V e r st e i g e r u n g 5 - A' n z e i g e.
Dotinerstag den igten diesesund die darauf folgenden Vormittäge von 9—12 Uhr, sân in der Schnurgasse, in dem Spruchischen Hause Lit. G No. 79, Eingang -in der Graupengasse, verschiedene Effecten, bestehend in Schranken, Commvden, Spiegel, Spiel- und andern Tischen, einem Schenktisch, Stühlen, Bettladen, guten Betten, gesteppten Bettdecken, wie auch ungesteppten Blattern, Äeißgerärh, einer Geräthpresse, 2 Mehlkasten nebst anderm Holziverk, Zinn, Kupfer, Porcellan re. 2c., einer geschmackvollen Uhr, einer großen eisernen Kiste, verschiedenen Kleidern, Cattunrestern u» dgl. durch die gefchwor- nen Ausrufer öffentlich versteigert werden.
In der Sache, die Berichtigung der Activ» und Passiverhaltnisse des seit mehreren Jahren sich hier ju Frankfurt aufgehalten habenden König!. Preußischen Herrn Legaiivns- rach Formey betreffend, haben sich in Gefolg der reproducirten Ediccal-Ladung vom iotm Man 1826, Freytag den 2osten März 1807, Vormittags roUhr, sämtliche Interessenten in hiesigem Rathhause vor der angeordneten Schöffen -Deputation zur Liquidation ihm Forderungen und dem allenfallsigen Prioritätöverfahren bey Vermeidung des vorhin an- gcdrohecen Präjudizes einzusinden. Signatum, Frankfurt am Mayn, den 2ten März <807.
Schöffen ; Appellations r Gerichts r Canzley.
Nachdem« unseres gnädigsten Herrn Hoheit den auf ehemaligen Kaiserlichen Privilegien gegründeten modum testandi privilegiatum vor drey Personen des Raths nicht nur zu bestaktigen, sondern auch huldreichst ^u resolviren geruhet haben, daß die Mitglieder der ehemalig dritten jetzt zweyten Rarhöbank allerdings auch ferner den Vorzug geniessen sollen, solche privilegirre Testamente durch ihre Zeugenschaft zu solennisiren; M wird solches andurch zu jedermanns Wissenschaft auf deßfallsigen Special- SSefebf bekannt gemacht.
Datum den 5ten Mär; 1807.
Bürgermeister und Senat der Stadt Frankfurt am Mayn.
Alle diejenige, welche an den Weinwirth Christian Gottlieb Bender Zahlungen zu leisten haben, werden hierdurch angewiesen, solche, bey Vermeidung doppelter Zahlung, an Niemanden anders als an den verpflichteten Curator der Benderischen Debitmasse, J- U. Drem. & Adv. ord. Fresenius zu entrichten. Frankfurt den irten März 2807.
Schöffen r Appellations - Gerichts ; Canzley.
Alle diejenige, welche an den hiesigen Handelsniann, Joh. Jac. Weidenbusch, Zahlungen zu leisten haben, werden hierdurch von Gerichtswegen angewiesen, solche nunmehr an den verpflichteten Curatorem, Advocatum Drem. Schott, bey Strafe doppelter Zahlung zu entrichten. Frankfurt a. M., den yten März 1807.
Schöffen r Appellations; Gerichts r Canjley.
Mittwoch den iflten März soll im Wartforst mit der Versteigerung der Buchwellen und den 20. dieses im Hinkelsteinerforst'mit der Versteigerung des Eichenklotz- und Stumpf- Holzes fortgefahren werden. Diejenigen, welche zu diesem Gehölze Lust haben, können sich den igten dieses auf der Sachsenhäuser Warte und den Losten dieses auf der untern Steig« einfinden. Frankfurt den iLten März 1807.
-vu . Forst r Amt.