Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
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Nr. 132
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
Samstag den 8. Juni
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
1901
KksiiOkiie iiiiii eetlorene WWM eil.
GefuNdeN: 2 Paar kleine, schwarze neue Kinderstrümpfe nebst Musterstrumpf. 1 weißes Henkelkörbchen.
Verloren: 1 englische Dunggabel. 1 Batüst-Kindcr- wagendecke mit durchzogenem blauseidenem Bändchen.
Entlaufen: 1 russischer Windhund, schwarz und weiß, weibl. Geschl.; gegen 25 Mark Belohnung abzugeben.
Hanau den 8. Juni 1901.
Hue Stadt und Cand.
Hanau, 8. Juni.
Hessischer Städtetag.
Unsern gestrigen Bericht über die Verhandlungen ergänzen wir noch durch nachfolgende auszügliche Wiedergabe der Darlegungen der Redner:
Herr Stadtkassenrath B o ed icker - Cassel berichtete als 2. Berichterstatter über den Punkt: „Das Gesetz betr. die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten vom 30. Juli 1899" hauptsächlich über die Ausführung des Gesetzes im Reg.-Bez. Cassel. Redner schilderte die Regelung der Vesol- dungsoerhältmsse in den einzelnen Städten, welche entweder auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Ortsstatuts oder unter Kontrolle der Aufsichtsbehörde, und stets nach Maßgabe der für die unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Bestimmungen stattzusinden hat. Hanau z. B. mache dabei keinen Unterschied zwischen den Beamten der eigentlichen Gemeindeverwaltung und der Betriebsverwaltung und seien die Verhältnisse durch ein Ortsstatut geregelt, das sich durch große Kürze und Prägnanz auszeichne. Redner zitirte den Ausspruch eines der hessischen Städtevertreter, der den Wunsch ausdrückte, daß alle Beamte in gleicher Weise bei der Gehaltsfrage be- rücksichtigt^md daß allen Beamten auch ein Ferienurlaub gewährt werde. —Herr Dr. K n o r z-Cassel machte im Anschluß hieran auf eine Reichsgerichts-Entscheidung aufmerksam, nach der bei der Vernehmung von Gemeindebeamten als Zeugen vor Gericht diesen beim Bestehen eines Regulativs die Gebühren wie allen andern Beamten zustehen. Andernfalls werden sie wie gewöhnliche Zeugen behandelt.
Der Vorsitzende spricht den beiden Berichterstattern den Dank der Versammlung für ihre vorzüglichen Referate aus und macht bekannt, daß im Verfolg der von der Versammlung ge- gegebenen Anregung, auch den kleineren Städten zur Vertretung im Vorstand Gelegenheit zu geben, der Vorstand den Stadt- verordneten-Vorsteher Herrn Losch -Helmarshausen zum Vorstände zugewählt habe.
Herr Regierungsbaumeister S ch m i ck-Frankfurt refcrirte über: „Das getrennte Entwässerungssystem für mittlere und kleinere Städte und der gegenwärtige Stand der Abwasserreinigung." In seinem ausgezeichneten Vortrag erwähnte Redner, daß die Erkenntniß von der Wichtigkeit gesundheitlicher Einrichtungen in Deutschland allgemein sei, und daß wir in dieser Hinsicht keinen Vergleich mit anderen Ländern zu scheuen haben. ■ Die meisten größeren und viele mittleren Städte besitzen bereits . ihre Sielanlagen und wo dies nicht der Fall ist, stehen ihnen die großen Kosten im Wege. Der Technik falle nun die Aufgabe zu, Mittel und Wege ausfindig zu machen, um die Anlagekosten — unbeschadet der Güte und Haltbarkeit des Werkes — möglichst herabzudrücken. Redner beleuchtete die technischen Einzelheiten näher und unterschied zwischen getrennter und gemeinsamer Entwässerung. Sie sind in erster Linie dazu berufen, die Hausabwässer, die Fabrikabwässer, ferner die Fäkalien und die Niederschlagswässer zu beseitigen und häufig auch dadurch die Grundwasserverhältnisse zu verbessern. Es liege auf der Hand, daß das gemeinsame System auf den ersten Blick sich als das billigere darstelle, weil alle Abwässer in einen Kanal geleitet und demzufolge auch nur ein Nohrstrang hcr- zustellen sei. Beide Systeme haben jedoch ihre große Berechtigung. Es kommt vor, daß die eine Stadt nach dem getrennten, die andere nach dem gemeinsamen System vortheilhafter entwässert. Hierbei spricht dann wieder die Reinigung der abgeführten Abwässer mit und damit kam Redner auch auf den zweiten Theil seines Vortrages, in welchem er Klärbeckenanlagen und Rieselfelder einer Besprechung unterzog. In den letzten Jahren sei die chemische Klärung immer weniger in Anwendung und dafür die Rieselfelder mehr in Aufnahme gekommen. Redner schilderte noch ein weiteres Reinigungsverfahren und resumirte schließlich, daß er alle Verfahren berührt habe, welche den Anforderungen auf Reinhaltung der Flüsse zu genügen geeignet sind. Lebhafter Beifall lohnte den Reder für seinen interessanten Vortrag.
Als letzter Redner fungirte Herr Stadtbaurath Höpfner- Cassel, der einen erschöpfenden Vortrag über das Thema „Oeffentliches Badewesen" hielt. Das beste Mittel für die
Die
Bekämpfung der Krankheiten bildet die Reinhaltung des Körpers sowie seiner Umgebung. Leider ist der Sinn für diese Wahrheit in den breiten Volksschichten noch nicht in dem Maße enthalten, wie es wohl als wünschenswerth zu bezeichnen wäre. Dies Bedürfniß wieder zu wecken, ist Aufgabe der Städte durch Errichtung von Schwimmbädern. Der Mensch, der regelmäßig badet, wird auch an sich reinlicher werden und den Schmutz als etwas seiner unwürdig verabscheuen lernen. Ferner ist die Einrichtung von Schulbädern berufen, das dem Volke abhanden gekommene Badebedürfniß, wie es bis zum Mittelalter bestanden, wieder zu erwecken. Ein Mensch, der 8 Jahre gewohnt war, seinen Körper zu waschen und durch kalte Douschen abzuhärten, wird auch später die Gelegenheit herbeizuziehen suchen, sich durch Baden zu reinigen. Die Devise, unter welcher die „Deutsche Gesellschaft für Volksbäder" kämpft, heißt: „Jedem Deutschen wöchentlich ein Bad." Freilich wird bis zu dem Augenblick, wo auch das Dorf seine Badegelegenheit bekommt, noch eine geraume Zeit vergehen und vorläufig wohl noch der alte Satz als unumstößliche Wahrheit gelten : „Der Bauer badet nicht." Daß aber schon bis auf die kleinen Landstädte die Erkenntniß von der Wichtigkeit der Badegelegenheit gedrungen ist, bewies Redner an einem Beispiel, worin ein kleines bayrisches Land- städtchen von 2000 Einwohnern mit der Errichtung eines Bades vorgegangen und einen vorzüglichen Erfolg erzielt hat. Es entspricht so sehr den eigensten Interessen einer Stadt, Bäder zu errichten, daß sich wohl keine auf die Dauer dieser Pflicht wird entziehen können. Die Hauptschwierigkeit bildet auch hier der Kostenpunkt. Redner forderte zum Schluß seines mit großem Beifall aufgenommenen Vortrages die Versammlung auf, mitzuwit daß die Devise zur That werde: „Jedem Deutschen wöchentlich ein Bad!"
Der Vorsitzende, Herr Oberbürgermeister Müller- Cassel, gab dem gleichen Wunsche Ausdruck und schloß nach der erfolgten Wahl des nächstjährigen Versammlungsortes die 12. Versammlung des Hess. Städtetages.
Das Fe st mahl
fand gestern Abend im prächtig dekorirten Saale des „Deutschen Hauses" statt. Herr Oberbürgermeister Müller- Cassel hielt hierbei die Ansprache, wobei er ein Bild gab von der Entwickelung des deutschen Vaterlandes und mit einem Hoch auf Se. Majestät unsern allverehrten Kaiser und König schloß, in welches brausend eingestimmt und hiernach stehend die Nationalhymne gesungen wurde. Herr Oberbürgermeister Schüler- Marburg toastete auf die Ehrengäste, namens dieser dankte Herr Negierungs-Assessor S ch u l in - Cassel mit einem Hoch auf den Hess. Städtetag. Herr Stadtrath Dr. Bulle- Hanau toastete auf die Damen, Herr Bürgermeister Füller-Oberursel feierte das Hessenland und Herr Stadt- kassenrath B ö d i ck e r - Cassel (früher in Hanau) toastete auf die Stadt Hanau. Den unterhaltenden Theil führten der Weins'sche Gesangverein, der „Turn- und Fechtklub" sowie die Kapelle unseres Infanterie-Regiments vorzüglich durch. Ersterer war mit stimmungsvollen Chören am Platze, die noch ergänzt wurden durch ein prächtiges Solo des Dirigenten. Der „Turn- und Fechtklub" stellte Marmorgruppen und führte einen Waffentanz aus, während die Infanterie-Kapelle die Pausen in bewährter Weise durch prächtige Vorträge ausfüllte. Mitternacht war längst vorüber, als man an den Aufbruch dachte. Den Theilnehmern waren hübsche Stunden bereitet worden und Hanau hat den altbewährten Ruf seiner Gastfreundschaft aufs Neue gefestigt. Möge auch die Arbeit des Hess. Städtetages für die betheiligten Gemeinwesen sich als segenbringend erweisen.
Heute findet seitens der Theilnehmer ein Ausflug in das Freigericht statt.
* Reichsbank-Neberrstelle. Am 8. Juli d. J. wird in Leisnig eine von der Reichsbank-Hauptstelle in Leipzig abhängige Reichsbank-Nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden.
* HauPtsteueramL. Mit Genehmigung des Herrn Finanzministers ist Seckbach vom Bezirke des Haupt-Steueramts Hanau abgezweigt und dem Bezirke des Haupt-Steueramtes Frankfurt a. M. zugetheilt worden.
* Wechselrecht. Eine wichtige Streitfrage unseres Wechselrellfts hat jetzt das Reichsgericht in einer den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechenden Weise entschieden. Es kommt im Handelsverkehr nicht selten vor, daß Wechsel auf mehrere Personen, namentlich Ehegatten, gezogen werden. Lange Zeit hindurch wurde die Gültigkeit dieser Wechsel nicht beanstandet. Erst in neuerer Zeit wurde im Anschluß an Dernburg, Staub u. s. w. die Ansicht vertreten, daß solche Wechsel, die mehrere Personen als Bezogene ausführen, ungiltig seien. Dieser Ansicht hatte sich auch in einem Urtheile vom 3. Feb
heutige Nummer umfaszt
außer
dem
ruar 1899 das Reichsgericht angeschlossen, indem es ausführte, daß Aussteller und Indossanten eines Wechsels wechselmäßig für die Annahme des Wechsels und für dessen Zahlung hafteten. Es müsse gewiß sein, welchen Inhalt jene und von welcher Voraussetzung abhängig diese Haftung sei, und das lasse sich nicht bestimmen bei einem auf mehrere Personen gezogenen Wechsel, weil es hier zweifelhaft bleibe, ob nach der Absicht, die der Wechselziehung zu Grunde liege, die Bezogenen gemeinschaftlich und in welcher Weise, ob Jeder für das Ganze oder nur verhältnißmäßig für einen Theil, oder ob sie etwa, was auch möglich sei, alternativ haften sollten. Das Reichsgericht hat jetzt in einer Entscheidung der vereinigten Zivilsenate diese Ansicht verworfen und sich für die Gültigkeit eines auf mehrere Personen gezogenen Wechsels ausgesprochen. Das Reichsgericht berücksichtigt in dieser Entscheidung vor Allem den Stand der deutschen und außerdeutschen Gesetzgebung über die streitige Frage zur Zeit der Berathung der Wechselordnung. Es führt aus, daß vor der deutschen Wechselordnung in den deutschen Wechselrechten, sowie ferner in dem für die Wechseltheorie recht bedeutsamen holländischen Wechselrecht, in dem französischen und dem neben dem deutschen und französischen den Wechselverkehr der Welt beherrschenden englischen Wechselrecht ein Zweifel über die Gültigkeit solcher Wechsel nicht bestanden habe. Wenn bei diesem Stande der Sache in der Leipziger Wechselkonferenz von 1847, wie sich aus den Protokollen ergebe, die Frage der Gültigkeit eines auf mehrere Personen gezogenen Wechsels gar nicht erörtert worden sei, so könne dies sich nicht daraus erklären, daß man an der Ungiltigkeit eines solchen Wechsels keinen Zweifel gehabt habe; mit mehr Grund könne vielmehr angenommen werden, daß die Ungültigkeit ausdrücklich ausgesprochen worden wäre, wenn man sie gewollt hätte. Das Reichsgericht fführt dann weiter aus, daß für das französische und englische Recht die Giltig- eines auf mehrere Personen gezogenen Wechsels noch heute außer Zweifel stehe. Die aus der Wechselordnung selbst entnommenen Bedenken gegen die Giltigkeit weist das Gericht Mück und stellt vor Allem fest, daß wenn in einem auf Mehrere gezogenen Wechsel von einer alternativen Zahlungsanweisung nichts gesagt sei, es als die natürliche und gebotene Auslegung eines solchen Wechsels erscheine, ihn dahin zu verstehen, daß die Anweisung so, wie sie laute, ungeteilt an die Bezogenen gerichtet sein, demnach aber auch jeder von ihnen sich im Falle der Präsentation zur Annahme durch sein Akzept zum Schuldner für den ganzen Betrag der im Wechsel angegebenen Summe machen solle. Es ist nicht zu leugnen, daß das Reichsgericht durch diese Entscheidung seine Rechtsprechung wieder in Einklang gebracht hat mit den Anschauungen des Handelsverkehrs, der solche Wechsel stets als giftig angesehen hat und der durch die abweichende höchstrichterliche Entscheidung stutzig geworden war.
* Mothlauf - Serum. Die Vereinigung Deutscher Schweinezüchter hat der Landwirthschaftskammer mitgetheilt, daß i sie das Nothlauf-Serum „Susserin", welches staatlich geprüft ist und dessen Minimalgehalt an Schutzstoffen garantirt ist, stets vorrâthig hat, und sich erboten, mit der Landwirthschaftskammer einen Vertrag wegen Lieferung abzuschließen.
* Kostenlose Vorträge. Nach einer Bekanntmachung der Landwirthschaftskammer sind der Oberlehrer und Fachlehrer der Landwirthschaft an der Landwirthschaftsschule in Weilburg, Herr Dr. Helmkamp f sowie die übrigen Landwirthschaftslehrer dieser Schule durch besondere Bewilligung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten in den Stand gesetzt, in den Versammlungen der landwirthschaft- lichen Kreis- und Orts-Vereine kostenlos Vorträge zu halten.
* Nach China. Lt. v. Gersdorff vom hiesigen Infanterie-Regiment Nr. 166 hat sich freiwillig nach China gemeldet. Er wird sich demnächst zur Schießschule nach Spandau und dann mit dem Ersatztransport nach China begeben.
* Der St. Josephs-Bauverein Hanau hält von jetzt ab nicht mehr jede Woche einen Vereinsabend ab, wie es seither üblich war, sondern jeden ersten Donnerstag im Monat eine M o n a t s o e r s a m m l u n g. Ist der erste Donnerstag des Monats ein Feiertag, so wird die ausgefallene Versammlung am 2. resp, am 3. Donnerstag des Mouats abgehalten, wie cs z. B. jetzt im Monat Juni der Fall ist, indem auch nächsten Donnerstag den 13. d. M. der Vereinsabend verlegt wird auf Donnerstag den 20. Juni. In diesem Falle, d. h., falls der Vereinsabend verschoben wird, können die Auflagen am darauffolgenden Sonntag mittags von 12—12^ Uhr in der Wohnung des Vorsitzenden gemâcht werden. Für anregende und belehrende Unterhaltung in den Monatsversammlungen wird nach Möglichkeit gesorgt werden, sodaß es für die Mitglieder keiner besonderen Anregung zur Theilnahme mehr bedarf. Der nächste Vortrag am 20. d. M. wird handeln über den Verbandstag des Verbandes der Baugenossenschaften Deutschlands zu Frankfurt a. M.
Unterhaltungsblatt 14 Seiten.