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Erstes Blatt

Merger

Bezugspreis:

«erteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

General-Anzeiger.

Gedruckt und verlegt in der Duchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

AWtiilhes Organ für Stadt- und Landkreis

Eiurückttngsgcbühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf­gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.

in 288. SeiirMemftteitaf» Nr. 98.

Dienstag den 10. Dezember. $eM»**tiMM Nr. 98. 1901

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Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau. Ausschreiben.

Der nachstehend näher bezeichnete Fabrikarbeiter Johann Jckstadè von hier hat sich am 30. November d. Js., abends, nach Beendigung der Arbeit entfernt und ist bis jetzt noch nicht zurückgekehrt. Es ist anzune^men, daß p. Jckstadt verunglückt ist oder sich wegen längerer Erkrankung ein Leid angethan hat.

Um Anstellung von Recherchen und Mittheilung im Er­mittelungsfalle wird ersucht.

Höchst a./M. den 4. Dezember 1901.

Die Polizei-Verwaltung.

Beschreibung:

Alter: 56 Jahre. Größe : 1,65 m, schmale Statur. Haare: dunkel. Augen: blau. Schwarzer, kurzer Bollbart. Bekleidung: braune Hose, dunkelblaues Arbeitsjacket, Winter­mütze, hohe Schnürschuhe.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 7. Dezember 1901.

Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.

P 11218 J. V.: Valentiner, Neg.-Assessor.

Gchmdcnc M. RUsrcnc Gegenstände:c.

Gefunden: 1 schwarzer Herren-Pelzkragen. 1 Packet Daten; das Packet trägt die Adresse des Herrn Bäckermeister Kaffer, Klein-Steinheim. 1 kleine Rolle Kupferdrahl. 1 schwarzer Damengürtel mit 2 gelben Schnallen.

Verloren: 1 braune Petz-Boa. 1 neuer dunkelbrauner Krimmerbandschuh (rechter). 1 Faßkette von der Wiener Spitze durch die Friedrichstraße. 1 kleines, schmales Notiz­buch, gelbbraun, am gestrigen Tage Montag auf dem Wege von der Kinzigbrück? nach dem Westbahnhof; gegen Belohnung abzugeben Vor der Kinzigbrücke Nr. 3. 1 schwarze Pelz-Boa.

Entlaufen: 1 gelber schottischer Schäferhund mit weißer Halskrause m. Ge'chl.

Hanau den 10. Dezember 1901.

Hue Stadt und Cand.

Hzirart, 10. Dezbr.

* Neichsbank. Wechsel auf Laar bei Ruhrort werden von jetzt ab durch die Reichsbank angekauft. Dieselben sind an die Reichsbanknebenstelle in Ruhrort zu giriren.

* Die Lieferung an die Proviantämter. Die Landwirthschafiskammer für den Reg.-Lez. Cassel beschloß, eine Eingabe an die 'ußändigen Minister zu machen, die die An­käufe durch die Proviantämter näher behandeln und darlegen soll, daß es gerechtfertigt sei, wenn die Proviantämter etwa 30 Pfg. mehr als die bochüe Marktnotiz zahlten. Bei den Proviantamtsliefcrangen handele es sich immer nur um beste Waare, obwohl die Proviantämter meist nur den Durch­schnittspreis oder wenig mehr zahlen, den höchsten Marktpreis aber überhaupt nicht zahlen dürften. Außerdem müsse der Lieferant das Getreide frei ans Magazin liefern bezw. die Gebühr dafür bezahlen.

* Zolltarif und Landwirthschaftskammer. Laut Vorstandsbeichluß der diesseckigen Landwirthschaftskammer wird von der Berufung einer außerordentlichen Vollversammlung in Sachen des Zolltarifentwurfs Absiand genommen, da die ordentliche Vollversammlung noch zeitig genug einberufen wer­den kann, um zum Zolltarif während der Reichstagsverhand­lungen Stellung nehmen zu können.

* Städtisches Arbeitsamt. Mit dein Heurigen Tage hat das von den städtischen Körperschaften s. Z. beschlossene Arbeitsamt seine Thätigkeit begonnen.

* Wochenfpielplan des Stadttheaters. Mittwoch: Auf der Sonnenseite", Lustspiel in 3 Akten von Blumenthal und Kadelburg. Freitag:Der Großkauf­mann", Schwank von Walther. Sonntag:Deborah", VolkslLouspiel in 4 Akten von Dr. S. H. Mosenthal.

* Stadttheater. In Blumenthal-Kadclburgs reizendem SalonIustipielA u f der Sonnenseite" sind die Haupt­rollen durch die Damen Gypen, Hannewald, Rieger sowie die Herren Gehrmann, Kron und Schwarz be­setzt. Dies liebenswürdige Stück hat auch hier stets großen Lacherfolg gehabt.

* Das R ektoratsexamen bestand in Cassel u. a. der Lehrer an den hiesigen Mittelschulen Herr Müller.

* Bund Deutscher Gaftwirthe. Der Bund Deutscher Gast­wirthe (ca. 30,000 Mitglieder) und seine Landes- bezw. Provinzial­verbände sind bestrebt, die Interessen des Gastwirthsgewerbes wahrzu­nehmen und bei den zahlreichen, dasselbe schwer schädigenden Mißständen

sowohl im Wege der Selbsthilfe, als auch durch Gesetzgebung und Be­nehmen mit den Regierungen Besserung und Abhilfe herbeizuführen. Der Bund und seine Verbünde und Vereine haben bimi) ihre gute Organisation und Einigkeit schon manchen Erfolg zum Wohle des Gewerbes erzielt; auch genießen dieselben bis zu den höchsten Stellen Ansehen und Achtung. Die 1893 mit ca. 890 Mitgliedern begründete Bundessterbekasse besitzt heute ca. 8000 Mitglieder; dieses enorme Wachsthum beweist wohl am Besten die Nothwendigkeit der Kasse und zugleich auch, welches Vertrauen dieselbe genießt. Durch die Kasse wurden mehr als 1,400,000 Mark (ca. 1100 Mark pro Familie) für den edlen Zweck, jede Noth am Sarge des Ernährers fernzuhalten, an Wittwen und Waisen verstorbener Mitglieder (Gastwirthe) ausbe­zahlt, wodurch sicherlich viel Gutes gethan wurde. Der denkbar sicher angelegte Reservefonds der Kasse beträgt 760,000 Mark; die Verwaltungs- kosten sind niedrig und in Folge dessen auch die Beiträge, da kostspielige Einrichtungen vermieden sind. Dnrch diese Vorzüge genießt die Kasse großes Ansehen nicht nur unter den Deutschen Gastwirthen, sondern auch bei Behörden und Publikum, lute denn auch die Staats-Regierung dem Institute die Rechte einer juristischen Person verliehen hat. Die Kasse beruht auf versicheruugstcchulscher Grundlage, wodurch dieselbe auch dem neuen Reichsversicherungsgesetz entspricht. Grundsatz der Kasse ist, einfache Aufnahme, möglichst niedrige Beiträge und koulante, ohne Chikanen erfolgende, rasche Auszahlung. Das 500 bis 3000 Mark betragende Sterbegeld gelangt denn auch einige Stunden nach Eintresten der erforderlichen Schriftstücke zur Auszahlung und das auch bei Selbstmord und im Kriegsfall. Ein weiterer Vorzug besteht in der Unpfändbarkeit des Sterbegeldes, wodurch dasselbe auch bei eintretenden Schicksalsfällen den Wittwen und Waisen erhalten bleibt. Ebenso nützlich hat sich die auf denselben Grundlagen beruhende Haftpflichtkasse Deutscher Gastwirthc erwiesen, die trotz der kurzen Zeit ihres Bestehens eine stattliche Mitgliederzahl und an­sehnliche Einnahmen ausweisen kann. Das Prinzip der Kasse, volle Versicherung für alle Haftpflichtschäden, denkbar koulante Regu- lirung der Schadenfälle, einfache und sparsame Ver­waltung und dadurch geradezu erstaunend niedrige Beiträge (wobei nach den Erfahrungen der sächsischen Bruderkasse noch hohe Dividende zu erwarten sind), veranlaßt beständig zahlreiche Neubeitritte, was aus den vorstehenden Gründen leicht begreiflich erscheint. Die Gefahren der Haftpflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach Neichsentschei- dungen machen cs zur Nothwendigkeit für jeden Gastivirth, ob groß oder klein, sich dagegen durch Versicherung zu schützen. Sicherlich dürfte jeder deutsche Gastwirth den hohen Werth dieser schönen Einrichtungen erkennen und denselben beitreten, besonders ivo dies unter so günstigen Bedingungen geschehen kann.

Unfall. Ein eigenartiges Mißgeschick passirte gestern Morgen Herrn Weinbändler Z, hier, der sich mit seinem Fuhr­werk auf eine Geschäftstour begeben wollte. Er fuhr durch die Leipzigerstraße und hier hatte in der Nähe der Wirthschaft zum Dernhardseck" ein in der Nacht stattgehabter Rohrbruch der Wasserleitung die Straße unterwühlt. Unglücklicherweise kam das Fuhrwerk gerade über diese Stelle und brach sofort ein. Das Fuhrwerk und das Pferd wurden umgeworfen, der Kutscher und der Insasse aber aus dem Wagen geschleudert. Das Fuhrwerk war für den Tag unbrauchbar geworden, jedoch trugen glücklicherweise die betroffenen Personen keinen Schaden davon.

* Die Lattinenentteerang hat in der letzten Zeit durch Reparatur der Reservemaschine hie und da Störungen erlitten, so daß die Abfuhr bis zur Nachtzeit gestattet war. Nicht sehr erbaut waren nun die Anwohner verschiedener Straßen, als sie, durch den Geruch aufmerksam geworden, die Entdeckung machten, daß Betheiligte der Fäkalienabfuhr den flüssigen Inhalt der Abortgruben zur Nachtzeit einfach in die Straßengosse laufen ließen. Jedenfalls wird diese Angelegen­heit noch ein Nachspiel zeitigen.

* *

*

0 Langenselbold, 10. Dezbr. Zu dem gestern von uns berichteten Unfälle haben wir ergänzend zu bemerken, daß nach dem Bericht des Landkrankenhauses in Hanau sich der verletzte Habermann auf dem Wege der Besserung befindet.

Aus dem Gerichtssaa!

Sitzung der Strafkammer I vom 9. Dezbr.

Beleidigungen.

Vor einiger Zeit wurde der Korbmacher L. von Gelnhausen, ein berüchtigter Wilderer, vom hiesigen Schwurgericht wegen bewaffneten Widerstands gegen einen Förster zu einer mehr­jährigen Gefängnißstrafe verurtheilt. Als der Angeklagte noch im hiesigen Gefängniß saß, machte er vermittels ihm von außen zugesteckter Werkzeuge einen Fluchtversuch, der jedoch an der Wachsamkeit der Gefängnißbeamten scheiterte. Der unsichere Häftling wurde behufs Dämpfung seiner Freiheitsgelüste nach­dem angeschlossen und das hat ihn denn gewaltig verdrossen. Er schrieb später aus der Strafanstalt in Preungesheim einen Brief an das hiesige Landgericht, worin er die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragte und den Ersten Staatsanwalt Pinoff bezichtigte, biefer. habe ihntyrannisch" behandelt. Das hat ihm denn noch eine Anklage wegen Beleidigung eingebracht, für die heute die Strafkammer seinen Aufenthalt in Preunges­heim um 4 Monate verlängert.

Der Landwirth Z. zu Großkrotzenburg kam eines Morgens zum dortigen Pfarrer und hörte, vor der Thüre desselben war­tend, daß seine Schwägerin sich bereits bei dem Pfarrer befand

und sich über ihn beklagte. Im Laufe des Gesprächs, das angeblich sehr laut geführt worden war, will er nun gehört haben, wie seine Schwägerin zum Pfarrer sagte, es solle ihr nicht gehen, wie ihrem Schwiegervater, den habe Z. mit der Mistgabel geschlagen. Z. strengte gegen seine Schwägerin Beleidigungsklage an und die Sache wurde vor dem hiesigen Schöffengericht verhandelt. Die Beklagte sowohl wie der als Zeuge vernommene Pfarrer sagten ans, es sei nichts von Schlagen gesagt worden, sondern die Aeußerung habe nur gelautet, der Z. sei seinem Vater mit der Mistgabel nach" obernachzegangen". Z. verglich sich danach mit seiner Schwägerin, aber sein Haß gegen sie blieb bestehen, ebenso gegen den Pfarrer, weil dieser nicht nach seinem Wunsch ausgesagt hatte. Er beschuldigte den Pfarrer des Meineids gegenüber anderen Personen und rief es ihm auch bei einer Begegnung auf dem Felde nach. Sogar seine beiden Jungen hetzte er gegen den Pfarrer und den Lehrer auf, veranlaßte sie, den beiden Beamten den Gehorsam zu verweigern und verbot ihnen auch, die Leute zu grüßen. Dem Lehrer sagte er nach, er schicke seine Jungen zum Stehlen aus, endlich ver­bot er seinen Jungen die Theilnahme an kirchlichen Hand' lungen. Als darauf von Lehrer und Pfarrer die Zwangs­erziehung der Kinder angeregt wurde, schärfte Z. seinen Kin­dern ein, sie sollten sagen, ihr Vater sei immer noch nicht so schlecht, daß er einen Meineid leiste. Der Mann bleibt sonder­barer Weise auch heute bei seinen abstrakten Behauptungen und sagt zum Gericht, und wenn Jeder ihm eine Pistole auf die Brust setze, so bleibe er doch bei seiner Behauptung. Das Gericht erkennt wegen der Schwere und Hartnäckigkeit der Be­leidigung auf eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten. Der Staatsanwalt hatte 9 Monate bentragt.

Jagdvergehen.

Am Abend des 1. August d. Js. begegnete der Gendarm von Großauheim den Eheleuten Z. von Großkrotzenburg und bekam von diesen die Mittheilung gemacht, sie hätten ihren Hafer nicht fertig mähen können, weil zwei Leute mit ge- sckwärzten Gesichtern auf den Feldern gepürscht und geschossen hätten. Der Gendarm traf nachher auch selbst diese beiden Leute als sie, der Eine treibend, der Andere jagend, das Feld absuchten. Beim Ansichtigwerden des Gendarmen warf der eine Wilderer sein Gewehr in den nächsten Kleeacker. Die Beiden waren der Silberarbeiter W. und der Schuhmacher V. von Großauheim, die angaben, sie hätten das Flobertgewehr probirt". DasProbiren" bringt dem W. 2 Monate Ge­fängniß ein, denn er ist schon vorbestraft, V. kommt mit 30 Mk. Geldstrafe davon.

Berufung.

Ein Nachspiel zu dem im Sommer statlgehabten Schwur­gerichtsprozeß, in welchem der Silberarbeiter Schmidt wegen Todtschlags des Goldarbeiters Moser zu 3 Jahren Gefängniß verurtheilt wurde, bildete, wie s. Zt. schon des Näheren be­richtet, die Schöffengerichtsverhandlung, in welcher der Silber­arbeiter G. zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt wurde. G. kam bekanntlich mit Schmidt gegen Morgen in die Wirth­schaft vor der Kinzigbrücke und wurde dort in den von Schmidt begonnenen Streit mit verwickelt. Beim Hinaus­transportiren, woran sich Moser betheiligte, will G. von diesem am Halse gewürgt worden sein. Dadurch wurde er veranlaßt, als sich die Andern schon am Frankfurter Thor ge­trennt hatten, Moser nachzugehen, um festzustellen, wo er wohne. Vor dessen Hausthüre in der Fischerstraße will G. geglaubt haben, Moser greife nach einem Revolver und gab ihm da noch mit dem Spazierstock einen Schlag auf den Rücken. Das Schöffengericht hatte in der Begründung des Urtheils hervor­gehoben, es läge eine besondere Rohheit darin, da G. wußte, daß Moser schon so unmenschlich geschlagen worden war und daß die Verletzung mittelst hinterlistigen Ueberfalls geschah. Die Berufung richtete sich gegen die Höhe der Strafe. Das Gericht ermäßigte die Strafe auf 1 Monat Gefängniß, da nicht anzunehmen sei, daß ein hinterlistiger Ueberfall vorliege. Moser wußte, daß G. bei ihm war, Letzterer hatte sogar noch mit der aus dem Fenster schauenden Frau Moser vorher ge­sprochen. Ferner wurde die seitherige Unbestrastheit des Ange­klagten berücksichtigt.

Kanauer Vereinsnachrichten

für Dienstag den 10. Dezember.

Abends 8*/* Uhr im .Deutschen Haus": Großer Suggestions-Abend von Mb. Krause.

Evang. Männer- und Jünglingsverein: Jünglingsverein: Bibelbe- sprechuna: Jungfrauenvereiu: Flickabend (Ev. VereinShaus.)

Kath. Kasino .EintraE (Vereinsl.:3. Braustüb'l"): Vereinsabeud.

Turn- u. Fechtklub: Fechten.

Alpenverein: Generalversammlung im .Bürgerverein".

Süddeutscher Klub: Klubabend in der RestaurationAllemaitia".

Zitherverein Hanau: Probe in der Restauration »Allemania".