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Bielefelder Leinwand, L gebleicht Und ungebleicht, apprettirk und unavprettirt, % und 5 breit, ist in den billigsten Preißen bey Joh.. Peter Behaghel in der Schnurgasse tm Salmen in Coinmission zu ver­kaufen ; durch bisherigen gütigen Zuspruch aufgenmntert, ist dieses Lager ansehnlich ver-- ^rößext worden.

In Sachen des Burgers und Metzgermeisters Johann Georg Sommer ist ad liqui* dandum credita et super prioritate certahdum Terminus auf Mittwochen den 6. May 180// Vormittags 10 Uhr, coram Conimissione vorberaumt, vor welche sämtliche In­teressenten vorgesaden. iverden; weßhalben sie sich in unterzeichneter Eanzlèy anzumelden haben. Frankfurt den aosten April 1807.

Schöffen - Appellations ; Gerichts ; Canzley.

Da die Leichen-Kasse zum kleinen Speicher bey Herrn Joh. Heinrich Müller, auf hö­heren Befehl ihre saumselige Mitglieder ausgestrichen und dadurch mehr als 2» Rumern unbesetzt sind; Also wird einem geehrten Publicum bekannt gemacht, daß alle Soyntage Rachmittags von 2 bis 4 Uhr Vorsteher werden daselbst seyn, um unentgeldlich Mitglie­der einzuschreiben, bis die bestimmte Zahl vollständig ist : Uebrigenö ist zu merken, dass - diese Leichen-Kasse in sehr gutem Stande ist; sie hat fi. 1500 auSgeliehen, und beynahe P. loco in Kaffe, sie zahlt für jeden Srerbfall fL 80. und jeder Beytrag dafür ist 12 fr.

Frankfurt , den 28sten April 1807.

9töe diejenigen, welche an den geringfügigen Nachlaß, dfs verstorbenen hiesigen Bur­gers und Chirurgi, Johannes .CreccliuS, als Erben oder Gläubiger, Anspruch machen können glauben, werden hierdurch aufgefordert, solchen in unterzeichneter Canzley, inner­halb Drey Wochen, von unten bemerktem dato an, anzuzeigen, und auszuführen, oder zu gewärtigen, daß darauf keine Rücksicht werde genommen, die Nachlaffenschaftö- Effecten versilbert und über den Erlös anderweit tverde verfügt werden.

Signatum Frankfurt am Mapn , den 27sten April 1807.

Sradl- und Land - Gerichts - Canzkey.

Wir Director und Rache des Sradt Frankfurtfchcn Schöffen-Appellations-GerichtS, fügen hiermit der Handlung Riese & Comp. in Grimma, zu wissen, waömaffen der hiesige Schutz- und Handelsjudt, Model Samuel Schuster, wegen einer Wechselforderung, Klage gegen dieselbe erhoben, und nach vorgängiger Subsidial, Ladung und Edictal- Citation, gebeten habe. Wir citiren demnaâ) und fordern Sie, die beklagte Handlung Riese & Comp. . hierdurch < dich Liter, um innerhalb einer perenvotie et.pro omni angesetzten Frist von Sechs Wochen, von unten gesetztem dato an, selbst oder durch einen genugsam instruir- ten >ieiahier Bevollmächtigten, vor hiesigem Gerichte zu erscheinen, sich auf die angestellt'e Klage vernehmen zu lassen, auch Klagern zu befriedigen, bey Vermeidung, daß in con- tum ciam rechtlicher Ordnung nach fortgefahren, zu Versteigerung des in Handen des Klagers befindlichen Unterpfands geschritten, und dieser aus drm Erlös, wegen seiner Wechsesiorderung befriediget werden solle. Es wird auch künftig weiter keine Ladung, dann «n hiesiger GerkchtSthure, und zivar nur zu Anhörung des tat» hu jus citationis repra- ducti- ne, ergehenden Bescheides, erlassen werden. So gegeben Frankfurt am Mayn, een rüsten April 1807. -