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In der Debit/Sache des hiesigen Schutz- und Handelsjudens, Joachim Isaac Löw Beer, haben sich mMMg tw reo - oo c. c i r > t n r, c w.. a o ung vom losen Nov. iZod, den igten Wr; 2807, Vormittags 10 Uhr, sämtliche Interessenten in hiesigem Rathhaufe vor der ange- ordnecen Schvffeir-Deputation wr Erklärung über das angebrachte Gesuch, Higufdacivn ih- rer Forderungen^ imddem aUenfaUfigèn PrioritärS-Verzahren, bey Vermeidung des Berlin anyeL ryyeten Peaiud^es einzufinden.

br^natum Frankfurt amMayn, den gten März 1807.

Schöffen - Appellatrons ; Gerichts ; Canzley.

Älle dsejenigen, welche an den pro A4mi®sidne ad beneficium ctssionis bonorum merhanm exbibito de m . Febr. 1897. implorirt habenden hiesigen Schutz- und HandMu- den, Abraham Daniel Scheuer, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, in Zrit Sechs Wochen, welche von unten benanntem Dato an pro o.um rernnnu pur mro i anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbhpersvn, »der durch einen hmlänstliclT' Bevollmächtigten, zu erscheinen, um sich auf das Gürer-Ab- trerrungS-Gesuch zu erklären, ihre Ansprüche rechtserforderlich darzuchun, auch des euvaiM Vorrechts" halber mir einander zu verfahren, fofor; die weitere rechtliche Verfügung abzu- ivartenr anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gc- richrsthüre, cuirc, und im AusbleibungSfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwai­gen Forderungen von diesem Loncurs ausgeschlossen/ und abgewiesen werden sollen.

Signatum, Frankfurt am Mayn, den igten Februar 1807.

Schöffen - Appellanons - Gerichts ; Canzley,

Alle diejenigen, welche an den insolventen hiesigen Burger und Handelsmann, Frie­drich Reinhard Hofmann, gegen welchen der Eoncurs erkannt worden, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem dar an pro omni terminu percmiorle anberaumt werde», vor hiesigem Gerichte in^Selbstpersvn, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen/um zu liguidiren, und ihre Ansprüche rechtserforderlich darzmbun, auch des«-' waigen Vorrechts halber mit einander zu verfahren, schort die weitere rechtliche Verfügung «bjuroarten, anbey sich zu gewärtigen , daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger GerichtSrl-üre, citirt, und im Ausvlewungöfâll, weiter nicht gehört, sondern mit ihren eu «Äigen Forderungen von diesem Concurs ausgeschlossen, und abgewiesen weroenffouen.

Signatum, Frankfurt am Mayn, den igteit Febr. 1807.

Schöffen - Apvellanons ) Gerichts ; Canzley.

Freytag, den igten Marz, Nachmittags 3 Ubr, d. J., sollen unter dem Dogen in der Fiegetgasse bey S keines meister Höhn fünf Stück und zwey ^ Frankenwein wmauch etliche Fässer öffentlich an Um Meistbietenden gegen baare Bezahlung versteigert rocken.

Frankfurt, dèn -cen März 1807. .

Schöffen - Apprllations - Gerichts ; Canzley.

Ben her Versteigerung auf hem großen Kornmarkt in des Hrn. Borngessers Behausimz wird bis Montag öen rScen dieses ein scharlachroth tuchener Mannsmantel mit versteigern

Klebinger, geschw, Ansrüfer.