Einzelbild herunterladen
 

22. Juni

Serre 6 __

Rehabilitiru:ig bezweckt. Da W. auch von seinen Vorgesetzten als ein in jeder Hinsicht tüchtiger geeinter geschildert wurde, der nur durch unglückliche Umstünde zu dem Verbrechen ver­leitet wurde, kann man diesem Gesuch nur besten Erfolg wünschen.

Arheilgen, 20. Juni. Beim Einladen eines Fasel­ochsen auf dem Bahnhof wurde heute Mittag einer der beiden Metzgerburschen des Frankfurter Metzgers Quirin von dem wüthend gewordenen Thier auf die Hörner genommen und buchstäblich an die Decke des Wagens gespießt, wobei dem Bedauernswerthen die Eingeweide heraustraten. Aerztliche Hilfe war rasch bei der Hand; der Schwerverletzte wurde in das Darmstädter Krankenhaus verbracht.

Nanmbm'g, 20. Juni. Das Schwurgericht verurtheilte den Werkmeister Bagehorn aus Draschwitz, den Handarbeiter Seidel und die Wittwe Schödel aus Crimmlitz wegen Ermor­dung der Frau Bagehorn zum Tode.

Weimar, 20. Juni. Der Landtag hat den preußisch- weimarisch-altenburgisch-meipingenschen Staatsvertrag, betreffend den Verkauf der Feldabahn an Preußen, sowie beit Bau und Betrieb der Linien Gerstungen-Vacha-Wenigentaft-Hünfeld, Wenigentaft-Geisa und Eiseuberg-Bürgel-Porstendorf durch den preußischen Staat einstimmig genehmigt.

AschaULrrlmrg, 20. Juni. Eine Kommission der Generaldirektion der königlich bäuerischen Staalseisenbahnen erwarb in der Gemeinde Leider (jetzt zu Aschaffenburg ge­hörig) zum Zwecke großer Hafen anlagen, die für die Mainkanalisation bedingt sind, umfangreiche Gelände. Unge­fähr ein Fünftel der Leiderer Gemarkung, 448 Tagwerk Wiesen und Felder, sicherte sich die Generaldirektion bis 31. Dezember 1903. Die Preise bewegten sich zwischen 1,20 bis 2,50 Mk. für Aecker und zwischen 2,20 bis 3 Mk. für Wiesen per Dezimale.

Aschaffenburg, 21. Juni. Freiwillig gestellt hat sich bei der hiesigen Staatsanwaltschaft der ledige, 23 Jahre alte Fabrikarbeiter Johann Wittmer aus Diedesfeld bei Edenkoben. Er gibt zu, bei dem Morde der Assessor s- wittwe Heßler insofern mitgewirkt zu haben, als er unten Wache gestanden hätte. Er sei dann geslüchcet und bis Würzburg gekommen, wo er den hinter ihm erlassenen Steck­brief gelesen habe; daraufhin habe er sich freiwillig gestellt. Was an seinen Angaben Wahres ist, wird sich ja herausstellen; natürlich wurde er in Haft behalten. Das der eigentliche Mörder Nowicki ein ganz gefährliches Subjekt ist, geht daraus hervor, daß er schon am Tage des Mordes in einer anderen Wohnung in der Sandgasse, wo er eine Frau allein antraf, verbrecherische Absichten zeigte und nur durch das Dazwischen­kommen des Mannes verscheucht wurde. Einige Tage vorher hatte er zu seinem Genossen, dem oben erwähnten Wittmer, die Absicht geäußert, einen ihnen begehrenden Radfahrer zu überfallen und zu berauben, war aber von diesem Plaue wieder abgestanden.

Sus aller MelN

Ein Znchihartödrama vor dem Schwurgericht. Aus Lüneburg wird vom 20. Juni geschrieben: Vor dem hiesigen Schwurgericht begannen heute die Verhandlungen in einem Mordprozesse, dessen Vorgeschichte sich hinter den düsteren Mauern eines Zuchthauses abgespielt hat. Auf der Anklage­bank sitzen: 1. der Handlungsgehilfe Arthur Kornemann aus Dresden; 2. der Arbeiter Wilhelm Weber aus Bremen unb 3. der Arbeiter Andreas Bremer aus Altlloster (Schleswig- Holstein) unter der Beschuldigung, am 10. Juni 1900 den Zuchthaussträfling Johann Kroll, mit dem zusammen sie in Strafhaft lagen, bei einem Ausbruchsversuche aus dem Zucht­hause in Lüneburg ermordet und sich durch den Ausbruchsver­such gleichzeitig der Meuterei schuldig gemacht zu haben. Gegen alle drei Angeklagte ist deshalb bereits unter dem 23. Oktober v. Js. auf Todesstrafe erkannt worden, doch hat das Reichs­gericht das Schwurgerichtsurtheil aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das hiesige Schwurgericht zurückverwiesen. Der Thatbestand ist folgender: Die drei An­geklagten waren wegen verschiedener Strafthaten im Juni v. Js. im Lüneburger Zuchthaus internirt unb zwar, da sie alle drei erkrankt waren, im Lazareth der Strafanstalt. In diesem war der ermordete Sträfling Johann Kroll als Kalfaktor unb Auswürter thätig, und in dieser Eigenschaft befand sich Kroll auch am Abend des 10. Juni in der gemeinsamen Zelle der drei Angeklagten. Was sich hier in der Zeit von 8 Uhr abends bis zum anderen Morgen um 5 Uhr zwischen den vier Personen ereignet hat, wird sich in seinen Einzelheiten wohl niemals ganz ausklären lassen. Thatsache ist, daM als der Aufseher Stockmann am Morgen des 11. Juni das Lazareth betraf, nicht der Kalfaktor Kroll, sondern der Angeklagte Bremer die Thür öffnete. Er sah verstört aus, fragte nah dem Hausvater und Oberausseher und erklärte schließlich, daß Kroll tobt sei. Kroll lag als Leiche auf dem Bett des Weber, seine Kleidung und das Bettzeug waren mit Blut besudelt. Auf den Ausruf des Auf­sehers :Da habt Ihr Euch was Schönes eingebrockt!" sagte Weber, auf den Todten zeigend:Der hat Schuld gehabt!" Bremer meinte!Kroll muß wohl 'nen Schlag gekriegt haben !" Die alsbald durchgeführte gerichtliche Obduktion ergab, daß Kroll erstickt war und zwar infolge voraufgcgangcner Er­würgung. An seinem Halse waren innerlich und äußerlich deutlich die Eindrücke der Finger der würgenden Hand zu erkennen. Außer diesen Wunden waren am Kopf und Ober­körper des Todten zahlreiche blutunterlaufene Stellen vor­handen. An Händen und Füßen zeigten sich außerdem Spuren, die darauf schließen ließen, daß Kroll gebunden worden war. Ferner waren an den Thüren des Lazareths die Spuren eines Ausbruchsversuches zu bemerken. Die Angeklagten müssen durch das ganze Zuchthaus bis zur Hofthür gelangt sein, dessen Schloß sie hcraüszuschneiden versucht haben. Da der bezw. die Thäter jedoch über die Lage des Verschlusses nicht orientiert waren, so bohrten sie an der verkehrten Stelle an, unb als sie ihren Irrthum erkannten, war es bereits zu spät. Trotzdem alle drei Angeklagten bestreiten, an der Thür gewesen zu sein, spricht die Auffindung eines blutigen Handtuches auf dem

Samstag

KZGMCMak. - XX .«6 «tu -^ -^rmrunamnnm.m '^.amMmMl.MCTm«M«fflri',«««.««

Gauge gegen sie. Auch bei ihrer Vernehmung über das Ende des Kroll verwickelten sich die Angeklagten in so erhebliche Widersprüche, daß sich die Staatsanwaltschaft veranlaßt sah, sie alle Drei als Thäter anzusehen und gegen alle Drei die Anklage wegen Mordes zu erheben. Zu der heutigen Ver­handlung sind in Anbetracht der Gemeingefährlichkeit der drei Sträflinge ein halbes Dutzend Gendarmen und zehn Polizei- sergeanten aufgcboten. Den Vorsitz führte Landgerichtsdireltor Kulenkamp, die Staatsanwaltschaft vertrat Staatsanwalt Heinecke, während die Rechtsanwälte Dr. Oehlschläger, Dr. Heinemann und Pressel-Lüneburg als Vertheidiger thätig waren. Ein Antrag des Angeklagten Weber, ihm und seinen Genossen während der Verhandlung die Fesseln abzunehmen, wurde aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Zunächst wurde der Angeklagte Kornemann vernommen, der inzwischen eine zwei­jährige Zuchthausstrafe verbüßt hat und aus der Untersuchungs­haft vorgesührt wurde, während die beiden andern Angeklagten in Zuchthauskleidung erschienen. Kornemann ist der Sohn eines Dresdener Kaufmanns. Er hat zunächst in Dresden das Gymnasium bis zur Tertia besucht und ist dann in Berlin in ein Manufaktnrwaarengeschäft als Lehrling ciu- getreten. Später ist er noch in Leipziger und Hamburger Geschäften als Verkäufer und Buchhalter thätig gewesen, um schließlich auf die Verbrecherlaufbahn zu gerathen. Er ist ins­gesammt acht Mal vorbestraft. Er sagt aus: Am Abend des 10. Juni sei Kroll in der Zelle gewesen und habe ihnen aus einem BucheTreue Diener" vorgelescu. Auf einen Wink Bremers habe er, Kornemann, Kroll an den Beinen gepackc, Weber habe ihn an den Armen festgehalten und Bremer habe ihm den Knebel in den Mund gesteckt. Kroll habe sich furcht- bar gewehrt und mit Händen und Füßen um sich geschlagen, bis sie iljn gebunden und auf die Erde gelegt hätten. Da sie gefürchtet hätten, er würde während ihrcr weiteren Vorbe­reitungen zur Flucht den Knebel entfernen, hätten sie ihm noch ein Kopfkissen auf das Gesicht gelegt. Dabei hatten sie schon bemerkt, daß Kroll leblos war und ihn deshalb schnell aufs Bett gelegt, um Wiederbelebungsversuche an ihm anzustellen, die aber keinen Erfolg mehr gehabt hätten. Nunmehr sei Weber gegangen, um die Thür zu öffnen und die Seiler zu besorgen. Inzwischen kam aber schon die Runde und bamit war es zu spät geworden. Recht interessant gestaltete sich die Vernehmung des zweitenAngeklagtenWeber, eines intelligenten und verschlagenen Menschen. Er istder Sohn eines Bremer Eigarrcn- fabrikamen und scheint seinen Eltern schon in seiner Jugend viel Verlegenheiten bereitet zu haben, weshalb sie ihn schließlich' nach Amerika abschoben. Er hat die Realschule und das Gymnasium bis zur Sekunda besucht und spricht mehrere Sprachen. Auf die Frage des Präsidenten, weshalb er in das Lazareth cin- gelicfert wurde, antwortete der Angeklagte: Auf Grund der Vorspiegelung falscher Thatsachen, Herr Präsident. Vo r s.: Die falsche Thatsache bestand in grüner Seife, die Sie sich in die Augen schmierten, um dadurch eine Entzündung derselben herbeizuführen. Angckl.: Jawohl, Herr Präsident. Der Angeklagte schildert hierauf die Vorgänge in der fraglichen Nacht in ähnlicher Weise wie Kornemann. Auch er behauptet, daß der dritte Angeklagte Bremer der Vater des Gedankens gewesen fei und die Einzelheiten des Planes ansgehcckt habe. Mit treuherziger Miene gibt auch er an, daß er gar keine Veranlassung gehabt habe, auszubrechen, da er Enmal nur noch sieben Monateabzureißen" hatte und da zum andern das Leben hinter den schwedischen Gardinen ein durchaus an­nehmbares gewesen sei, nachdem es ihm gelungen war, die Krankenkost und -Pflege zu erhalten. Es sei ausdrücklich be­schlossen worden, ihnganz leise" anzusasseu, damit er auch nicht einmal eine Hautabschürfung davontrage und man schließ­lich gegen sie noch außer der Meutercianklage eine solche wegen Körperverletzung erheben könnte. Bei der Abführung der An­geklagten zur Mittagspause waren wiederum ganz besondere Sicherheitsmaßregeln getroffen worben.

Eine RänbergeschichLe, wie man sie als Kind viel­leicht inTausend und eine Nacht" gelesen hat, spielte sich in Dalmatien ab. Das Landgericht von Zara hat sich gegen­wärtig mit folgendem merkwürdigen Gerichtsfall zu beschädigen: Der Bauer Valentic aus Knieen trieb mit seiner Tochter zwei Ochsen auf den Markt, die er um 250 Fl. verkaufte. Auf dem Heimwege übergab er das Geld seiner Tochter zur Auf­bewahrung und blieb dann ein wenig zurück, während das Mädchen allein vorausging. In diesem Augenblick übersielen ihn zwei unbekannte Männer und forderten von ihm Geld. Vergebens betheuerte der Bauer, daß er keines bei sich habe, die Räuber würgten ihn, so daß er alsbald unter ihren Fäusten seine Seele aushaucht?. Nun erst untersuchten sie seine Taschen, EK sie thatsächlich leer sanden. Die erschrockene Tochter lief, als sie den Ueberfall auf ihren Pater sah, davon, bis sie end­lich völlig erschöpft bei einer Hütte anlangte, und einer Frau, die sie dort antraf, erzählte, was sich ereignet hat. Die Frau nahm die Aermste scheinbar mitleidsvoll auf und nöthigte sie, bei ihr zu übernachten, da cs nicht räthlich sei, bei der Unsichcr- Heit der Gegend allein weiterzugehen. Nach etwa ciner Stunde kehrten die Eigenthümer der Hütte heim. Es waren die Räuber, die kurz vorher den Vater des Mädchens ermordet, aber von dem Mädchen nicht erkannt wurden. Diese versprachen dem jammernden Mädchen, daß sie zeitlich in der Frühe nach ihrem Vater suchen wollten. Dabei faßten aber die Räuber einen entsetzlichen Plan : Sie beschlossen, das sremde Mädchen zu todten, den Leichnam zu verbrennen und sich ihres Geldes zu bemächtigen. Die Fremde theilte ihr Nachtlager mit der Tochter des älteren Räubers und nahm in dem Bette die rechte Seite ein. Im Laufe der Nacht verließ sie aber ihre Schlafstätte, um Wasser zu trinken, und als sie zurückkehrte, hatte ihre Stelle ihre Beltgenossin eingenommen, weshalb sie sich dann auf die linke Seite des Bettes legte. Bald darauf hörte sie Schritte. Die Räuber näherten sich dem Bette, packten das auf der rechten Seite liegende Mädchen, würgten es und schleppten es auf den vorbereiteten Scheiterhaufen. Es war dies aber das eigene Kind des einen Räubers, während die Fremde die Gelegenheit benützte und, nur mit einem Hemde bekleidet, davon lief. Auf der Straße begegnete sie nach einiger Zeit einer Gendarmerie- und Finanzstrcifwache, der sie angsterfüllt ibr furchtbares Erlebnis? erzählte und auf

die Hütte hinwies, wo sich das Drama abgespielt hatte. Die Wache begab sich sofort auf den Thatort, verhaftete die Ver­brecher und lieferte sie dem Gerichte ein. Erst jetzt wurden die Räuber gewahr, daß sie die Tochter des einen von ihnen verbrannt hatten.

Eine Reise um Sie Welt mit Hindernissen. Gaston Stiegler, der von dem PariserMatin" ausgesandte Weltreffende, der, wie mitgetheilt, einen neuen Rekord aufstellen soll, befand sich am vorigen Dienstag in Strietensk, dem End­punkt der sibirischen Eisenbahnen, nachdem er die anständige Entfernung von 9923 Kilometern durcheilt hatte. Seine Reise­strecke beträgt im Ganzen 37 360 Kilometer. In Strietensk hatte er jedoch ein Mißgeschick. Er telegraphirte darüber seinem Blatw Folgendes:Strietensk, 18. Juni. Eine Zugverspätung hätte beinahe meine ganze Reise mißglücken lassen. Ich hatte die Zeit so berechnet, daß ich mich am 27. Juni auf dem russischen SchiffWladimir" in Wladiwostok einschiffte, um am 5. Juli nach Vancouver von Pokohama abzurcisen. Dabei war vorausgesetzt, daß ich am 13. das Stromabwärtsfahren auf der Zchilka begann. In Strietensk, wo das Boot zu seiner Zeit abgefahren war, ohne den Zug zu erwarten, steht das Wasser sehr niedrig und die Schifffahrt ist sehr langsam, da es seit langem nicht geregnet hat. Ich dachte zuerst, daß ich mit Pferden das Boot wieder erwischen könnte, denn ich kann die nächste, erst in fünf Tagen stattfindende Abfahrt nicht abwarlen. Aber Oberst Zakarosf, der Chef der militärischen Angelegenheiten dieses Landes, der sich mir mit größter Liebens­würdigkeit zur Verfügung stellte, hat mir davon abgerathen, da das Fehlen eines Weges meinen Plan fast unmöglich machte. Auf seinen Rath habe ich ein Floß gekauft, und mit diesem Fahrzeug werde ich in drei bis vier Tagen die 100 Werst machen, die nöthig sind, um bis zum Amur zu gelangen, der, wie es scheint, Wasser hat, und wo ich sicher bin, ein Dampf­schiff zu finden. So bin ich denn Besitzer einerLustyacht" wie ein großer Herr, und auf dem Floß mache ich einen Ausflug zwischen den Ufern der Schilka, wie man ihn wohl nicht häufig macht. Ich bin mit Konserven versehen; mein Kapitän ist ein Matrose vom Schwarzen Meer, meine Matrosen sind zwei Bauern. Seit Irkutsk tritt man in eine andere Welt. Die Gegend ist sehr schön, obgleich etwas eintönig; sie ist gebirgig und ähnelt dem mittleren Theil der Schweiz sehr. Die Ufer der Angara stehen in vollem Grün; der Bai­kalsee mit den Hügeln am Ufer, die bis an das Wasser heran- treten, ist ein großer Comer-See, ohne den Zauber der Be- leuchtung und die lachenden Dörfer. Die Bevölkerung wird immer mongolischer. Wenn man den Typus der Arbeiter sieht, die am Wege arbeiten, könnte man glanben, in China zu sein."

Belcidignngsprozest. Das Amtsgericht IBerlin ver­handelte gestern die Privatklage des Dr. Limann von den Leipziger Neuest. Nachr." gegen Dr. Schmits und Dr. von Loock von derKölnischen Ztg." Privatbeklagte hatten Wider­klage erhoben. Der Prozeß entstand durch die Behauptung Dr. Li- manns, daß von der Debeers Company zu Agitationszwecken 1,200,000 M. nach Köln gegangen seien. DieKöln.Ztg.", die dies auf sich bezog, wies scharf die Verdächtigung zurück. Der Gerichtshof entschied, daß dieKöln. Ztg.", die be­greiflich erregt gewesen, den Vorwurf zurückweisen durfte. Die Form sei jedoch beleidigend, deshalb erhält Schmits 100 Mark Geldstrafe oder 10 Tage Gefängniß, Loock 200 Mark Geld­strafe ober 20 Tage Gefängniß. Die Widerklage wurde ab­gewiesen und Limann Publrkationsbefugniß zugesprochen. In den Urtheilsgründen heißt es: Die Fassung des Artikels der Leipziger Neuest. Nachr." und die begleitenden Nebenumstände zwingen nicht dazu, zu folgern, daß derKöln. Ztg." oder deren Leitern der Vorwurf gemacht werden sollte, daß sie Be- stechungsgclder bekommen haben. Limann habe dies direkt be­stritten. Der Gerichtshof hebe hervor, daß in keiner Weise dargethan sei, daß dieKöln. Ztg." Bestechungsgelder erhalten und daß sie irgendwie auf Grund von empfangenen Geldern eine burenseindtiche Stimmung inszenirt habe.

Eine groste Familie. Von Newyork wird geschrieben, daß in Forster (Connecticut) ein jüdischer Handelsmann lebt, der vor 3 Wochen zum 41. Male Vater geworden ist und sich stolz damit brüstet, hiermit nunmehr den Rekord der ameri­kanischen Vaterschaften gebrochen zu haben. 36 von Levi Bressons Kindern sind noch am Lcben; sie wohnen in 15 von den Vereinigten Staaten und 3 Kanadischen Provinzen. Die erste Frau Bresson schenkte ihrem Levi sieben Paar Zwillinge, die zweite 3 Mal Drillinge, ein Zwillingspaar und zwei einzelne Kinder. Die dritte Frau hat sich nur durch ein Zwillingspaar ausgezeichnet und sich sonst mit Einzelgeburten zufrieden gegeben. Bresson ist jetzt 65 Jahre alt. Von den 36 lebenden Kindern sind 33 selbst mit großen Familien ge­segnet. Auch 8 von den Enkeln haben den Stamm Bresson schon vermehrt. In Forster besitzt Levi eine Farm von 100 Ackern. Er rühmt sich, daß, seitdem er sie besitzt, nur er und seine Angehörigen sie bearbeitet haben. Die Familie kontolirt jetzt eine Majorität bei den Stadtwahlen und wählt für die lukrativeren Aemter nur Angehörige ihres Stammes. Bresson wanderte als ganz junger Mensch aus Kanada in Forster ein.

Betrügerischer Bankerott. Das Liegnitzer Schwur­gericht verhandelte gestern gegen den Bankier Georg Schalm aus Lüben, welcher des betrügerischen Bankerotts durch die Beisciteschaffung von Geldern sowie der rechtswidrigen Ver­fügung über Werthpapiere, die er für einen Anderen in Besitz hatte, beschuldigt ist. Der Zusammenbruch des Geschäftes, bei dem 163 Personen ihre Ersparnisse verloren, erfolgte hauptsächlich infolge von großen Verlusten, die Schalm bei Differenzgeschäftcn mit Börsenpapieren erlitten hatte. Das Urtheil lautete unter Ausschluß mildernder Umstände auf 2^4 Jahre Zuchthaus.

Irr China an der ToAwnth gestorben ist infolge eines Hundebisses der Secsoldal Fritz Reppenhagen aus Klütz in Mecklenburg. Die Eltern des Bedauernswerthen hatten vor etwa acht Tagen die telegraphische Nachricht von der Er­krankung erhalten. Gestern wurde ihnen nun durch das Marincobcrkommaudo in Kiel die Todesbotschaft übermittelt.