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Erstes Blatt.

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wärtige Abonnent mit dem betreffenden Postaufschlag. Die emje'ne Nummer kostet 10 Pfg.

Gckruckt und verlegt in der Duchdruckcrei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan

Erschcmt täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.

Nr. 153

Bezirks Ternsprechanschluß Nr. 98.

Donnerstag den 4. Juli

Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.

1901

Amtliches

Candkrets Ban au.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Infolge Uebertritts des seitherigen Inhabers in eine andere Dienststellung wird die Bürgermeifterstelle ;« Langen­diebach diesseitigen Kreises Anfang September d. Js. frei und wird voraussichtlich zunächst -kommissarisch besetzt werden müssen.

Geeignete in der Gemeinde-Verwaltung erfahrene Bewerber wollen sich unter Vorlage ihrer Zeugnisse bis spätestens j 1. August et. bei mir melden.

Das Diensteinkommen der Stelle beträgt 2500 Mk. pro Jahr, für die Mauer der kommissarischen Verwaltung werden Tagegelder in Höhe von 10 Mk. gezahlt.

Hanau den 3. Juli 1901.

Der Königliche Landrath.

A 3286 v. Schenck.

Stadtkreis Ban au.

Bekanntmachungen des OberbürgermeisteTamtes.

Bekanntmachung.

Zusatz zu § 17 der Vorschriften für die Entnahme von elektrischem Strom aus dem städtischen Elektrizitätswerke Hanau zum Privatgebrauche.

In den unter a und b angegebenen Stufen ist jedoch in jedem Falle mindestens der Höchstbetrag der vorhergehenden Stufe abzüglich des für dieselbe vor­gesehenen Nachlasses zu berechnen.^

Hanau den 28. Juni 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 10903

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Die Erhebung der LondejstkrebitkaFen-ZiusLU findet in Langenselbold am

1L Juli cr., von 1011 Uhr vormittags, in der Gastwirthschäft von Schweinsberger statt.

Lanbes-Renterei Hanau. 10925

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 alter, schwarzer.Filzhut.

Eingefangen: Auf der Frankfurterlandstraße zu Kessel- stadt 1 junges, graues Huhn; Empfangnahme bei Nikolaus Henning, Lothringerstraße 27, hier.

Vom Wasenmeister am 4. d. Mts. eingefangen: 4 rother Bastard und 1 schwarzer, großer Pinscher (fyprt), Leide m. Geschl.

Hanau den 4. Juli 1901.

Hus Stadt und £and.

Hanau, 4. Juli.

Aus dem Gerichtssaal.

Sitzung der Strafkammer II vom 3. Juli.

Rabeneltern.

Auch am hiesigen Gericht wurde. heute dieses traurige Kapitel verhandelt. Die Ehefrau des Maurers Enders zu Salmünster, früher in Offenbach ansässig, hatte ihrem Manne ein außereheliches Kind, den jetzt 5jährigen kleinen Otto, mit in die Ehe gebracht. Beiden scheint nun der Kleine im Wege gestanden zu haben, anders kann man sich die unmenschliche Behandlung, die sie dem Kinde angedeihen ließen, nicht er­klären. Den Kindern in Salmünster fiel es auf, daß der kleine Otto Enders immer mit blauen Flecken und Beulen am Kopfe behaftet war. Dem Bauer Lipp wurde dies eines Tages von seinen Kindern mitgetheilt. Er sah den kleinen Enders und bemerkte in dessen Gesicht blaue Flecken. In der Folge kam das Kind öfters in das Haus und der Zeuge konnte die verschiedensten Wahrnehmungen machen. Einmal kam der Junge und hatte eine blaue Beule an der Stirne, die davon herrührte, daß die Mutter ihn mit dem Schürhaken geschlagen hatte. Ein ander Mal sah das Kind noch schlimmer aus. Es hatte Wunden hinter den Ohren und über den Kopf liefen der Länge nach blutunterlaufene Striemen. Die Striemen rührten von der Klopfpeitsche her, mit der ihm sein Vater" über den Kopf geschlagen hatte. Die Ohrläppchen waren eingeriffen und wiesen Eindrücke von Fingernägeln auf. Der Vater hatte das Kind an den Ohren in die Höhe gehoben und gesagt, er reiße ihm noch die Ohren aus. Ein Zeuge kam einmal zufällig in die Wohnung. Der kleine Otto hatte ein von mitleidigen Nachbarn geschenktes Brödchen mitgebracht und die Mutter gab ihm Kaffee dazu. Während ^em kam der Vater dazu und dieser fing an zu schelten.

Wozu sie dem Krüppel Kaffee gebe", fragte er die Frau, ging auf den auf der Bank sitzenden Knaben los und schlug ihm mehrmals ins Gesicht, daß sein Kopf an die Wand flog, dann packte er ihn bei der Brust und warf ihn auf die Erde in eine Ecke. NachbarÄeute bekunden Thatsachen, nach denen das Kind in dem strengen Winter im eiskalten Wasser ge­badet Und mit einer Börste bearbeitet wurde. Sie hörten es ächzen Und zâhneklappern und dann schreien:Großmutter, nimm mich heraus!" Dann wurde es in den Stall gestellt. Die Nachbarn nahmen das Kind öfters auf und gaben ihm zu essen. Als es gefragt wurde, wo es schlafe, bezeichnete es einen Strohsock neben dem Ofen. Das Kind sagte auch, es bekomme Schläge, ob es etwas mache oder nichts. Die Eltern" bestreiten die hauptsächlichsten Mißhandlungen, im Uebrigen wollen sie das Kind blos bestraft haben, wenn es sich und sein Lager Geschmutzte. Nachbarn bekunden aber, daß der Junge sich sehr in Acht genommen habe, sogar stets ein Schwämmchen in der Tasche nachtrug, womit er jeden kleinen Schmutz an den Schuhen gleich abwischte. Schließlich konnten es die Leute nicht mehr mit ansehen und hielten es für ihre Christenpflicht, die Sache anzuzeigen, be- - sonders, als dem Kinde die Ohrläppchen wieder von Neuem eingeriffen waren und es sich auch sonst in einer traurigen Verfassung befand. An einem kalten Märziage saß der Knabe vor dem Hause auf einem Stein und hatte nur ein Ueber- zieherchen über dem Hemd, aber keine Hosen an, sodaß die Beine bloß waren. In diesem Aufzuge fand es der Gendarm. Er schaffte den Knaben in das Krankenhaus, wo er vom Arzt untersucht wurde. Er halte außer den Wunden hinter dem Ohr Striemen über dem Kopf und auch blutun! erlaufene, kreis­runde Stellen, sodaß es aussah, als habe man ihm auch mit dem Stiel der Klopfpeitsche auf den Kopf geschlagen. Der Körper wies ebenfalls eine ganze Anzahl solcher Stellen auf. Der Knabe wurde im Krankenhause verpflegt und kam dann zu den barmherzigen Schwestern in die Kleinkinderschule. Er wird als aufgeweckt und reinlich geschildert, der nie sein Bett beschmutze. -Er habe auch große Anhänglichkeit und war sehr unglücklich, als er vor 14 Tagen von den Schwestern fort mußte und in die Kreiserziehungsanstalt des Kreises Offenbach verbracht wurde. Der saubere Vater wurde am 24. April verhaftet. Das arme Opfer dieser Rabeneltern wird heute von dem Aufseher der Erziehungsanstalt in den Saal geführt. Ter Knabe zieht das eine Bein etwas nach und benimmt sich so scheu, daß er nicht vernommen werden kann. Früher war er sehr mittheilsam. Von dem Vater werden erbauliche Dinge bekundet. Er befahl der Frau, kaltes Wasser zum Baden zu nehmen, sodaß den Nachbar, der dies hörte, ein Schaudern überlief. DieMutter" schrie einmal:Wenn Du nur todt geschlagen würdest, Du schebber Hund!" Im Uebrigen scheint sie aber unter dem Einfluß ihres Mannes gehandelt zu haben. Ihre eigene Mutter nannte sie einmal eineRaben­mutter". Enders wird zu einer Gefängnißstrafe von IV2 Jah­ren verurtheilt, indem der Umstand, daß er nur der Stief­vater gewesen, als Milderungsgrund gilt. Die Mutter erhält 9 Monate Gefängniß und wird auch sogleich verhaftet; ihr wurde mildernd angerechnet, daß sie unter dem Einfluß ihres Mannes gehandelt.

Verschiedenes.

Der Bäcker G. zu Langenselbold wurde vom dortigen Schöffengericht wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung zu 10 M. Geldstrafe verurtheilt. Er hatte seine Gesellen Sonntags nach 8 Uhr noch beschäftigt. Die Berufung wird verworfen. Der Schreiner W. von Obermünst war des Jagdvergehens beschuldigt, weil er anläßlich einer Treibjagd, die eine andere Gesellschaft abhielt, einen Hafen von seinem Hund holen ließ. Der Beschuldigte ist auch Jagdpächter und wies in der Verhandlung vor dem Schöffengericht nach, daß der Hase auf seinem Jagdgebiet gelegen hatte, weshalb er freigesprochen wurde. Tie vom Amtsanwalt hiergegen einge­legte Berufung wird verworfen. Der Dienstknecht Z. hielt sich stellenlos in Hüttengesüß auf. Er hatte keine Mittel mehr und schlich sich am Abend des 27. Dezember auf dem Baum­wieserhof, wo er früher schon beschäftigt gewesen, in dieKnechte- stube. Hier plünderte er die Taschen der schlafenden Knechte, wobei ihm ein Geldbetrag von zusammen 30 M., eine Taschen­uhr mit Kette und ein Paar Zugstiefel in die Hände fielen. Urtheil: 1 Jahr Gefängniß.

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* Schul-Personalien. Ernannt: die Lehrerin Gunkel zu Hillscheid, Untelwesterwaldkreis, zur Lehrerin an der kath. Schule zu Oberrodenbach, die Lehrerin Hawryluck zu Beuthen O/S. zur Lehrerin an der kath. Schule zu Groß­krotzenburg, die Lehrerin an der Bildungs und Haushaltungs­schule zu Radeburg, Reinhold, zur technischen Lehrerin an den stâdt. Volksschulen zu Hanau. Bestätigt: die Wahl

des Lehrers Hollmann zu Stendal zum Mittelschullehrer an der Knabenmittelschule zu Hanau. Versetzt: die Leh­rer Seitz zu Rüdigheim an die ev. Schule zu Langendiebach, Streb zu Oberrodenbach an die kath. Schule zu Bebra, Korell zu Elmshagen an die ev. Schule zu Fechenheim, Basermann zu Hohenzell an die ev. Schule zu Enkheim, Ehrenreich zu Wehrda an die isr. Schule zu Langensel­bold, D r u s ch e l zu Niedermittlau an die evang. Schule zu Rüdigheim, K l a s s e r t zu Sannerz an die kath. Schule zu Oberrodenbach. Endgültig an gestellt: die einstweilig angestellte Lehrerin Brey zu Großauheim. Einstweilig ungeteilt: der Schulamtsbewerber Sack zu Oberrodenbach an der kath. Schule zu Alsberg. Entlassen: die tech­nische Lehrerin Wangemann zu Hanau auf Antrag.

* Mit Professor Hermann Grimm ist die Reihe der großen deutschen Grimms erloschen. Dem Hessenlande, in welchem er zwar nur einen geringen Theil seines Lebens ver­bracht hatte, bewahrte er bis an sein Ende eine überaus treue Gesinnung und diese findet in der Vorrede zu einer neuen Ausgabe der Kinder- und Hausmärchen in nachstehenden herz­lichen Worten beredten Ausdruck. Er schreibt:Ich selbst habe nur die wenigen Jahre in Hessen gelebt, als wir Göt­tingen verlassen mußten und nach Cassel zurückkehrten, nie aber ist das Gefühl in mir schwächer geworden, daß ich in Hessen zu Hause sei, und nirgends erscheinen mir Berg und Thal und die Aussicht in's Weite so schön."

* Erledigte Stellen. Die Pfarrstellen in Preun­gesheim, Waldkappel und Gemünden kommen infolge nachgesuchter Pensionirung ihrer seitherigen Inhaber zur Erledigung. Bewerbungen sind an das Kgl. Konsistorium in Cassel zu richten.

* Der Verband deutscher Kriegsveteranen, Bezirk Hanau, unternimmt am nächsten Sonntag einen Ausflug nach Groß-Auheim zum Besuche der Groß- Auheimer Krieger-Kameradschaft. Die Zusammenkunft findet im Gasthauszum Stern" (Gartenlokalitäten, event. Saal) statt. Für Unterhaltung ist bestens gesorgt. Die Musik stellt die Klein-Auheimer Feuerwehr-Kapelle.

* Wirthschaftliche Frauenschule. Zu Anfang des Monats Oktober soll in den zu diesem Zwecke ausgebauten Räumen des Stifts Obernkirchen im Kreise Rinteln eine wirthschaftliche Frauenschule er- öffnet werden. Es ist dieses die erste Anstalt dieser Art in un­serem Regierungsbezirk, während ähnliche Anstalten an den Grenzen desselben in Niederofleiden m Hessen-Darmstadt und in Reifen­stein im Eichsfeld schon seit einiger Zeit mit großem Eriolge ins Leben gerufen sind. In dieser Schule, welche aus Mitteln des Staates und des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Cassel unterstützt wird, soll den jungen Mädchen höherer gebildeter Stände Gelegenheit geboten werden, sich auf den Beruf der Hausfrau oder deren Vertreterin, der Betriebs­leiterin in Anstalten für Wohlthätigkeitspflege oder der Lehrerin an Haus­haltungsschulen vorzubereiten. Bekanntlich ist die Nachfrage nach gebil­deten Damen, die für diesen Beruf vorgebildet sind, eine sehr große und beständig steigende, während unseres Wissens hierfür geeignete Lehranstalren noch nicht existiren, sodaß durch die Eröffnung dieser Schule einem lebhaft empfundenen Mangel abgeholfen wird. Durch praktischen und theoretischen Unterricht wird in systematischer Weise behandelt, was zur Küche, Wäsche, HauS- und Handarbeit, Gartenbau, Milchwirthschaft und Geflügelzucht gehört. Dame«, welche beabsichtigen, berufsmäßige Arbeit an Anstalten öffentlicher Korporationen zu übernehmen, z. B. als wirthschaftliche Leiterinnen von Krankenpflegeanstalten u. dergl., wird Gelegenheit gegeben, sich in allgemeinen Verwaltungsfächern, bureaumäßiger Buch- und Rech­nungsführung 2C zu unterrichten. Der Lehrgang ist ein einjähriger mit abschließender Prüfung. Zur Berufsausbildung ist ein weiterer einjähriger Kursus erforderlich. Der Preis für Pension und Unterricht, der viertel­jährlich im Voraus zu bezahlen ist, beträgt für Deutsche 250 M., für Ausländerinnen 300 M. Soweit Platz vorhanden, werden Schülerinnen auch auf 6 Monate ausgenommen. Um den Schülerinnen der Anstalt Gelegenheit zu geben, sich in seminarischen Kursen praktisch in der Unter« richlserthcilung zu üben, ist mit der Frauenschule eine Haushaltungsschule ür die Töchter kleinerer Landwirlhe und anderer arbeitenden Stände ver­bunden, wie solche bereits in dem Rheinland, in der Provinz Sachsen und der Provinz Schlesien seit einer Reihe von Jahren ins Leben gerufen sind. Dieselbe ist bestimmt, für die Töchter der mittleren und kleinen Landwirthe dasselbe zu leisten, was die Winterschulen für die Söhne der­selben bezwecken. Die Schülerinnen werden in denselben Fächern wie in der Hauptanstalt: in Küche, Wäsche, Haus- und Handarbeit, Schneidern und Weißnähen, im Gartenbau, Molkereiwesen, im Einschlachten und in der Geflügelzucht unterwiesen unterer strengerer Berücksichtigung der Be­dürfnisse des land- und hauswirthschaftlichen Kleinbetriebs. Der Lehr kursus umfaßt zwei Halbjahre, von denen das Winterhalbjahr vornehm sich den Haushallsarbeiten, das Sommerhalbjahr den Arbeiten deS Gartens und der Außenwirthschaft gewidmet ist. Die Schülerinnen wohnen in der Anstalt. Das Wohnungs-, Kost- und Lehrgeld beträgt für das Vierteljahr 125 M. Es «erden aber auch Tagesschülerinnen angenommen, die nicht in der Anstalt wohnen, aber die Hauptmahlzeiten in derselben einnehmen. Für dieselben beträgt das Lehr- und Kostgeld 75 M. im Monat. I« beiden Schulen wird durch familienhaftes Zu­sammenleben von Lehrerinnen und Schülerinnen bei fester Hausordnung erziehlich auf die Schülerinnen eingewirkt. Es werden insbesondere die Eigenschaften entwickelt und gepflegt, die das Wirken jeder Frau, vor Allem der Hausfrau, zu einem segensreichen machen. Die Schulen, deren Protektorat Ihre Hoheit, die regierende Fürstin von Schaumburg-Lippe übernommen hat, stehen unter einem Kuratorium, dessen Vorsitzende die vcrwittwete Frau Staatsminister von Wegnern in Bückeburg ist, wäh­rend die schultechnische Leitung in den bewährten Händen von Fräulein Morgenbesser in Obernkirchen liegt, die bereits in einer gleichartigen Schule zu Niederofleiden in Hessen-Darmstadt eine leitende Stelle eingenommen hatte. Beide Damen find bereit, jede Auskunft über die Schule zu ertheilen.