Einzelbild herunterladen
 

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

EinrückungsgeSühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanan 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev.

Waisenhauses in Hanau.

®ÖW&^^^^tt

Ackliihts Grgsu für- unb MKreis H«s«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 14 6 Bezirks Fernsprechanschlnß Nr. 98. Mittwoch dkN 26. AUM Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98. 1901

Amtliches.

Landkreis Ranau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Bei einem Schweine des Gutsbesitzers Theodor Neuling in Rüdigheim ist die Nothlaufseuche amtlich festgeftellt worden. Gehöftsperre ist angeordnet.

Hanau den 25. Juni 1901.

Der Königliche Landrath, v. Schenck.

Nach Mittheilung des Herrn Polizei-Präsidenten in Frank­furt a. M. ist die Räude unter dem Eselbestand des pharmaceutischen Instituts von L. W. Gans daselbst erloschen.

Hanau den 24. Juni 1901.

Der Königliche Landrath.

V 6863 v. Schenck.

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 26. Juni.

* Ernannt. Der Provinzial-Schulrath, Geheime Ne- gierungsrath D. Dr. Lahmeyer in Cassel wurde zum Ober- Regierungsrath ernannt und ihm die Stelle als Direktor des Provinzial-Schulkollegiums in Cassel übertragen.

* Die Uebermittelung von Unfallmeldungen bei den als Unfaümetdeftetteu eingerichteten Telegraphenanstalten erfolgte bisher nur durch Ueber­mittelung der Meldungen in Form von Telegrammen. Infolge der Entwickelung des Fernsprechwesens auf dem flachen Lande ist das Bedürfniß hervorgetreten, die Unfallmelde-Telegramme in gewissen Fällen durch Gespräche zu ersetzen. Die Telegraphenverwaltung hat deshalb zunächst versuchsweise unter folgenden Bedingungen auch Unfallme ld e ge sp r ä ch e zugelassen. Derartige Gespräche können zwischen öffentlichen Sprechstellen, zwischen Fernsprechanschlüssen sowie zwischen Fernsprechanschlüssen und öffentlichen Sprechstellen gewechselt werden, sofern die Betriebs- und örtlichen Verhältnisse die Herstellung der erforderlichen Sprechverbindungen ermöglichen. Die Abwickelung der Gespräche unter Benutzung der Apparate der öffentlichen Sprechstellen ist während der Nacht nur Per­sonen zu gestatten, die dem Verwalter der Stelle bekannt sind; sie kann ansgeschlossen werden, wenn der Apparat im Schlaf­zimmer untergebracht oder die Verwaltung der öffentlichen Sprechstelle weiblichen Personen übertragen ist. Haben die Empfänger der Unfallmeldungen keinen Fernsprechanschluß, so sind sie, sofern es die örtlichen Verhältnisse gestatten, an den Apparat heranzurufen. Die Gebühr für ein in der Nacht abzuhallendes Unfallmeldegespräch bis zur Dauer von.drei Minuten beträgt: a) im Ortsverkehr 20 Pf., b) im übrigen Verkehr das Doppelte der im § 7 der Fernsprechgebühren- Ordnung festgelegten Sätze, mindestens jedoch 50 Pf. Für Unfallmeldegespräche in den Dienstpausen während des Tages sind außer den gewöhnlichen Gesprächsgebühren besondere Zu­schläge nicht zu erheben. Für das Herbeirufen an den Apparat, soweit es sich nach den örtlichen Verhältnissen überhaupt er­möglichen läßt, ist eine Gebühr von 25 Pf. zu erheben.^

* Ferienkolonie. Die 60 Kinder aus unserer Stadt, welche im Monat Juni zu einer vierwöchentlichen Soolbadkur in der Kinderheilanstalt zu Orb weilten, kehren am Freitag den 28. Juni zurück. Sie treffen um 11 Uhr am Ostbahn­hof ein.

* Das Kellerfest auf derSchönen Aussicht" litt unter der kühlen Witterung, die das Gewitter am Nachmittage im Gefolge hatte.

* Eigenartige Naturerscheinung mit verhäng- nitzvotten Begleitumständen. Aus Seligenstadt berichtet unser dortiger Korrespondent vom gestrigen Tage: Ein erschütternder Unglücksfall ereignete sich heute Abend in unserem Städtchen. Um 3/»7 Uhr überzogen einige trübe Wolken die Gegend. Niemand ahnte das Herannahen eines Gewitters, als "plötzlich ein Heller Blitzstrahl das Auge blendete und ein einziger schrecklicher Donnerschlag die Bewohner­schaft erzittern machte. Der fast aus heiterem Him­mel gekommene elektrische Funke schlug im Rathhausthurm ein und streckte den 23jährigen Sohn der im Thurme wohnenden Wittwe des verstorbenen Thürmers Matthäus Zöller todt nieder. Der junge Mann, ein Cigarrenmacher, kam un­mittelbar vorher von der Arbeit nach Hause und machte sich zufällig unter den im Thurme befindlichen beiden Glocken zu schaffen, als ihn der Blitz augenblicklich tödtete. Die Haare des Bedauernswerthen waren, wie fast die ganze Kleidung, vollständig verbrannt und Theile des Körpers zerfetzt. Die Decke des Wohnzimmers der Thürmerin ist total zertrümmert;

am äußeren Thurme dagegen verursachte der verhängnißvolle Blitzschlag nur unbedeutende Verheerungen, obgleich einzelnes Gestein weithin über den anstoßenden Marktplatz geschleudert wurde. Die auf dem Rathhause angebrachte Telephonleitung wurde theilweise zerstört. Ungeheure Aufregung bemächtigte sich der Bevölkerung und Alles eilte nach der Unglücksstätte, über welcher sich alsbald nach dem einzigen Blitze ein maje­stätischer Regenbogen wölbte. Eine ähnliche Naturerscheinung mit solchen entsetzlichen Begleitumständen wurde hier noch nie­mals erlebt. Die ganze Einwohnerschaft nimmt herzlichen Antheil an dem herben Verluste der schwergeprüften armen Wittwe.

* *

*

[) Vom Lande, 25. Juni. Auch eine W ohnungs- notH. Der moderne Mensch befaßt sich wohl, selten mit der Möglichkeit, daß es auch unter den Vögeln und ganz besonders unter den fröhlichen Sängern in Wald und Flur eine Woh­nungsnoth geben könnte. Diese Noth besteht indessen in weit höherem Grade, als man gewöhnlich aunimmt und die schlimmen Folgen davon können unmöglich ausbleiben. Suchte doch schon in diesem Sommer der Zaunkönig bald umsonst nach einem Schledornbusch draußen vor dem Hause, wo die Veilchen sprießen und die wilde Rose rankt, um sich sein ge­sichertes Nest im schützenden Dorngewirr zu bauen. Das stattliche Volk der Finken und Meisen weiß kaum noch, wo es sich wöhnlich niederlassen soll; den alles Buschwerk aus Anger und Feld wird von unbarmherziger Menschenhand weg- rasirt. Die lebenden Hecken und Zäune der Gärten werden von den starren Eisenstaketen verdrängt, in den Parks, ja selbst in dem grünen Walde verschwindet das Unterge­hölz, und bald wird Frau Nachtigall vergeblich nach einem geeigneten Busch für ihre Wohnung suchen. Wer hilft, wer steht den befiederten Sangesvölkern bei in dieser sich stets ver­schlimmernden Wohnungsnoth ?

<= Rückingen, 25. Juni. (Verschiedenes.) In unserem alten ehrwürdigen Kirchlein, in welchem der große Schwedenkönig Gustav Adolf schon das heilige Abendmahl genossen hat, hat heute die Kirchthurmsuhr zum letzten Male geschlagen. Man steht im Begriff dieselbe dort zu entfernen und in der neuen Kirche zu installiren. Diese Arbeit ist der Firma Keule zu Bockenem, welche auch die neuen Ziffcrnblätter geliefert hat, übertragen worden. Nächsten Sonntag findet die Einweihung des Neubaues, besonders des Saales, der Gastwirthschaft von Herrn Heinrich Hixt hier statt.

V Langendiebach, 25. Juni. (Bürgermeister- Neuwahl.) Wie wir vor kurzem an dieser Stelle andeuteten, wird die Neubesetzung der spätestens Anfangs September d. J. vakant werdenden Bürgermeisterstelle hier nicht so glatt von Statten gehen. Wir haben uns nicht getäuscht. Trotzdem die Aufsichtsbehörde im Jnteresfe des ungestörten Fortgangs der Verwaltungsgeschüste wiederholt die beschleunigte Vornahme der Wahl bezw. die Inangriffnahme der etwaigen Vorverhand­lungen empfiehlt, umsomehr als der jetzige Inhaber der Stelle sein Amt auch schon vor dem anfangs angenommenen Termin verlassen dürste, ist unsere Gemeindevertretung auch in ihrer heutigen Abendsitzung bei ihrem ablehnenden Verhalten ver­blieben und hat beschlossen, mit den Vorverhandlungen zur Wahl erst etwa Mitte Juli zu beginnen und am 1. August d. I. zu wählen. Man ist gespannt, wie sich die Aufsichts­behörde zu diesem Beschlusse stellen wird.

Hanauer VereLusuachrichteu

für Mittwoch den 26. Juni.

Evang. Männer- und Jünglingsverein: Posauuenblasen (Evang. Ver- einshaus).

Kaufmännischer Verein Hanau: Vereinsabend im Restaurant Mohr.

Gesellschaft «Treu beim Alten": Zusammenkunft in derBrauerei Orschler".

Turn- u, Fechtklub: Fechten und Turnen der Männerabtheilung. Arends'scher SteuographenvereinApolloSund" (Gasthausz. Grafen Philipp Ludwig'): Vereinsabend.

Hanauer Krlcgerverein: Monatsversammlung imLöwengärtchen". GesangvereinTonblüthe ': Singstunde in derStadt Bremen". Thaler-Klub: Zusammenkunft in den3 Hasen".

Christlicher Arbeiterverein: Gesangstunde tm VereiuSlokalzum Ele« phanten".

Hanauer Schützenverein: Vereinsabend imRestaurant Mohr." Handwerker-Bezirksverein: Zusammenkunft in derAllcmania".

Freiwillige Feuerwehr: 1. Komp. imgoldnen Herz"; Steiger-Korps in derBrauerei Beck'.

Männerabtheilung der Turngemeinde: Turnen

Uersteigerungs etc. Krüender

für Donnerstag den 27, Iuni.

Nachmittags 2 Uhr sollen im hinteren Lokale derN-stauration .zur Allemaunia", Römerstraße 11, verschiedene Mobiliar- und andere Gegenstände durch den beeid. Taxator und Aultionator Herrn Fr Kämpfer gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Telegraphischer Wetterbericht der deutschen Seewarte.

Telegramm ^ Hamburg vom 26. Juni/

9 Uhr 45 Min.

Ein Hochdruckgebiet lagert über West- und Kontinental­europa, ein Minimum über dem schwedischen Seegebiet. In Deutschland ist das Wetter kühl, im Norden trübe. Gestern fanden meist Regenfälle statt.

Prognose für den 27. Juni: Wenig Aenderung wahr­scheinlich.

Mainwafferwärme heute Vormittag 16 Grab.

Aus dem Gerichtssaal.

Sitzung des Schöffengerichts vom 25. Juni.

Der Milchhändler G. von Oberissigheim hatMilch" mit 39 Prozent Wasser in die Stadt geliefert. Das stellt sich als eine ziemlich theure Bewässerung dar, denn es wird auf eine Geldstrafe von 150 Mk. erkannt. Der Viehhändler St. von Wachenbuchen weigerte sich auf dem hiesigen Viehmarkt, den Anordnungen des Marktmeisters Folge zu leisten und wurde mit einem Strafbefehl von 6 Mk. bedacht. Er erhob Widerspruch, da sich aber bei der gerichtlichen Verhandlung herausstellt, daß S. bei dem fraglichen Vorfall auch noch sehr dreist sich benommen hat, so wird die Strafe auf 10 Mk. er- höht. Das Dienstmädchen L. riß 4 Blätter aus seinem Dienst­buch, die ungünstige Zeugnisse enthielten, welche ihm für mangelhaftes Betragen ausgestellt waren. Das Urtheil lautet auf 4 Wochen Haft. Der Lanwirth R. von Mittelbuchen erhielt ein Strafmandat von 6 Mk. wegen der Beschuldigung, daß er seine 2 Kühe auf einem fremden Grundstück unbefugt weiden ließ und einen öffentlichen Weg aufackerte. Die Strafe wird auf 2 Mk. ermäßigt, weil die Einhaltung der betr.Vor­schriften für den Beschuldigten mit Schwierigkeiten verknüpft war. Derselbe Landwirlh soll am 6. Mai Unrath und Steine auf den Acker seines Nachbars geworfen haben. Von dieser Beschuldigung wird er freigesprochen. Gelegentlich der Heim­kehr von einer Tanzmusik verbläute der Landwirth R. zu Bruchköbel aus Eifersucht seinen Rivalen, den Schlossergesellen H. Urtheil : 20 Mk. Geldstrafe. Der verantwortliche Re­dakteur derHanauer Zeitung" ist des Vergehens gegen bas Preußische Gesetz vom 29. Juli 1885 und des Reichspreßge­setzes angeklagt. Das betr. Blatt brachte am 25. April eine Notiz mit dem Hinweis darauf, daß die Loose zur Großh. Hess. Landeslotterie bis zu dem näher bezeichneten Datum er­neuert werden müßten. Die Notiz trug die Ueberschrist:Für unsere hessischen Leser. Der Beschuldigte gibt an, nicht ge­wußt zu haben, daß er sich mit der Aufnahme der betr. Notiz einer strafbaren Handlung schuldig gemacht habe. Dies berück­sichtigend, erkennt das Gericht auf 5 Mk. Geldstrafe. Un­gebetene Jagdliebhaber Se. kgl. Hoheit des Landgrafen von Hessen setzten im vergangenen strengen Winter dem Hasenbestand in der Gemarkung Wachenhuchen hart zu. Meister Lampe legte in Folge des wüthenden Hungers, verursacht durch die zugeschneiten und hart ge­frorenen Fluren, seine angeborene Scheu ab und näherte sich den menschlichen Wohnungen mehr als sonst, um Futter zu suchen, wobei aber ebenfalls Tod und Verderben seiner war­teten, denn besagte unbefugte Jäger lauerten ihm an bestimmten Plätzen mit Knüppeln auf und so fand manches Häslein einen unrühmlichen Tod, indem es mit dem Prügel erschlagen wurde. In der Nacht vom 24. zum 25. Februar stand der landgräf­liche Jagdaufseher W. in den südlich von Wachenbuchen ge-