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Erstes Blatt.
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Gedruckt und verlegt in der Duchdruckerei des verein, ev.
Genersl-Anzeiger.
MW^ Orgsn für StÄt- md fiuükrtiü Hmü«.
Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. D-ramw-r«. R-d-kt-ur : G. Schr-«-- in Hanau.
Nr. 277. Bejiris-Ferasvrechanschltiß Nr. 98. Mittwoch den 27. November. Bczirks-FcrnshrcchansKliiß Nr. 98. 1901
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Amtliches.
Landkreis hanau.
Vckmiiiimlichiintsen des König!. LandrathSamtes.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Gemeindekassen zu veranlassen, daß sie die etwa noch in ihrem Besitz befindlichen Empfangsbescheinigungen über im laufenden Jahre gezahlte Familien NrrtersLützungett bis spätestens den le Dezember' er. hier abliefern.
Hanau den 26. November 1901.
Der Königliche Landrath.
A 5113 v. Schenck.
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Kus Stadt und Land.
H»«a«, 27. Novbr.
* Den Beamten der Gewerbeinspektionen soll in Zukunft auf ihren Antrag die Ausführung von Studienreifen zur Besichtigung gewerblicher Anlagen in den benachbarten Nnfsichtsbezirken unter Bewilligung der gesetzmäßigen Reisekosten und Tagegelder in solchen Fällen gestattet werden, wo die Reifen zur Befriedigung eines bestimmten, in der Praxis hervorgetretenen Bedürfnisses des Dienstes dienen und höchstens drei Tage dauern.
* Verabschiedet. Der mit der Führung der 13. Division beauftragte bisherige Kommandeur der 42. Infanterie- Brigade, v. Kal ckstein, verabschiedete sich gestern im hiesigen Offizierskasino von den Offizieren des 166. Regiments.
* Z«s Steuer-Inspektoren sind ernannt die Kataster- Kontroleure Bünz in Wolfhagen und Sewig in Rinteln.
* Gutsbesitzer v. Deines t« Gestern verschied dahier hochbetagt, im Alter von 84 Jahren, Herr Gutsbesitzer Ludwig v. Deines. Der Verstorbene war in verschiedenen Aemtern erfolgreich für die Interessen des Kreises thätig. Bei Jnkrafttretung der neuen Kreisordnung wurde er am 10. März 1886 in den Kreisausschuß, dann in den Kreistag, am 1. Juni 1886 zum Kreisdeputirten gewählt. Auch war er in der Folge in verschiedenen Kreiskommisnonen thätig. Das zunehmende Alter nöthigte ihn, Ende 1891 seine sämmtlichen Aemter niederzulegen. Seine gemeinnützige Thätigkeit wurde auch durch Ordensverleihungen anerkannt. Zuletzt erhielt er den Kgl. Kronenorden 3. Klasse. Ehre seinem Andenken!
* Kammergericht und Schulzucht. Das Kammergericht hat sich über den Zwkck und die Bedeutung des Für- jorge-Erziehungsgeietzes dahier mit allem Nachdruck ausgesprochen, daß mit Rücksicht auf die so tief einschneidende Wirkung der Ueberweisung zur Fürsorgeerziehung eine solche wegen drohender Verwahrlosung nur dann erfolgen könne, wenn alle anderen Maßnahmen, die dem Vormundschaftsrichter zu Gebote stehen, erschöpft oder aussichtslos sind. Zu den Maßnahmen würde auch eine scharfe Schulzucht gehören, denn diese gehört mit zur vorbeugenden bewahrenden Thätigkeit. Nachsicht und verzeihende Liebe thuns oft nicht, häufig genug ist eine derbe körperliche Züchtigung am Platze. — Wie bekannt, ist aber der Lehrer hierbei durch die letzten Maßnahmen der Behörden sehr eingeschränkt worden. Es ist unleugbar ein Widerspruch vorhanden, und der kann nur dadurch ausgeglichen werden, wenn auch der jüngste Züchtigungserlaß und die dazu erschienenen Zusatzbestimmungen aufgehoben werden.
(D. Schulztg.)
* Wortrag über Anarchismus. Am 24. Juni 1894 wurde der Präsident der französischen Republik Sadi Carnot von einem Anarchisten ermordet. Am 10. September 1898 wurde die Kaise rin Elisabeth von Oesterreich von einem Anarchisten ermordet. Am 29. Juli «1900 wurde König Humbert von Italien von einem Anarchisten ermordet. Vor wenigen Wochen erst wurde Mac Kinley, der Präsident von Nordamerika, von einem Anarchisten ermordet. Das sind furchtbare Zeichen der Zeit, auf die man wohl achten soll. Wer sich für die Fragen interessirt: Was ist der Anarchismus? wie ist er entstanden? wie kann er bekämpft werden? den machen wir auf den Vortrag aufmerksam, der heute Abend von Herrn Pfarrer Wahl aus Langen im evangelischen Vereinshause über diese ernste Zeitfrage gehalten wird.
* Bolksvorstellung. Als Voiksvorstelluug wurde gestern Abend im Stadtlheater vor ausverkauftem Hause Max Halbe's packendes Liebesdrama „Die Jugend" gegeben. Die Darstellung des außerordentlich fesselnden Werkes von Seiten der Mitwirkenden kann als eine ganz vorzügliche bezeichnet werden. Herr Möbius zeigte sich in der sorgfältigen, auf alle Stimmungen fein abgetönten Aufführung als ein verständnißvoller Regisseur und in der Wiedergabe des Pfarrers Hoppe bot er eine hervor- rag-nde schauspielerische Leistung, dem seine schlicht und herzlich empfindende Kunst außer der überzeugenden Charakteristik auch die würdige äußere Verkörperung zu Theil werden ließ. Ein reizendes Annchen war Fräulein H a n n e w a l d, voll kindlicher Natürlichkeit und herziger Anmuth. Äusgestattet mit der hübschen zierlichen Erscheinung und bem Reiz der Jugend, hatte sie auch den lieben kindlichen Ton, den die Rolle verlangt. Mit dem jungen Hans Hartwig, dem flotten Studenten, fand sich Herr
Kron recht zufriedenstellend ab. Die auf den leichten Uebermuthston gestimmte Rolle lag dem jungen Darsteller vortrefflich ob und mit der belebenden Frische des Spieles verband sich auch auf das Beste das Gefällige der Erscheinung. Herr Heinrich e'ledigte sich der Aufgabe den Kaplan Gregor darzustellen ebenfalls auf denkbar beste Weise, er repräsentirte nicht nur den jungen Priester würdig, er gab dem Charakter auch die erforderliche Schärfe. Den blöden Amandus gab Herr Monato in Spiel und Maske gleich ausgezeichnet, so daß die Vorstellung im Einzeln wie im Zusammenwirken einen gleich guten Eindruck hinterließ.
K. Katholischer Männerverein. Da sich in den Vorjahren die Familienabende vorgenannten Vereins eines sehr regen Besuches erfreuten, so sind auch für diesen Winter einige Familienabende festgesetzt worden, um Den Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen Gelegenheit zu geben, bei angenehmer Unterhaltung einige frohe Stunden zu verbringen. Der Verein verfügt zur Zeit über genügend gute Kräfte und ist damit auch dem musikalisch-unterhaltenden Theil der Abende bestens Rechnung getragen. Nächsten Sonntag, 1. Dezember, abends 8 Uhr, findet der erste Familienabend im Vereinslokal „Restaurant Kippert" statt.
K. Alpeuverein. Die hiesige Sektion versendet heute an ihre Mitglieder Einladungen zu einem nächsten Montag, abends 8'/t Uhr, in der „Centralhalle" stattfindenden Vortrag, zu welchem außer den Mitgliedern und ihren Damen auch von ersteren eingeführte Bekannte freien Zutritt haben. Wenn auch das Thema des Vortrags „Eine Nacht auf dem Nordgrat des Zermatter Weißhorns", rein hochalpinen Charakters ist, so dürfte dasselbe doch nicht nur das Interesse der Hochtouristen, sondern aller Verehrer der herrlichen Alpen finden, besonders wenn es von einem so berufenen, von reiner Begeisterung für die hehre Alpenwelt erfüllten Vertreter des Alpensports behandelt wird. Herr Professor Scholl von der technischen Hochschule in Karlsruhe, welcher einer Einladung des Vorstandes in liebenswürdiger Weise Folge leistet, wird uns durch seinen Vortrag und den denselben erläuternden Projektionsbildern mit einem der gewaltigsten Gletschergebiete der Hochalpen besannt machen, das zu betreten nur dem, allen Gefahren trotzenden abgehärteten Hochtouristen vergönnt ist. Es dürfte gewiß mit Freude begrüßt werden, daß der Alpenverein auch den Damen Gelegenheit bietet, diesen interessanten Vortrag zu besuchen und mit demselben ein sich daran anschließendes gemüthliches Zusammensein verbindet.
* Der erste Schnee. Falb's gestriger kritischer Tag brachte uns den ersten Schnee.
* Neues Bankhaus. Um den Bedürfnissen und Anforderungen einer neuen Zeit Rechnung zu tragen, hat die alle Hanauer Banlsirma Gebrüder Stern sich durch sachgemäßen Umbau des Hauses Frankfurierstraße Nr. 25 ein neues Heim geschaffen, das heute von ihr bezogen wird. Bei einer von uns gestern vorgenommenen Besichtigung konnten wir ersehen, daß ein durch Zweckmäßigkeit und Sicherheit sich auszeichnendes Gebäude geschaffen worden ist. Schon der äußere Anblick der mit starken Eisengittern verwahrten Fenster lehrt, daß das Innere besonders zu sichernde Objekte aufzunehmen bestimmt ist. Beim Eintritt fällt alsbald die geschmackvolle, solide und noble innere Ausstattung des Hauses auf, die auch bei dem Gang durch die Kaffenlokale uns begleitet. Zur- rechten Seite eines langen und breiten Mittelganges dehnen sich die praktisch und hübsch hergestellten Kassenräume aus. Links befindet sich die Buchhalterei. Beim Eintritt in den 16 Meter langen Mittelgang stößt man rechts zuerst auf den Schalter für die Kasse. Die Kasse hat Telephonverbindung mit dem Privatbureau, der Effektenabtheilung, der Buchhaltung und dem Diener. An den Kassenschalter reihen sich die Schalter für Edelmetall, Conto-Corrent, Coupons, Effekten und Wechsel. Dann folgt das Privatbureau der Chefs, recht praktisch und anheimelnd vusgestatlet. Die weiteren Räume schließen die Stahlpanzerkammer mit der bekannten Safes-Einrichtung in sich. Zwischen mehreren Centi- meter starken unöohrbaren Stahlpanzerplatten liegt eine Betonschicht, was zusammen die Wände für die erwähnte Stahlpanzerkammer ausmacht. Innen steht der Schrank mit der Safes-Einrichtung, zu deren einzelnen verschließbaren Fächern der Miether eines derartigen Faches sowohl wie der Bankier Schlüssel besitzen, deren einer nicht ohne den andern öffnet. Zur Aufbewahrung von Vermögens- und Werthstücken also die feuer- und diebessicherste Einrichtung, die man sich denken kann. Zu der Stahlkammer gehörige, davor gelegene, einzeln abgeschlossene kleine Kojen für 1—3 Personen bieten Gelegenheit zur ungestörten Erledigung der mit den aufbewahrten Vermögensstücken vorzunehmenden Geschäfte. Die Aufbewahrung der Bücher erfolgt in feuer- und diebessicheren Schränken. Daß Komfort und Zweckmäßigkeit der Einrichtungen Hand in Hand gehen, haben wir schon erwähnt, aber auch einem anderen wichtigen Erforderniß ist, wie schon ausgeführt, genügend Rechnung getragen. Mit den Fortschritten und den Erfindungen der Technik haben auch die Herren Einbrecher in der Vervollkommnung ihrer Handwerkszeugs gleichen Schritt gehalten und hier ist Vorsorge getroffen, daß man ihnen um eine ganze Anzahl Schritte voraus ist. Außer namhaften Frankfurter und Offenbacher Firmen, welche die Eisen- konstruktions-, Dekorations- und sonstige Arbeiten, elektrische
Beleuchtungs- und Zentral-Luft-Heizungsanlage, ausgeführt haben, sind an der Herstellung des neuen Geschäfts noch von Hanauer Firmen folgende betheiligt: Maurer-, Zimmer- und Schreinerarbeiten Fr. Rumpf; Granit- und Steinmetzarbeiten Fr. Adelmann ; Kunst- und Bauschlosserei Jean u. Jakob Schnitzer; Jnstallationsarbeiten K. E. Ohl; Stuckarbeiten Reinhard u. Söhne, Heldenbergen; Glaserarbeiten Loßberger ; Linoleum Mainzer u. Bruchfeld; Tapezierarbeiten Schlingloff, Brachmann und Voß ; Oefen Lamy ; elektrische Schellen- und Sicherheitsleitung, sowie innere Telephonanlage Ohl u. Dietrich; Vureaumöbel rc. Jean Körner; Pflaster- und Nivellirarbeiten Grähling.
Aus dem GsVichlssaal.
Sitzung des Hanauer Schöffengerichts vom 26. November.
Der Kaufmann R. war beschuldigt, verfälschten Wein fahrlässig verkauft zu haben. Da eine genügende Feststellung nicht getroffen werden konnte, erfolgt Freisprechung. — Ein Besenbinder hat hier gebettelt. Er erhält 14 Tage Haft. — Der Taglöhner V. kam in total vernachlässigtem und beschmutztem Anzug in den Zuschauerraum des Gerichts und wurde vom Schutzmann ersucht, erst seinen Anzug zu ordnen. V. antwortete darauf dem Schutzmann, er habe ihm gar nichts zu sagen. Es wird darin eine Beleidigung des Schutzmanns erblickt, die V. mit 6 Tagen Gefängniß zu büßen hat. — Der Barbiergehilfe M. hat seinem Meister Bartbinden und sonstige Toilettegegenstände gestohlen. Er erhält zusätzlich zu einer neulich gegen ihn erkannten Strafe von 2 Wochen Gefängniß noch 3 Wochen. Die Angabe eines falschen Namens gegenüber einem Schutzmann, der ihn wegen einer Uebertretung aufschreiben wollte, bringt ihm noch 4 Tage Haft ein. — Der Spenglergeselle B. hat seine Schwägerin mißhandelt, weil diese für ihn nicht gerade schmeichelhafte Sachen Dritten gegenüber erzählt und von B. zur Rede gestellt, mit Beleidigungen geantwortet hatte. Die Mißhandlung wird daher ziemlich gelinde beurtheilt und B. erhält eine Geldstrafe von 15 Mk. — Der Dreschmaschinenbesitzer M. II. von Wachenbuchen soll einen Arbeiter zu spät zur Krankenkasse angemeldet haben. Weil aber heute das Gegentheil bewiesen wird, erfolgt Aufhebung des diesbezüglich ergangenen Strafmandats. — Der Friseurgehilfe S. soll den Kaufmann Z. beleidigt haben. Behufs weiterer Aufklärung des Sachverhalts wird die Verhandlung vertagt. — Am 1. August ertappte ein Schutzmann den Sohn des Flaschenbier-Händlers H. beim Aepfcistehlen. Als der Schutzmann den Jungen aufschreiben wollte, warf dieser sich zur Erde und schlug und trat nach dem Schutzmann. Der Schutzmann hob den Jungen auf und ging nun auch nicht gerade mehr sanft mit ihm um. Mittlerweile war der Vater des H. hinzugekommen und dieser ließ seine Wuth sogleich an dem Schutzmann aus. Er warf demselben u. A. vor, daß er seine Instruktion nicht kenne und keine Ahnung von seinem Dienst habe. H. ist mehrfach vorbestraft und da er sich auch hier ganz ohne Berechtigung gegen den Schutzmann herausfordernd und beleidigend benahm, wird auf 2 Monate Gefängniß gegen ihn erkannt. Dem Beleidigten wird die Publikationsbefugniß im „Han. Anz." zugesprochen. — Die Taglöhner H, S. und L. verabred.rten eine nächtliche Streiftour, um Obst zu stehlen. Zielpunkt war der Garten eines Goldarbeiters, in welchen H. und S. durch die zertrümmerte Gartenplanke eindrangen, während L. Wache stand. Als die Zwei eifrig bei der Arbeit waren, erschienen die auf der Wache stehenden Flurhüter und bereiteten der Obsternte ein Ende. Die Obstmarder sind der Sachbeschädigung und der Uebertretung des Forst- und Feldpolizeigesetzes angeklagt, werden aber nur wegen des letzteren Deliktes verurtheilt, weil ihnen die Zertrümmerung der Gartenplanke nicht nachgewiesen ist. H. und S. erhalten je 5 Tage Haft, H. noch einen weiteren Tag wegen falscher Namensangabe, L. erbält 1 Tag. — Der Hausöursche W. stahl dem Buchdruckereibesitzer H. einen Teppich und borgte auf feinen Namen in einem Waarenhaus eine Lampe. Er erhält 14 Tage Gefängniß. — Die Näherin F. in Großauheim soll den sonntäglichen Gottesdienst gestört haben, weil sie während desselben im Hofe die Reinigung eines Bettes vornahm. Das deshalb ergangene Strafmandat wird aufgehoben, denn die Arbeit ist keine geräuschvolle gewesen, auch bleibt es zweifelhaft, ob die Angeklagte die Einsicht in die Strafbarkeit ihrer Handlungsweise besessen. — Der Maurer W. von Höchst a. d. N. kehrte hier in zwei Wirthschaften ein und zechte,' leider bei seinem Weggang das Zahlen „vergessend". Dies bringt ihm 30 Mark Geldstrafe ein. — Der Steinbrucharbeiter S. von Mittelbuchen verkaufte Wurst- und Fleisch- waaren ohne Schein, was ihm ein Strafmandat von 10 Mark einbrachte. Auf erhobenen Einspruch wird die Strafe auf 1 Mark herabgesetzt, weil der Beschuldigte in Unwissenheit ge-