Alle diejenige, welche an den hiesigen Bürger und Beckermeister Friedrich Schwalb, welcher mittelst Exbihiti de Y. Dec. 1807. um ein dreyjähriges Moratorium »rachgesucht, rechtliche Airsprüche und Forderungen ^u haben vermeiden, werden hierdurch vorgeladen, in Zeicwo.n Sechs Wochen, welche von unten benanntem Dato an pro omni termino peremtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um sich über das angebrachte Moratorien- Gesuch zu erklären, auch zur £iqüibaticn und zr»m allensallsigen Prioritäts-Verfahren gefaßt zu erscheinen, .sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarren, dnbcp sich zu ge« wartigcn, r ^ß ste zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichtsshüre ci'tirrt, und im Ausbleibungsfalle weiter nicht gehöret, sondern pro consentientihus gehalten, oder bep dem nach Befinden sofort eintrettenden förmtichen Concurse ausgeschlossen und ab* gefviefen werden sollen. Signatum Frankfurt am May»;, den Hten Januar 1808.
Schöffen ; Appellations - Gerichts ; Canzlen.
Alle diejenige, welche an den, erfanntermaften in Concurs gerathenen hiesigen Handelsmann und angeblich Deutsch-Ordens-Mühl-Beftander, Johann Daniel Stköhlin, welcher bey Vermeidung der den berrüglichen Fätliten angcdrohecen Strafe, sich unverzüglich da- . Hier wieder persönlich einzufinden und zu verantworten hat, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu. Haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, Welchs Don unten benanntem dato an pro omni termino peremtorie , anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um in dieser Concurs« Sache, ihre Ansprüche rechtserförderlich darzurhun, auch des - etwaigen Vorrechts halber mit einander zu verfahret, sofort die weitere rechtliche Verfügung abruwarcen, anbep sich ju gewärtigen , daß sie zu dieser Sache weiter »sicht, als an hiesiger Gerichts - Thüre, ritirt^und im Äusbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigxn^Forderungen von diesem Concurs ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen. Signatum Frankfurt am Mayn, den iZten Januar i8q8.
Schöffen ; Appellations ; Gerichts ; Canzley.
Alle diejenige, welche an den verstorbenen Rebstock-Deständer Johann Georg Schiuidt, Dessen Kinder ater Ehe Curatores auf ein einjahrigrs Moratorium angerragen haben, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vecmèmen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit von Sechs Wochen, welche von unten benanntem dato an pro omni termino peixm- v torie aiiberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbtrprrson, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um sich über das angebrachte Moratorien-Gesuch zu erklären, auch zur Liquidation und zum allenfallsigèn Prioritäts-Verfahren gefaßt zu erscheinen,-sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen*, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichts-Thüre citiret, und tm AusbleibungsFalle weiter nicht gehöret, sondern pro consentientihus gehalten, oder b,u> dem nach -Befinde»; sofort eintrètcenden förmlichen Concürö ausgeschlossen und abgewiesen werden sollen.
Signatum Frankfurt am Main, den iHten Jan. 1808.
Schöffen - Appellations ; Gerichts 1? Canzley.
Montag den isten Februar d. I., Vormittags ym 9 Uhr, werden in der Schnurgasse im Haus zum goldnen Kalb Lit. H No. 65 folgende Effecten, als: Schränke, Eommode, Tische, nußbaumene und andere Stühle, ein sehr gureü Elavier, eine Kchlbguhr, vier große Spiegel, einige sehr gute Betten, ein Tafel-Service von gutem Steingut, benebst andern; Porcellain, Nacht- 'unb Spieltische, Küchengeschirr von Kupfer, Zinn k. gegen âleich baare Bezahlung öffentlich versteigert. Klehinger, geschw. Ausrufer.