Freytag , bett 4. dieses.
"Georg Andreas Barthels, SchuhmâHermeiDrö Ehefrau ^ Johanna RebeeeT Zrâerrca / geb. ÄÄrer, alc 62 Jahr, 4 Monat, 7 Tage.
Joseph Gehr, chiesig gewesenen Svldatens nachgck. Tochter, Anna Edtharina, alt 7 Jahr, 8 Monakr
Beerdigte in Sachsenhausen.
Sonntag , den iR. Fehr.
Christian Kripp / Wechgartnerö' Ehefrau, Magdalena, alt 62 Jahr.
Montag , den 29. gebu
Nicolaus Klumpf, gewesenen Weingartners nadlet Wittwe, Anna Margaretha, geb. , Benckerr, alt 75 Jahr.
Donnerstag , den Z. dieses.
Philipp Georg Schnitzspahn, Weingartner, alt 56 Jahr, 3 Monat, 18 Tage.
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No. 20. Dienstag, den 8 März 1808.
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B e k a » n t m a ch u n g.
All^diejenigen, welche an den Nachlaß der dahier verstorbenen Dienstmagd, Eath«- rinen Enders, von Hadema^, aus irgend einem NechtSgrund, Anspruch zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, um innerhalb einer peremtorie et pro omni angesetzten Frist von Drey Wochen, von unten gesetztem dato an, vor hiesigem Cradr-Gencyt entweder^ selbst , oder durch eine legale Anwaltschaft zu erscheinen, und ihre Ansprüche rechtsbehörig da-.zuthun, oder zu gewärtigen, dass Die Wist. Derkassenfchckft, an den sich gemeldet habenden Jntestat-Erben der defunflae und zwar ohne Eaucion, werde verabfolgt werden. Signatum Frankfurt am Mayn, den 25pen Febr'. igoR.
Stadt- und Land , Gerichts - Canzley.
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Alle diejenigen, welche an die Verlaffenschaft des verstorbenen hiesigen Burgers unb Handelsmanns , Ernst Wilhelm Klose, aus irgend einem Rechtsgrunde, Spruch und Forderung zu haben vermeinen, werden hierdurch dergestalt vorgeladen, um innerhalb einer x peremtorié et pro omni angesetzten Frist, von Drey Monathen, von unten gesetztem daio an^, vor hiesigem Stadt-Gericht selbst, oder durch rechtliche Anwaltschaft zu erscheinen, ihre etwanigen Ansprüche rechtserforderlich darzuthun, oder zu gewärtigen, daß sie mtd^et nicht mehr gehört, und die für die «uswartigev Erben geleistete Kaution wiederum gelöscht^ auch künftig keine weitere Ladung dann an hiesiger GeuchtSthüre, und ^war nur zu An» Hörung des, repmducta hac eiratiorie ergehenden Bescheids, erlassen werden solle.
Signatum Frankfurt am Mayn, den azsten Februar igog.
Stadt- und Land- Gerichts - Canzley.
R e m i s e n - V e r m I e t h u n gc
Die Remisen Nr. 39, 40 und 43 auf dem Graben sollen Mittwochs, den <Men März dieses Jahre, Vormittags um 11 Uhr, auf unterzeichnetem Amt anderweit auf mehrere Jahre Dem Meistbietenden m Miethe gegeben Wèkden. Frankfurt, am 29. Februar 1808.
Rechner- - Amr. . ■