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Zwote Beylage zu No 9. Freytag dm 29. Jan. $808.

Bekanntmach u n g.

Mr diejenige, welche an die Wittwe des »erstochenen Burgers und Bierbrauern'-isiers, Johann Valentin Heydt, Maria Susanna, vorher verehelicht gewesene Eyssen, gebohrne Liebetraut, welche am yttn Dezember 1807 mit einer Güterabtrectungs-An>ige cingekoni- men, rechtliche.Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgela- den, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem Dato an pro omni tcrniino per- emtorie «nberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson/ oder durch einen hin­länglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechts. 'rforderlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber mit einander zwo ersaht en, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwart/n, anbey sich zu gewärtigen , daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gecichtöthüre / citirc, und im Ausbleibungssall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem Moncurs ausgeschlossen und abgewiesen werden sollen.

Signatym Frankfurt am Main , den 27sten Januar 1808.

Schöffen ; Appellations ; Gerichts ; Canzley.

Alle diejenige, welche an die Wittib des verstorbenen Burgers und Schneidermeisters Johann Heinrich Heinrich, Anna Barbara, geb. Kißler, welche am §ten hujus, mir einer Güterabtretrungs-Anzeige bey Gericht eingekommen ist, rechtliche Ansprüche und Forderun­gen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen^ in Zeit Seä-S Wochen, welche von unten benanntem dato an, pro omni termino pèremtorie anberaumt werden, vor hiesi­gem Gerichte in Selbstperson , oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihke Ansprüche rechtserforderlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber mit ein­ander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarcen, anbey sich zu gervar-- tigen, daß sie zwdieser Sache weiter nicht, als an hiesiger GerichtS-Thüre, citirt, und im AuSbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem EoncurS ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen.

Signatum Frankfurt am Mayn, den a/sten Januar 1808.

Schöffen - Appellations - Gerichts e Canzley.

In der Nachlaffenschafts- und Debit-Sache der Wittib Margarethen Funck, gebohrnen DölterS, ist, auf gerichtlich reproduciere Ed icral-Ladung, Terminus .auf Moncag den Sten Februar 1808/ zu Liguidirung der Creduoren Schuldwrderungen, corain Commis­sion e vyrberamnt; dieselben haben sich deehalber emzusinden und in unterzeichneter Canzley «nzumelden. Signatum Frankfurt am Mann , den S ystem Januar 1808.

Schöffen - Appellations - Gerickes - Canzley.

Nachstkünftigen Mittwoch den-^ten Februar dieses Jahres, soll in dem Wartwrst eine starke Parchie Buchwellen hundertweis â.den Meistbietenden versteigert werden, die Lieb­haber können sich an obigem Tage des Morgens um 9 Uhr auf der Sachsenhäuser Warte tinfmden. Frankfurt, den saften JaMs 1808.

Forst - Amt.

Mittwoch den Zten Febr. d. J. Vormittags um y Uhr, werden im Verganthungszim- mer, vermög Hochvepchrl. Stadt- und LandgerichtS-Decrets vom 21(len Jan. die^ zur Vcr- lassenschaft des hiesig gewesenen HandlungS-èommiS Jnwnuel Scheibener gehörige, sämmt­liche Effecten öffentlich versteigert. Hllebinger, geschw. Ausrufer.