Zwott Beylage zu Ro. »s. Samstag, rm M März ,z<O
Bekanntmachung.
Molßheün und Ziegler von Bern, machen ihren geehrten Freunden hiermit die Anzeige, daß sie ihren Laden, Welchen sie an letzter Qstermesse inne hatten, verändert, und diese Messe über mit einem wohl assortirten Lager genähter Strohhüte, eigener Fäbrikè, in dem Gewölbe bey Herrn Wichclhausm auf dem Römerberg Lit. K Ns. 131 stehen weitem Sie schmeichle» sich zum voraus, sowohl durch Schönheit der Waare, als auch der Neuheit der verschiedenen Formen, und den äußerst billigen Preisen jedermann bestens zu befriedigen.
L. Pieul, Gewehrfabrikant von Lüttig, beziehet die Messe mit einem auserlesenen Sortiment einfach und doppelläufiger Gewehre, Pistolen rc. Kenner und Liebhaber . weiten die Waare an Schönheit urt Güte vollkommen, und die Preise billig finden. Er hat seinen Laden in der Brarrnfelsgallerie No. 38.
Joh. Peißner aus Dürrkelspiel, empfiehlt sich mit gestrickten wollen- und,baumwollen Herren-, Krauens- und Kinderkleidnngsstückeu eigner' Fabrike in den billigste» Preisen; logirt bey Drehermeister Cuno in der goldnen Huthgasse.
Jacob und Gottlieb Hoff aus Duderstadt im Eichsfelde, empfehlen sich mit wollenen Waaren eigener Manufacrur, als Camlot, Serge de Berry, Everlasting, Casimir und oddümire Tücher, alles um die billigsten Preise z sie stehen auf dem Römerberg No. 19 am Springbrunnen.
Edictal- Ladung.
Alle diejenige, ivelche an den verstorbenen Burger und Handelsmann , Christian Friedrich Koch, von Eisenach, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem dato ath pro omni termino peieititorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson, »der durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechtser- sorderlich darzuchun, auch des etwaigen Vorrechts halber miteinander zu verfahren, sofort tue weitere rechtliche Verfügung ahzuwarren, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser , Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichtöthüre, citirt, und im Auöbleibungsfall weiter llicht gehört, sondern mit ihrer etwaigen Forderungen von diesem EoncurS ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen.
Signatum, Frankfurt am May» , den Losten März 1827.
Schöffen ; Appellatwns - Gerichts - Canstey»
Alle diejenige, welche an den verstorbenen Burger und Handel snrann, Cristian Fned- ^w Koch von Eisenach Zahlungen zu leisten haben, werden hierdurch von Gerichtswege« Angewiesen, solche an den verpflichteten Curatorem, Advocatum |-ic. Jucho bei; Strafe doppelter Zahlung zu entrichten»
Frankfurt, den Listen SRa^ 1807. m
Schöffen - Appellativs - GmchtS ; Canzle».