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Wir Direktor und Rathe de^Stadt Franksurtschen Schöffen- AppeVatwnS-Gench», fügen hiermit den Schuhmachern, Gebrüdern, Georg Jacob und Lldam Zerr, aus Sachsin zu wissen, wasmaßen die hiesige Handlung Fürth und Langsdorf, wegen einer Wechsel. Förderung auf die anhero gebrachten Schuhe der Beklagten und resp. Impetratur, einen Arrest nachgesucht, erlangt, Gerichtlich eröffnet und nachgeklagt, und nach vorgängiger Subsidial - Ladung um Edict- Citation gebeten haben.

Wir citiren demnach und fordernde , die benannten Gebrüder Zerx, hierdurch edie- taliter, um innerhalb einer peremroéiè et pro omni angesehten Frist von Seche Wochen, >»ou unkerzeichncteNr Dato an, selbsten, oder durch einen genugsam instruircen specieller Bevollmächtigten, vor hiesigem Gerichte zu erscheinen, den angelegten Arrest zu verwetten, auf die Klage in Rechten zu antworten, und der Sache bis zum Beschluss und Unsern Entscheidung auszuwarten, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß in Contumaciam recht« liebes Erkenntniß erfolgen, und hinführo keine weitere Ladung, dann an hiesiger GerichtS- thüre, und jwar nur ad andiendum pubücari Sententiam, werde erlassen werden.

So gegeben Frankfurt am Mapn, den 14^11 April 1807.

In der Dehir-Sache des hiesigen SchuhfudenS Joseph Lori haben sich in Gefolgt« reproducirwn Edital-Ladung vom Zysten Dec. 1805, Mittwoch den Systen April 1807 ,Jt>- mMitgS jo U^r, sämtliche Interessenten in hiesigem Rachl)ause vor der angeordneten rochssi fem-DepulatiM zur Erklärung über das angebrachte Gesuch, Liquidation ihrer Fordecuttgen und dem allenfallsigen Prioritäts-Verfahren bey Vermeidung des vorhin angedrohtten Pri- zudizes einzufinden. Signatum Frankfurt a. M., den 13«» April 1807.

Schöffen ; Appellativils - Gerichts ; Canjley.

Alle diefenige, welche an Me Handelsleute Heuser und Lenz Zahlungen zu W" ben, werden hiemit von Gerichtswegen angewiesen, solche nunmehr an die vervflichttn^u- ratvren, den Advocatum Drem. Kappes und den Handelsmann Georg Wolfgang s>iV entrichten. Frankfurt den yten April 1807.

, Schöffen - Appellations r Gerichts ; Canzley«

und dE Langer Gemeindswald 291} Klafter Buches woselbst da! Ho7z^sE!Äahrm Jagdschloß Wolf« bietenden versteigt werden c4 Lirh^frJ^;^^ worden, an den MG- Liebhaber auf gedachten Taa Mor-^?«^ ^l s^^^ bekannt gemacht, damit sich die Mörfelden d-n S Degens 9 Uht emfinden und nach Gefallen mieten können, ^evrseeoen , den i7ten April 1807.

______________ - H^s-sches Ober,Amt Kelsterbach.

Wilhelm lu*"^ Stadt- und Gerichts-Schultheißen, Dr.

der ?8o^,:6ttquLL Ladung, vom X

^em HK in unterzeichneter &nM^^ e-njusinden, und sich i"

Frankfurt am Mayn , den 6ten April 1807.

Schöffen , Appellations - Gerichts ; Canjley.