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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Berantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 394. BcjirkS-FcrnlvrcchanfLIuß Nr. 98. Dienstag den 17. Dezember.

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Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98. 1901

Amtliches Bekanntmachung.

Vor ca. 8 Tagen wurde aus dem Maine bei den Farb­werken hierselbst ein Nachen gelandet. Derselbe ist 5 Meter lang, 1 Meter breit, nicht angestrichen und nimmt ca. 1012 Personen auf.

Wir ersuchen um Anstellung von Recherchen und Mit­theilung hierher.

Höchst a. M. den 10. Dezember 1901.

P 12104 Die Polizei-Verwaltung.

Gefundene mid verlorene Gegenstände re.

Gefunden: Mehrere Stränge bunter Stickseide, i rothe Kapuze. 1 blaue Schülermütze mit Lederüberzug. 1 schwarzer Sammetgürtel mit einer gelben Schnalle.

Verloren: 1 Spazierstock, der Griff gez. A. W.

Zugelaufen: 1 junger weißer Foxterrier mit gelben Abzeichen.

Hanau den 17. Dezember 1901.

Hus Stadt und Cand.

Hruan, 17. Dezbr.

Vom landgräflichen Hofe. Aus Philippsruhe, 16. Dez., wird uns berichtet: Se. Kgl. Hoheit der Landgraf Alexander Friedrich von Hessen trafen heute Vormittag auf Schloß Phltippsruhe ein. Auf der in der Fasanerie veranstalteten Hofjagd, zu welcher als Gäste ^erschienen waren Ober- präsident Graf Zedlitz und T r ü tz s ch l e r, General der Infanterie v. Linde qu ist, Gen. d. Inf. z. D. v. Roon, Se. Durchl. Prinz Frie drich zu S a p n und Wittgen­stein, Generalleutnant z. D. v. Chappnis, Oberlandes- gerichts-Präsident Dr. Hagens, Regierungs-Präsident von Trott zu Solz, Kammerherr Baron v. Holzhausen, Se. Durchl. Prinz Alfred zu Isenburg und Büdingen, General-Konsul A. v. Metzler, Graf Waldersee-Neverstorf, Kammerherr v. Bothmer, ergab die Strecke 420 Fasanen-Hähne, 100 Fasanen-Hennen, 91 Wildenten, einige Hasen und Kaninchen. Nach der Jagd sand Hoftafel im Schlosse Philippsruhe statt, zu welcher zahl­reiche Einladungen ergangen waren. Während der Tafel spielte die Militärkapelle des Jnf.-Regts. Nr. 166.

* Der Haushaltsplan der Sandes - Versiche- VUngsanftalL Hessen - Nassau für das Jahr 1902 ist erschienen. Derselbe sieht für das genannte Jahr vor als Einnahmen im Ganzen 5 422 900 Mk. und zwar an Bei­trügen 3 900 000 Mk., Zinsen 1109 000 Mk., Miethe und Pachts aus Grundbesitz 6770 Mk., Strafgelder 8000 Mk., Zuschüsse von Krankenkassen bei staltgehabtem Heilverfahren 25100 Mk., aus Schiedsgerichten, Beschwerde-, Berufungs­und Revisionsverfahren 21 000 Mk., ans Vermögensanlagen 350 000 Mark. An Ausgaben sind veranschlagt: Beiträge 25 000 Mk., BeitragserstaUnngen 350 000 Mk., Kosten der Unterhaltung von Kranken in Krankenhäusern 153 000 Mk., Unterstützungen von Sanatorien, Krankenhäusern rc. 7000 Mk., Unterstützungen an Angehörige der Versicherten 10 000 Mk., außerordentliche Leistungen 5000 Mk. Für die allgemeine Verwaltung sind u. a. vorgesehen: Gehälter und Vergütungen der Beamten 13o 000 Mk., Vergütung für Schreibhilfe 12 OÖO Mk., zu außerordentlichen Vergütungen und Unterstützungen für Beamte der Versicherungsanstalt 2500 Mk., Vergütungen, insbesondere Tagegelder und Reisekosten rc. an Vorstandsmit­glieder und Anstaltsbeamte sowie an Mitglieder des Aus­schusses 7000 Mk., Unterhaltungskosten 16 100 Mk., Bureau- und Kassen-Bedürfnisse im Allgemeinen, Drucksachen und For­mulare rc. 27 300 Mk., Inventarien 2000 Mk., Erhebungen bei Gewährung oder Entziehung von Renten und bei Beitrags­erstattungen 20 000 Mk., für Schiedsgerichte, Beschwerde-, Berufungs- und Revisions-Verfahren 35 000 Mk., für Bei­tragserhebung und Kontrolle 50 300 Mk., für Rechtshilfe und andere nicht vorgesehene Ausgaben 3150 Mk., an Darlehen 2 505 700 Mk., in Summa 5 422 900 Mk.

* Postalisches. Am Sonntag den 22. Dezember wer­den die Packetannahme- und Ausgabeschalter sowie die Brief­ausgabeschalter bei den Kaiserlichen Postanstalten in demselben Umfange wie an Werktagen für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein.

* Ernannt wurde zum Stationsassistenten der Stations­diätar Schmitt in Hanau.

* Oberlehrer-Examen. Herr Kaplan Emil Weber, der bekanntlich 6 Jahre lang in Hanau als Kaplan thätig war und dann nach Cassel zum kathol. Religionslehrer an den dortigen höheren Lehranstalten berufen wurde, hat in diesen Tagen, nachdem er im Sommersemester in Marburg und dann

in Münster Philologie studirt, soeben vor der Kgl. Prüfungs­kommission in Münster das Oberlehrer-Examen mit dem Prädikategut" bestanden.

* Stadttheater. Fulda's dramatisches MärchenDer Talisman", für morgen angesetzt, ist wie folgt besetzt: Kö­nig Astrslf: Herr Ninkel, Amor: Herr Schwarz, Habe- kuk: Herr Gehrmann, Diomed: Herr Möbius, Rita: Fräul. Leoni, Maddalena: Fräul. Haas. Herr Rink el und Fräul. Leoni, die in nächster Saison eventuell in das erste Fach der jug. Helden bezw. der Naiven vorrücken sollen, finden in den betreffenden Rollen Gelegenheit, ihre Befähigung darzuthun.

* ExpeximenLal-Vorftellung A. Krause. Wie schon erwähnt, findet heute Abend noch eine Experimen­tal -Vor st ellung des Suggestors Albert Krause statt, die um der vortrefflichen Behandlung eines an sich hochinteressanten Stoffes willen, der Beachtung bestens empfohlen . sei. Die Vorführungen des Herrn Krause, welche insbesondere für jeden Gebildeten von Interesse sind, halten sich durchaus im Rahmen der modernen Forschungen und verblüffen, durch die scheinbare Einfachheit der angewandten Mittel. Für heute ist auf einen stark.n Besuch zu rechnen.

UeberTrinksitten". Am vergangenen Sonntag hatte die Frankfurter I. 0. G. T. LogeZur Höhe" Nr. 348 hier in Hanau im GasthausZur goldenen Gerste" eine gesellige Vereinigung veranstaltet, während der Herr Dr. L i l i e n st e i n aus Bad Nauheim einen Vortrag hielt über Trinksitten", der bei den aufmerksam lauschenden Gästen bei­fällige Aufnahme fand. Der Redner widerlegte an der Hand von Aussprüchen des Tacitus das Märchen von den alten Deutschen, die immer noch eins tranken, und kennzeichnete die heutigen Trinkgewohnheiten als eine Unsitte ärgster Art, die einen äußerst verhängnißvollen Einfluß auf Körper und Geist ausübe und eine ungeheuere Anzahl von Menschen dem Elend in die Arme liefere. Mit einer Fülle von statistischem Ma­terial, das unwiderleglich die verderbliche Einwirkung des Alkoholgenusses in Hinsicht auf die hieran resultirenden Morde, Sittlichkeits- und Rohheitsverbrechen jeder Art bewies, belegte der Vortragende seine Ausführungen. Der Genuß noch so mäßiger Dosen Alkohol in jeder Form, wie Wein, Bier, Schnaps rc., müsse bekämpft werden, da er, wie zahlreiche Experimente beweisen, die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit herabsetze und lebenverkürzend wirke. Letzteres beweisen die Statistiken englischer Lebensver­sicherungsgesellschaften, und wie diese, so pflegen auch unsere deutschen Gesellschaften den Alkohol-Abstinenten aus diesem Grunde schon einen erheblichen Rabatt zu gewähren. Das Grundübel, die Trinksitte, aus der Welt zu schaffen, dazu sei nicht die Mäßigkeit, sondern die Toial-Enthaltsamkeit, das lebendige zur Nacheiferung anregende Beispiel berufen. Ein Jeder könne hierdurch sein gut Theil zur Volksbefreiung und Volksgesundung beitragen. Mit einem Appell an alle muthigen Männer und Frauen, doch einmal an sich selbst den Segen der Abstinenz zu erproben und sich dann der Kampfbewegung gegen den Alkoholgenuß anzuschließen, endigten die interessanten Ausführungen. In der darauffolgenden Diskussion, an der sich verschiedene Herren betheiligten, wurde allgemein die Wichtigkeit der Totalenthaltsamkeit anerkannt und noch einige Nebenfragen, wie Beschaffung von alkoholfreien Lokalen, aufge­worfen. Der offizielle Theil des 'Abends wurde gegen ^S Uhr geschlossen, doch blieben die Theilnehmer noch lange Zeit bei einer Tasse Äaffee beisammen.

* Aktiengesellschaft. Es besteht die Absicht, die Zigarrenkisten- und Wickelsormenfabrik E. Deines jr. in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln.

* Prämiirt. Herrn C. Emmerich dahier wurde auf der Kanarienausstellung in Krefeld für die dort zur Aus­stellung gekommenen Vögel eine bronzene Medaille verliehen.

* Diebstahl. In der Fahrgasse wurde in den gestrigen Abendstunden ein Paar Schaftenstiefel, das ein Schuhgeschäft zu Reklamezwecken herausgehängt hatte, gestohlen.

* Durchgegaugen. Ein dem Schlachtmesser verfallener Ochse ging gestern Abend, als er einem Melkermeister in der Krümerstraße zugeführt werden sollte, durch und trabte sporn­streichs dem Westbahnhofe zu, alle Versuche der Passanten, ihn aufzuhalten, kühn mit den Hörnern abweisend, bis es schließ­lich einem Viehhändler durch einen kundigen Griff gelang, den Flüchtling aufzuhallen.

Aus dem Gkrschtssaal.

Sitzung der Strafkammer I vom 16. Dezember.

Ein grober Wirth.

Der Gastwirth G. von Frankfurt war am Bahnhof mit 2 Bahnbeamten in Streit gerathen, weil diese ihn dem Stations­vorsteher vorführen wollten. Er stieß die Beamten vor die

Brust und schleuderte ihnen allerlei Beleidigungen entgegen. Das Schöffengericht hatte das Verhalten des Wirthes mit 3 Monaten Gefängniß geahndet, wobei der erste Richter aus­führte, die Beamten müßten gegen derartige Ausschreitungen geschützt werden. Die Strafkammer ist zwar derselben Meinung, setzt aber doch die Strafe auf 4 Monat Gefängniß herab, weil sie die damalige Trunkenheit des Angeklagten mildernd in Betracht zieht.

Ein um gestürzter Balken hat den Zimmerparlier U. von Bischofsheim wegen fahrlässiger Körperverletzung auf die Anklagebank gebracht. Ein Bureau­raum in der chemischen Fabrik zu Fechenheim war behufs Vor­nahme von Reparaturen abgesprießt worden. Am 13. April befand sich der Fabrikaufseher L. in dem betr. Raum an seinem Pult und erhielt plötzlich zu seinem Schrecken einen Schlag auf die Schulter, der ihn 14 Tage arbeitsunfähig machte. Der senkrechte Balken des Gerüstes, der durch einen eichenen Keil festgetrieben war, hatte sich gelockert und war umgeftürzt, un­glücklicherweise dem Aufseher gerade auf die Schulter. Es wird angenommen, daß das zum Sprießen verwendete Holz, welches naß war, in dem sehr warmen Raume eintrocknete, dadurch sich der Keil lockerte und den senkrechten Balken zum Stürzen brachte. Das Verschulden des Zimmerpoliers soll darin liegen, daß er den Keil nach einiger Zeit nicht nachtreiben ließ, ob­wohl ihm bekannt wax, daß das Holz in dem warmen Raume eintrocknen und das Gerüst sich lockern mußte. Die Sachver­ständigen sagen aber, das Gerüst sei vollständig sachgemäß her­gestellt gewesen und das Längenschwindmaß des Holzes sei so gering, daß der Angeklagte gar nicht habe annehmen können, es werde dadurch ein Stürzen des Balkens herbeigeführt. That­sächlich müsse denn auch noch ein anderer Umstand beim Fallen des Balkens mitgewirkt haben. Event, hätten die in dem Naum Beschäftigten bei einem Lockern des Balkens die Zimmer­leute aufmerksam machen müssen. In Anlehnung an dieses Gutachten wird der Angeklagte freigesprochen.

B i l l i g e F i s ch e.

Am 25. Juli fuhren zwei Seligenstädter Fischer früh morgens mit ihren Kähnen den Main herunter nach ihren bei Großkrotzenburg aufgestellten Reusen. Von Weitem bemerkten sie schon, daß die Reusen von unberufenen Fischliebhabern ge­plündert wurden. Die Fischer lenkten ihren Kahn rasch an das jenseitige Ufer, was die Fischdiebe veranlaßte, schleunigst Reißaus zu nehmen. Sie wurden aber beobachtet, wie sie sich auf die bei Großkrotzenburg befindliche Russensteinfabrik be­gaben, und der von Großauheim herbeigerufene Gendarm stellte dort nachher seine Nachforschungen an, wobei er auf dem Wege dorthin schon drei weggeworfene Fische fand. Die Fischdiebe waren die zwei Gebrüder F. und ihr Kollege, der Russenstein- arbeiter E. Als die drei von nichts wissen wollten, nahm der Gendarm in der Wohnung der Eltern der F. Haussuchung vor und dort fanden sich noch eine Menge Fischgeräthe, die Ueberreste eines opulenten Fischmahls und zwei ganze Fische. Die drei Fischdiebe erhielten vom Schöffengericht je 3 Wochen Gefängniß. Die Eheleute F. wegen Hehlerei je 1 Woche Ge­fängniß. Erstere haben sich bei dem Urtheil beruhigt, die Eheleute F. aber haben Berufung eingelegt und der Ehemann behauptet, er habe nichts von dem Fischdiner gewußt, weil er sich auf der Arbeit befand, die Frau will die Fische nur zube­reitet, aber nicht gewußt haben, daß sie gemaust waren. Die Beiden erlangen auch ihre Freisprechung, weil gegen den Ehe­mann F. kein Schuldbeweis vorliegt, bezüglich der Ehefrau das Gericht aber annimmt, daß sie nicht ihres Vortheils wegen gehandelt hat, sondern nur, um ihre Söhne der Bestrafung zu eutziehen, was nicht strafbar fei.

Best raste Rempelei.

Eines Abends im Juli ging der Kolporteur H. nichts Böses ahnend durch die Nürnbergerstraße. Von der entgegen­gesetzten Seite kam der Schneider G., ging vom Trottoir herunter auf den Kolporteur zu, riß ihm die Kravatte herunter und fragte:Na, Stromer, wo willst Du denn hin!" Der Angefallene war zunächst verblüfft, dann sagte er zu dem un- gemüthlichen Passanten, er solle ihn doch gehen lassen, er kenne ihn ja gar nicht. Der tapfere Schneider riß darauf auch noch dem Kolporteur den Strohhut vom Kopfe und weil dem Kol­porteur nunmehr der Geduldsfaden riß, zählte er dem An­greifer mit dein Stock eine über. Letzterer packte nun wieder den Kolporteur im Genick, gab ihm einen Schleuder, daß er beinahe auf die Straße flog, und versetzte ihm noch einen Tritt in seine Kehrseite. Das Schöffengericht hatte dem Schneider für diese gemeine Rempelei 2 Monate Gefängniß diltirt, wo­gegen er Berufung einlegte. Er will zu dem H. nur gesagt haben:Na Landsmann, wo willst Du hin?" und daraus hätte ihn dieser sofort mit dem Stock geschlagen. Der Zeuge bekundet aber glaubwürdig das Gegentheil und so wird die Berufung verworfen.