Beylage zu No. -o. Dimftaz, den 3. Febr. 1807.
Bekau n 1 machun g.
Bey dem bereits auf den yten Febr. d. J. auf der Schafergasse Lit. E No. 168 im Thiergarten annoncirten Meubelverkauf, kommt noch bey den Kleidern ein gut gehaltener Atlas Pelz-Schanzlopec', sodann Spieltisch, Spiegel, faconirt neu englisch Zinn, Kupfer/ Meßing, Eisen und Schildereyen re. vor. Frankfurt den 2ten Febr. 1807»
Von der ztm Ziehung der K. K. Verschleiß-Direetion der Bergwerkö-Producten-Lotterie so den i$tcn Februar in Wien zu ziehen anfängt, ist das Schicksal der herausgekommenen Loosen gegen 4 kr. Nachschlaggebühr per Num. bey Unterzeichnetem zu erfragen.
Joh. David Jordan auf dem großen Kornmarkt.
Dem Publico wird hiermit angezeigt, daß Montags den yten nachstkommendew Monats Marz und folgende Tage (außer Sonnabends) Nachmittags 2 Uhr/ in dahiesigem Pjandhauü alle diejenige Pfänder, so bis ulrimv May, Juny, July, August 1806 verfallen gewesen, öffentlich versteigert und an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung überlassen werden sollen. Es werden also diejenige, welche dergleichen verfallene Pfandscheine haben, nochmals erinnert, selbige vor der Verganthung einlösen oder in Zeiten prolongiren zu lassen, indeme man, um das VerganthungS-Register in behöriger Ordnung auSziehen zu können, weder 8 Tag vor, noch wahrender Verganthung keine Prolongation mehr an« nehmen wird. Pubiicatum, Frankfurt den Zten Februar 1807.
Pfand r Amt.
(Remisen - D e r m i e t h u n g.
Mirtwochs den Uten dieses Monats, Vormittags iz Uhr,' soll die zwischen den beiden inneren Allerheiligen-Thoren zunächst nach der Stadt hin gelegene Remise bey unterzogenem Amre öffentlich auSgeboten und dem Meistbietenden in Bestand überlassen werden.
Frankfurt benoten Februar 1807.
Rechnet) - Amt.
Mittwoch, den Uten Februar, VormittaaS um u Uhr, soll durch die geschwornè ?errn Ausrufer die Graffische Nachlaffenschaft z bestehend in Holz werk, einem Bett und ^oeilerhandwerkszeug nebst 2 Hütten auf der Seilerbahn No. 83 am Eschenheimer Thor öffentlich versteigert werden.
Alle diejenigen, welche an den insolventen hiesigen (Burger und Handelsmann, Franz Wagner, Zahlung zu leisten haben, werden hierdurch, bey Strafe doppelter Zahlung angewiesen , solche an niemand anders, als den verordnet- und verpflichteten Curatorem der Franz Wagnerschen Debitmasse, Xcivvcatum Ooâorem Elsässer, zu bewurken.
Frankfurt, den Zysten Januar 1807» •
Gerichts -
Cantley.