Erstes Blatt.
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General-Anzeiger.
Aatlilhes Organ für SM und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.
Nr. 206 Bezirks -Fernsprechanschluß Nr. 98.
Amtliches.
Stadtkreis Dan au. Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Zur Verloosung städtischer Obligationen ist Termin auf Montag den 30. September 1901, nachmittags 31/» Uhr, in das untere Sitzungszimmer des Neustädter Rathhauses anberaumt.
Hanau den 27. August 1901.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 14450
Gcfilildcne und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Kinderschuh. 1 Damenuhr mit silbernem Kettchen. 1 blauer Mädchenhut. 1 Milchkanne.
Verloren: 4 Meter Biberstoff. 1 grünes Kinderjäckchen mit Goldknöpfen.
Vom Wasenmeister am 3. d. Mts. eingefangen:
1 weißer Spitz m. Geschlechts.
Hanau den 4. September 1901.
Hus Stadt und Cand.
Hanau, 4. Septbr.
'Postalisches. Von der Post wird viel darüber geklagt, in wie bedenklichem Maße die Zahl der unanbringlichen Postsendungen von Jahr zu Jahr zunimmt. Nach den uns zugehenden Mittheilungen ist es allerdings kaum glaublich, wie leichtfertig oft die Absender bei der Auflieferung der Postsendungen verfahren. Namentlich sind es die Ansichtspostkarten, die bei Gelegenheit von Ausflügen, auf Reisen u. s. w. vielfach in vergnügter Laune geschrieben werden, bei denen am meisten in dieser Ve- zitzhung gesündigt wird. Oft genug kommt es vor, daß auf solchen Karten jede Adresse fehlt. Ferner wird häufig die Fraukirung der Karten vergessen, was dann zur Folge hat, daß der Empfänger, statt über die Sendung erfreut zu sein, die Annahme aus leicht erklärlichem Verdruß wegen des von ihm abverlangten Nachportos verweigert. Da in den Fällen der einen wie der anderen Art auch die Absender sich häufig unzureichend oder auch garnicht genannt haben, so steht die Post bei aller „Findigkeit" der Frage, wer der Empfänger oder der Absender der Karte ist, rathlos gegenüber und die Sendungen bleiben unanbringlich. Die Post hat deshalb schon dazu schreiten müssen, über den Briefkasten in Badeorten, beliebten Ausflugsorten, häufig besuchten Aussichtspunkten rc., wo Ansichtskarten in Massen aufgeliefert werden, Tafeln mit kurzen, in die Augen fallenden Inschriften anzubringen, welche die Absender auf das Erforderniß der vollständigen Aufschrift und der Fraukirung Hinweisen, eine Maßregel, die in den Zeitungen vielfach — wie aber aus obigen Thatsachen erhellt — sehr mit Unrecht, bespöttelt worden ist. Aber auch bei Briefen und anderen Sendungen lassen es die Absender bei der Abfassung der Aufschrift leider nur zu oft an der nöthigen Sorgfalt fehlen. Der Empfänger ist häufig ungenau bezeichnet; es fehlt Vornanie, Stand, Wohnort, Straße, Hausnummer oder es ist nicht angegeben, ob der Adressat im Vorder-, Hinter-, oder Gartengebäude, im ersten, zweiten u. s. w. Stock- wercke, rechts oder links vom Flur wohnt, Angaben, die namentlich bei Sendungen nach großen Städten bei dem häufigen Wohnungswechsel, bent Wandel im Geschäftsleben und dem unablässigen Zuzug von Fremden oft unerläßlich sind. Ferner werden Briefe häufig verschlagen und erst nach vielen Irrfahrten bestellbar, wenn es außer dem Orte der Bestellung noch andere Orte gleichen Namens gibt und die Absender es unterlassen haben, die geographische Lage des Bestimmungsortes entweder nach Provinz, Regierungsbezirk, oder nach einem Fluß, Gebirge u. s. w. genauer zu bezeichnen. Bei Sendungen nach Landorten ohne Postanstalt wird in den Aufschriften oft der Name der Bestellungspostanstalt vergessen. Schließlich sind die Briefaufschriften oft in unleserlichen Schriftzügen geschrieben. Wie leicht kann z. B. bei undeutlicher Schrift der Ortsname Homburg für Hamburg, Altena für Altona, Harleshausen für Herleshausen gelesen werden. Welche große Last durch die Sendung mit unzulänglicher Aufschrift der Post erwächst, geht z. B. aus der Thatsache hervor, daß bei größeren Postämtern, besonders mit mehreren Beamten besetzte Dienststellen bestehen, die sich mit nichts weiter als mit der Ermittelung der Empfänger- ungenau adressirter Briefsendungen befassen. Daß solche Sendungen, wenn der Empfänger glücklich ermittelt wird, ihm mit einer oft erheblichen Verspätung zugehen können, davon scheinen sich die Absender vielfach keine Vorstellung zu machen. Aber nicht blos eine deutliche, jeden Zweifel ausschließende Bezeichnung des Empfängers und des Bestimmungsortes ist erforderlich, es wäre auch gut, wenn man sich daran gewöhnen möchte, auf deni Briefumschläge stets den Namen u. s. w. des Absenders anzugeben, damit die Post in der Lage ist, falls die Sendung aus irgend einem Grunde unbestellbar bleibt, sie dem Absender ohne Weitläufigkeiten zurückzugeben. Denn wenn dies nicht gelingt, werden die Sendungen nach einer dreimonatigen Lagerfrist dem Feuer übergeben. Es ist erstaunlich, welche große Anzahl von Briefen unbestellbar bleibt und mangels irgend welcher Anhaltspunkte dem Absender nicht zurückgegeben werden kann. So sei angeführt, daß die Zahl der im Jahre 1899 im ganzen Reichs- postgebiet unanbringlich gebliebenen Postsendungen, die der Vernichtung preisgegeben werden mußten, sich auf nicht weniger als 1038180 Stück belief. Wenn man bedenkt, wieviel Aerger und Verdruß meist entsteht, wenn eine Postsendung, die man längst in den Händen des Empfängers wähnt, durch die eigene Schuld des Absenders ihre Bestimmung verfehlt hat, so ist es erklärlich, welche Wichtigkeit einer bis ins Kleinste gehenden Genauigkeit bei Abfassung der Briefaufschrift beizumessen ist. Vielleicht können diese Zeilen dazu beitragen, hierauf hinzuweisen.
* Brigade - Exerzieren und Manöver. Das Brigade - Exerzieren der 42. Infanterie-Brigade (Regimenter Nr. 166, 80 und 81) beginnt morgen, den 5. d. M., und währt bis zum 10. d. M. Wie schon berichtet, findet das Exerzieren bei Dudenhofen statt. Am 12. d. M. rückt dann
Mittwoch den 4. September
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das hiesige Infanterie-Regiment aus der Garnison aus, zunächst zum Brigade-Manöver, das sich ebenfalls unweit Hanau, und zwar im Gelände zwischen Steinheim und Babenhausen, abspielt. Die Rückkehr aus dem Manöver erfolgt am 25. d. Monats.
* Ordensanlegttng. Dem General-Lt. v. Deines, Kommandeur der 21. Division, wurde die Erlaubniß zur An- letzung des ihm verliehenen Oesterreichisch-Kaiserlichen Leopold- Ordens 1. Klasse ertheilt.
* Fahrrav-iebstahl. Einen raffinirt angelegten Fahrraddiebstahl beging am Sonntag ein Uhrmacher K. aus Steinheim. Derselbe erschien an diesem Tage in Langenselbold in der Wohnung des in Hanau thätigen OrtskrankenkassenLeam- ten S. und zeigte den Kindern einen Zettel vor, wonach ihm das Fahrrad überlassen werden sollte. Arglos wurde dem Ersuchen stattgegeben und mit dem erbeuteten Fahrrad fuhr der K. von dannen. Am Bahnhof zu Bruchköbel stellte er später das Rad ein und als er dasselbe gestern Abend abholen wollte, nahm ihn der Gendarm in Empfang und schritt zu seiner Verhaftung.
o Alte Erinnerungen. In der Nähe von Hilders, da oben in der Rhön, regierte vor vielen Jahren ein Bürgermeister über eine kleine Dorfgemeinde, der Name thut nichts zur Sache, wenn ich sage, er regierte, so ist damit gemeint, daß alles, was er that, wohlgethan war, indem sich die Gemeinderäthe wenig oder gar nicht um sein Thun und Lassen kümmerten : denn er war, das hatten sie bald heraus, der weiseste unter ihnen, deßwegen überließen sie ihm gern die gesammte Verwaltung ohne ihr Zuthun. Nun traf es sich eines Tages, daß ein Landjäger einen Landstreicher aufgegriffen, der sich ein kleines Eigenthumsvergehen schuldig gemacht hatte, und da es bereits Abend geworden war, konnte er denselben nicht mehr nach Hilders bringen, deßwegen lieferte er ihn dem vorgenannten Bürgermeister ab, derselbe sollte ihn dann am nächsten Morgen durch den Ortsdiener nach Hilders bringen lassen und dort im Amtsgerichtsgefängniß abliefern. Als am nächsten Morgen der Bürgermeister den Ortsdiener herbeizitirt und ihm den Auftrag ertheilt hatte, erklärte ihm dieser rundweg, daß er heute den Transport, der 4 Stunden erfordere, nicht machen könnte, sein Korn läge draußen und sei so weit, daß es unter Dach geschafft werden müßte, namentlich weil auch ein Gewitter zu kommen drohe. Dies leuchtete dem Ortsgewaltigen vortrefflich ein, daß das Korn erst nach Hause geschafft werden müßte, und außerdem war des Ortsdieners Dienstpflicht keine permanente. Aber nun was machen? Abgeliefert mußte er heute werden. Da verfiel der Bürgermeister auf die seltsame Idee, daß der Landstreicher ja auch ganz gut allein hingehen könnte, wenn er ihm den Weg genau beschriebe und einen Zehrgroschen mitgeben würde; und ohne lang über den für ihn gewiß seltenen Fall nachzudenken, schritt er sofort zur Ausführung. Der Landstreicher war selbstredend sofort damit einverstanden, als ihm der Bürgermeister seine Verlegenheit schilderte: von der ganzen Gemeinde könnte heute Niemand abkommen, deßwegen solle er so freundlich sein und allein hingehen, was derselbe auch fest versprach. Nachdem ihm der Bürgermeister den nächsten Weg beschrieben und einen Zehrgroschen in die Hand gedrückt hatte, machte sich der Landstreicher in der beschriebenen Richtung auf den Weg — aber der undankbare Geselle ist bis auf den heutigen Tag noch nicht im Amtsgefängniß zu Hilders eingetroffen. Da nun der Landjäger Protokoll sowie die Papiere des Landstreichers in Hilders eingereicht und der Gefangene nicht eintraf, so wurde der Bürgermeister wegen Befreiung eines Gefangenen unter Anklage gestellt. Das Urtheil lautete jedoch nach vielen Ermittelungen, sowie langen Hin- und Herreden, auf Freisprechung, und zwar weil eine solche Handlung nur auf allzugroße Dummheit zurückzuführen sei.
* Frequenz der städtischen Badeanstalt im Monat August 1901.
Verabreicht wurden:
91 Bäder Kl. I.
224 „ Kl. II.
819 „ Kl. III.
33 Douchebäder.
23 Römisch-Irische Bäder.
Sa. 1190 Bäder.
Die größte Zahl der abgegebenen Bäder betrug 96 am 10. August.
Die kleinste Zahl der abgegebenen Bäder betrug 6 am 28. August.
* Hessenland. Inhalt der Nummer 17 des „Hessenland" : Köstlin, Therese. „Jung Irmgard" (Ballade). — Mentzel, E. „Das vergessene Grab" (Gedicht). — Schäfer, Rudolf. „Zur Geschichte der fuldischen Familien mit Namen Luter". — Bergör, Dr. phil. „Zum Kriegsjahr 1759" (Schluß). — v. Bodenstedt, Friedrich. „Escheberger Erinne-
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98. 1901
rungen". — Holzamer, W. „Pfarrers Käthchen" (Hessische Dorfgeschichte) (Schluß). — Naumann, Heinrich. „Im Manöver" (Gedicht). — Airs alter und neuer Zeit. — Aus Heimath und Fremde. — Hessische Bücherschau. — Personalien. — Briefkasten.
* *
§ Langendiebach, 3. Septbr. (S ed an t a g.) Außer der üblichen Schulfeier, feierten unsere Schulkinder den gestrigen Sedan tag noch durch einen gemeinschaftlichen Ausflug nach dem schön gelegenen Platz bei den vier Linden. Punkt 1 Uhr nahmen die Kinder im Schulhofe klassenweise mit ihren Fahnen Aufstellung und unter Vorantritt des gut geschulten Schuler- Trommlerkorps, bewegte sich unter Führung der Herren Lehrer ein stattlicher Zug durch einige Straßen unseres Ortes. Auf dem Festplatze angelangt, sprach zunächst der älteste Lehrer Herr Ruth über die Bedeutung des Sedantages und in das am Schluffe der Rede ausgebrachte dreifache Hoch auf Se. Majestät den Kaiser stimmten die Kinder und die sonstigen Anwesenden begeistert ein. Bei Gesang, turnerischen Wettspielen mit Preisvertheilung und bei einem vorzüglichen Stoff „Nicolay" entwickelte sich bald ein fröhliches Treiben. Eine weitere Freude wurde der Schuljugend dadurch bereitet, daß jedes Kind gratis einen Bretzel erhielt. Ein fern von uns weilender Langendiebacher, Herr John Rüger in Brooklyn, hatte zu diesem Zwecke einen Betrag zur Verfügung gestellt. Herr Hauptlehrer Pfarrer H erchen rö th er, gedachte dieses Mannes in längerer Rede, der schon viel für seinen Geburtsort gethan hätte und als Patriot hinlänglich bekannt sei. Sein Hoch galt dem gütigen Spender, in das die fröhliche Kinderschaar kräftig einstimmte. Nur allzu rasch schwanden für Alt und Jung die schönen Stunden und frohgestimmt zogen die Kinder im geordneten Zuge und unter den Klängen: „Ich halt' einen Kameraden, einen besseren findstDu nit rc.", nach Hause. Wir zweifeln nicht, daß dieser schöne Tag den Schulkindern noch lange in Erinnerung bleiben wird. Dem Herrn Pfarrer Herchenröther und den Herren Lehrern gebührt daher für diese Veranstaltung öffentlicher Dank.
Bergen, 3. Septbr. (Markt.) Auf dem vom herrlichsten Wetter begünstigten Berger Vieh markte war nicht viel angetrieben. Deshalb stellten sich auch die Preise sehr hoch. Prima Milchkühe waren begehrt und fanden rasch ihre Abnehmer. Der Preis variirte zwischen 400 und 500 Mk., der für tragende zwischen 300 und 400 Mk., geringere Waare war billiger. Für Mastvieh, das heißt, für Rinder, die für Mastzucht bestimmt sind, wurden 100 bis 200 Mark erzielt. In Schweinen ging das Geschäft sehr flott. — Auf dem Markte, der zwar sehr besucht war, aber gegen Märkte der früheren Jahre abgenommen hat, wurde ziemlich Alles verkauft. — Auch von Ausflüglern aus der Nachbarschaft waren bereits Vormittags einige zur Stelle, um sich nach alter Sitte den guten Zwetschenkuchen und die Wurst mit neuem Sauerkraut nicht entgehen zu lassen. Heute ist der Aepfelwein das Hauptgetränk auf dem Berger Markt; früher war es der Wein. Der Weinbau von Bergen wird bereits 1151 urkundlich erwähnt.
Aus dem Gerrchtssaal.
Sitzung des Schöffengerichts vom 4. Sept.
Der Metzger G. aus Fulda unterschlug dem Metzgermeister F. hier Kundengelder in Höhe von 11 Mk. und Wechselgeld im Betrag von 3 Mk. Urtheil : 1 Woche Gefängniß, welche als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten. — Drei Kaufleute und zwei Bautechniker sollen durch nächtliches Singen und Skandaliren groben Unfug verübt haben, bestreiten das jedoch. Die Verhandlung wird auf Freitag vertagt, weil noch mehrere Zeugen geladen werden sollen. — Die Inhaberin eines Ladengeschäfts beschuldigt eine Ehefrau, daß diese widerrechtlich in ihren Laden gedrungen, sie beleidigt und geschlagen habe und trotz mehrmaliger Aufforderung nicht hinausgegangen sei. Die Inhaberin des Geschäfts war von ihren Eltern in die Obhut der Ehefrau gegeben worden. Die Ehefrau und das Fräulein entzweiten sich später und der Ersteren wurde von dem Fräulein das Betreten ihres Ladens verboten. Angeblich infolge eines Klatsch's ging die Frau im Juli in den Laden des Fräuleins, um dieses zur Rede zu stellen. Es gab eine heftige Auseinandersetzung, welche das eingangs beschriebene Verhalten der Frau zur Folge hatte. Sie ist des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und der Körperverletzung angeklagt und wird zu einer Geldstrafe von 100 Mark ver- urtheilt. Die Verletzte war als Nebenklägerin aufgetreten. — Der Schlosser E. machte sich bei einer nächtlichen Heimkehr das Vergnügen, mit seinem Spazierstock an dem Rollladen eines Ladengeschäfts auf- und abzufahren, wobei das bekannte rasselnde Geräusch entstand. Als zwei Schutzleute ihr Veto einlegten, beleidigte er dieselben. durch derbe Schimpf-