Erstes Blatt.
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Geneml-Anzeèger.
Amiliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Waisenhauses in Hanau.
Einrückungsgebühr:
Fiir Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Staunt, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Derantwortl. Redakteur: E. Schrecker in Hanau.
Nr. 248 BcziUs-Fcrnsprechmschluß Nr. 98.
MUtivcch den 23. Oktober
Bezirk§-Fer,s»re»miWuß Nr. 98. 1901
Amtliches.
i f Stadtkreis Dan au.
Bela»«èmsch«ngen des OberbiirgermeisteramleS. Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 10 des Ortsstatuts, betr. das ! ewerbegericht zu Hanau, wird hierdurch das Ergebniß der n 14. Oktober d. Js. stattgehabten Ersatzwahl eines eisitzers des Gewerbegerichtes aus dem Kreise der Ar- itnehmer mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Beschwerden gen die Giltigkeit der Wahl nach § 15 des Gesetzes vom 9. Juni 1890 betr. die Gewerbegerichte innerhalb eines èonates nach der Wahl bei uns anzubringen sind.
Es ist gewählt:
Ctrrisschr einer Wilhelm Ne» der sen.
Hanau den 22. Oktober 1901.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 17673
Grundstücks-Verpachtung.
Die der Stadt Hanau gehörigen Grundstücke
1. Land an der neuen Viehtrift, neben dieser und dem Staat, rechts der Bahn am Heilingsweg, Abth. 2 — 10, Karte Y, Nr. 38 — 1 ha 09 ar 59,5 qm groß;
2. Land an der alten Viehtrift, neben dieser und dem Staat, rechts der Bahn am Ziegelacker, Karte Y, Nr. 42 = 36 ar 59 qm groß, werden
Samstag den 26. Oktober 1901, vormittags 10 Uhr,
M Loka e der Stadtkämmerei, Neustädter Nathhaus, Zimmer Nr. 10, öffentlich meistbietend auf 6 Jahre verpachtet.
Zuschlag bleibt Vorbehalten.
Hanau den 22. Oktober 1901.
Der Stadtkämmerer. 17660
■ Grundstücks-Verpachtung.
Das dem Althanauer Hospital gehörige Grundstück im Töngesfeld, rechts der Windecker Straße, in der Nähe der ^allbachstraße, Karte ZZ, Nr. 23 = 20 ar 29 qm groß, wird
Samstag den 26. Oktober 1901, vormittags 10 Uhr, im Lokale der Stadtkämmerei, Neustädter Rathhaus, Zimmer Nr. 10, öffentlich meistbietend auf 6 Jahre verpachtet.
Zuschlag bleibt vorbehalten.
Hanau den 22. Oktober 1901.
Althanauer Hospttalkasse. 17659
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Juweliers Karl Crast von Hanau ist zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß und zur Anhörung der Gläubigeroersammlunz über die dein Konkursverwalter und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses zu gewährende Vergütung Schlußtermin auf den
12. November 1901, vormittags H7» Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht, Abth. 5, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 5 in Hanau bestimmt.
Hanau den 15. Oktober 1901.
Königliches Amtsgericht 5. 17657
Koukursverfahretk.
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Gastwirthes Wilhelm Lerch, Peters Sohn von Hanau, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen, zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögens- siücke und zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die dem Konkursverwalter zu gewährende Vergütung der Schlußtermin auf den
15. November 1901, vormittags 1172 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht, Abth. 5 hierselbst, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 5 bestimmt.
Hanau den 18. Oktober 1901.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts,
Abth. 5. 17658
Bekanntmachung.
Ueber den Nachlaß des verstorbenen Agenten Jakob Gärtner von hier ist durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts dahier am 8. Oktober 1901, vormittags 11 Uhr, ' das Konkursverfahren eröffnet und der Sattlermeister W i l-
Helm Barthel 3. hier zum Konkursverwalter ernannt worden. Offener Arrest mit Anzeige- und Anmeldefrist bis zum 1. Dezember 1901. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters und die Bestellung eines Gläubigerausschusses am 4. November 1901, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 16. Dezember 1901, vor- milags 10 Uhr.
Langenselbold den 14. Oktober 1901. 17648 Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
Hus Stadt und Cand.
Barratt, 23. Oktober.
* Die V. Gesellschaftslotterie des Preußischen Landes-Kriegerverbandes hat gegenüber den früheren Lotterien sehr wesentliche und für die Loos-Abnehmer außerordentlich günstige Verbesserungen aufzuweisen. Der diesjährige Abgeordnetentag des Landesverbandes hat auf Grund der Vorschläge des Landesverbandes folgende Bestimmungen für die Gesellschaftslotterien beschlossen: 1. Die Gesellschaftslotterien des Preußischen Landes-Kriegerverbandes werden einmal in jedem Jahre mit 400000 Loosen zu 50 Pfg. gespielt. 2. Der Spielplan ist folgender: 1 Gewinn zu 10000 Mk., 1 Gewinn zu 5000 Mk., 1 Gewinn zu 3000 Mk, 1 Gewinn zu 2000 Mk., 1 Gewinn zu 1000 Mk., 2 Gewinne zu 500 Mk., 5 Gewinne zu 200 Mk., 20 Gewinve zu 100 Mk., 50 Gewinne zu 50 Mk., 100 Gewinne zu 20 Mk., 1000 Gewinne zu 10 Mk., 2700 zu 5 Mk., 14 000 Gewinne zu 3 Mk., 10000 Freiloose. Zusammen 27882 Gewinne mit 100 000 Mk. 3. Die Reinerträge werden in folgender Weise verwendet: a) bis zur Deckung der jetzigen Schulden der Kyffhäuser-Denkmal-Verwaltung werden 2 Pfg. für jedes Mtiglied aus den Lotterieerträgen alljährlich entnommen, b) Von dem verbleibenden Reste werden 15 Proz. der Preußischen Kriegerstiftung Wilhelm IL, 15 Proz. der Preußischen Wittwenuater- stützungskasse, 10 Proz. der Preußischen Nothstandskasse überwiesen, 60 Proz. zu späterer Verwendung kapitalisirt. Nach diesem Plan wird zunächst die V. Gesellschaftslotterie zur Durchführung kommen. Die Vortheile gegen die früheren Lotterien springen in die Augen. Gegenüber der IV. Lotterie sind folgende Verbesserungen hervorzuheben: 1. Erhöhung der Zahl der Gewinne von 17 500 auf 27 882, also um mehrals 10000, und Erhöhung der Gewinnsumme von 80210 auf 100000 Mk. Trotz der Vermehrung der Loose daher sehr erhöhte Gewinnaussicht. 2. Einstellung von zwei großen Hauptgewinnen, 10 000 Mk. und 5000 Mk., und gleichzeitig Einführung von 10 000 kleinen Gewinnen in Form von Freiloosen. Die Ziehung der V. Gesellschaftslotterie wird unter Mitwirkung von Beamten der Königlich Preußischen Lotterie- Direktion vom 20.—29. März 1902 im Sitzungssaal des Landesverbandsvorstandes statlfinden.
* Geschichtsverein. Am vorletzten Sonntage, den 13. Oktober, hat eine große Anzahl Mitglieder des Stadt- rathes und der Stadtverordneten-Versammlung die Räume des ersten Stockwerkes im Altstädter Rathhause besucht, in welchen der Geschichtsverein sein neues Heim aufgeschlagen und bereits einen großen Theil seiner Sammlungen aufgestellt hat. In den beiden großen Sälen sind in zwei sehr großen, vierthürigen, und in acht mittelgroßen, in Pianinoform konstruirten Glasschränken die römischen, germanischen, fränkischen und vorgeschichtlichen Alterthümer aufgestellt. Das Sitzungszimmer schmücken mehrere Bilder und Gemälde, auch befinden sich in diesem Zimmer die Schränke mit den beiden Münz-Sammlungen, den Kupfer- und Stahlstichen und der Hanauer Chronik. Wohlthuend wirkt die Renovation sämmtlicher Räume, mit welcher das gediegene neue Mobiliar aus Eichenholz in altdeutschem Stile im besten Einklang steht. Ueber den Thüren bemerken wir einige Gefäße aus Hanauer Porzellan aus dem 18. Jahrhundert. — Im anstoßenden Zimmer ist die Bibliothek auf mächtigen Regalen aufgestellt. Auch hier zieren mannigfache historische Bilder die Wände. — Die Anwesenden konnten sich überzeugen, daß der Geschichtsverein die ihm überlassenen Räume in würdiger Weise ausgestattet hat und daß die aufgestellten Gegenstände einer Besichtigung wohl werth sind. — Noch wenige Zeit und der Verein wird endlich, einem lange gehegten Wunsche entsprechend, die Sammlungen allgemein zugänglich machen können. — Alle Alterthümer sind freilich noch nicht im Rathhause untergebracht; das römische Mithras- heiligthum, die Steindenkmäler, die sämmtlichen Gegenstände aus der modernen Zeit (NB. Modern nennt man im Stile des Geschichtsvereins alles, was nicht älter ist als sechs- bis siebenhundert Jahre!) und das Archiv mußten einstweilen noch im Schlosse bleiben, aber in absehbarer Zeit werden auch diese ins Rathhaus kommen, denn dieses ist ja durch die städtischen Behörden in allen seinen Theilen dem Geschichtsverein über
lassen worden. Wenn dann der im Stile des XVI. Jahrhunderts so schön renovirte und innerlich so gediegen ausge- stattete Bau von oben bis unten angefüllt sein wird mit den Denkmälern der Hanauer Vergangenheit, dann wird er eine Sehenswürdigkeit I. Ranges in unserer Stadt bilden. — Diesen Winter hält der Vorstand seine Sitzungen jeden Donnerstag Abend um 57a Uhr in genanntem Rathhause, eine Treppe hoch, links, Glasthüre. Anfragen, Besuche u. s. w. werden um diese Zeit dahin erbeten. Sendungen gehen nach wie vor an Herrn Prof. Dr. Suchier. — Die erste Monats- vcrsammlung in diesem Winter wird voraussichtlich nächste Woche stattfinden und Einzelheiten über den Umzug sowie eine kurze Geschichte des Altstädter Rathhauses bringen. Wir werden zur rechten Zeit darauf zurückkommen.
* Verliehe» wurde Frau Emilie Koch, geb. Hensler, in Hanau die Rothe Kreuz-Medaille dritter Klasse.
* Unter den Anfgebotene» des vorgestrigen Frankfurter Standesamts-Registers befinden sich: Fräulein Anna Clara Hedwig S ch a ck o, die Frankfurter Opernsoubrette, mit Rittmeister a. D. Gust. Ed. Paul Roßbach (bisher im thüring. Ulanen-Regt. Nr. 6) in Hanau.
* Aerztekammer. Der Bericht des Vorsitzenden der Aerztekammer für die Provinz Hessen-Nassau über die Thätigkeit der Kammer im Jahre 1900 verzeichnet in erster Linie die Anfertigung einer Liste über sämmtliche Aerzte der Provinz. mit Unterstützung der Civil- und Militärbehörden. Auf Grund dieses Verzeichnisses war es möglich, die Beiträge der Aerzte- des Kammerbezirkes einzuziehen und einen Kapitalstock von ungefähr 6000 Mk. anzusammeln. Was die Beitragszahlung anlangt, so wurden einige Aerzte der Provinz, welche die Praxis nicht mehr betreiben und deswegen um Niederschlagung gebeten hatten, von dem Vorstande der Aerztekammer abgewiesen, und auch ihr Rekurs an den Medizinalminister war ohne Erfolg. Es wurde darauf hingewiesen, daß nach dem Gesetze die Beitragspflicht unabhängig von dem Umstande sei, ob der zur Aerztekammer gehörige approbirte Arzt seine ärztliche Kunst ausübt oder nicht. Dieser Bescheid hat in ärztlichen Kreisen Verstimmung erregt, denn danach sind nicht nur Aerzte, die infolge hohen Alters ihre Praxis niedergelegt haben, verpflichtet, auch noch weitere Beiträge zu bezahlen. Das wäre an und für sich nicht schlimm, weil diese Herren persönlich noch mehr oder weniger sich am Standesleben ihrer Kollegen betheiligen. Viel härter trifft diese Maßregel Diejenigen, welche den ärztlichen Beruf aufgeben, und sich einem anderen zugewendet haben und gar nichts mehr mit ärztlichen Angelegenheiten zu thun haben wollen. Das Gesetz enthält hier thatsächlich eine Lücke, die bald ausgefüllt werden sollte.
* Der letzte Akt jenes Dramas, das sich in der Frühe des 5. Mai d. J. zwischen mehreren Arbeitern hier abspielte und wobei der Goldarbeiter Moser von dem Silberarbeiter Schmidt tödtlich verletzt wurde, wurde gestern vor dem Schöffengericht verhandelt. Gegen den Silberarbeiter Gülden, der sich damals in der Begleitung des Schmidt befand und der zuerst auch verhaftet war, dann aber freigelassen wurde, ist jetzt nachträglich auf Grund des Ergebnisses der Schwurgerichtsverhandlung doch noch Anklage wegen Körperverletzung erhoben worden. Schmidt war bekanntlich mit G. früh morgens aus der Jakobi'schen Wirthschaft zwei Mal gewalt-t sam entfernt worden, woran sich angeblich auch Moser be- theiligt haben soll. Die Ersteren warteten nachher hinter den Bäumen das Heraustreten der übrigen Gäste ab und es kam dann Vor der Kinzigbrücke, in der Vorstadt und unter dem Frankfurter Thor zu Renkontres, wobei dem Moser übel mitgespielt wurde. Unter dem Frankfurter Thor erhielt er von Schmidt einen solchen Schlag auf den Kopf, daß er in sich zusammensank und etwa 10 Minuten liegen blieb. Schmidt und G., die ein Stück fortgegangen waren, kehrten nochmals zurück, weil Schmidt geäußert hatte, „ich werde ihn doch nicht todtgeschlagen haben?" Während Schmidt heim ging, verfolgte G. den Moser, der sich inzwischen wieder aufgearbeitet hatte, bis nach dessen Wohnung in der Fischergaffe, angeblich, um festzustellen, wo er wohne, weil er ihn später gerichtlich belangen wollte, wegen des Herauswerfens aus der Wirthschaft. Die Frau Moser bekundete nun, daß sie am Fenster stand und ihren Mann erwartete, der in gebeugter Haltung, schon halb bewußtlos, gegen 4 Uhr heim kam. Hinter ihm her ging G., der, als Moser seine Thür aufchloß, näher an diesen herantrat und zu ihm sagte: „Also da wohnst Du, Du Schuft!" Als Moser die Thür aufschloß und nach der hinteren Tasche griff, rief G.: „Also einen Revolver hat er auch noch!" und schlug ihm mit dem Stock über den Rücken. Moser wollte G. noch von sich abwehren, hatte aber nicht mehr die Kraft dazu. Schon halb todt arbeitete er sich die Treppe hinauf, vermochte jedoch bei seiner Frau kein Wort mehr herauszubringen. Am Nachmittag verstarb er an den erhaltenen Schädelverletzungen. Der wegen des Stockhiebes