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In der Ereditoren-Eoncurs-Sache des hiesigen Burgers und Handelsmanns, Johann Caspar Ziegler, haben sich in Gcwlg der reproducirren Oic ta!-Ladung vom roten Orr. 1806/ Mittwoch den isten April 1807, VormirragS 10 Uhr, sämtliche Järefftnren i" hiesigem Rathhause vor der angeordneten Schöffen-Deputarion zur Erklärung über das an­gebrachte Gesuch, Liquidation ihrer Forderungen und dem allenfallsigen Prioritäts-Ver­fahren bey Vermeidung des vorhin angedroheren Präjudizes einzufinden.

Signatum, Frankfurt am Mayn, den II. März 18Ä7.

Schöffen - Appellations - Gerichts - Canzley.

In der Moratorien- ex post Concurs- und Nacklaß-Dertrags-Sache des Hiesigen Bur- ' gers und Specereyhandlers, Johann Hartmann Becker, haben sich in Erfolg der reprodu- tirten Edictal-Ladung vom iZten Sept. 1866/ Montag den 6ten April 1807/ Vormittags 10 Uhr, sämtliche Interessenten in hiesigem Rathhause vor der angeordneten Schöffen- Deputation zur Erklärung über das angebrachte Gesuch 7 Liquidation ihrer Forderungen und dem allenfallsigen Prioritäts-Verfahren, bey Vermeidung des vorhin angedrohèren Präjudizes einzufinden. Signatum, Frankfurt am Mayn, den ijten März 1807.

: ' ' Schöffen - Appellarions - Gerichts ; Canzley.

Alle diejenigen, welche an den hiesigen insolventen Burger und Handelsmann, Jo­hann Jacob Weidenbusch, gegen welchen der Concurs erkannt worden, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem dato an pro omni termmo peremtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Sekbstpersom, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um zu liquidiren ihre Ansprüche rechcserforderlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber mit einander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung adzu- warten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Ge- richcsthüre, cirirt., nnd im AuSbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern mir ihren etwai­gen Forderungen von diesem Concurs ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen.

Signatum Frankfurt am Mayn, den 6ten März 1807.

Schöffen ; Appellations ; Gerichts ; Canzley.

Au Gefolge verehrlichen Decrets hochpreißlichen Schöffen-AppellationS-Gerichts d. d. oten Febr. a. c. sollen die zur Verlâssenschafc des verlebten Herrn Vicarii ad St um. Bartho- om»um Aloys Schellenberger gehörigen Effecten, -Kleidungsstücke, Betten, Bücher und fon- wger Hau6rach, Dienstag den âasten Merz l. J. Vormittags 9 Uhr, im ehemaligen Domi- tucaner Kloster durch die geschwornen Herrn Ausrufer öffentlich gegen gleich baare Bezah- iung an den Meistbietenden versteigert werden. -

Dr. Usener,

- als zur gedachten Derlaffenschaft Hochvbrigkeitlich verordneter Kurator.

ma4v hierdurch bekannt, daß er in seiner Behausung in der Burg- eini'ni 'N" k neben der Behausung des Weinhandlers Herrn Hinkel, bereits seit . mit C5^ n<euc Gastwirchschaft errichtet hat. Er ladet die Reisenden ein, ihn

) » 8 spruch zu beehren, und verspricht die beste und billigste Aufwartung.

Höchst am Mayn , im März 1807.

F, J. Aschbach / Gastwirèh zum Nassauer Hof.