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P R 0 C L A M A.

Alle diejenige/ welche an den geringen Nachlaß -des dahier in ML Kasten-Hospital »erstorbenen Georg Jordan aus Zirndorf eine Forderung zu Laben vermeynen, haben solche Linnen drey Wochen, von unten gesetztem dato an, bey Vermeidung / daß sonsten keine Äkückficht darauf werde genommen werden, bey unterzeichneter Stelle darzust-un.

Frankfurt am Macht, den s^en Januar 1.808.

Schöffen - AppeUatMrs ; Gerichts - Canzley.

Alle diejenigen/ welche an den Nachlaß der dahier verstorbenen Ehefrau deS Kunst» gartnerö, Johann Andreas Hartmann, Annen Magdalenen, geb. Göbel, von Schweinfurt gebürtig / einen Anspruch öx quocunque jnris titulo zu machen sich berechtigt glauben/ werden hierdurch dergestalt vorgeladen , um innerhalb einer puemtorie et pro vm i an« gesetzten Frist von Sechs Wochen,'von unten gesetztem dato an, vor diesigem Scadt» Gericht selbst, oder durch rechtlich bevollmächtigte Anwaltschaft zu erscheinen, ihren ver­meintlichen Anspruch rechtSerforderlich zu begründen, oder zu gewärtigen, daß sie nachher nicht mehr gehört und der defunâa? obbenannter Ehema ui, in den geringfügigen Nachlaß sofort ohne weiter? gebethenermaßen werde immittirt, auch keine weitere Ladung dann an Hiesiger Gerichtsrhüre, und zwar nur zu Anhörung des, reprodutla bac citaiione , ev« - gehenden Bescheids, werde erlassen werden.

Signatum Frankfurt am Mayn, den zten Januar igog.

Stadt- und Land - Gerichts - Canzley.

Alle diejenigen, welche auf die Verlassenschaft deS weil. hiesigen Burgers und Handels« mannö, August Earl Reiffchneider, einen rechtlichen Anspruch, ex quocunque juris titulo, Hu machen haben, werden hierdurch dergestalt vorgeladen, um innerhalb einer perémtorie et pro omni angesetzten Frist von Sechs Wochevt^von unten gesetztem dato an, vor hiesigem Stadt-Gerichc selbst, oder durch rechtlich bevollmächtigte Anwaltschaft zu erscheinen, ihren vermeinten Anspruch rechtSerforderlich zu begründen, oder zu gewärtigen, dass nach Ablauf dieser Frist, die fragliche Perlaffenschaft, ohne weiterö, dem in dem gerichtl. cröf- neten Testament ernannten Erben werde ausgefolgt werden.

Signatum Frankfurt am Main, den lyren Jan. 1808*

Stadt- und Land - Gerichts - Canzley.

Auf Instanz der hiesigen Handelsjuden Gebrüder Isak und Baruch Efchwege» wider die von Güuderodische Concursmasse sollen nachbenahmte Faustpfänder, alS:

i) eine große goldene Medaille, 51 Kronen wiegend,

2) ein goldenes Etuis, im Gewicht 8 Kronen, Z) ein goldener Ring mit einem Solitair, in tsrmrno Montags den -izlen Februar, öffentlich an die Meinstbietende, gegen haare Zahlung, verkauft werden. Kauflustige können sich also bestimmten TageS, Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Hofgericht in der EommifsionS- Stube vor uns einsinden, ihr« Gobotre thun , und hat der Meinstbietende jedesmal den Zuschlag zu erwarten.

Signatum Hanau, den iZten Januar. 1898.

Kraft Hofgerichts - Auftrags.

____-_______Meisterlin. Kröger.

, Der auf heute den 2ysten dieses festgesetzte Verkauf der Berndtifchen Golddraehzieher- Gcrârhschaften im Gasthaus zum Löwen in Hberrad, kann eingetrettener Hindernisse wegen, heute nicht vorgenommen werden, und wird terminus zur Versteigerung auf Freitag den Lösten Februar d. J. Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Frankfurt, den 29. Jan. 1808,

Lk. Zeifimnn, Landamtman^