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Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev.

Waisenhauses in Hanau.

AMches Grg« für Stadt- md Landkrtis Saasa.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau,

Nr. 216 Bezirks-Fcrnsprechanschluß Nr. 98.

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Amtliches.

Am Nachmittag des 17. August d. J. (Samstag) vurde auf dem Bahnhof in Gelnhausen der Bürgermeister Funsel von Mosborn durch einest Poftkarren au- ^efahreu. Er fiel infolge des Stoßes zu Boden und ist jwei Tage später, offenbar an den Folgen des heftigen An- ' walls, verstorben.

Etwaige Zeugen des Unfalls ersuche ich, sich bei mir münd- ich oder schriftlich zu melden. (Aktenzeichen 1 J 1380/01). Hanau den 12. September 1901.

Der Erste Staatsanwalt. 15200

1000 Mark Belohnung.

Am 25. Juli d. J. wurde aus dem Wartesaal I. Klasse aes Hauptbahnhofs in Stuttgart eine Reisetasche aus schwarzem Leder mit abgenütztem, versilbertem Bügel und 2 Kronen an der Außenseite, entwendet. Dieselbe enthielt: ,

1) Eine größere Anzahl Privatpapiere, Briefe, ein Tagebuch in rothledernem Umschlag (Wiener Fabrikat) mit Auf­zeichnungen, die auf Jahre zurückreichen, Alles in französischer Sprache und meistens mit dem Namen „Blanche" unterschrieben oder bezeichnet;

2) einen Ring, bestehend aus einem birnförmigen Rubin, Gewicht 29/s2 Kar., und zwei parallelen, herzförmigen Umrahmungen, deren eine in kleinen Brillanten, die an­dere in Rubinen ausgeführt sind.

Für die Beibringung der unter 1) aufgeführten Papiere u. s. w., oder für solche Angaben, die zur Erlangung derselben führen, ist eine Belohnung von

Eintausend Mark ausgâtzt., Diese Summe wird wesentlich erhöht, wenn die ganztzèasche nebst dem unter 1) und 2) bezeichneten Inhalt beigeöracht wird. Diesbezügl. Mittheilungen wolle man an das Französische Konsulat in Stuttgart, Neckar­straße 36, richten. P 8009

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit 1,45 Mark. Am Samstag auf dem Marktplatz in einem weißen Taschentuch ein­gewickelt 2,20 Mark.

Verloren: 1 Portemonnaie mit 20 Mark. 1 seidener Herren-Regenschirm mit silbernem Griff und Monogramm V. B.

Hanau den 16. September 1901.

Politische Rundschau.

Die Instrumente der Pekinger Sternwarte sind, wie das „Berl. Tagebl." erfährt, nicht als Kriegs­beute nach Potsdam gebracht worden, sondern sie sind von der deutschen Negierung durch ihren Gesandten in Peking nach der Einnahme der chinesischen Hauptstadt angekauft wor­den. Die Kaufsverhandlungen wurden freilich erst legal, als der Vizekönig von Petschili, Li-Hung-Tschang, daselbst eintraf. Die chinesische Negierung wollte daraufhin mit den Instrumenten dem deutschen Kaiser ein Geschenk machen, doch ist eine der­artige Gabe vom Kaiser Wilhelm abgelehnt worden. Uebrigens handelt es sich bei diesen Instrumenten nicht um Gegenstände von astronomischem Werth und chinesischen Ursprunges; dieselben sind außer Kurs gesetzte Instrumente, welche allerdings großen Alterthumswerth haben, weil sie den Chinesen im 16. bis 17. Jahrhundert von französischen Jesuiten gelegentlich der ersten europäischen Mission ins Reich der Mitte geschenkt wurden. Die Instrumente waren auch schon längst nicht mehr im Ge­brauch, sondern waren als Zierat auf der Mauer von Peking aufgestellt. Am Freitag wurde in Sanssouci ein Theodolit, ein in der Geodäsie gebrauchtes Instrument zum Messen von Horizontalwinkeln, ausgepackt. Auch dieses Jnstrumeut ist künstlerisch verziert und weist einen Löwenkopf auf. Es scheint, als ob bei all diesen Instrumenten die Jesuiteupatres Gewicht darauf gelegt hätten, den Chinesen einen Begriff von dem zu jener Zeit blühenden französischen Kunstgewerbe zu geben, gegenüber dem uralten chinesischen Kunstgewerbe.

Hus Stadt und Cand.

Harrau, 16. Septbr.

* Personalien. Die Prüfung zum Stations-Vorsteher hat bestanden Stations-Assistent End er lin- Hanau- (Ost).

* Hananer Kreislehrerverein. Die diesjährige Sommerkonferenz des Hanauer Kreislehrervereins fand am 14. September im Gasthaus „Zur Sonne" in Hanau statt. Trotz des anhaltenden starken Regenwetters war die Versamm­lung ziemlich zahlreich besucht. Der Vorsitzende, Herr Stoppel-

Montag den 16. September

Eichen, begrüßte die Anwesenden und begründete dann den Umstand, daß die Konferenz diesmal so spät stattfand. Für die heutigen Verhandlungen wünschte er Gottes reichen Segen. Dann gedachte er in kurzen, herzlichen Worten des vor Kurzem von dem Schauplatz seiner irdischen Thätigkeit abberufenen Ministers a. D. D r. B o s s e. „Ach, sie haben einen guten Mann begraben, doch uns war er mehr, uns war er ein guter Freund, der es von ganzem Herzen wohl meinte mit der Volksschule und dem Volksschullehrerstande", so schloß Herr Stoppel seine Ausführungen, und die ganze Versammlung er­hob sich von den Sitzen, um den Verstorbenen auch im Tode noch zu ehren. Es wurde sodann in die Tagesordnung ein­getreten. Zunächst hielt Herr Rohn -Kesselstadt einen Vor­trag über das Thema: „Mit welchen Veranschaulichungsmitteln erreicht man am besten das Ziel des Nechenuuterrichts auf der Unterstufe". Im Anschluß an das methodische Rechenwerk von Jänisch entwarf der Vortragende ein klares Bild des ersten Rechenunterrichtes, wie er von der Anschauung zur Zahlenvorstellung und dann zur Rechenfertigkeit führt, und faßte zum Schluffe seine Ausführungen in mehrere Leitsätze zusammen, über welche sich sodann eine lebhafte Diskussion entspann, die sich besonders mit Zeit und Art der Einführung der Ziffern befaßte. Dem Referenten wurde für seine an­regende Arbeit der Dank der Versammlung dargebracht. Der zweite Gegenstand der Berathung betraf die Haftpflicht der Lehrer für schadenstiftende Handlungen, welche von den seiner Obhut anvertrauten Schülern verursacht werden. Die Versammlung war der Ansicht, daß hier die Schulgemeinde als Auftraggeberin der Lehrer einzutreten habe und beschloß, nach dieser Richtung hin entsprechenden Orts vorstellig zu wer­den, empfahl aber, der Vorsicht halber, einstweilen gegen Haft­pflicht sich zu versichern. Dann schritt man zur Besprechung der für die Jahresversammlung des Hessischen Volksschullehrer­vereins gestellten Anträge. Diefe wurden von einigen Herren nach allen Seiten gründlich beleuchtet und so die zu entsenden­den Delegirten der einzelnen Bezirke über die Stimmung unterrichtet, die den gestellten Anträgen gegenüber im Kreis-- vereine herrscht. — Zum Schluffe fand noch Vorstandswahl statt. Der langjährige, verdiente Vorsitzende des Kreislehrer­vereins, Herr Stoppel-Eichen, der, nebenbei bemerkt, die Kon­ferenz seit 16 Jahren leitet, wollte eine Wiederwahl zwar nicht wieder annehmen, doch entschloß er sich endlich, dem einmüthigen Verlangen aller Anwesenden nachgebend, noch für ein Jahr die Geschäfte des Vereins weiter zu führen. An Stelle des nach Cassel übergesiedelten Herrn Hempfing- Bruchköbel, der das Amt eines zweiten Vorsitzenden geführt hatte, wurde einstimmig Herr G. Hamburger II.-Hanau als solcher gewählt und damit zugleich der Wunsch ausge­sprochen, daß es ihm gelingen möge, auch die Lehrer der Stadt Hanau wieder mehr für den Kreisverein zu interessiren und sie zu veranlassen, die Versammlungen desselben wieder zahl­reicher zu besuchen. Als Schriftführer wurde Herr Schu­man n -Bruchköbel gewählt. Für die Winterkonferenz übernahm Herr Drusch el-Rüdigheim einen Vortrag.

* Bezüglich der Schadenersatzpflicht der Lehrer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist, wie die „Rhein.-Westf. Ztg." mittheilt, von amtlicher preußischer Seite folgende Er­läuterung neuerdings gegeben worden: Zu einer Beunruhigung der Lehrer können die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz­buchs über die Schadenersatzpflicht bei fahrlässigen Beschä­digungen (Paragraphen 823 ff.) keinen hinreichenden Anlaß bieten. Paragraph 839 wiederholt nur die im preußischen Beamtenrecht nach Paragraph 88 ff. des Allgemeinen Land­rechts II, 10 von jeher bestehende Vorschrift, daß der Beamte für ein bei seinen Amtsgeschästen begangenes Versehen schaden­ersatzpflichtig ist, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu verlangen vermag. Auch die Bedeutung der Be­stimmung in Paragraph 832, wonach Derjenige, der kraft Ge­setzes „zur Führung der Aufsicht über eine minderjährige Person verpflichtet ist", zum Ersatz des von dieser Anderen zugefügten Schadens stets verpflichtet ist, wenn er den ihm obliegenden Beweis nicht zu führen vermag, daß er seiner Amtspflicht genügt hat, wird vielfach überschätzt. Schon nach dem bisherigen Recht war die Beaufsichtigung der Schüler Amtsaufgabe des Lehrers, deren Verletzung nach den ange­führten landrechtlichen Bestimmungen zum Schadenersätze ver­pflichtete. Sodann ist es nicht unzweifelhaft, ob die Aufsicht, die die höhere Schule und ihre Lehrer über die Schüler aus­üben, eine so umfassende ist, daß sie den Zweck hat, „Dritte gegen Beschädigungen zu schützen", und nicht vielmehr anderen, lediglich unterrichtlichen und schuldisziplinaren Zwecken dient und daher nach der Absicht des Gesetzgebers die Anwendbarkeit dieser zunächst auf die für die Sorge um die Person der Minderjährigen voll verantwortlichen Eltern, Vormünder und dergl. berechneten Vorschrift auf die Lehrer ausgeschlossen er­scheint. Éber auch wenn die Lehrer aus diesem Paragraphen

Vezirks-Fernsprechanschlnß Nr. 98. 1901

wegen Handlungen der Schüler in Anspruch genommen werden sollten^ gereicht ihnen die in dem Bürgerlichen Gesetzbuch, aller­dings in Abweichung von dem bisherigen Recht, vorgeschriebene Verteilung der Beweislast nicht wesentlich zum Nachtheil, da im Laufe des Prozesses nach dem Gesetz vom 13. Februar 1854 durch Erhebung des Konfliktes seitens der vorgesetzten Behörde die Frage, ob der Lehrer einer Unterlassung einer ihm Obliegenheit Amtshandlung sich schuldig gemacht, vorab zur besonderen Erörterung vor dem Oberverwaltungsgericht gebracht werden kann. Erst wenn dieser Gerichtshof das Vor­handensein einer Verletzung der Amtspflicht festgestellt hat, kann die gerichtliche Klage gegen den Lehrer weitergeführt wer­den. In allen Fällen, wo gegen einen Lehrer wegen Aus­übung oder Unterlassung einer Amtshandlung Klage geführt werden soll, ist daher fortan dem zuständigen Provinzial- Schulkollegium sofort Anzeige zu erstatten, damit sich das­selbe wegen Erhebungen des Konfliktes rechtzeitig schlüssig machen kann.

^ Lehrerkonferenz. Am nächsten Mittwoch findet in Oberrodenbach (Fickert'sche Wirthschaft) eine gemeinschaft­liche Konferenz für die katholischen Lehrer der Bezirksvereine Hanau und Somborn statt. Auf der Tagesordnung steht die Berathung gemeinsamer Vereinsangelegenheiten.

* Die Gerichtsurteil haben nunmehr ihr Ende er­reicht. Mit dem heutigen Tage werden die richterlichen Ge­schäfte in vollem Umfange wieder ausgenommen.

* Berlin-Frankfurt a. M. über Meiningen. Zu den verkehrsreichsten Eisenbahnstrecken Deutschlands gehört die Berlin mit Frankfurt a. M. verbindende, über Erfurt und Bebra führende Linie. Zu den Maßnahmen, sie zu entlasten, gehört auch der Ausbau einer südlichen, über Meiningen gehenden Parallelstrecke. Ueber deren westlichen Theil ist man sich bereits im Klaren. Man wird Meiningen über Salzungen, Vacha und Hünfeld mit Fulda verbinden. Dagegen war man unschlüssig betreffs des Weges, den der östliche Theil der Parallelstrecke zu nehmen habe. Wie das „B. T." erfährt, ist man nun darüber zu einer Entscheidung gelangt. Von Meiningen aus wird die Linie weiter über Schleusingen, Fahrenbach, Limbach nach Groß-Wallendorf geleitet werden. Von letzterem Orte aus fährt bereits eine Eisenbahn nach der bekannten Station Probstzella. Ein Blick auf die Karte ge­nügt, um die Bedeutung der ganzen Parallelstrecke zu ermessen. Die Linie Erfurt-Bebra wird dadurch entlastet, und für das Königreich Sachsen und die Provinz Schlesien wird eine neue, schätzbare Verbindung mit dem Westen geschaffen. Für Sachsen- Meiningen und die Stadt Meiningen ist die neue Linie außer­dem von ganz besonderem Vortheil. Es ist anzunehmen, daß Preußen, dem das ganze dortige Bahnnetz mit alleiniger Aus­nahme der Strecke Ilmenau-Großbreitenbach gehört, nicht zögern wird, die Herstellung der bezeichneten Strecken zu übernehmen. * * Landwirtschaftlicher Kreisverein Hanau. In der am Samstag Nachmittag abgehaltenen Mitgliederver­sammlung des landwirtschaftlichen Kreisvereins Hanau wurde nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten ein recht zeit­gemäßer Vortrag des Herrn v. Schütz von der landwirth­schaftlichen Versuchsstation in Zoppot über „Welche Bedeutung und Zukunft hat der technische (denaturirte) Spi­ritus für die gesammte deutsche Landwirthschaft, für die Industrie und in volkswirthschaftlicher Beziehung" entgegen genommen. Einleitend führte der Herr Vortragende aus, daß in den letzten 10 Jahren wesentliche Fortschritte auf allen Gebieten, nicht zum Wenigsten auf denen, die mit der Land­wirtschaft Zusammenhängen, zu verzeichnen seien. Aber auch kolossale Fortschritte in der Technik seien zu verzeichnen und gerade diese setzten uns in den Stand, der technischen Ver­werthung des Spiritus näher zu treten. Die Spiritusver­werthungsfrage sei eine hochwichtige, denn wir könnten das ausländische Petroleum vollständig entbehren und dasselbe durch unseren heimischen Spiritus ersetzen. Millionen würden dadurch gespart, das Geld bleibe im Jnlande. Nun sei eine sich stetig erweiternde Spiritusüberproduktion vorhanden, der man nur dadurch begegnen könne, daß Spiritus statt Petroleum gebrannt, anstatt Dampf Spiritus für Maschinen zur Verwendung komme. Hierdurch mache sich der Kartoffelbau und die Spiritusbrennerei rentabel. Referent ging dann näher auf die Fragen ein, für welche industriellen und technischen Zwecke wir bisher dena- turirten Spiritus verbraucht und für welche weiteren Zwecke wir unseren einheimischen denaturirten Spiritus verwenden können und sollen und wies dann in Beantwortung dieser Fragen darauf hin, wie sich der Spiritusverbrauch nach anzu­strebender allgemeinerer Einführung der Spiritusbeleuchtung, von Spiritus-Kochherden, Spiritusöfen (für Zimmer und Bad), von Spiritus-Motoren u. s. w. gestalten würde. Eingehender auf die Spiritusbeleuchtung übergehend, wies er auf die Vor­theile der Spiritusbeleuchtung gegenüber dem Petroleumlicht und die Leuchtkraft des Spiritus-Glühlichtes im Vergleich zum