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General-Anzeiger

AAlilhes Organ für SM- md KandKreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 249

Bezirks-Fernsprechanschlnß Nr. 98.

Donnerstag den 24. Oktober

Bezirks-Fernsprechanschlnß Nr. 98. 1901

ro

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanan.

Der im 69. Lebensjahr stehende, schon längere Zeit er­krankte Landwirth Franz Wenzel II. zu Hainstadt wird seit dem 16. Oktober früh vermißt, ohne auch nur den geringsten Anhalt zu geben, wohin er seine Schritte gelenkt hat.

Alle Nachforschungen seitens der Angehörigen und der Großherzoglichen Bürgermeisterei Hainstadt blieben bis jetzt ohne Erfolg und wird vermuthet, daß sich p. Wenzel in einem Anfall von Schwermuth ein Leid angethan hat.

Um geeignete Recherchen nach dem Vermißten und im Falle seines Bekanntwerden um Mittheilung hierher wird ersucht.

Offenbach den 19. Oktober 1901.

. Großherzogliches Kreisamt.

v. H o m b e r g k.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 21. Oktober 1901.

Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.

P 9089 v. Schenck.

Stadtkreis Dan au.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisieramtes.

Bekanntmachung.

Am 28. Oktober bs. Js. wird, wie in den Vor­jahren, zwecks Veranlagung der Einkommen- und Ergänzungs­steuer für das Steuerjahr 1902 eine allgemeine Aufnahme des Personenstandes in hiesiger Stadt vorgenommen werden. Zu diesem Behufe werden jedem Hauseigenthümer oder dessen Stellvertreter schon mehrere Tage vorher die erforderlichen Hauslisten eingehändigt werden, um deren genaue und ge­wissenhafte Ausfüllung hinsichtlich sämmtlicher in dem be­treffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande vom 28. Oktober ^»s. Js. ersucht wird. Insbe­sondere bitte ich, besondere Sorgfalt auf die Angabe von Stand und Gewerbe zu verwenden und überall die Art der Beschäftigung namentlich auch, ob selbständig, Gehilfe, Lehrling rc. ersichtlich zu machen.

Indem ich schließlich auf die auf den Hauslisten abge­druckten gesetzlichen Bestimmungen verweise, spreche ich die Bitte aus, das betheiligte Publikum möge sowohl im eigenen Interesse, als auch zur Förderung der Veranlagungsarbeiten dahin wirken, daß der am 29. Oktober erfolgenden Abholung der Hauslisten kein Hinderniß entgegensteht.

Hanau den 23. Oktober 1901.

Der Oberbürgermeister,

Dr. Gebeschus. 17712

Gemeinde-Beschluß.

Auf Grund der Nr. 4 der Anweisung zur Ausführung der Regierungs-Polizeiverordnung vom 15. August 1894 betr. die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen und Finnen wird beschlossen:

1.

Für den Gemeindebezirk der Stadt Hanau wird ein Trichinenschauamt errichtet.

2.

Die Diensträume des Schauamts befinden sich im städtischen Schlachthofe.

3.

Zur Vornahme der amtlichen Trichinen- und Finnenschau im Gemeindebezirk der Stadt Hanau sind nur die von dem ' Magistrat hierzu bestellten Personen berechtigt.

4.

Die Trichinenschauer (worunter auch die Obertrichinen­schauer und Probenehmer zu verstehen sind) werden auf Wider­ruf gegen eine einmonatliche Kündigungsfrist bestellt; dieselben sind nicht Gemeindebeamte, erhalten keinen Gehalt, sondern nur Gebühren und haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt oder Hinterbliebenen-Versorgung. Alles dies, sofern nicht in der Anstellungs-Urkunde ein Anderes bestimmt ist. Sie werden . durch Handschlag an Eidesstatt zur gewissenhaften Ausübung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.

5.

Das Trichinenschauamt steht unter der Aufsicht des Magi­strates und der Leitung des Schlachthof-Direktors.

6.

Die Stadt stellt die für das Trichinenschauamt erforder- . lichen Diensträume (einschließlich Heizung und Beleuchtung), Gerätschaften (Miktroskope u. s. w.), Drucksachen und Schreib­materialien und übernimmt die Gebühren für die periodische Nachprüfung der Trichinenschauer und Nachrevision der

Mikroskope Nr. 15 Abs. 2 der Anweisung vom 15. August 1894.

Diese Ausgaben fallen der Schlachthofkasse zur Last, der auch die Einziehung der gesammten Gebühren Nr. 16, 17 der Anweisung vom 15. August 1894 obliegt.

7.

Von den gesammten Gebühren verbleiben 15°/o als Entgelt für die in Nr. 6 aufgeführten Leistungen der Schlachthofkasse. Der Rest wird monatlich zu gleichen Theilen an die Ober­trichinenschauer, Trichinenschauer und Probenehmer ausbezahlt.

Hanau den 31. Mai 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

Hanau den 17. Juni 1901.

Die Stadtverordneten-Versammlung. Canthal.

Ortsstatut.

Auf Grund der §§ 13 und 61 Nr. 6 Abs. 2 der Städte­ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 und der §§ 8 und 9 des Kommunal-Beamten-Gesetzes vom 30. Juli 1899 wird unter Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung folgendes Ortsstatut erlassen:

§ 1.

Die Trichinenschauer (worunter auch die Obertrichinen­schauer und Probenehmer zu verstehen sind) werden auf Wider­ruf bestellt; dieselben sind nicht Gemeindebeamte, erhalten keinen Gehalt, sondern nur Gebühren und haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt oder Hinterbliebenen-Versorgung. Alles dies, sofern nicht in der Anstellungs-Urkunde ein Anderes bestimmt ist.

§ 2.

Dieses Ortsstatut tritt zwei Wochen nach seiner Bekannt­machung in demHanauer Anzeiger" und derHanauer Zeitung" in Kraft.

Hanau den 31. Mai 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

Genehmigung des Bezirks-Ausschusses vom 16. Oktober 1901. B. A. 3660.

Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanan den 22. Oktober 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

Die in Folge des letzten Sturmes in den städtischen An­lagen entwurzelten oder beschädigten Bäume (27 Pappel-, 5 Platanen-, 4 Kastanien-, 17 Linden- und 8 Akazien-Stämme), welche an der Sandelmühle, am gr. Rohr, an der Ehrensäule und am Lehrhofweg lagern bezw. stehen, sollen

Montag den 28. Oktober 1901, von nachmittags 3 Uhr ab, meistbietend unter den im Termin bekannt zu gebenden Be­dingungen versteigert werden.

Zusammenkunft um 3 Uhr an der Ehrensäule.

Hanau den 23. Oktober 1901.

Der Stadtkämmerer. 17726

Gcsundcnc und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: Einige Schulbücher, Griffelköcher rc. mit dem Namen Ferdinand Heck. 1 Damenregenschirm im Laden Marktplatz Nr. 15 stehen geblieben ; Empfangnahme daselbst. 1 desgl. im Laden Philipp-Ludwig-Anlage Nr. 7 stehen ge­blieben ; Empfangnahme daselbst. 1 halbseidener Damenschirm im Laden Krämerstraße 8 stehen geblieben ; Empfangnahme daselbst.

Verloren: 1 Taschenmesser mit den Buchstaben F. H. 1 Portemonnaie mit 1,11 Mk. und einer Lupe. 3 Trag­bänder mit Haken; Wiederbringer Belohnung. 1 Kneifer. 1 Schildkrotthaarkamm.

Hanau den 24. Oktober 1901.

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 24. Oktober.

Beamtenpersonal-Nachrichten.

Ernannt: der Regierungs-Rath Dr. Schmidt-Schwar-l zen be r z zu Cassel zum Ober-Regierungs-Rath und Dirigenten der Finanz-Abtheilung in Angelegenheiten der Verwaltung der direkten Steuern bei der Königlichen Regierung zu Magdeburg, bei dem Landkrankenhause zu Cassel: der Dirigent der inneren Abtheilung Dr. Rosenblath zum Direktor und der 2.

chirurgische Arzt Dr. Jäkh zum Dirigenten der chirurgischen Abtheilung, beide mit Wirkung vom 1. Januar 1902, bei der Hessischen Brandversicherungsanstalt: der Landessekretär Voß um Obersekretär und der Sekretariats-Hilfsarbeiter Schrader zum Sekretär.

Bestellt: der Pfarrer extr. Humbu rg zum Gehilfen des Pfarrers Brauns zu Schrecksbach, der Pfarrer extr. Reiß an Stelle des Pfarrers extr. Baustädt zum Hilsspfarrer zu Sooden a/W.

Ucbernommen: der Referendar Harry Schmidt aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts zu Celle in den zu Cassel.

Versetzt: der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Marburg Dr. Koschwitz in diejenige der Universität Königsberg i/Pr. und der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Königsberg i/Pr. Dr. K i ß n e r in diejenige der Universität Marburg, der Bote Buske bei der Landesbibliothek zu Cassel als Magazinsbeamter und Pedell an das Leihhaus zu Cassel, der Magazinsbeamte und Pedell Rohde bei letzterer Anstalt als Bote an die Landesbibliothek zu Cassel.

Uebertragen: dem bisherigen Hilfsarbeiter an der König­lichen Universitäts-Bibliothek zu Marburg Dr. Fabricius die Obliegenheiten eines Bibliothekars genannter Bibliothek.

Ausgeschieden: die Gerichtsassessoren Hövel und Pfeiffer aus dem Justizdienst infolge ihrer Uebernahme zur Staats­eisenbahnverwaltung.

Verliehen: dem Gräflich Asenburg'schen Kammerrath Krö­ber zu Meerholz der Königliche Kronen-Orden 4. Klasse, dem 1. Lehrer und Kirchendiener Mank zu Bottendorf und dem 1. Lehrer und Kirchendiener Jakob Albrecht zu Lohra der Kantortitel, dem Oberholzhauer Brell zu Hainzell, Kreis Fulda, den Aufsehern Teege und Klein selb, sowie dem Wärter Bachmann bei der Erziehungsanstalt zu Wabern und dem Landgräflichen Hoffourier Bernhard Knieling zu Kesselstadt das Allgemeine Ehrenzeichen, dem Tapezirergesellen N e i ß e l zu Gelnhausen das Verdienst-Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr.

* Ersatzwahl znm Landtage. Für die im 11. Wahlbezirk des Reg.-Bez. Cassel Kreise Hünfeld und Gers­feld erforderlich gewordene Ersatzwahl zum Hause der Abgeordneten hat der Herr Regierungspräsident als Tag zur Neuwahl von Wahlmännern den 18. November, zur Vor­nahme der Wahl des Abgeordneten den 25. November be­stimmt.

* Viehsenchen-Abgabe. Der Landes - Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 26. v. M. beschlossen, von der Er­hebung einer Viehseuchen-Abgabe für Pferde, Esel, Maulesel und Maulthiere für das Jahr 1902 mit Rücksicht auf die Höhe des Reservefonds in diesem Abschnitt abzusehen, dagegen die Erhebung einer doppelten Abgabe für Rindvieh 10 Pf. für jedes Stück für das Jahr 1902 anzuordnen, wozu die nach § 10 dieses Reglements erforderliche Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten ertheilt worden ist.

* Pfarr stellen. Erledigt sind die Pfarrstellen zu Wohra, Klasse Rauschenberg, und zu Speckswinkel, Klasse Kirchhain. Bewerber haben ihre Meldungsgesuche an Königl. Konsistorium in Cassel einzureichen.

* Aerztekammer. Dem Vernehmen nach wurde in der am Montag in Cassel stattgefundenen Sitzung der Aerzte­kammer der Provinz Hessen-Nassau die Errichtung einer ärzt­lichen Unterstützungskasse der Provinz Hessen-Nassau (Kranken-, Jnvaliditäts- und Alters-Versicherungskasse für die Aerzte der Provinz und Wittwen- und Waisen-Unterstützungskasse für deren Hinterbliebene) beschlossen und der Entwurf einer Standesordnung für die Aerzte der Provinz angenommen, vor­behaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

* Anderweète Festsetzung des durchschnittlichen Jahres-Arbeitsverdienstes. Gemäß § 10 des Unfall- versicherungsgesetzes für Land- und Forstwirthschaft vom 30. Juni 1900 wurde der durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter (für beide Kate­gorien gleichmäßig) in Hanau-Stadt für erwachsene männliche Arbeiter auf 660 Mark, für erwachsene weibliche Arbeiter auf 450 Mk., für jugendliche männliche Arbeiter auf 360 Mark, für jugendliche weibliche Arbeiter auf 300 Mark; in Hanau-Land, und zwar für die Gemeinden Bergen, Großauheim, Groß­krotzenburg, Kesselstadt, Niederrodenbach, Rückingen, Wilhelms­bad und Wolfgang, für erwachsene männliche Arbeiter auf 600 Mark, für erwachsene weibliche Arbeiter auf 420 Mark, für jugendliche männliche Arbeiter auf 330 Mark, für jugend­liche weibliche Arbeiter auf 270 Mark; F den übrigen Theil des Landkreises für erwachsene männlü ^Arbeiter auf 540 Mark, für erwachsene weibliche Arbeiter ^«^60 Mark, für jugendliche männliche Arbeiter auf 300 â^aut awjx jugendliche weibliche Arbeiter auf 270 Mark festg "baus buch