Zweites Blatt.
Bezugspreis :
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Einrückungsgcbiihr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Naum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Duchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
AmlishtS Arm fit Stadt- und Landkreis Sana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Nedakteur : G. Schrecker in Hanau.
Nr. 132 Bezirks Genisprechanschlriß Nr. 98. Samstag bett 8. JUNI Bczirks-FcnHrechanschluß Nr. 98. 1901
(Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau. Bekanntmachung.
Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lamboyfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelassen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen- Wandergewerbescheines befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.
Der bezügliche Nachweis ist bei Einholung der Erlaubniß auf dem hiesigen Polizei-Bureau — Zimmer 14 und 15 — vorzulegen. Für geschlossene Vereine auf Grund vorhandener Statuten bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen Fällen nothwendig.
Alle Gesuche nm Erlaubniß zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden zum Wirthschaftsbetriebe rc. sind an die Königliche Polizei-Direktion zu richten, wie auch die Vertheilung der Plätze von dieser geregelt wird.
Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirthschaften rc. als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirthschaft errichten wollen, am Dienstag den 1L Juni d. Js., vormittags 9 Uhr und am Mittwoch den 12. Juni, vormittags 8 Uhr, im Lamboywalde in der Nähe des Polizeizeltes einzufinden und sich an den dortselbst anwesenden Polizei-Kommissar zu wenden. Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen, irgend welche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen, wie auch das Anfahren von Wagen rc. vor dieser Zeit verboten ist.
Bis spätestens am 14. Juni abends muß der Festplatz wieder vollständig geräumt sein.
Jede Beschädigung der Bänme ist strengstens verboten. Für Reinigung und Wiederinstandsetzung des Festplatzes rc. sind die Vereine, Wirthe und sonstigen Gewerbetreibenden nicht tmehr verpflichtet, dahingegen wird von diesen hierfür, sowie für sonstige unvorhergesehene Ausgaben eine Gebühr erhoben, welche nicht mehr als 3 Mark und nicht weniger als 50 Pfennige für das einzelne Gewerbe beträgt. Außerdem kommt noch eine Forstabnutzungsgebühr zur Erhebung. Die Abgabe der Betriebssteuer wird hierdurch nicht berührt. Wirthe und Vereine zahlen je 2 Mark Reinigungsgebühren. Diese Gebühren, sowie die Forstabnutzungsgebühren sind bei Empfangnahme des bezügl. Erlaubnißscheines auf dem Polizei-Kommissariat zu entrichten.
Die Velriebsstetter ist sowohl für Vereine als Wirthe auf je 10 Mark festgesetzt und» ist dieselbe vor Einholung der Erlaubnis; bei der Kreis-Kommunalkafie im Polizei-Direktionsgebäude dahier, Zimmer Nr. 11, parterre, zu entrichten.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark, subs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste bestraft, falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 zur Anwendung kommen kann.
Hanau den 1. Juni 1901.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 4638 v. Sch enck.
Bekanntmachung.
Die Lamboystraße wird am 13. Juni d. Js. auch für die Zeit von 8 Uhr abends versuchsweise für Personen- und Droschkenfuhrwerke freigegeben und zwar unter nachstehenden Bedingungen:
1. Alle Personen- und Droschkenfuhrwerke haben im kurzen Trabe zu fahren und stets die äußerste Fahrbahn einzuhalten.
2. Das Ueberholen eines Fuhrwerks ist strengstens untersagt.
3. Von der Brüning'schen Villa in der Wilhelmsstraße, über die Wilhelmsbrücke bis zur Nordstraße und umgekehrt, darf nur im Schritt gefahren werden.
4. Mit Fahrrädern darf die Lamboystraße von 8 Uhr abends ab nicht mehr befahren werden. Alle Fahrräder sind von diesem Zeitpunkte ab zu schieben und zwar auf der Mitte des Fahrdamms.
5. Für sonstiges Fuhrwerk und Wagen jeder Art bleibt die Lamboystraße am 13. Juni d. Js. von 8 Uhr abends ab gesperrt.
6. Kinderwagen, welche als solche benutzt werden, dürfen am 13. Juni von 8 Uhr abends ab ausnahmsweise den Bürgersteig (Fußgängersteig) längs des Exerzierplatzes nach der Stadt befahren unter entsprechender Rücksichtnahme auf die Fußgänger. Sollten durch den Fuhrverkehr in der Lamboystraße Unzuiräg-
lichkeiten für das Publikum zu Tage treten, so behält sich die Polizei-Direktion vor, denselben sofort einstellen zu lasten.
Den Anweisungen der Polizeibeamten und Gendarmen ist Jedermann unverzüglich nachzukommen verpflichtet.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht höhere Strafbestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 15 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.
Hanau den 1. Juni 1901.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 4638 v. Schenck.
Bekanntmachung.
Der Verkauf von sogenannten Papierklatschen, Papierschlangen und Konfetti auf dem diesjährigen Lamboyfeste am 12. und 13. Juni wird hiermit strengstens untersagt.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark, subs. 3 Tagen Haft, sowie Ausschließung von dem Feste bestraft.
Hanau den 1. Juni 1901.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 4638 v. Schenck.
Es wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß alle diejenigen Unternehmer, welche beabsichtigen, Fahrzeuge zur Beförderung von Personen zu Jedermanns Gebrauch während des Lamboyfestes zur Verfügung zu stellen, gemäß A § 1 ber Polizeiverordnung vom 6. 12. 1895, einen Fahrschein hierzu bedürfen, da sonst die Ausübung des qu. Betriebes unter Strafe gestellt ist.
Diese Interims-Fahrscheine sind auf Zimmer 16. und 17 der unterfertigten Amtsstelle in Empfang zu nehmen.
Hanan den 1. Juni 1901.
Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.
P 4638 v. Schenck.
Stadtkreis Ban au.
Beklmutmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung,
Wir beabsichtigen in der Universitätsklinik zu Gießen drei Frauen zu Wochcnbettpftegerlnnen ausbilden zu lassen.
Frauen oder Mädchen im Alter von 25 bis 40 Jahren, welche gesund und kräftig sind und einen tadellosen Ruf besitzen, wollen sich innerhalb 14 Tagen bei unserem Stadt- und Armenarzt, Herrn Dr. Zeh, oder im Hause Langstraße 43, Zimmer Nr. 3, melden.
Dort werden ihnen auch die näheren Bedingungen mitgetheilt werden.
Hanau den 1. Juni 1901.
Der Magistrat.
II 1832 A Vr. Gebeschus. 9447
politische Rundschau.
Folgende Kaiserliche Urkunde über die Stiftung einer Denkmünze für die an den kriegerischen Ereignissen in Ostasien betheiligt gewesenen deutschen Streitkräfte veröffentlicht der „Reichs-Anz."
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen haben beschlossen, den an den kriegerischen Ereignissen in Ostasien betheiligt gewesenen deutschen Streitkräften in Anerkennung ihrer Tapferkeit und Ausdauer eine Auszeichnung zu verleihen.
Wir haben zu diesem Zwecke eine Denkmünze gestiftet und bestimmen, was folgt:
1. Die Denkmünze aus Bronze erhalten:
a) Alle Offiziere, Sanitätsoffiziere, Zeug- und Feuerwerksoffiziere, Marine-Ingenieure, Beamte und Mannschaften der nach Ostasien entsandten oder bei Beginn der kriegerischen Ereignisse bereits dort anwesenden deutschen Streitkräfte.
b) Alle Personen nicht-chinesischer Nationalität, welche zur Zeit der kriegerischen Ereignisse der Gesandtschaft in Peking oder dem Konsulat in Tientsin angehört haben und zu dieser Zeit in Peking oder Tientsin anwesend gewesen sind, desgleichen die Mitglieder der deutschen Schutzwachen in Peking und Tientsin, welche bei den Ereignissen thätig geworden sind.
c) Die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege, welche als solche von Unserm Kommissar und Militär-Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege legitimirt und die während der Dauer der kriegerischen Ereignisse auf den Gesichtsfeldern oder in den in Ostasien errichteten Kriegs- und Feldlazarethen oder auf Lazarethschiffen thätig gewesen sind.
2. Zur Verleihung der Denkmünze aus Stahl können Uns vorgeschlagen werden:
a) Diejenigen Angehörigen der Armee und Marine, sowie alle diejenigen Personen, welche an den Vorbereitungen zur Aufstellung und Entsendung der ostasiatischen Streitkräfte oder während der Dauer der kriegerischen Ereignisse in außergewöhnlicher, besonders anerkennenswerter Weise im Interesse der nach Ostasten entsandten Truppen thätig gewesen sind.
b) Angehörige der Besatzungen derjenigen Schiffe deutscher Rhedereien, welche ausschließlich zu dem Zwecke gechartert waren, Truppen und Kriegsbedarf nach Osiasien oder von dort nach der Heimath zu befördern.
3. Die Denkmünze zeigt auf der Vorderseite einen Adler, der einen Drachen unter seinen Fängen hält, auf der Rückseite Unsern Namenszug, darüber die Kaiserkrone und bei der Denkmünze aus Bronze die Inschrift: „Den siegreichen Streitern 1900 China 1901", bei derjenigen aus Stahl: „Verdienst um die Expedition nach China".
4. Die Denkmünze wird auf der linken Brust an einem orangefarbenen, 36 mm breiten, weißgeränderten, mit rothen und schwarzen Streifen durchzogenen Bande getragen und rangirt an der Ordensschnalle unmittelbar hinter der Kriegsdenkmünze von 1864.
Besuch des Kaisers in Hannover. Auch in diesem Jahre wird der Kaiser auf • der Reise zur „Kieler Woche" in Hannover zur Regimentsbesichtigung des Königs- Ulanen-Regiments voraussichilich am 17. Juni erwartet. Bei dieser Gelegenheit wird die Grundsteinlegung des Denkmals für den General der Kavallerie von Rosenberg erfolgen.
Ein Telegramm Graf Waldersees an seine Gemahlin. Vom Grafen Waldersce lief aus Shanghai ein Telegramm an seine Gemahlin ein, das mit den Worten schließt: „Auf Wiedersehen Ende Juli." — Der General-Feld- marschall wird wahrscheinlich auf demselben Wege zurückkehren, den er auf der Hinreise nach China genommen hatte.
Deutsche Kolonial-Gesellschaft. Vorgestern Vormittag tagte in Lübeck unter dem Vorsitz des Herzogs Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin der Hauptvorstand der Deutschen Kolonial-Gesellschaft. Nach der Rechnungslegung und dem Geschäftsbericht wurde der Antrag der Abtheilung Kolmar betreffend einer Vermehrung der konsularischen Vertretungen im Aangtsegebiet und der Antrag der Abtheilung München betreffend eine Verbesserung der Kolonialstatistik angenommen. Die Hauptversammlung wurde gestern vom Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg eröffnet. Telegirte aus allen Theilen Deutschlands, sowie aus dem Auslande erschienen.
Versuch mit dem Erbbaurecht. Ueber die Verwendung der vom Reichstag bewilligten zwei Millionen Mark zur Unterstützung gemeinnütziger Baugenossenschaften durch baS Reich bringt die „Soz. Praxis" einen ausführlichen Bericht aus Kiel, dem zu entnehmen ist, daß mehr als die Hälfte der vorläufig bewilligten Summe der Provinz Schleswig-Holstein (Kiel, Gaarden, Holtenau und Brunsbüttel) zu Gute kommen wird und daß dabei das Reich u. A. auch einen Versuch mit. dem Erbbaurecht zu machen gedenkt.
Einheitliche deutsche Rechtschreibung. Auf der zweiten Hauptversammlung des „Allgemeinen deutschen Vereins für Schulangelegenheiten" in Wiesbaden erklärte Professor Müller aus Frankfurt auf Grund ihm gewordener Mittheilungen eines Mitgliedes der Kommission für Rechtschreibung, daß sehr bald, wahrscheinlich schon binnen Jahresfrist, die Einführung einer einheitlichen Rechtschreibung für das Deutsche Reich zu erwarten sei. Außerdem seien die Schweiz und Oesterreich den deutschen Absichten freundlich gesinnt, sodaß auf den Anschluß auch dieser beiden Länder gerechnet werden dürfe.
Pfarrer Lie. Weber, der Leiter des Gesammtver- bandes Evangelischer Arbeitervereine, erläßt zu den Vorgängen, die sich auf dem Verbandstag zu Speyer abspielten, folgende Erklärung: „Ich stehe und bleibe wie alle meine Freunde, die ruhig weiter getagt haben, als ein Theil der westfälischen Deputirten sich leider, leider entfernte, beim Gesammtverband. Wir müssen ihn halten und wir werden ihn — will's Gott — halten. Sollte, was Gott verhüte, eine Mehrheit im Rheinisch- Westfälischen Verbände für die Abtrennung vom Gesammtverband sich erklären, so wird der Rheinisch-Westfälische Verband ebenfalls auseinandergehen. Ich bitte auf's aller- dringenste, den Bogen nicht zu übergehen. Auch die Reichstagswahl in Duisburg - Mülheim könnte darunter leiden. Ruhige Ueberlegung thut noth, wie der bedauerliche persönliche Zwischenfall wieder ausgeglichen werden kann, der gar nichb der Person des Herrn Franken galt, (welcher nicht mehr in den Ausschuß gewählt wurde, Red.), sondern dem von den Vertretern aller anderen Verbände als provokatorisch empfundenen Auftreten eines Theils der rheinisch-westfälischen Deputirten."