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Erstes Blatt

Bezugsprers:

Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtlilhes Orgllu für Stadt- and Landkreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Cinrückuugsgebühr :

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Naum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau,

Nr. 205 Bezirks Fernsprechanschlnß Nr. 98.

Dienstag den 3. September

BezirkS-Fernsprichmschluß Nr. 98. 1901

Amtliches.

Gebühren-Ordmmg

für die Hebammen des Regierungsbezirks Cassel.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten (Erlaß vom 6. August 1901 M. 6786 II. Ang.) wird hiermit festgesetzt, daß in Ermangelung besonderer Verabredungen die Dienste der Hebammen nach folgender Gebühren Ordttttttg gelohnt werden:

1. Für die Entbindung von einer reifen oder

2.

3.

4.

5.

A

unreifen Frucht oder einer Mole . . . Für eine Zwillingsgeburt . . . . . Für eine Entbindung von mehr als 3 Stunden Dauer, wobei die andauernde Anwesenheit der Hebammen nöthig gewesen oder ausdrücklich verlangt ist, ebenso für eine Entbindung, bei der die Hebamme hat operativ eingreifen müssen . . . . Für einen Wochen- oder sonst verlangten Besuch mit Einschluß der dabei vorge­nommenen kleinen geburtshilflichen oder chirurgischen Hilfeleistungen oder des

Katheterisirens . .

4-10

5-12

6-15

. 0,75-1,50

oder für die gesummte Wochenbettpflege und die dabei erforderlichen 8tägigen Be­suche zusammen . . . . . . . 412 Für Rathsertheilung einschl. kleiner geburts­hilflicher oder chirurgischer Hilfeleistungen sowie für Untersuchungen der Geburtstheile außerhalb der Entbindungszeit . . 0,751,50 Bei Nachtzeit erhöht sich die Gebühr zu 4

und 5 um die Hälfte bis zum Doppelten. 7. Für eine Nachtwache ....... 8. Tag- und Nachtwache ...... 9. Für Beistand bei Operationen an Frauen in anderen als Entbindungsfällen. . .

Bei Hilfeleistungen außerhalb ihres Wohnortes haben die Hebammen bei mehr als 3 km Entfernung Anspruch auf freies Fuhrwerk zur Hin- und Rückfahrt. Legen sie diesen Weg zu Fuß zurück, so haben sie bei Tage 20 Pf. und NachtS 40 Pf. für das Kilometer zu beanspruchen.

10. Für Anwendung trockener oder blutiger Schröpfköpfe, für Ansetzen von Blutegeln, die jedoch von den Kranken gestellt oder besonders vergütet werden müssen, nebst Stillung der Nachblutung . . . . .

Anmerkung:

2-4

4-6

2-5

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Mk.

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1. Die Hebammen sind berechtigt, sich die verauslagten Kosten für das bei der Entbindung verbrauchte Desinfektions­mittel- und Verbandmaterial zurückerstatten zu lassen.

2. Frei praktizirende Hebammen in Städten mit mehr als 10000 Einwohnern sind berechtigt, für ihre Gebühren- sorderungen die Mindestsätze der Taxe um ein Viertel, die Höchstsätze um die Hälfte zu erhöhen.

3. Welcher von den Sätzen obiger Taxe in jedem Einzel­falle anzuwenden ist, hängt ab:

a. von der Dauer und Schwierigkeit der Hilfeleistung,

b. von der Vermögenslage der Hilfesuchenden und von der Größe und Wohlhabenheit des Ortes.

4. Die Hebammen erhalten auch dann ihre Gebühren un­verkürzt, wenn die Entbindung von einem hinzugerufenen Arzte verrichtet oder zu Ende geführt wird.

Diese Gebühren-Ordnung tritt am L Januar 1902 in Kraft; die geltende Taxe vom 9. September 1871 tritt am gleichen Tage außer Kraft. (A. II. 9275.)

Cassel den 19. August 1901.

Der Regierungs-Präsident.

y 9465 Trott zu Solz.

Stadtkreis Ranau.

BekalmtmachuKgen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

100,000 Mark Stistungskapitalien sind im Ganzen oder getheilt gegen -IV^/o auf erste Hypothek aus­zuleihen.

Näheres Stadtkämmerei, Neustädter Rathhaus, Zimmer Nr. 10. 14173

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 Maschinentheil. 1 Milchkanne. 1 Sturmlaterne.

Verloren: 1 grünes Kinderjäckchen mit Goldknöpfen. 1 Schlüsselring mit einer dreieckigen Schlinke und einem Schlüssel.

Vom Wasenmeister am 2. d. Mts. eingefangen: 1 weißer Foxterrier mit schwarzen Abzeichen m. Geschlechts.

Zugeflogen: 1 Brieftaube.

Hanau den 3. September 1901.

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 3. Septbr.

* Die Gegner des Zolltarifs malen mit großer Vorliebe auch das Schreckbild eines Zerwürfnisses und Zoll­krieges mit Oesterreich an die Wand, dem der politische Bruch dann natürlich zweifellos folgen werde. In Wien sei man zu drakonischen Abwehrmaßregeln entschlossen. So wurde kürzlich von hier aus berichtet, die österreichische Regierung habe in ihrem neuen, als vertraulich zur Verausgabung gelangten Zoll­tarif den Zoll der deutschen Goldbijouterie von 3 Gulden für das Kilo auf 3 5 Gulden erhöht. Es sei dies gleichbedeutend mit einem Ruin der nach Oesterreich exportirenden deutschen Firmen der Bijouterie- Branche. Auch dieser Versuch, einzelne Erwerbszweige bange zu machen, muß als verfehlt angesehen werden. Wie jetzt nach der^L R." von gut unterrichteter Seite festgestellt wird, sind alle Meldungen über die künftige Handels­politik Oesterreich-Ungarns verfrüht, da zunächst eine Verständigung der beiderseitigen Regierungen her­gestellt werden muß, was bisher noch nicht gelungen ist. Nach­dem sich beide Negierungen ins Einvernehmen gesetzt haben, werden sie zunächst mit Deutschland in Handelsvertrag s- verhandlungen treten und eine Ermäßigung der neuen deutschen Zölle auf Gerste, Malz, Fleisch und Holz durch Angebot entsprechender Gegenzugeständnisse zu erlangen suchen. Auf dieser Grundlage ist der Abschluß eines neuen Handelsvertrages zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn möglich, wenn nicht etwa die beiden Reiche es vorziehen, vor­läufig an einer autonomen Handelspolitik festzuhalten und sich mit tariflosen Me'istbegünstigungsverträgen zu begnügen. Ein solches Vorgehen ist ja eigentlich selbstverständlich und entspricht den bundesfreundlichen Beziehungen zwischen Berlin und Wien. Es ist aber nöthig, immer wieder darauf hinzu­weisen, daß Handelsverträge doch zum Nutzen beider ver­tragschließenden Mächte abgeschlossen werden, und daß es doch durchaus nicht immer dringend erforderlich ist, daß Deutschland die Kosten des Geschäfts tragen muß, nur weil es nun gerade das Ausland und seine freihändlerischen Bundesgenossen im Reich so haben wollen.

* Die chinesische Sühne Mission unter Führung des kaiserlichen Prinzen T s ch u n passirte auf der Reise nach Berlin heute früh 5 Uhr den hiesigen Ostbahnhof.

* Korpsbefehl. Wie man aus Mainz berichtet, wurde auf Anordnung des Korpskommandeurs v. L i n d e g u i st aus der Parole kundgegeben, daß es sämmtlichen Mannschaften in dem Bereiche des 18. Armeekorps bei Vermeidung von Arrest­strafen verboten worden ist, wo es auch sei, unsittliche oder sonst anstößige Lieder zu singen.

* Postperfonalien. Versetzt: der Ober-Postdirektions- sekretär Wagner als Ober-Postsekretär von Cassel nach Hanau, der Postpraklikant Thiele von Hanau nach Bebra, die Post­assistenten Keßler von Hanau nach Marburg, Malmus von Ph.-Kesselstadt nach Windecken und weiter nach Fechenheim.

* Hanstrhandel ohne Gewerbeschein. Der Händ­ler K. und der Geschäftsinhaber Zacharias M., Beide von Frankfurt, waren angeklagt, im Juni d. I. den Hausirhandel mit Uhren hier ausgeübt bezw. den Auftrag dazu ertheilt zu haben, ohne im Besitz eines Gewerbescheines zu sein. In der letzten Schöffengerichtssitzung wurde der Fall verhandelt. Erste­rer behauptete, nur bestellte Uhren geliefert und den Auftrag zur Lieferung der in Frage stehenden von einem Unbekannten erhalten zu haben, während die Käufer von einer vorherigen Bestellung nichts wissen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte der diesbezüglichen Kgl. Verordnung gemäß für 2 erwiesene Fälle 96 Mk. Geldstrafe. Das Gericht beschloß, zur weiteren Klarstellung noch einen Käufer zu vernehmen. Am Freitag wurde das Urtheil verkündet. Es lautete wie bean­tragt.

* Die Israeliten feiern am 14. und 15. September Neujahr und zwar den Anfang des 5662. Jahres.

) :( Preis -Danerfahren. Der Radfahrer-Verein Union" hielt am Sonntag den 1. Septbr. d. J. ein Preis- Dauerfahren über 100 km (^anau Steinau Hanau) ab,

wobei trotz der ungünstigen Witterung recht erfreuliche Resultate erzielt wurden. Es errangen den

1. Preis Herr Heinrich Zinn mit 3 Stunden 32 Min.

2. Karl Hammel 3 33

3. Karl Metsch an 3 47

4. Jakob Dauphin 4 10

5. , Konr. Met sch an 4 14

Bemerkt sei noch nebenbei, daß trotz der kurzen Zeit alle Fahrer in der besten Verfassung angekommen sind. Hieran anschließend veranstaltete der Verein abends einen Familien­abend, verbunden mit Preisvertheilung, in den Lokalitäten zum Schützenhof", welcher die Theilnehmer bis zur späten Abendstunde in der besten Stimmung beisammen hielt. Wir wünschen dem Verein zu fernerem Gedeihen ein sportliches All Heil!"

* Die kaufmännischen Unterrichts-Kurse bei Herrn Handelslehrer Ramb nehmen jetzt wieder ihren regel­mäßigen Anfang und machen wir an dieser Stelle nochmals aufmerksam, daß namentlich alle Arten Buchführung, Schönschreiben, Korrespondenz, kaufm. Rechnen, Maschinenschreiben, Wechselkunde rc. gründlich und praktisch gelehrt werden. Es finden Tages- und Abend-Kurse für Theilnehmer jeden Alters statt bei mäßigen Honorar- Preisen.

* Atts dem Fenster gestürzt ist am vergangenen Samstag in der Kleinen Haingasse das etwa 5jährige Söhn­chen des Spenglermeisters F., als es nach einem aus dem Dach des Hinterhauses laufenden Kätzchen haschen wollte. Trotzdem das Kind mehrmals aufschlug, sind seine Verletzungen doch nicht derart, daß das Leben gefährdet wäre.

* Kurort Wilhelmsbad. Morgen Nachmittag von 4 Uhr ab findet Konzert der Infanterie- Kapelle Nr. 166 statt.

* *

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ö Kefselstadt, 2. Septbr. (Sebanseier, Lehrer­stell e.) Zur Feier des Sedantages machte die hiesige Schul­jugend in Begleitung ihrer Lehrer einen Ausflug auf die Schöne Aussicht", woselbst bei Spiel und Absingen von Vaterlandsliedern einige schöne Stunden verbracht wurden. Mit der größten Begeisterung und fröhlichster Stimmung mar- schirte gegen Abend das kleine Völkchen unter Gesang nach Hause. Der hiesige Kriegerverein veranstaltete im Gasthaus zum Anker" ein Bankett, wozu sich die Kameraden recht zahlreich eingefunden hatten. Heute hat der 4. Lehrer in unserer Gemeinde, Herr Vaubel, sein Lehramt angetreten.

Telegraphischer Wetterbericht der deutschen Seewarte.

Telegramm aus Hamburg vom 3. September.

9 Uhr 45 Min.

Ein Maximum über 770 mm lagert nördlich von Schott­land, Depressionen erstrecken sich über den Biscajasee und Ost­europa. In Deutschland ist das Wetter kühl, im Westen viel­fach heiter.

Prognose für den 4. September: Kühles, meist trockenes, vielfach heiteres Wetter wahrscheinlich.

Barometerstand mittags 12 Uhr am 2./9. 3./9.

Sehr trocken Beständig

Schön Veränderlich

Regen (Wind)

Viel Regen

Sturm

Sananer Vereinsrmchrichtett

für Dienstag den 3. September.

Evang. Männer- und Jünglingsverein: Jünglingsverein: Bibelbe- sprechuna; Jungfrauenverein: Flickabend (Ev. Vereinshaus.)

Kath. Kasino .Eintracht" (Vereinslokal:zum Braustüb'l"): VereinS- abend.

Gewerbe- und Handwerker-Verein: Abends von 911 Uhr: I. Buch- führungs-Kursus in derCentralhalle"; Leiter: Handelslehrer G. Ramb.