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19tr. 118.
Bezirks-Fernfprechanfchluß Nr. 98.
Mittwoch bett 22. Mai
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
1901
®®K0
Amtliches.
Stadtkreis ßanau.
Anfgefundene Leiche.
Am 10. d. Mts. wurde im Main, etwa 150 Meter unterhalb des Gutleuthofes die Leiche einer unbekannten Frauensperson aufgefunden. Die Leiche muß schon sehr lange im Wasser gelegen haben, denn die -Verwesung war schon weit vorgeschritten und die wohl vorhanden gewesenen Kleidungsstücke waren bis auf ein Korsett und die (schwarzen) Strümpfe und Schuhe (Knopfstiefel) verschwunden.
Das Gesicht war vollständig unkenntlich und ein Schluß auf das Alter konnte nicht gezogen werden. Das Haar war blond, die Größe-etwa 1,50 bis 1,55 m, Gestalt untersetzt. Den einzigen Anhaltspunkt zur Wiedererkennung dürfte ein kleiner, goldener Fingerring mit rothen Steinchen, welcher an der Hand der Leiche gefunden wurde, abgeben. Derselbe wird hier aufbewahrt und kann auf Verlangen evtl, übersandt werden.
Ich ersuche nach der Persönlichkeit der Ertrunkenen eingehende Nachforschungen anstellen und mir ein etwaiges Ergebniß zu Nr. Illb 4681 mittheilen zu wollen.
Frankfurt a./M. den 14. Mai 1901.
Der Polizei-Präsident.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 18. Mai 1901.
Königliche Polizei-Direktion.
« T 4278 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
Candkreis banau.
Bekanntmachungen des Königlichen Londrathsamtes.
Der Bürgermeister Christian Haldy zu Neuwiede r- MUß ist für eine weitere 8jährige Amtsperiode als Bürger-
: Meister dieser Gemeinde gewählt und bestätigt worden. Hanau den 18. Mai 1901.
Der Königliche Landrath.
I A 2498 v. Schenck.
Stadtkreis Danau.
BelmmtMachnngen des Oberbürgermeisteramtes. Jmpfordnung
öer im Stadtkreise Hanau im Jahre 1901 auszu führenden öffentlichen Impfungen.
1. Freitag den 7. Juni, nachmittags 3 Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Jmpf- fähigkeit zweifelhaft ist, oder deren Zurückstellung wegen Krankheit gewünscht wird. Hierbei sind insbesondere sämmtliche Kinder, welche auf Grund ärztlicher Zeugnisse bereits zweimal von der Impfung befreit sind, vorzustellen.
Jmpflokal: Altstädter Rathhaus.
Erstimpfungen.
2. Dienstag den 11. Juni, nachmittags 3 Uhr, Impfung der im Jahre 1899 oder früher geborenen, bis jetzt noch nicht mit Erfolg geimpften, sowie derjenigen Kinder, deren dritte Impfung im öffentlichen Impftermin angeordnet worden ist. Nachschau: Dienstag den 18. Juni, nachmittags 41/« Uhr.
Jmpflokal: Altstädter Rathhaus.
3. Dienstag den 18. Juni, nachmittags 3 Uhr, Impfung der im Jahre 1900 geborenen impfpflichtigen Kinder sowie der im Januar oder Februar 1901 geborenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird. Nachschau: Dienstag den 25. Juni, nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: Altstädter Rathhaus. Wiederimpfungen.
4. Knabenmittelschule : Samstag den 15. Juni, nachmittags 3 Uhr, Impfung. Samstag den 22. Juni, nachmittags 3 Uhr, Nachschau. Jmpflokal: Knabenmittelschule.
Dis henttge Kt
5. Knabeuvolksschule: Mittwoch den 19. Juni, nachmittags; für die erste Hälfte 2 Uhr Impfung, „ „ zweite „ 3'/» Uhr „ Nachschau: Mittwoch den 26. Juni, nachmittags 2 Uhr, für die erste Hälfte; 3 Uhr für die zweite Hälfte.
Jmpflokal : Knabenvolksschule.
6. Mädchenmittelschule: Freitag den 21. Juni, nachmittags 3 Uhr, Impfung. Freitag den 28. Juni, nachmittags 3 Uhr, Nachschau.E Jmpflokal: Mädchenmittelschule.
7. Mädchenvolksschule: Mittwoch den 4. September, nachmittags; für die erste Hälfte 2 Uhr Impfung, für die zweite Hälfte 30s Uhr Impfung.
Nachschau: Mittwoch den 11. September, nachmittags 2 Uhr, für die erste Hälfte, 3 Uhr für die zweite Hälfte.
Jmpflokal: Mädchenvolksschule.
8. Gymnasium und Oberrcalschule: Samstag den 7. SeptAuber, nachmittags 2 Uhr, Impfung. Samstag den 14. September, nachmittags 2 Uhr, Nachschau
Jmpflokal: Oberrealschule.
9. Höhere Mädchenschule und Kaehlerffche Privatmädchenschule: Samstag den 7. September, nachmittags 4 Uhr, Impfung, Samstag den 14. September, nachmittags 3 Uhr, Nachschau.
Jmpflokal: Höhere Mädchenschule.
Die zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder dürfen nur mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zum Impftermin gebracht werden. Die Begleiter haben sich vorher sorgfältig die Hände zu reinigen.
Die Wiederimpflinge haben sich mit reiner Haut, reiner Wüsche und in sauberen Kleidern im Termin vorzustellen.
Den Impflingen und allen sonstigen Personen, in deren Hanse ansteckende Krankheiten herrschen, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rose- artige Entzündungen, natürliche Pocken oder Wasser- blatttern, ist das Betreten des Jmpflokals strengstens untersagt. Diese Impflinge sind dem Jmpfarzte am Schluffe des Jmpfgeschäfts und nachdem die geimpften Kinder und deren Begleiter sich entfernt haben, anzumelden.
Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Abschnitt IV § 8 der vom Bundesrath neu erlassenen Vorschriften zur Ausführung des Jmpsgesetzes ein Jmpspflèchtiger, welcher aus Grund ärztlichen Zeugnisses von der Impfung zweimal befreit worden ist, die fernere Befreiung nur durch den amtlich bestellten Jmpfarzt erwirken kann. Jmpf- arzt für die Stadt Hanau ist Herr Geheimer Sanitätsrath, Königl. Kreisarzt Dr. Sunkel.
Den Angehörigen der Erstimpflinge werden Seitens der Königlichen Polizeidirektion Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung wir Hinweisen.
Exemplare dieser Vorschriften können außerdem im Bureau |be§ Standesamts entgegengenommen werden.
Hanau ben§20. Mai 1901.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
E«r umfaßt außer dem NäMMIMgsM
Errichtung einer Zwangsinnung für ftonditoren und pfefferkütfcler.
Unter Bezugnahme auf die Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 18. April dieses Jahres — A. II. 3844 — mache ich bekannt, daß die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung einer Zwangsinnung für Konditoren und Pfefferküchler im Bezirk der Handwerkskammer zu Cassel mit Ausschluß des Fürstenthums Waldeck schriftlich bis zum 8. Juni dieses Jahres oder mündlich in der Zeit vom 25. Mai bis zum 8. Juni dieses Jahres bei mir abzugeben sind.
Die Abgabe der mündlichen Aeußerung kann während des angegebenen Zeitraums werktäglich von vormittags 8 bis 1 Uhr in dem Stadtsekretariat, Zimmer 30 des Rathhauses zu Cassel, erfolgen.
Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche in dem Bezirk der hiesigen Handwerkskammer mit 'Ausschluß des Fürstenthums Waldeck das Konditoren- und Pfefferküchler- Handwerk betreiben, zur Abgabe ihrer Aeußerung mit dem Bemerken auf, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen laffen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, gültig sind, und daß nach Ablauf der obigen Frist eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben. Cassel den 10. Mai 1901.
Der Kommissar.
Brunner, Stadtsyndikus.
Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hanau den 20. Mai 1901.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 8542
Bekanntmachung.
Die Herren Architekten und Bauunternehmer werden darauf hingewieen, daß für die Folge die den Anträgen auf Bauerlaubniß zugehörigen Pläne dem § 4 Absatz 4 Ziffer 2 der Bau-Ordnung vom 23. November 1900 zu entsprechen haben.
Pläne, die auf dem Wege des Lichtpausverfahrens hergestellt werden, werden nur dann zugelassen, wenn sie in der Zeichnung deutlich erkennbar sind und einen w eitzlich en Grund haben.
Baugesuche mit Plänen anderer Art, insbesondere mit Lichtpausplänen, die einen dunkelen, blauen oder braunen Grund aufweisen, werden fernerhin nicht mehr angenommen.
Hanau den 15. Mai 1901.
Städtische Polizei-Verwaltung.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebeschus. 8334
Am Donnerstag den 23. d. Mts., nachmittags von 5 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaals des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 20. Mai 1901.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Dr. Bulle. 8541 ---------------r-------------------------------- Gchmdmc und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 großes, weißes Metzgertuch, gez. E. B. 1 kleines Portemonnaie mit 1 Mark Inhalt. 1 goldener Trauring, gez. V. M. 21./11. 97. 1 brauner Kinderspazierstock mit weißem Griff. Auf dem Friedhof 1 goldene Brosche mit 2 Sternchen.
Verloren: 1 Portemonnaie mit 5 M. Inhalt. 1 Vorstecknadel mit 3 Perlen.
Hanau den 22. Mai 1901«
•Hus Stadt und Cand.
Hanau, 22. April.
* Besichtigung. Beim Thüring. Ulanen - Regiment Nr. 6 fand heute Morgen Eskadronsbesichtigung, der u. a. der kommandirende General v. L i n d e q u i st anwohnte, statt.
* Feuerwehren. Eine neue Kaiserl. Kabinetsordre regelt nach einer Zeitungsmeldung das Bekleidungs- und Ausrüstungswesen der Feuerwehren im gesammten Königreiche Preußen. Die Feuerwehren gliedern sich dabei in die Kgl. Berliner Feuerwehr, die kommunalen Berufsfeuerwehren, die polizeilich anerkannten freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren. Es werden ferner von der Neuordnung betroffen: Die Aufsichtsbeamten der Kommunalfeuerwehren, die Feuerlöschdirektoren, die Feuerlöschinspektoren und die Kreisbrand-
t10 Setten,