormittags II Uhr, soll die volle Jagd auf den 31,85 ha großen, im Zusammenhang liegenden domänenfiskalischen Grundstücken in der Gemarkung Eichen (zwischen der Straße EichenHöchst und dem Eichener Oberwald gelegen) öffentlich meistbietend auf weitere 6 Jahre vom 1. Februar 1902 bis dahin 1908 im Geschäftszimmer des Oberförsters zu Forsthaus Neuhof ver­pachtet werden.

Forsthaus Neuhof den 17. Januar 1902.

Der Königliche Forstmeister.

Mühlhausen. 1378

Möbel-Verkauf.

Die entbehrlichen fiskalischen Mobiliargegenstände des Wirthschafts-Etablissements zu Wilhelmsbad, als: Tische, Stühle, Sophas, Spiegel, Bettstellen mit Sprungfeder­matratzen, Kopfpolster, Kopfkissen, wollene Decken und sonstige Stücke, sollen öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Termin hierzu wird auf Mittwoch den 22. -. Mts., vou vormittags 8 Uhr ab, in den kleinen Spielsaal der großen Wirthschaft zu Wilhelmsbad anberaumt.

Hanau den 16. Januar 1902.

Reinhardt,

Domänen-Rentmeister. 1113

Gefundene und verlorene Gegenstondc re.

Verloren: 1 Stempelmarke von 5 Mk. 1 goldener Diamant-Ring.

Entlaufen: 1 gelber Pinscher mit Halsband, w. Geschl.

Hanau den 20. Januar 1902.

Deutscher Rcichstng.

Sitzung vom 18. Januar.

Bei der Fortsetzung der Besprechung der Interpellation betreffend Maßregeln gegen die Arbeitslosigkeit führtAbg. Graf Kan itz (kons.) aus: Die geschäftliche Krisis ist auf keinem Gebiet so stark aufgetreten, wie in der Eisenindustrie. In dieser Beziehung ist Nordamerika der wichtigste Faktor. Wir müssen versuchen, in erster Linie unsere Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten zu verbessern. Wir sind genöthigt, in unserem neuen Zolltarif solche Sätze einzustellen, welche ungefähr den ameri­kanischen Zollsätzen gleichkommen. Eine Arbeitsstatistik ist schwierig, weil man die Arbeitslosen nicht von den Arbeits­scheuen trennen kann. Es müsse auch eine bestimmte Anzahl Streikender in Abzug gebracht werden. Wir haben einer Zu­sammenstellung zufolge in Deutschland 200 000 Arbeitsscheue. Ich betrachte die Arbeitslosigkeit als ein schweres Uebel, da das Brachliegen vieler Arbeitskräfte den nationalen Wohlstand schädigt. Aber unsere ganze, auf Kosten der Landwirthschaft aufgebaute Wirthschafts- und Handelspolitik ist Schuld an dieser Krisis der Entvölkerung der östlichen Provinzen und der Anhäufung Arbeitsloser in den Großstädten. Es ist nicht zv verlangen, daß die Landwirthschaft an den Kosten theilnehmen soll, um diesen Fehler wieder gut zu machen. Hier müsse die Krone helfen. Schuld an dieser Krisis tragen auch die Syn­dikate. Das Kohlen-Syndikat hat, um das Preisniveau zu halten, die Kohlenproduktion eingeschränkt und dadurch viel Arbeiter brodlos gemacht. Bei einigen Zechen war eine ganz verschwindende Mindereinnahme zu verzeichnen. Hätte, man die Förderung nicht eingeschränkt, wären die Preise wohl etwas gesunken, aber die Zechen hätten noch immer eine sehr hohe Dividende zahlen können. Das Vorgehen dieser Zechen stehe in einem merkwürdigen Kontrast zu der Arbeitslosigkeit. Auch das Koaks-Syndikat habe seine Produktion erheblich einge­schränkt, bis zu 43 Prozent. Auch dadurch hat die Arbeits­losigkeit weitere Fortschritte gemacht. An sich bin ich kein Gegner der Syndikate, aber sie müssen gut geleitet sein. Der Staat solle seinen Einfluß hier geltend machen. Ein gen» tralisirter Arbeitsnachweis ist durchaus am Platze; da­neben muß dem Agentenunwesen entgegen getreten werden. Ich bin ein ganz entschiedener Gegner der

Arbeitslosen-Versicherung. Wir sind schon überreich mit sozialen Lasten versehen. Jedenfalls wäre es unklug, die ländlichen Arbeiter zu verpflichten, zu einer solchen Arbeits­losenversicherung beizutragen; denn bei der Landwirthschaft kommt Arbeitslosigkeit kaum jemals vor. Das wirksamste Mittel gegen die Arbeitslosigkeit ist die Umgestaltung unserer Handelspolitik und die Sicherung des deutschen Arbeiters gegen die ausländische Konkurrenz. Wir legen deshalb das Schwer­gewicht auf den neuen Zolltarif. Mit der Bekämpfung des­selben thut die Linke den Arbeitern keinen guten Dienst. Wir wollen den einheimischen Arbeitern einigen Schutz verleihen und sind deshalb die besten Freunde der Arbeiter. (Bravo rechts.) Abg. Hofmann -Dillenburg (natl.) unterscheidet zwei Klassen von Arbeitslosen; periodische und außergewöhn­liche. Erstere könnten bei der gegenwärtigen Krisis nicht in Betracht kommen. Es sei vielfach beobachtet worden, daß ein­heimische Arbeiter anstrengende Erdarbeiten wieder aufgaben, da sie den Anforderungen nicht entsprechen konnten. Da sei es zu verstehen, wenn die Arbeitgeber Italiener anstellten. Redner schließt, der Arbeitsnachweis müsse stets weiter ausge­baut werden für die Städte sowie für das platte Land unter eventueller Zuhilfenahme des Fernsprechnetzes. Die Ver­sicherung gegen die Arbeitslosigkeit sei auf der Grundlage der genossenschaftlichen Organisation wohl denkbar. Sächsischer Bundesrathsbevollmächtigter Graf H o h e n t h a l erklärt die Behauptung des Abg. Zubeil, daß die sächsische Staatseisen­bahn Arbeiter entlassen habe, nach einem ihm zugegangenen Telegramm der sächsischen Eisenbahnverwaltung für unrichtig. Obgleich ein Mangel an Beschäftigung vorhanden sei, würden auch zukünftig keine Entlassungen staltsinden. Nur die Aus­hilfsarbeiter, die stets in der besseren Jahreszeit angenommen würden,, seien wie gewöhnlich und wie ihnen dieses gleich mit­getheilt worden, bei Beginn des Winters entlassen worden. Es sei aber Fürsorge getroffen, daß diese bei den in Aussicht stehenden staatlichen Bauten berücksichtigt würden. Die Maschinenfabrik Hartmann hat Aufträge Erhalten, und sie sicherte ausdrücklich zu, entlassene Arbeiter wieder einzustellen. Von der sächsischen Regierung ist also alles gethan worden, um der Arbeitslosigkeit entgegenzutreten. Abg. Gamp (Rp.) bemerkt, die gestrigen Ausführungen des Abg. Zubeil stechen sehr woh'lhuend von denen seiner Freunde ab; es ist wohl das erste Mal, daß ein Sozialdemokrat im Reichstag an­erkennende Worte für einen Arbeitgeber findet. Die Frank­furter Krawalle erklärt Redner sodann sind außer-