Mittwoch den iZten Januar dieses Jahres, soll mit der 9 erfreu) erring des Eichen- , n-^ul, und Scumpfholzes in dem Hinkelstemer Forst fprtgefa^'cn werden. Die kiebhaber'können sich des Morgens um 9 Uhr auf der untern Schweinsteige emsinden.
Frankfurt den ölen Januar 1808. ^^ , ^^
^n GemaSheir hochverehrlichen Schoffen-AppellatjonS-GerichtS-DekretS 6. cl. 2Z. Dec. iRo77fo(l Samstag den idten Januar Nachmittags um 2 -Uhr die zur Derlassenscha't des verstorbenen Herrn Stadt- und GerichtS-Schultheiß Dr. Wilhelm Karl Ludwig Moors gehe, riqe, unter den neuen Kramen gelegene- mit Lir. K No. ioc und tot bezeichnete Behausung unter den bey der Versteigerung besannt gemacht werdenden Bedingungen in dem benannten . Hause selbst durch die geschwornen Ausrufer gegen gleich baare Zahlung öffentlich an den Meistbietenden versteiget werden.
Dr. Jassoy, als Kurator der Masse des verstorbenen Herrn Stadt- und GerichtS-Schultheiß Dr. MvorS.
Freytag den iZten dieses, Vormittags um ii Uhr, werden auf der Allerhestigengasse in der Stadt Hanau, ein gelb lakirter Batardwagen benebst mehreren plactirten und andern Pferdegeschirren/ wobey auch ein Paar mit Schellen, Ueberdecken u. dgl. versteiget.
Kleb-inger , geschw. Ausrufer.
Wer an den Nachlaß Les verstorbenen Hrn. Dr und Proc. Lehr annoch einige Zahlung zu leisten hat, oder Acten zurücknehmen will, beliebe sich deshalb. an den hochobrigkeicè. Curator Dr. und Procurator Schulin Lit. I No. 239 baldigst zu wenden.
^Frcycag den rzten dieses, Vormittags um y Uhr, werden im Verganthungölocale 6 Faffer' jUeefaamen gegen gleich baare Bezahlung versteiget werden.
Klebinger, geschw. Ausrufer.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der dahier verstorbenen Susannen Elisabethen Gebhard von Kiew-Heubach einen Anspruch ex qnocimque inris itulo zu haben vermeiden, werden hierdurch dergestalt vorgeladen, um innerhalb einer peremtorie er pro omni angesehen Stift von Sechs Wochen vor hiesigem Stadtgericht selbst, oder durch rechtliche Anwalricha't zu erscheinen / ihren vermeintlichen Ansprlich rechcsersorderlich tu bearündon over zu gewarctgen, daß der Nachlaß der defunétae an deren Erben, auf Anmeld-n, ohne weitere Kaution werde verabfolgt werken. un'
Signatum Frankfurt am Mayn , den 22sten Dec. 1807.
Stadt- und Land - Gerichts - Canzley.
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