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Nr. 168

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General-Anzeiger

MW& Organ für Stadt- und Fandkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Bezirks Fernsprechanschluß Nr. 98.

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Montag den 22. Juli

Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.

1901

. Amtliches.

Eandkreis Danau»

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Kopialienentschädigungcn für die Herren ' Standesbeamten sind für das Rechnungsjahr 1900 zur Zahlung angewiesen und können bei der Königlichen Kreiskasse hier ' gegen Quittung abgehoben werden.

Falls die Abhebung nicht innerhalb 4 Wochen erfolgt, - werden die Beträge durch die Post zugesandt werden.

Hanau den 18. Juli 1901.

. A 3497

Der Königliche Landrath, v. Schenck.

gesetzes (R.-Ges.-Bl. 1899 S. 463) beschlossen,

daß polnische Arbeiter russischer und österreichischer Staats­angehörigkeit, welchen der Aufenthalt im Jnlande nur für eine bestimmte Dauer behördlich gestattet ist und welche nach Ablauf dieser Zeit in das Ausland zurück­kehren müssen, der Versicherungspstècht nach dem Jnvalidenversicherungsgesetze nicht unterliegen sollen, sofern diese Arbeiter in inländischen land- oder forstwirthschaftlichen Betrieben oder in deren Neben- betrieben beschäftigt werden, und daß diese Bestimmung vom 1. April 1901 ab in Kraft treten soll.

Berlin den 7. März 1901.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: Caspar.

Stadthreie Danau.

BekauuLmachuKgen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung,

betreffend

die Entrichtung der gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 des Jnvalidenversicherungsgesetzes zu zahlenden Beträge.

Vom 23. März 1901 II 1889.

Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 19. Juli 1901.

Der Magistrat.

B od e.

11858

Nachdem der Bundesrath durch Beschluß vom 21. Februar 4901 (Zentralblatt für das Teutsche Reich, Seite 78) unter den dort

näher bezeichneten Voraussetzungen polnische Arbeiter russischer und österreichischer Staatsangehörigkeit vom 1. April 1901 ab von der Versicherungspflicht nach dem Jnvaliden-Ver- sicherungsgesetze befreit hat, werden auf Grund des § 4 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes folgende Bestimmungen erlassen: Jeder Arbeitgeber, der Ausländer beschäftigt, welche nach

4.

2.

dem vorbezeichneten Beschlusse von der Versicherungs­pflicht befreit sind, hat dies binnen 3 Tagen, vom In­krafttreten des Beschlusses oder von dem späteren Be­ginne der Beschäftigung ab gerechnet, dem Vorstande der Versicherungsanstalt anzuzeigen.

Der Vorstand übersendet dem Arbeitgeber ein Muster für eine von diesem aufzustellende Nachweisung, in deren Spalten folgende Eintragungen vorgesehen sein müssen:

a. Vor- und Familiennamen des Arbeiters;

b. falls der Arbeiter noch nicht 16 Jahre alt ist, Jahr und Tag der Geburt;

6. Beginn und Dauer der Beschäftigung;

d. falls der Arbeiter Zwangsmitglied einer Kranken­kasse ist, der für die Krankenkaffenbeiträge maß­gebende Lohnsatz.

Das Muster soll ferner an geeigneter Stelle einen Hinweis auf die Strafbestimmungen des § 176 Abs. 1 und 2 des Jnvalidenversicherungs-

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Ge­markung Bruchköbel belegene, im Grundbuchs von Bruchköbel Band 12 Artikel 639, zur Zeit der Eintragung des Ver­steigerungsvermerkes auf den Namen des Metzgers Philipp Heinrich Vanmann, Georg Philipps Sohn zu Bruch­köbel eingetragene Grundstück:

Kartenblatt 1 Parz. 215 über der Hohle, Acker 1 ha 32 ar 16 qm

am 5. Oktober 1901, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an Gerichtsstelle Markt­platz 18, Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Hanau den 29. Juni 1901.

Königliches Amtsgericht 2

11861

gesetzes enthalten.

Der Arbeitgeber hat dieses Muster für das laufende Vierteljahr auszufüllen und bis zum 15. des ersten Monats des nächstfolgenden Vierteljahrs (15. Januar, 15. April u. s. w.) dem Vorstande der Versicherungs­anstalt einzusenden, hierbei auch, soweit die Ausfüllung des Musters darüber keinen Aufschluß gibt, anzuzeigen, ob die Beschäftigung der Ausländer sich über den Be­ginn des letzteren Vierteljahrs hinaus erstreckt hat.

4. Der Vorstand prüft die Nachweisung, stellt den danach zu entrichtenden Betrag fest und sendet eine Abschrift der Nachweisung an den Arbeitgeber zurück mit der Auf­forderung, den auf Grund der Nachweisung festgestellten Betrag an die Versicherungsanstalt auf deren Kosten einzusenden. Die Verwendung von Beitragsmarken zum Zwecke der Zahlung ist unzulässig.

5. Bei Fortdauer der Beschäftigung finden Ziffer 2 entsprechende Anwendung.

3.

unb 3

Das Reichsversicherungsamt.

Abtheilung für Invaliden - Versicherung. Gaebel.

Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 19. Juli 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

11857

Bekanntmachung,

betreffend

die Befreiung von Ausländern von der

sicheruugspflichtnachdemJnvalibenversicherungs-

Ver-

gesetze

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Februar 1901 auf Grund des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Jnvalidenversicherungs-

Hue Stadt und Cand.

Hanan, 22. Juli.

* Musikalisches. Den Besuchern der Konzerte des Oratorienvereins wird noch die vor etwa l'/r Jahren erfolgte Erstaufführung der KompositionZwei Szenen aus Suder- mann'sJohannes" für drei Solostimmen und Orchester von Frank L. Limbert" in angenehmster Erinnerung sein. Es ist damals an dieser Stelle eingehend auf die hervorragenden Schönheiten dieses neuen Werkes des Herrn Dr. Limbert aufmerksam gemacht worden. Es kommt uns nun eine Be­sprechung desselben Werkes imHamburger Frenidenblatt" vom 13. Juli zu Gesicht, die uns hoffen läßt, daß es nun auch in manchem anderen Konzerisaal zur Ausführung gelangen wird, und die wir uns deshalb nicht versagen können, hier zum Abdruck zu bringen:

Frank L. Limbert. Op. 18. Zwei Szenen aus Sudcrmaim's Johannes" für drei Solostimmen und Orchester. Frankfurt a. M. Steyl-Thomas. 1900. Der Komponist, dessen Werke bei früherer Ge­legenheit eingehend gewürdigt wurden, greift aus .SuderMMl's spannender Tragödie die achte Szene des vierten und die achte Szene des fünften Aktes heraus und stellt dieselben als, zwei korresporchirende Abtheilungen zusammen. Es ist dies eine glückliche Idee, umsomehr, da die Hauptmomente des Dramas in ihrer Verschmelzung der ton- künstlerischen Ausgestaltung einen festen Untergrund geben. Aus der Prüfung der Partitur erhellt, daß Limbert gesanglich wie instrumental die geeignetste Ausdrucksform gefunden. Steht auch das Melodische in breit ausgesponnener Kcmtilenè gegen die Orchestration, hier und da zurück, so ist doch den Singenden der Hauptantheil geblieben. Die den Instrumenten übergebene Malerei und die Ausarbeitung der vom Orchester ausgeführten Themen sind durchaus feinsinnig. Sie sprechen für ein Vertiefen und Nachempfindeu, das ein enges Vertrantsein mit der Dichtung hervorgerufen hat, wie es nur Der vermag, dessen universelle Bildung ihn in vornehmer Weise für eine derartige Aufgabe befähigte. Ich möchte der ersten Szene noch einen Vorzug vor der zweiten zugestehcn. Für den Konzert-Vortrag sind ,diese Kompositionen noch um so geeigneter, da ähnliche Sologesänge mit Orchester kaum je geschrieben wurden. Prof. E. Kr.

* Versetzt. Zahlmeister Lösch von der Königs.Kriegs­schule zu Hersfeld (früher in Hanau) ist zum Rheinischen Dragoner-Regiment Nr. 5 in Hofgeismar versetzt worden.

* Manöver-Zeitbestimmungen. Für die Herbst- manöver der größeren Truppenverbünde des 18. Armeekorps sind folgende Zeitbestimmungen getroffen worden: Brigade­manöver: 41. Infanterie-Brigade vom 13.16. September bei Mainz, 42. Infanterie-Brigade vom 12.14. September bei Babenhausen; Divisionsman öer: 21. Division vom 17.21. September zwischen Oberursel und Groß-Gerau, 25. Division gleichfalls vom 17.2L September zwischen Worms und Gau-Odernheim; Korps Manöver: Am 23. und 24. September in den hessischen Provinzen Starkenburg und Rhem- Hessen, am 25. September Rückkehr in die Garnisonsorte.

* Freudiges Familienereignitz. Dem Fürsten Franz Joseph zu Jsenburg-Birstein wurde, wie aus Erstem gemeldet wird, ein Erbprinz geboren.

* ,Vei der gegenwärtigen Glühhitze, wo das Quecksilber des Thermometers fortwährend in den höchsten Graden herumklettert, ist es wahrhaft erfrischend, einen Gang durch die Falb'schen Wetterprognosen zu machen: In der zweiten Monatshälfte des Juli nehmen die Nieder­schläge in Deutschland an Stärke und Ausdehnung zu. Die Temperatur in der ersten Hälfte ist verhältnißmäßig niedrig; auch in der zweiten Hälfte hält sich die Temperatur verhält­nißmäßig tief." In der Tagesprognose heißt es: 1. bis 7. Juli: Die Temperatur geht allmählig zurück. 8. bis 12. Juli: Die Temperatur ist verhältnißmäßig niedrig. 13. bis 25. Juli: Mit dem Heranrücken des kritischen Termins vom 15. Juli (2. Ordnung) nehmen die Regen zu und erreichen um den 17. ein mäßiges Maximum. Die Temperatur hält sich niedrig. 26. bis 31. Juli: Die Temperatur steht noch immer tief." Aber Falb!

* Schulferien auf dem Laude. In letzter Zeit liefen Gerüchte um, daß die Königl. Regierung zu Cassel be­absichtige, die Schulferien auf dem Lande einheitlich zu regeln und den unteren Organen jede Bestimmung auf die Ferien­termine zu nehmen. Diese Gerüchte beruhen, wie die Land­wirthschaftskammer durch Erkundigung bei dem Herrn Regie­rungspräsidenten festgestellt hat, auf einem Irrthum. Es sind vielmehr bei der letzten Neuregelung der Angelegenheit die wirthschaftlichen Interessen der ländlichen Bevölkerung durch­aus gewahrt und die Vertheilung der Ferien nach den Vor­schlägen der Landräthe und Kreisschulinspektoren vorgenommen worden. Zugleich wurde noch die Bestimmung getroffen, daß die Befugniß, eine durch Witterungsverhältnisse etwa noth­wendig werdende Verlegung bezw. Unterbrechung der Ferien vorzunehmen, dem Schulvorstande unter Zustimmung des Orts­bürgermeisters und des Lehrers gewahrt bleibt.

* Schwere Unwetter entluden sich gestern Nachmittag im Biebergrunde des Kreises Gelnhausen. Von einem Wolken­bruch, auch Hagelschlag betroffen wurden namentlich die Ge­meinden Roßbach und Lanzingen.

G . Hotel-Eröffnung. Bei der am vergangenen Samstag Abend stattgefnudenen Hotcl-Restaurations-Eröffnung desLindenhofs" hier erfreute sich der Besitzer Herr Conr. Lehning eines recht zahlreichen Be­suchs. Schon der äußere Eindruck des stattlichen Gebäudes läßt auf eine sehr bequeme innere Einrichtung für das Publikum schließen. Herr Lehning hat auch keine Kosten gescheut, um in dem neuen Hotel-Restaurant allen berechtigten Ansprüchen des Publikums Sorgen tragen und seinen Gästen den Aufenthalt zu einem recht angenehmen machen zu können. Vier Kronleuchter, für Gas und Elektrisch eingerichtet, dienen dazu, das Lokal tageshell zu beleuchten. Zum Ausschank gelangen bei mäßigen Preisen reine Weine, hiesiges Bier, sowie der alleinige Ansschank des gut renom. Freiherrlich von Thüngen'sche Frankenbräus. Noch sei bemerkt, daß eine vorzügliche Küche nach französischer Art geführt wirb. Bis zur frühen Morgenstunde herrschte eine recht gemüthliche Stimmung in den neu eingeweihten Räumen. Wie bereits heute, nach dem zweitägigen Be­trieb, konstatirt werden kann versteht es der Besitzer nicht nur, derartige größere Betriebe vortrefflich einzurichten, sondern auch gut zu leiten.

* Sommertheater. Von der immer mehr zunehmenden Be­liebtheit des Sommertheaters zeigt der hauptsächlich immer Sonntags Abend enorme Andrang, wie er auch bei der gestrigen Abendvorstellung wieder konstatirt werden konnte. Nur mit Mühe gelang es einigen Nach­züglern, einen Sitzplatz ausfindig zu machen. Wer sich gut amüsiren und einmal so recht von Herzen lachen will, kann diesen Zweck aber auch nirgends besser erreichen als hier-, zumal die Darbietungen so viel­seitig sind, daß Jedermann zu seinem Rechte komnit. An dem . Ge­lingen der diesmaligen Vorstellungen gebührt das Hauptverdienst sicher­lich dem süddeutschen Humoristen Herrn Hofmann-Castelly, der durch seine urwüchsigen, originellen Vorträge seine Zuhörer theilweise bis zu Thränenrührte" und den nicht endenmollenden stürmischen Beifall erst durch Zugaben einigermaßen beschwichtigen mußte. Auch die Ge­sangssoubrette Frl. Albrecht ist in Stimme unb Mimik recht gut und gefiel allgemein, was der wiederholte Beifall auf offener Szene und die vielen Hervorrufe bewiesen. Besonders erwähnen möchten wir noch die Leistungen des sich als Kraftmensch produzirenden Thon , Roberts, der übrigens, wie aus dem heutigen Jnseratenthcile ersichtlich, heute Abend auch als Ringkämpfer auftretcn wird. Wer gewillt ist, sich mit demselben zu messen, kann dies während der Vorstellung am Buffet au- melden. Außer den Genannten erwarben sich auch die übrigen kN,t- wirkenden zienilich lebhaften Beifall, vor allem eine vorzügliche National- tänzerin. Leider fand die so gut verlaufene gestrige Abendvorstellung einen ungünstigen Abschluß durch den nach Vorführung zweier Szenen nicht mehr funktionirenden Kinematograph. Hoffentlich ist dem heute Abend abgeholfen.

X Mittelrheinisches Kreistnrnseft. Offenbach, 22. Jul,. Die Festlichkeiten für das 25. Jubiläums-Kreisturnfest des M-ttelrhem- kreises erreichten mit der gestrigen Nachfeier auf dem Festplatz ihr Ende. Einen ungeheuren Zuspruch hatte der Platz wiederum zu verzeichnen und der Konsum an Getränken, der dadurch gezeitigt wurde, erhellt wohl am besten daraus, daß verschiedene Zapfstellen leer gelaufen waren und schleunigst Ersatz schassen mußten. Die Hauptnummer des Programms bildete der Luftballon-Aufstieg des Fräulein Käthchen Paulus aus Frankfurt, der glatt von Statten ging. Bei der herrschenden Windstille stieg die Luftschifferin senkrecht in die Höhe unb konnte unweit Frankfurt wieder landen. Ferner war noch eine Ochsenbraterei am Spieß und Hühnerbraten am Spieß, was für Viele etwas Neues war., Im Uebngen ivar noch Schauturnen, Konzert und Tanz und großer Sängerabend bet Offenbacher Gesangvereine.

* * Sommerfest. Pünktlich als gestern die Turnge­meinde mit ihrem Sommerfeste auf dem Forsthause beginnen wollte, sandte Gott Pluvius unfreundlicherweise einen gehörigen Platzregen und draußen, wo Turner und Musik sich schon ver­sammelt hatten, gab es arg enttäuschte Gesichter. Man wollte