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Drittes BlaèL.

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Bmsntwsrtl. Redakreur: G. Schrecker in Hmra«.

Kl. 126. B-,iris-Fern,»rech°n,chluß Nr. 98. Samstag VkN 1. JUNi Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98. 1901

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Politische Rundschau.

Dem verstorbenen Grafen Wilhelm von Bis­marck-Schönhausen widmet derReichs-Anz." einen ehrenden Nachruf, an dessem Schlüsse es heißt:In allen seinen Aemtern hat sich Graf Bismarck ausgezeichnet durch ein warmes Interesse für die ihm anvertraute Aufgabe und vollste Hingebung für seine dienstlichen Pflichten. Wie ihm als Be­amten ein ehrenvolles Andenken gewiß ist, so hat er sich durch seine gewinnenden persönlichen Eigenschaften in weiten Kreisen ein treues Gedenken gesichert."

Ueber das Ableben des Grafen Wilhelm Bis­marck besagt ein aus Varzin vorliegender Bericht, daß der nun Verewigte seit dem 23. d. Mts. erkrankt war. Es zeigte sich Darmverstopfung, verbunden mit starken Fieberanfällen und Symptomen von Bauchfellentzündung. Professor Schweninger, der sich in Frankfurt a. M. befand, begab sich von dort direkt nach Varzin und es gelang ihm, die Darmlähmung uud die gleichzeitig aufgetretenen sehr schmerzhaften Gallenkoliken so er­folgreich zu bekämpfen, daß er am Mittwoch in der Morgen­frühe seinen Patienten im Varziner Park spazieren führen konnte. Graf Bismarck und der Arzt freuten sich des erreichten Erfolges und hielten die Krisis für überwunden. Später legte der Patient sich auf Wunsch des Geheimrath Schweninger I wieder zu Bett und da die Besserung im Allgemeinbefinden anhielt, so reiste Geheimralh Schweninger unter Zustimmung des Grafen Bismarck am Mittwoch Abend wieder nach Berlin ab, in der Absicht, nach einigen-Dagen noch einmal wieder zu kommen, um dann weitere Verhaltungsmaßregeln zu geben und einen anderen Aufenthalt in Erwägung zu ziehen, da das Varziner Schloß im Umbau begriffen ist und zur Zeit dort nur sehr beschränkte Wohnräume verfügbar sind. Der Tod I trat völlig unerwartet am Donnerstag Morgen 41/* Uhr in Folge von Herzlähmung ein. Fürst Herbert Bismarck hat sich gestern sofort von Friedrichsruh nach Varzin begeben, seitens des Kaisers war ihm bereits am frühen Morgen ein in war­men Worten gehaltenes Beileidstelegramm zugegangen.

Enthüllung des Bismarckdenkmals verschoben. Aus Anlaß des plötzlichen Ablebens des Obel Präsidenten Grafen Wilhelm Bismarck ist die Enthüllung des Bismarck- Denkmals verschoben worden.

Eine hohe Auszeichnung des französischen Generals Bonnal ist am Paradetage erfolgt. Der Kaiser verlieh dem General Bonnal den Kronen-Orden 1. Klasse. Der mili­tärische Begleiter des Generals, Oberstleutnant Gallet, wurde mit dem Kronen-Orden 2. Klasse dekorirt.

8. Verbands Versammlung der Thierschutz- Nereine des Deutschen Reiches.

Dritter Verhandlungstag.

Cassel, 30. Mai.

Die Versammlung wird um 9 Uhr eröffnet; das Proto­koll über die gestrige Sitzung wurde angenommen. Hiernach kam der Bericht der Rechnungsprüfer zur Kenntniß, dem sich dann eine Besprechung des Vorstandsberichts und Beschluß­fassung über die noch nicht erledigten Punkte anschloß. Ueber die Debatte ist nichts mitzutheilen, das allgemeines Interesse erregen könnte. Dagegen wurde beschlossen, dem heute Morgen in geheimer Sitzung ausgestellten Beschlusse der Kommission zuzustimmen; damit den in Erlassen der verschiedenen deut­schen Bundesstaaten betr. Vornahme von Thier­versuchen an den deutschen Hochschulen ge­gebenen Vorschriften genaue Befolgung gesichert werde, hält der Verband es für nutzbringend, daß der deutsche Thier­schutzverband ein Preisausschreiben über folgende Frage erläßt:

Welches sind die in wissenschaftlichen Kreisen als noth­wendig erachteten Versuche an lebenden Thieren und unter welchen Beschränkungen sind dieselben auszuführen, um den Forderungen des Thierschutzes gerecht zu werden?"

Um die Mittel (etwa 3000 Mk.) für diese Preisausschrei­bung bereit zu stellen, schlägt die Kommission vor, daß jeder Thierschutzverein, der Mitglied des Verbandes ist, einen ein­maligen Beitrag von mindestens 10 Mk. zahlt; ferner wird erwartet, daß die Mitglieder der Thierschutzvereine darch Privat­sammlungen für Gewinnung der nothwendigen Geldmittel sich bemühen werden. Sobald die erforderlichen Geldmittel vor­handen sind, veröffentlicht der Vorstand deè Verbandes deutscher Thierschutzvereine das Preisausschreiben unter Feststellung fol­gender Geldpreise: 1500 Mk., 900 Mk. und 600 Mk., und ernennt ein Preisrichterkollegium von 5 Mitgliedern. Der Antrag Heidelberg wurde abgelehnt. Er betraf ebenfalls ein Preisausschreiben, und zwar für den Entwurf der besten Thiertransportwagens, welcher ermöglicht, daß während der Fahrt die Thiere leicht getränkt und gefüttert werden können, unb ter mit auter Lüftuna versehen ist. Dasselbe Schicksal

Preisbewerbung zur Abfassung einer Naturgeschichte im thier- schützlerischem Sinne erlassen sollte. Die Vereine Cassel und Weißenfels beantragen, denDeutschen Thierfreund" von Dr. Robert Klee und Prof. Dr. W. Marshat zum Organ des Verbandes zu erwählen. Es entsteht eine schier endlose Debatte über diesen Antrag, der endlich angenommen wird. Weitere Anträge wurden erledigt und Nachmittags die Ver­handlungen geschlossen. Sodann war um 3 Uhr Nachmittags ein Besuch der Carlsaue und des Konzerts vorgesehen. Am Samstag ist vorgesehen: Vormittags 9 Uhr: Besuch der Bilder- gallerie. Vormittags 10 Uhr: Ünterstock der Bildergallerie (kunstgewerbliche Gegenstände). Vormittags 11 Uhr: Besuch des Museums. Mittags 1 Uhr 16 Min.: Eisenbahnfahrt nach Münden. Abends 9 Uhr: Letztes Zusammensein im Stadtpark. (H. P.)

Die Ermordung des Rittmeisters v. Krofigk vor dem Kriegsgericht.

Gumbinnen, 31. Mai.

Das Interesse, welches die Bevölkerung der Stadt an dem Prozesse bekundet, ist im ständigen Wachsen begriffen. Auf der Srraße und in den Wirthshäusern bilden die geheimniß­volle Mordthat, ihre Vorgeschichte und die Aussichten der beiden Angeklagten Marlen und Hickel den fast ausschließlichen Gesprächsstoff und der Gang der Verhandlungen wird mit der gespanntesten Aufmerksamkeit verfolgt.

In der gestrigen geheimen Sitzung wurde, wie nachträglich bekannt wird, auch die Wittwe des Ermordeten vernommen. Der Vater des Angeklagten Marten, Wachtmeister Marten, verweigerte seine Aussage.

Die heutige Sitzung wird um 10^2 Uhr von Kriegs­gerichtsrath Schulz-Berlin eröffnet. Das Arresthaus wie die Kaserne sind von Schaaren Neugieriger umlagert. Die Ueber- sührung der Hauptangeklagten erfolgt wieder in Wagen.

Es folgt nunmehr die

Fortsetzung der Beweisaufnahme.

Als erster Zeuge bekundet Gefreiter Stumbries: Sofort nach dem Schutz traf ich den Unteroffizier Marten, welchem ich erzählte, daß der Rittmeister v. Krosigk erschossen worden sei. Er lachte darauf und rief, indem er mich am Arm faßte:Du bist wohl verrückt?" Marten schien mir ange­trunken zu sein. Bei der Leichenschau legte er ein aufgeregtes Wesen an den Tag. Zeuge Unteroffizier Griegat be­kundet, daß er sich bis zur Meldung des Unglücks in der Handwerkerstube aufgehalten habe. Präsident (zu Hickel): Angeklagter Hickel, haben Sie Griegat verdächtigt? Hickel: Ja! Infolge einer Aeußerung des Unteroffiziers Kohlmeyer. Staatsanwalt Lüdecke: Ich beantrage die Ladung Kohlmeyers. Tas Gericht beschließt demgemäß. Nächster Zeuge ist der Besitzer des Karabiners, mit dem der tödtliche Schuß auf Rittmeister von Krosizk abgegeben wurde. Der Dragoner Werner sagt aus, daß die Waffe im Korri­dor der Kaserne im Ständer gestanden hatte. Von dort müsse sie also der Thäter gestohlen haben. Der Zeuge befand sich zur Zeit der That in der Reitbahn. Zeuge Dragoner Weber ging zu seiner Stube hinauf., Auf dem Korridor begegnete er dem Unteroffizier Marten, der Mütze und Mantel trug. Marten stand in unmittelbarer Nähe von Werners Karabiner. Er ging langsamen Schrittes an dem Zeugen vorbei und bog zum Korridorfenster ab. Von dort rief er dem Dragoner Bartulein zu:Reitet meine Abtheilung schon?" Bartulein antwortete:Jawohl, Herr Unteroffizier."

Widersprüche.

Angeklagter Marten: Der Dragoner Weber irrt, ich bin nicht an das Fenster gekommen. Präs.: Weber, wissen Sie das genau? Zeuge Weber: Ein Irrthum ist unmöglich. Präs.: War der Gang finster oder hell? Erkannten Sie genau Marten oder sahen Sie nur, daß es ein Unteroffizier war? Zeuge Weber: Der Gang war finster. Ich erkannte erst Marten, als er Bartulein fragte, an der Stimme. Präs.: Irren Sie sich auch nicht? Zeuge: Bestimmt nicht. Angekl. Marten: Ich kann keine andere Angabe, wie die vorherige machen. Prâs.: Ein Punkt, auf den sehr viel ankommt, ist, daß Sie im Dunkeln in die Nähe des Karabiners am Fenster gekommen sein sollen. Alles andere haben Sie zugegeben. Nächster Zeuge, Dragoner Bartulein: Ich ging in die Stube hinter Weber und erkannte Marten. Ich hörte seine Frage und antwortete ihm darauf. Staatsanwalt Lüdecke: Wie war der Tonfall in der Stimme des Marten bei der Frage ? B a r t u I e i n : Er sprach hastig. Präs.: War es so hell, daß Sie Marten Gestimmt erkennen konnten ? Bartulein: Es dämmerte zwar schon, ich habe ihn aber bestimmt erkannt. Präs, (zum Angeklagten Marten): Sie hören, daß der Zeuge alle Aussagen des Zeugen Weber

zum Verschweigen. P r ä s.: Ich glaube doch, einen ganz wesentlichen. Marten: Die Zeugen müssen irren. Zeuge Weber: Ein Irrthum ist unmöglich. Präs, (zu Weber): Können Sie bei Gott und Ihrem Gewissen be­schwören, daß Sie nicht irren? Zeuge Weber: Ja. Angekl. Marten: Und ich beschwöre bei Gott und meinem Gewissen, daß ich nicht dort gewesen bin. Ich hätte keinen Grund, es zu verschweigen. Präs.: Ach, einen erheblichen Grund. (Zu den Zeugen.) Weber und Bartulein, können ^ie mit ruhigem Gewissen beschwören, daß Ihre Aussagen alle richtig sind? Weber und Bartulein: Jawohl. Die Zeugen werden hierauf vereidigt und entlassen.

Die Dragoner Lück und Kramer bekunden, daß sich Unteroffizier Griegat in der Handwerkerstube von 4 Uhr an bis über die Zeit des Mordes befand und dort seinen Mantel nähen ließ. Das Gericht verzichtet hierauf auf das Zeugniß des Unteroffiziers Kohlmeyer.

Der Angeklagte Marten am Mordtage.

Dragoner Busching bekundet: Unteroffizier Domnig stürzte in den Rekrutenstall und theilte mit, daß der Ritt­meister verunglückt sei. Kurz darauf sei Marten eingetreten und habe gefragt, ob seine Abtheilung schon geritten habe. Wir sagten, sie müsse bald herauskommen. Er habe darauf gefragt, ob sein Säbel im Stalle sei. Da das nicht der Fall war, schnallte er den Säbel eines anderen Unteroffiziers um. Präs.: War Marten aufgeregt? Zeuge: Das kann ich nicht sagen; er kam hastig hinein. Präs.: Nach dem Protokoll haben Sie früher gesagt, Marten habe ganz wild ausgesehen.Zeuge: Ich weiß nicht mehr, ob ich das gesagt habe. Dragoner Minuth und P o d r i z k y bekunden dasselbe. Marten sei ohne Säbel in den Stall ge­kommen, aufgeregt und mit geröthetem Gesicht. Staatsan­walt Lüdecke: Ich beantrage die Vernehmung des Kriegs­gerichtsschreibers Hoffmann über die früheren Aussagen Buschings. Der Gerichtshof erklärt das für überflüssig, da die zu bezeugende Thatsache von anderer Seite bestätigt werde. Auf den Aus­druckwild" lege der Gerichtshof keinen Werth. Vieze- wachtmeister Schulz: Nachdem ich den Mord erfahren hatte, begegnete ich Marten. Derselbe war erregt und roth. Auf meine daraufbezügliche Frage sagte er, er habe-einen getrunken. Ich erzählte ihm, daß der Rittmeister erschossen sei. Marten erwiderte: Ist das wirklich wahr? Unteroffizier Bunkus hat Marten etwas später getroffen. Marten war erregt und sagte, er habe getrunken. Ich fragte ihn, ob er schon wisse, daß der Rittmeister getödtet worden sei. Marten that, als ob er von dem ganzen Vorfall noch nichts gehört habe. Die Unteroffiziere Eisenberg und Krieg bekunden, daß Marten sich trotz deutlichen Kommandos in die Gruppe der diensthabenden Unteroffiziere gestellt habe.

Die Unteroffiziere der 4. Schwadron.

Im weiteren Verlaufe der Verhandlung läßt Major v. d. Groeben sämmtliche Unteroffiziere der 4. Schwadron in den Sitzungssaal rufen. Oberkriegsgerichtsrath Schulz stellt fest, daß sie alle blonde Schnurrbärte haben außer den Unter­offizieren Eisenberg, Schwarze und dem Angeklagten Hickel. Bekanntlich hatte der Dragoner Barnowski bekundet, er habe vor dem Guckloche zur kritischen Zeit einen Unteroffizier mit schwarzem Schnurrbart gesehen. Eingehende nun folgende Vernehmungen betreffen die Feststellung eines Befehls des Rittmeisters v. Krosigk an den Hickel, der als Quartiermeister dafür sorgen sollte, daß die Stalllaternen in Ordnung seien. Auf die Frage des Präsidenten, ob der Befehl auch besagt habe, daß die Laternen angezündet werden sollten und ob es den beaufsichtigenden Unteroffizieren nicht aufgefallen sei, daß Hickel sich besonders um das Anzünden gekümmert habe, wissen die Zeugen nur anzugeben, daß das Anzünden der Stalllaternen der Stallwache obgelegen hat. Auf die nächste Frage des Präsidenten, ob die Angeklagten die Erhebung weiterer Beweise über ihr dienstliches Verhältniß zum Ritt­meister v. Krosigk wünschen, bemerkt Major v. d. Groeben, daß zwar nichts Wesentliches gegen ein solche- Verlangen ein­zuwenden sei; allerdings habe man schon von kompetentester Seite das Nöthige darüber gehört. Verth. Rechtsanwalt Burchard bittet um nochmalige Feststellung des Zwischen­falles vom 19. Januar, der die Maßregelung des Marten durch den Rittmeister betrifft. Auf Antrag des Staatsan­anwalts Lüdecke wird hierauf die Oeffentlichkeit wieder ausgeschlossen. Sämmtliche Unteroffiziere der Schwadron werden einzeln hineingerufen.

Die geheime Sitzung

erstreckte sich neben der Erörterung des Vorfalles am Samstag vor dem Morde auf die Klarstellung des Verhältnisses zwischen Marten und dem Rittmeister v. Krosigk. Das Verhältniß war ein gutes. Sodann wurde eine Lokalbesichtigung der Reit­ställe vorgenommen. Danach trat eine Pause bis 3^4 Uhr ein.