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Freytag , bett 4. dieses.

"Georg Andreas Barthels, SchuhmâHermeiDrö Ehefrau ^ Johanna RebeeeT Zrâerrca / geb. ÄÄrer, alc 62 Jahr, 4 Monat, 7 Tage.

Joseph Gehr, chiesig gewesenen Svldatens nachgck. Tochter, Anna Edtharina, alt 7 Jahr, 8 Monakr

Beerdigte in Sachsenhausen.

Sonntag , den iR. Fehr.

Christian Kripp / Wechgartnerö' Ehefrau, Magdalena, alt 62 Jahr.

Montag , den 29. gebu

Nicolaus Klumpf, gewesenen Weingartners nadlet Wittwe, Anna Margaretha, geb. , Benckerr, alt 75 Jahr.

Donnerstag , den Z. dieses.

Philipp Georg Schnitzspahn, Weingartner, alt 56 Jahr, 3 Monat, 18 Tage.

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No. 20. Dienstag, den 8 März 1808.

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B e k a » n t m a ch u n g.

All^diejenigen, welche an den Nachlaß der dahier verstorbenen Dienstmagd, Eath«- rinen Enders, von Hadema^, aus irgend einem NechtSgrund, Anspruch zu haben vermei­nen, werden hierdurch vorgeladen, um innerhalb einer peremtorie et pro omni angesetz­ten Frist von Drey Wochen, von unten gesetztem dato an, vor hiesigem Cradr-Gencyt entweder^ selbst , oder durch eine legale Anwaltschaft zu erscheinen, und ihre Ansprüche rechtsbehörig da-.zuthun, oder zu gewärtigen, dass Die Wist. Derkassenfchckft, an den sich gemeldet habenden Jntestat-Erben der defunflae und zwar ohne Eaucion, werde verabfolgt werden. Signatum Frankfurt am Mayn, den 25pen Febr'. igoR.

Stadt- und Land , Gerichts - Canzley.

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Alle diejenigen, welche an die Verlaffenschaft des verstorbenen hiesigen Burgers unb Handelsmanns , Ernst Wilhelm Klose, aus irgend einem Rechtsgrunde, Spruch und For­derung zu haben vermeinen, werden hierdurch dergestalt vorgeladen, um innerhalb einer x peremtorié et pro omni angesetzten Frist, von Drey Monathen, von unten gesetztem daio an^, vor hiesigem Stadt-Gericht selbst, oder durch rechtliche Anwaltschaft zu erscheinen, ihre etwanigen Ansprüche rechtserforderlich darzuthun, oder zu gewärtigen, daß sie mtd^et nicht mehr gehört, und die für die «uswartigev Erben geleistete Kaution wiederum gelöscht^ auch künftig keine weitere Ladung dann an hiesiger GeuchtSthüre, und ^war nur zu An» Hörung des, repmducta hac eiratiorie ergehenden Bescheids, erlassen werden solle.

Signatum Frankfurt am Mayn, den azsten Februar igog.

Stadt- und Land- Gerichts - Canzley.

R e m i s e n - V e r m I e t h u n gc

Die Remisen Nr. 39, 40 und 43 auf dem Graben sollen Mittwochs, den <Men März dieses Jahre, Vormittags um 11 Uhr, auf unterzeichnetem Amt anderweit auf mehrere Jahre Dem Meistbietenden m Miethe gegeben Wèkden. Frankfurt, am 29. Februar 1808.

Rechner- - Amr. .