Erstes Blatt.
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Zierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus- oartige Abonnenten mit dem betreffenden Poftanffchlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
druckt und verlegt in der Buchdruckern des verein, ev.
General-Anzeiger.
Amtlicheg Organ für Stadt- md Landkreis Kanan.
Einrückungsgebühr:
8'ür Stadt- und Landkreis -Hanau 10 Pfg. die fünf? gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg,, für Auswärts 35 Pfg.
Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
' Nr. 247 Bezirks-Fern,PrechMs« Nr. S8. Dienstag den 22. Oktober BezlrkS-Fernlprechmschlnß Nr. S8. 1901
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Amtliches.
Bekanntmachrutg.
Errichtung einer deutschen PostÄnftatL in Schanhaikman.
In Schanhaikwan (China) ist eine deutsche Post- instalt eingerichtet worden. Ihre Thätigkeit erstreckt sich auf >en Briefpost-, Zeitungs- und Postanweisungsdienst und auf ne Annahme und Ausgabe von Packeten mit und ohne Werth- lngabe und mit und ohne Nachnahme sowie von Briefen und Kästchen mit Werthangabe.
Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W. 66 den 15. Oktober 1901.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
K r a e t ke.
ÜngüttigkeiLs-ErkLärung.
Der auf den Namen des Emanuel Reichenberg aus Marköbel unterm 11. Dezember 1901 für das Jahr 1901 zum Handel mit Knochen und Lumpen gegen Austausch von kleinem Nadelkram ertheilte Wandergewerbefchein Nr. 1210 ist angeblich verloren. Er wird hierdurch mit dem Bemerken für ungültig erklärt, daß dem p. Reichenberg ein Ersatz-Wandergewerbeschein ertheilt worden ist.
Cassel den 15. Oktober 1901.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten A. : 359277 Rud olph. 17642
Hus Stadt und Cand.
Hanan, 22. Oktober.
* Zum Geburtstag der Kaiserin. Die Kaiserin und Königin begeht an diesem Dienstag ihr 43. Geburtssest. Das ganze deutsche Volk bringt der hohen Frau Segenswünsche dar, weift doch die Kaiserin in ihrem Charakterbilde viele echte deutsche Züge auf, die ihr die Liebe ihrer Unterthanen gewonnen haben. Wir verehren in der Kaiserin die treue Lebensgefährtin unseres Kaisers, die ihrem Gemahl eine Stätte schönsten Familienglücks geschaffen und ihm eine blühende Kinderschaar geschenkt hat. „Der Edelstein, der an meiner Seite glänzt," so hat der Kaiser in einer seiner Reden seine Gemahlin genannt. Die Kaiserin ist in der That die gewissenhafte Hüterin des Hauses, die mitsorgende Gattin, die l hingebende Mutter. Aber nicht nur dieses Wirken und Walten hat ihr die Herzen erobert, sondern auch die Treue, mit der sie am Christenthum hängt. Vorbildlich für die gesammte deutsche Nation hat sie ihren Ruhm darin gesucht, dem lebendigen Christenglauben durch Werke der Wohlthätigkeit und Mildherzigkeit Ausdruck zu geben. Unter ihrer hohen Gönnerschaft hat eine umfassende Kranken- und Armenpflege nach einheitlichen Grundsätzen Leben erhalten, und wo es gilt, Thränen zu trocknen und Wunden zu heilen, da steht unsre Kaiserin an der ersten Stelle. In dem endenden Lebensjahre der erlauchten Fürstin treten drei das Mutterherz nahe berührende Momente hervor: Der Kronprinz hat die Universität Bonn bezogen, Prinz Adalbert hat seine erste große Ausreise begonnen, und Prinz Eitel Friedrich ist in die Armee eingetreten. Die Empfindungen und die Wünsche, die die Kaiserin an jenen, für ihre Söhne bedeutungsvollen Tagen gehegt hat, wird jede deutsche Mutter theilen. Aber auch in anderer Beziehung ist dieses Lebensjahr der Kaiserin nicht ohne ernste Eindrücke geblieben. W,r erinnern vor Allem an den Tod der Kaiserin Friedrich, dieser schwergeprüften Dulderin, der unser Kaiserhaus in Trauer versetzt hat. Mögen neue Schickungen unserer Kaiserin erspart bleiben! Möge das nun beginnende Lebensjahr vielmehr ihr und ihrem ganzen Hause viele Quellen reinen Glücks öffnen l Das sind die Wünsche, in denen sich die deutschen Herzen allerwärts vereinigen.
* Geflaggt haben heute die öffentlichen Gebäude aus Anlaß des Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin.
* Naturalien-Ankauf. Das Königliche Proviantamt in Hanau gibt bekannt, daß dasselbe Roggen, Hafer, Heu, Roggen-Flegel-, Roggen-Maschinen-, Weizen- und Haferstroh gegen Baarzahlung ankauft. Die Lieferungen haben frei Magazinhof auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen. Die Getreidearten müssen gesund, trocken, ohne Staub oder Sand, möglichst frei von Besatz und gründlich gereinigt sein. Die Einsendung von ungeschmeichelten Proben von reichlich 1/4 Liter nebst Mittheilung, wann und wie viel geliefert werden kann, ist erforderlich. Wenn bei großer Entfernung die Lieferung mittelst Landfuhre unmöglich ist, dann empfiehlt es sich, daß mehrere Landwirthe sich zu einer gemeinsamen Liefe
rung per Waggon vereinigen und aus ihrer Mitte einen Vertrauensmann (Bevollmächtigten) wählen, der dann mit dem Proviantamt in Verhandlung tritt. Hierbei ist es vortheil- Haft, wenn die Herren Bürgermeister selbst die Sache in die Hand nehmen und sich der kleinen Mühe unterziehen. Den Produzenten wird in jeder dienstlich zulässigen Weise entgegen gekommen, auch werden auf Wunsch Magazinsäcke zur Verfügung gestellt. Bei Bahnsendungen wird die Bahnfracht verauslagt, sowie die Abfuhr von der Bahn übernommen; letztere kostet 6 Pfennig pro Zentner Roggen oder Hafer und 15 Pfennig pro Zentner Heu oder Stroh. Die Adresse für den Frachtbrief ist Hanau Bahnhof-Nord. Auch hat der Ankauf von Hülsenfrüchten und Zwiebeln seitens der Konservenfabrik in Mainz begonnen. Etwaige Angebote sind an die genannte Fabrik oder an das Proviantamt Hanau zu richten. Jede weitere Auskunft wird bereitwilligst von dem genannten Amte mündlich wie schriftlich ertheilt.
* Beförderung von Milch auf den Eisenbahnen. In den Bedingungen für die regelmäßige Beförderung von Milch auf den Eisenbahnen ist eine Aenderung vorgenommen, nach welcher die Eisenbahnverwaltung die Hinterlegung eines Generalpfandes für eine größere Zahl von Stationen des Staatsbahnbereichs zulassen kann, das für alle von dem Stundungsnehmer auf den betreffenden Stationen zu entrichtenden Frachtbeträge haftet.
* Kammermusik - Abend der Frankfurter Duartett-VereinigUNg. Eingetretener Hindernisse halber muß der erste Kammermusik-Abend um 8 Tage verschoben werden. Derselbe wird Donnerstag den 31. Oktober, abends 7 Uhr, im Saale der „Centralhalle" stattfinden. Siehe Jnseraten- theil.
* Daus-Konzert. Am 12. November d. J. veranstaltet der blinde Pianist Herr Philipp Daus aus Mainz im Saale der „Centralhalle", unter Mitwirkung beliebter Künstler, ein Konzert, worauf wir schon jetzt aufmerksam machen wollen. Wie wohl noch erinnerlich, konzertirte Herr Daus schon vor einigen Jahren einmal hier und erreichte damals durch staunenswerthe Technik, tiefempfundenes, seelenvolles Spiel allgemeine Aufmerksamkeit. Die Bamberger „Neueste Nachrichten" schreiben u. a. über den Künstler: „Vor gut besetztem Hause sand vorgestern Abend im Harmonie-Saale das Konzert des blindgeborenen Pianisten Herrn Philipp Daus statt. In erster Linie erwähnen wir Herrn Daus, der durch sein Spiel den ihm vorausgehenden Ruf nicht nur voll bestätigte, sondern die gehegten Erwartungen weit übertraf. Man weiß nicht, was man an ihm mehr bewundern soll, die großartige technische Ausbildung oder das seelenvolle, verständnißinnige Spiel. Mit welcher Innigkeit brachte er nicht die Beethoven- sche Sonate op. 27 zum Vortrag, welche Liebessehnsucht und welch' einschmeichelndes Werben legte er nicht in das Schumann- Liszt'sche „Liebeslied". Herr Daus ist einer der besten Pianisten, die wir bis jetzt gehört, was um so mehr sagen will, wenn man weiß, daß der Künstler schon blind geboren wurde." Wir werden noch näher auf das Konzert zurückkommen. Eine Einzeichnungsliste zirkulirt.
* Staditheater. Wochenspielplan: Mittwoch: „Böse Zungen". — Freitag: Gastspiel des Herrn Hans Radius: „Renaissance". — Sonntag: Zum ersten Male: „Die rothe Robe".
* Arbeiter-Jubilâum. Wie schon kürzlich registrirt, war es Herrn Chr. Jüngling vergönnt, auf eine 25jährige Thätigkeit bei der Firma Conr. Eller zurückzublicken. Aus diesem Anlasse fand gestern im „Nürnbergerhof" im Kreise des Meisters, der Arbeitskollegen, des Radfahrervereins und der Tischgesellschaft eine kleine Nachfeier für den Jubilar statt, die durch verschiedene Toaste (namens des Nad- fahrervereins Herr A. Bild Häuser, namens der Tischgesellschaft Herr Ad. Schling! off, sodann Herr G. Spahn) gewürzt wurde,
ß Die Wirkung des Rauschers. Aus Langenselbold wird berichtet: In der vergangenen Samstag Nacht fand ein hiesiger Polizeibeamter bei Begehung der Straßen des Ortstheils Hinserdorf eine Hose, ein Paar Stiefel, einen Nock, eine Weste und ein Portemonnaie mit ca. 14 Mark Inhalt. Anfangs nahm man an, daß Jemand den Tod im Wasser suchen wollte, da die Gegenstände in der Nähe des durch Langenselbold fließenden Gründaubaches gefunden wurden. Die Sache stellte sich ' och am Sonntag bereits ganz auders heraus, nämlich l..i aus einem Nachbarorte stammender Einwohner suchte die hiesige Polizei * auf und erkundigte sich bei derselben ob keine Kleidungsstücke rc. abgegeben worden seien, die er gestern auf dem Heimwege nach seinem Wohnorte verloren habe. Bei dieser Gelegenheit theilte er noch mit, daß er z. Zt. in einer Aepfelweinkelterei in Frank- furt-Sachsenhausen beschäftigt werde und weil es Samstag war, habe er einen über den Durst getrunken in „Rauscher". Der Berauschte entledigte sich seiner Kleidungsstücke nach und nach, da er annahm, er wäre in seiner Wohnung angelangt. Nach den angestellten Ermittelungen hat der Berauschte mit Unterhose, Hemd und Strümpfen bekleidet seinen ca. 1 Stunde von
hier entfernten Wohnort aufgesucht und erst am Sonntag Morgen zu seinem Schrecken wahrgenommen, daß er sich seiner Kleidungsstücke rc. bereits vorher entledigt hatte.
. * Gewerbegericht. (Sitzung vom 22. Okt.) Der Bijoutier H. klagt gegen einen Bijouteriefabrikanten auf eine 14tägige Lohnzahlung und 5.50 Mk. rückständigen Lohn, weil er zu Unrecht sofort entlassen sei. Der Beklagte behauptet, der Kläger habe zu Unrecht die Arbeit verlassen und verlangt im Weg der Wiederklage eine Entschädigung von 13 Mk. Die Sache wird vertagt, weil der Zeuge vernommen werden soll, der den Wortwechsel mit angehört haben soll. — Der Maurer Friedrich K. klagt gegen den Bauunternehmer K. wegen kündigungslofer Entlassung auf 58 Mk. Entschädigung. Der Beklagte wendet ein, er sei gar nicht der richtige Beklagte, der Arbeitgeber des Klägers sei der Parthieführer E. gewesen, der von ihm bestimmte Arbeiten übernehme und sich seine Leute selbst engagire. Der als Zeuge vernommene E. erklärt dies für richtig und sagt, er habe den Kläger wegen öfteren Fehlens entlassen, das trotz mehrmaliger Verwarnung sich immer wiederholt habe. Die Sache wird vertagt und es soll der Parthieführer den Vertrag mit dem Bauunternehmer vorlegen, auch eine amtliche Auskunft eingezogen werden, wie der Parthieführer zur Gewerbesteuer veranlagt ist, zwecks Ermittelung, wer als der rechtmäßige Arbeitgeber in Frage kommt. — Der Taglöhner M. klagt gegen die Firma C. D. jr. auf 14tägige Lohnentschädigung wegen kündigungsloser Entlassung. Die beklagte Firma wendet ein, der Kläger sei gar nicht entlassen, der Werkmeister, der dies gethan habe, sei hierzu nicht berechtigt. Kläger sei ohne Weiteres fortgelaufen und habe auch eine Wiedereinstellung abgelehnt. Der Werkmeister zahlt dem Kläger die geforderten 30 Mk., womit die Klage erledigt ist.
* In Haft genommen und dem Landgerichtsgefängniß überwiesen wurde gestern Nachmittag ein Knecht vom Wilhelmsbaderhof wegen Bedrohung seines Dienstherrn.
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© Groß-Auheim, 22. Okt. (Kirchen-Neubau.) Laut endgiltigem Beschluß des Kirchenvorstandes wird nunmehr von dem früher geplanten Erweiterungs- und Umbau der hiesigen katholischen Pfarrkirche abgesehen. Die Kirche bleibt erhalten wie sie ist und wird zur Zeit einer inneren gründlichen Renovation unterzogen, deren Kosten durch die Mildthätigkeit der Pfarrangehörigen gedeckt werden soll. Bei der stetigen Bevölkerungszunahme bleibt nichts anderes übrig, als eine zweite katholische Kirche zu bauen. Ein geeigneter Bauplatz ist bereits gesichert.
O Fechenheim, 21. Oktbr. (Inspizirung.) Am heutigen Tage besuchten die Herren Oberregierungsrath Fliedner und Geheimrath Sternkopf aus Cassel die hiesige Schule und wohnten mehrere Stunden hindurch dem Unterricht verschiedener Klassen bei; auch prüften dieselben den Turnunterricht in sämmtlichen Klassen. Am Schluffe der sehr eingehenden Besichtigung sprachen die beiden Herren dem Leiter der Schule, Herrn Rektor Schilling, gegenüber ihre vollste Zufriedenheit mit dem vorzüglichen Stande und den guten Leistungen aus.
Sprechsaal.
Für die unter dieser Rubrik eingesandten Notizen übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.
Für die nächste Sitzung unserer Stadtverordneten ist als Punkt 13 „Versicherung der Lehrer und Schüler der Oberrealschule" angesetzt. Es wäre doch nicht mehr als »recht und billig, wenn bei diesem Punkte ebenso verfahren würde, wie früher bei Abschluß von Feuerversicherungen. Erstens wäre dem Interesse aller Agenten — die doch auch Steuern zahlen — Rechnung getragen, ferner wäre nicht einfach irgend eine Gesellschaft ohne Grund protegirt und drittens, glaube ich; würde die Stadt billiger dabei wegkommen oder bessere Versicherungsbedingungen erzielen.
Einsender richtet auf diesem Wege an unsere Stadtverordneten die Bitte, bei dieser Gelegenheit obigen gerechten Standpunkt zu vertreten und ein Äusschreiben dieser Versicherung zu beantragen. Ein Interessent.
Aus dem Gemchtssaal.
Sitzung der Strafkammer l vom 21. Oktober.
Fahrlässige Körperverletzung.
Der Maurermeister H. ist der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt. Ein bei ihm thätiger Lehrling hatte sich durch einen Sturz von einer nicht ordnungsgemäß befestigten Bohlenlage verletzt. Der Angeklagte Meister macht geltend, daß er an dem Unfallstage auswärts gewesen ist und für diese Zeit seinem Bruder die Aufsicht übertragen hatte. Dieser ist aber nur gewöhnlicher Maurer bei ihm und das Gericht sagt daher, der Angeklagte habe damit noch nicht die Leitung des Baues