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Erste Beylage zu No. 15. Mytag» des W Febr. 1807.

Bekannt m a ch u n g.

Freytag den iZten dieses, soll die Versteigerung des Buchenscheitholzes im Warthforst, welche am 4 int dieses wegen der Versteigerung derBuchwellen nicht beendigt werden konnte, fortgesetzt werden. Die Kauflustige können sich daher an obbemerkcem Tag Morgens um - M auf der Sachsenhanser Warthe einflnden. Frankfurt den Zten Febr. 1807.

I Forst ; Amt.

Hochrichterlicher Genehmigung gemäß soll das zur Franz und Andreas Wiesenschen Debitsache gehörige Haus in der Seckbachergasse Samstag den i4ten Febr. d. I., Nach- MitcagS um 2 Uhr durch die geschwornen Ausrufer an den Meistbietenden öffentlich verstei­gert werden, M, Elsasser, Phil. Pfeil,

als verpflichtete Kuratoren der Franz und Andreas Wiesenschen Debitsache.

Künftigen Sonnabend den i4ten dieses, Vornuttags zehn Uhr, werden in dem Ver- ganthungsfaal

150 Bouteillen Chainbertam - Wein , und

300 Bouteillen Racavia von Bordeaux

Lurch die Herren geschworne Ausrufer an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.

In Gemäßheit des Hohverehrlichen Schöffen-Appellacionö-Gerichts-DecretS 6. 6° IM Jan. 1807 / soll Samstag den aussen dieses Monars, Nachmittags um zwey Uhr, der zur Verlaffenschaft des verstorbenen Herrn Sradt- und Gerichtsschuicheiß Dr. Wilhelm Carl Ludwig Moors gehörige 4 Morgen, 3 Viertel, 18 Ruthen, 77 Schuh großen Maaßes haltende, einerseits neben dem Hünnerweg andererseits neben dem Wendelsberg. gelegene Garten und Weinberg samt denen darin befindlichen Garcenstühlen, Banken und Geräch-- shassen in dem besagten Garten selbst durch die geschwornen Herrn Ausrufer gegen gleich baar'è Zahlung öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden.

Ludwig Daniel Jassoy, J. U. D. als Cutator mässe.

Da man von Seiten der benachbarten Hvchlöblichen Forst - Departements benach­richtiget worden, daß hiesige Jagdliebhaber, insbesondere Bürger in Sachsenhausen und derer Sohne des Jagens wegen oft über die Grenzen auf fremde Gebiete gehen, und dayer den hohen Befehl daselbst veranlaßt haben, daß die dasigen Forstbedienten die strengsten Maasregeln gegen dergleichen Uebertreter der Jagdgrenzen brauchen sollen; so . ? Amtswegen dieselbe nicht allein von dergleichen Jagdfreveln abmahnen und ?0 ^d^W warn en, sondern zugleich auch denselben bekannt machen wollen, daß man gegen dieselbe im Betretungsfall auch diesseits mit scharfer Strafe verfahren werde. UebrigenS werden obgedachte Jagdliebhaber erinnert die bestehende Verordnung vom ^ten Oktober

welche zu wiederhohlter Bekanntmachung an den Thoren in Sachsenhausen an- gUchlagen worden , s» gewiß zu beobachten, als widrigenfalls die Uebertreter mit Ler darin« festgesetzten Strafe belegt werden sollen. Frankfurt Len 5. Februar 1607.

Forst - Amt.