Zwote Beylage zu No 9. Freytag dm 29. Jan. $808.
Bekanntmach u n g.
Mr diejenige, welche an die Wittwe des »erstochenen Burgers und Bierbrauern'-isiers, Johann Valentin Heydt, Maria Susanna, vorher verehelicht gewesene Eyssen, gebohrne Liebetraut, welche am yttn Dezember 1807 mit einer Güterabtrectungs-An>ige cingekoni- men, rechtliche.Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgela- den, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem Dato an pro omni tcrniino per- emtorie «nberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson/ oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechts. 'rforderlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber mit einander zwo ersaht en, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwart/n, anbey sich zu gewärtigen , daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gecichtöthüre / citirc, und im Ausbleibungssall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem Moncurs ausgeschlossen und abgewiesen werden sollen.
Signatym Frankfurt am Main , den 27sten Januar 1808.
Schöffen ; Appellations ; Gerichts ; Canzley.
Alle diejenige, welche an die Wittib des verstorbenen Burgers und Schneidermeisters Johann Heinrich Heinrich, Anna Barbara, geb. Kißler, welche am §ten hujus, mir einer Güterabtretrungs-Anzeige bey Gericht eingekommen ist, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen^ in Zeit Seä-S Wochen, welche von unten benanntem dato an, pro omni termino pèremtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson , oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihke Ansprüche rechtserforderlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber mit einander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarcen, anbey sich zu gervar-- tigen, daß sie zwdieser Sache weiter nicht, als an hiesiger GerichtS-Thüre, citirt, und im AuSbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem EoncurS ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen.
Signatum Frankfurt am Mayn, den a/sten Januar 1808.
Schöffen - Appellations - Gerichts e Canzley.
In der Nachlaffenschafts- und Debit-Sache der Wittib Margarethen Funck, gebohrnen DölterS, ist, auf gerichtlich reproduciere Ed icral-Ladung, Terminus .auf Moncag den Sten Februar 1808/ zu Liguidirung der Creduoren Schuldwrderungen, corain Commission e vyrberamnt; dieselben haben sich deehalber emzusinden und in unterzeichneter Canzley «nzumelden. Signatum Frankfurt am Mann , den S ystem Januar 1808.
Schöffen - Appellations - Gerickes - Canzley.
Nachstkünftigen Mittwoch den-^ten Februar dieses Jahres, soll in dem Wartwrst eine starke Parchie Buchwellen hundertweis â.den Meistbietenden versteigert werden, die Liebhaber können sich an obigem Tage des Morgens um 9 Uhr auf der Sachsenhäuser Warte tinfmden. Frankfurt, den saften JaMs 1808.
Forst - Amt.
Mittwoch den Zten Febr. d. J. Vormittags um y Uhr, werden im Verganthungszim- mer, vermög Hochvepchrl. Stadt- und LandgerichtS-Decrets vom 21(len Jan. die^ zur Vcr- lassenschaft des hiesig gewesenen HandlungS-èommiS Jnwnuel Scheibener gehörige, sämmtliche Effecten öffentlich versteigert. Hllebinger, geschw. Ausrufer.