Vierteljährlich 1,80
Derantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau. ,
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)£l 195 Bezirks Fernsßrechanschlnß Nr. 98.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gesunden: 1 heller Herrenschirm.
Verloren: 1 Portemonnaie mit 15 Mk. 1 desgl. mit
4,28 Mk. 1 Vorstecknadel mit 2 Brillanten. 1 gelbe, wollene Pferdedecke.
Zugelaufen: 1 junger, grauer Spitz mit schwarzem Kopf und weißen Füßen, m. Geschl.
Vom Wasenmeister am 21. d. Mts. eingefangen: 1 gelber Rattenpinscher und 1 schwarzer Bastard, beide m. Geschl.
Hanau den 22. August 1901.
Huo Stadt und Cand.
Hanau, 22. August.
Beamtenpersonal-NachrichLen.
B Ernannt: der Pfarrer Vater zu Rohrbach, Klasse Hersfeld, zum Pfarrer zu Wehren, Klasse Gudensberg, der Pfarrer, Metropolitan Biskamp zu Vaake, Klasse Gottsbüren, zum Pfarrer zu Niedermöllrich, Klasse Felsberg, der Pfarrer Dippel zu Oberaula, Klasse Neukirchen, zum Pfarrer zu Vollmarshausen, Klasse Kaufungen, der Pfarrer Meyenschein zu Dörnigheim, Klasse Bergen, zum Pfarrer zu Altenhaßlau, Klasse Gelnhausen, der Pfarrverweser Wörner zu Dörnigheim zum Pfarrer daselbst und der Pfarrer Ebrecht zu Breuna, Klasse Zierenberg, zum Pfarrer zu Albungen, Klasse Mendorf.
Uebertragen: dem Forstmeister Gieße zu Idstein die Oberförsterstelle Hersfeld-Meckbach vom 1. Oktober d. I. ab.
* Psarrsieüen. Die Pfarrstellen zu Wichte mit dem Vikariat Connefeld, Klasse Spangenberg; zu Goßfelden nebst den Vikariaten Wehrda und Sarnau, Klasse Wetter, und zu Oberaula sind zur Erledigung gekommen.
* Der Kultusminister hat den Königlichen Provinzialschulkollegien und Regierungen eine ganze Zahl von Verfügungen zugestellt, welche sich auf die Ausbildung und Prüfung der Volksschullehrer beziehen. Darunter befinden sich Lehrpläne für Präparandenanstalten und Lehrerseminare, Aenderungen der Bestimmungen über die Aufnahme in die Lehrerseminare und die Seminarentlassungsprüfung, Prüfungsordnung für die zweite Lehrerprüfung und die Ordnung der Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen und der Rektoren. Die neue Prüfungsordnung für die zweite Lehrerpriffung tritt am 1. Januar 1902 und die für Lehrer an Mittelschulen und Rektoren am 1. April 1902 in Kraft. Was den in den Lehrerseminaren zu ertheilenden landwirth- schaftlichen Unterricht betrifft, so ist bestimmt, daß für die dritte und zweite Klasse wöchentlich je eine Stunde anzusetzen ist, in denen — im Sommer vorwiegend praktisch, im Winter theoretisch — landwirthschaftlicher Unterricht ertheilt wird. Die Zöglinge sind mit der Bearbeitung und Pflege des Bodens, mit der Anpflanzung der wichtigsten landwirtschaftlichen Gewächse, besonders mit dem Anbau des Gemüses, ferner mit der Zucht und Pflege der Obstbäume, mit Blumenzucht — unter Beschränkung auf die gebräuchlichen Gartenblumen —, bezw. auch mit Seidenbau und Bienenzucht soweit bekannt zu machen, daß sie befähigt werden, später — namentlich bei Verwaltung von Schulstellen auf dem Lande — auf den bezeichneten Gebieten in verständnißvoller Weise praktisch thätig zu sein und an ländlichen Fortbildungsschulen als Lehrer zu wirken. Zu zweckmäßiger Anlegung eines Schulgartens ist Anleitung zu geben. Der Unterricht wird — namentlich hinsichtlich der Gegenstände desselben — in den einzelnen Provinzen je nach den praktischen Bedürfnissen verschieden zu gestalten sein. Die nothwendige Ergänzung hat dieser Unterricht in dem naturkundlichen Unterricht zu finden.
* Unanbrinfllich. Bei Postanstallen des Oberpost- direktionsbezirks Cassel sind u. a. unanbringlich geblieben: 1) Postanweisung über 1 Mk. 40 Pfg., aufgeliefert am 5. Januar 1901 zu Hanau an Peter Zenk zu Frankfurt a. M. - Sachsenhausen; 2) Postanweisung über 5 Mk., aufgeliefert am 20. Oktober 1900 zu Fechenheim nach Hagen (Wests.), Empfänger unbekannt; 3) Postanweisung über 3 Mk., aufgeliefert am 3. November 1900 zu Hanau nach Breslau, Empfänger unbekannt ; 4) Einschreibbrief an Heinrich Neumann zu Hanau, aufgeliefert am 4. April 1901 zu Hanau; 5) Einschreibbrief an die Gräfin von Byland-NHeydt zu Potsdam, aufgeliefert am 8. Mai 1901 zu Cassel L
* Vorsicht! Nach uns gewordener Mittheilung hat ein gewisser Colson mit der chilenischen Regierung ein Abkommen wegen Einführung von Kolonisten nach dem südlichen Chile abgeschlossen. Seinem Unternehmen muß zuverlässigen Nachrichten zufolge mit dem größten Mißtrauen begegnet werden. Gleiche Vorsicht ist gegenübe'' einem in Paris gedruckten Flug-
Donnerstag den 22. August.
blatt geboten, durch das in Deutschland wohnende, Landwirthschaft treibende Personen zur Auswanderung nach Chile veranlaßt werden sollen.
* Marktpreise. Im Monat Juli 1901 betrug in Hanau der Durchschnittspreis für 100 kg Weizen Mk. 16.70, Roggen Mk. 14.39, Gerste Mk. 14.36, Hafer Mk. 14.78, Erbsen (gelbe) zum Kochen Mk. 26.—, Speise- Bohnen (weiße) Mk. 25.—, Linsen Mk. 37.-, Eßkartoffeln Mk. 5.03, Richtstroh Mk. 5.67, Krummstroh Mk. 4.09, Heu Mk. 7.31, Rindfleisch im Großhandel Mk. 113; Rindfleisch im Kleinhandel für 1 kg von der Keule Mk. 1.44, vom Bauche Mk. 1.20, Schweinefleisch Mk. 1.55, Kalbfleisch Mk. 1.25, Hammelfleisch Mk. 1.15, Speck (geräuchert) Mk. 1.90, .Eßbutter Mk. 2.30.
* 'Durchschnittspreise. Der Durchschnitt der höchsten Tagespreise für Fourage beträgt mit einem Aufschläge von 5 vom Hundert, für den Monat August 1901 in dem Stadt- und Landkreise Hanau für Hafer 8 Mk. 14 Pfg., für Heu 3 Mk. 97 Pfg., für Stroh 3 Mk. 21 Pfg. pro Zentner.
* Nach dem Inkrafttreten des Neunuhr-Laden- schlnsies hat sich das Kammergericht zum ersten Male mit der Frage beschäftigt, in welcher Weise nach außen hin der Ladenschluß in die Erscheinung treten muß. Der Vertreter des Inhabers einer Delikateß- und Fleischwaarenhandlung hatte an einem Abend von 9 Uhr ab die Ladenthür nur eingeklinkt gehalten. Aus diesem Anlaß wurde er auf Grund der §§ 139s und 146a der Reichsgewerbeordnung mit einem Strafbefehl belegt. In § 1396 ist bestimmt: Von neun Uhr abends bis fünf Uhr morgens müssen offene Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Auf den gegen die Strafverfügung erhobenen Einspruch erkannte das Schöffengericht auf Freisprechung. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde vom Landgericht verworfen. Es führte aus, daß die in der Nachbarschaft wohnenden Käufer wüßten, daß bei derartigen Geschäften bei eingeklinkter Ladenthür ein geschäftlicher Verkehr nicht mehr stattfinden solle, da die Thür sonst weit offen stehe. Gegen dieses Urtheil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Sie machte geltend, daß das Gesetz das Schließen der Verkaufsstelle in einer solchen Weise erfordere, daß der Eintritt des Publikums unmöglich sei. Nur so könne eine wirksame Kontrole darüber geübt werden, ob das Gesetz befolgt werde. Die Oberstaatsanwaltschaft bezeichnete in der letzten Sitzung des Strafsenats des Kammergerichts die Revision als begründet, indem sie den Standpunkt vertrat, daß nach dem § 1396 ein thatsächlicher Verschluß der Ladenthür eintreten müsse. Im Uebrigen hielt sie bei der ganzen Sachlage es für geboten, auf die gesetzlich geringste Strafe zu erkennen. Der Strafsenat hob auch das Vorderurtheil auf und setzte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 3 Mark fest. Die Begründung ist dahin ergangen: „Der § 1396 der Gewerbeordnung erfordert allerdings nicht ein eigentliches Verschließen der Ladenthür, sondern nur ein Schließen des Geschäftsverkehrs. Dies muß aber nach außen hin für das Publikum kündbar gemacht werden. Durch bloßes Zuklinken der Ladenthür kann das nicht geschehen. Wenn auch die gewöhnliche Kundschaft annehmen kann, daß der Geschäftsverkehr bei zugeklinkter Ladenthür geschlossen ist, so genügt doch das Zuklinken nicht, um dem gesummten Publikum gegenüber den Ladenschluß erkennbar zu machen."
* Zwangsimnmg der Bäcker zu Hanau. Der Herr Regierungspräsident macht bekannt: Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der betheiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwanges erklärt hat, ordne ich hiermit an, daß zum 1. Oktober d. J. eine Zwangsinnung für das Bäcker-Handwerk in der Stadt Hanau und der Gemeinde Kesselstadt mit dem Sitze zu Hanau und dem Namen: Zwangsinnung der Bäcker zu Hanau, errichtet werde. Von dem genannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbetreibende, welche das Bäcker-Handwerk in den genannten Orten betreiben, dieser Innung an.
* Konzert zu Gunsten der Errichtung einer Bismarcksäule. Das Programm für das nächsten Samstag im Kaiserhof stattfindende Doppelkonzert, ausgeführt von den beiden hiesigen Regiments-Kapellen, ist nun fertiggestellt und sind die dargebotenen Genüsse so vielseitige, daß wohl bei einigermaßen günstiger Witterung auf einen außerordentlich zahlreichen Besuch gerechnet werden darf. Es sei aber hervorgehoben, daß das Konzert bei jeder Witterung stattfinden wird, da die zwei großen Hallen auch bei ungünstigem Wetter einen angenehmen Aufenthalt gewährleisten. Der Weins'sche Gesangverein hat eine Reihe von schönen Liedern ausgewählt und ist den Besuchern Gelegenheit geboten, seinen Dirigenten Herrn Ad. Müller auch in seinen gesanglichen Leistungen aufs Neue zu bewundern. Als letzter Theil des Konzerts wird das den meisten Hanauern wohlbekannte, aber immer wieder seine An-
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ziehungskraft ausübende Schlachten-Potpourri, Deutschlands Erinnerungen an die Kriegsjahre 1870/71, von Saro zur Vorführung gelangen. Die Ulanenkapelle hat den Altreichskanzler-Marsch von Grabow auf das Programm gesetzt sowie Fürst Bismarck-, Graf Waldersee-Fanfaren für Kaiser-Herold- trompeten und Kesselpauken. Den Schluß wird ein von dem Oberfeuerwerker Herrn P. Henning ausgeführtes Feuerwerk bilden. Es ist um so mehr zu wünschen, daß der Besuch den vielseitigen Darbietungen entsprechend ein recht guter sein wird, als ja der Ertrag einem so patriotischen Zwecke dienen soll.
* Hanauer Kriegerverein. In der gestrigen Monatsversammlung des Hanauer Kriegervereins gedachte vor Eintritt in die Tagesordnung der Vorsitzende Herr Hauptmann a. D. v. Buttlar in geeigneter Weise des Hinscheidens Ihrer Maj. der Kaiserin Friedrich und gab den Gefühlen der Trauer beredten Ausdruck. Die Versammelten. hatten sich bei dem Nachruf von den Sitzen erhoben. Weiterhin widmete der Vorsitzende den verstorbenen Mitgliedern Herren Beigeordneten Pannot und Zimmermeister Clauß in Windecken ehrende Worte der Erinnerung, die Versammlung ehrte das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. — In die Tagesordnung eintretend, wurden meist interne Angelegenheiten berathen. Das Sommerfest findet, wie bekannt, am Sonntag den 1. September auf dem Forsthause statt, woselbst das hierfür gewählte Komitee für allerlei Kurzweil, Kinderspiele u. dgl. Sorge tragen wird.
(:) Fttstballsport. Wie bereits schon in dem Artikel d. Bl. vom 17. d. M. bekannt gemacht wurde, spielte am vergangenen Sonntag die 1. Mannschaft des Hanauer Fußball- Klub „Viktoria" in Frankfurt gegen die 1. Mannschaft des Frankfurter Fußball-Klub „Viktoria". Das Spiel wurde um 5*/r Uhr durch den Schiedsrichter Herrn S teinba ch „Germa- nia"-Frankfurt eröffnet. „Viktoria"-Frankfurt stellte den Hanauern eine ausnahmsweise starke Mannschaft entgegen, worin sich u. A. auch noch zwei Spieler der besten Süddeutschen Mannschaft (Karlsruher Verein) befanden. Hanau ließ sich dadurch nicht entmuthigen, was man schon gleich bei Beginn des Spiels bemerken konnte, denn nach kurzem hin und her flog der Ball durch das Frankfurter Goal. Diesen Erfolg gaben jedoch die Frankfurter nicht zu, sondern erklärten es als „off sid“. Kurz darauf mußten Letztere doch zusehen, wie der Ball abermals ihr Goal passirte, und in weiteren 5 Minuten auch noch ein weiteres Goal folgte. Nun griffen die Frankfurter mächtig ein und konnten auch das erste Goal erringen. Durch diesen Vorfall wurde der Goalkeeper Hanau's sehr in Aufregung gebracht, wodurch es auch Frankfurt gelang, bis zur Halftime noch 2 weitere Goals zu erringen. Mit 3:2 Goals zu Gunsten Frankfurts wurden die Plätze gewechselt. Hanau ging wieder unaufhaltsam vor und gelang es ihnen gleichzuziehen. So blieb das Spiel in scharfem Tempo bis ungefähr 10 Minuten vor Schluß, wo Frankfurt den Ball zum vierten Male auf das Goal der Hanauer sandte; da er jedoch zu schwach getreten war, um durchs Goal zu kommen, so half ihm der Hanauer Goalkeeper in zuvorkommender Weise nach, indem er den Ball selbst durchs Goal schlug. Das Resultat dieses spannenden Wettspiels ist also 4 : 3 Goal zu Gunsten Frankfurts. Trotz diesem Resultat war Hanau den Frankfurtern überlegen, was sich schon daraus ergibt, daß bei den Letztgenannten ca. 20 Bälle und bei den Hanauern nur 4 Bälle ins Goal kamen, welche auch gleicher Zeit als Erfolg verzeichnet werden konnten. Der Goalkeeper Hanaus versagte also vollständig, denn diese Goals hätte er schon bei einem Drittel seines Könnens halten müssen. Ebenso versagte auch der Rechtsaußenstürmer. Die übrigen Hanauer Spieler kämpften gut und tapfer.
* Gewerbegericht. (Sitzung vom 21. August). Es klagt der Spengler M. gegen die Jnstaüationsfirma W. R. auf Zahlung eines rückständigen Lohnbetrags. Vor Beweiserhebung über die beiderseitigen Behauptungen kommt zwischen den Parteien eine Einigung zu Stande und der Kläger zieht seine Klage zurück. — Der Schlosserlehrling S. verklagt seinen Meister I. auf Herausgabe der Arbeitspapiere und Auflösung des Lehrverhältnisses, nachdem er 3 Jahre gelernt und noch ein halbes Jahr bis zur Beendigung seiner Lehrzeit zu verbringen hätte. Der Beklagte erklärt sich vor Erlaß eines Urtheils zur Herausgabe der Papiere und Auflösung des Lehrverhältnisses bereit. — Der Steinmetzgeselle H. wird von dem Bauunternehmer K. wegen unberechtigten Verlassens der Arbeit auf Zahlung eines ortsüblichen Wochenlohnes von 13 Mark verklagt, der Beklagte und Wiederkläger H. verlangt von K. einen rückständigen Lohn von 3 Mark und 'Auszahlung eines vierzehntägigen Lohnes wegen kündigungsloser Entlassung. Der Kläger K. begründet seinen Klageanspruch mit dem Vorbringen, der Geselle habe, während er noch bei ihm im Arbeitsverhültniß stand, einen Vertrag behufs Uebernahme von Arbeiten mit einem andern Bauunter-