Edictal-Ladung.
Alle diejenige, welch« an den hiesigen Burger und Handelsmann Johann Geor» Clvalb, der mediame Suppüca d. pr$s. 3. tnijuâ, pro admissiöne ad beneficium Lez. tionis bonorum an suchte, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit 6 Wochen, welche von unten benanntem dato an, pro omni termino peremtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um sich auf das Vermög-ns- AbtrettungK-Gesuch zu erklären, ihre Ansprüche rechtsetforderkich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber miteinander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügura abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichtöthure, citirt, und im Ausbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren et» • kvaigen Forderungen von diesem CöncurS ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen.
Signatum Frankfurt ant Mayn , den 9ten Febr. 1807.
Gerichts - Canzley.
Alle diejenige, welche an den hiesigen Burger und Brandweinkrämer, Johann Georg Khringer, her meuiante Supplica, de pr$s. 5. May 1806 , pro admissione ad benefi- cium Cesbionis bonorum impkorirt hât, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch vorgeladen, iu Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem dato an, pro omni termino peremtorie anberaumt werden / vor hiesigem Gerichte in Selbstperson, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu.erscheinen, um auf das nachgesuchte beneficium Ce&sionis bonorum sich zu erklären, ihre Ansprüche rechtS- erforderlich darzuthun, aud) des etwaigen Vorrechts halber miteinander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarren, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichtöthure, citirt, und im Ausbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem Comurs ausgeschlossen! und abgewiesen werden sollen. M
Signatum Frankfurt am Mayn, den 6ten Februar 1807*
Gerichts r Canzley.
Hochrichterlicher Verordnung zufolge sollen nächsten Montag den i6ten Februar l. I.,
Vormittags um 9 Uhr, vor dem Eschenheimerthor in dem Frepherrlich Darkhaus- mm Wiesenhüten'schen Garten die zu der daselbst befindlichen Stock und Greißischen Neublau- Fabrik gehörigen Fabrikgerâthfchaften , bestehend in Pressen, Zuber, Butten, Seihtücher rc. nebst einigem verfertigten und rohen Neublau, angesetzeem Indigo und anderen Farbstoffen, gegen baare Zahlung öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden.
Dr Fresenius, als Curator Mas=$.
Donnerstag den lyten Februar d. I., Vormittags um 9 Uhr, sollen m bem Ver- ganthungöhaus dahier eine Parchie Cattunrester gegen baare Zahlung versteigert werden.
Da die in der Debit-Sache des verstorbenen Burgers und Silberhandlers Eberhard Christian Specht, auf den yten Hujus angesesit gewesene Liquidations-Deputation nicht ab- zehalren werden können, so wird hierzu ein anderer Termin auf Montage den 16. Febr. igo? »ngesetzt, an welchem sich die sämtlichen Interessenten einzufinden haben.
Frankfurt den 9ten Februar 1807.
Gerichts - Canjley.