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Drittes Blatt.

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Wats«»ha»^nr in Hanan.

Geneml-Anzeigkr.

AMiches Organ für Stadt- and Kandirrns Kana«

Erjchamt tâgNch mit 8«Än«^»t der B-m»- und Fairrtn^d drürtristijchor Veikirgv.

Vvâwvrll. Redaktane: G. Schrecker iw Hanau.

Xr. 104

K9!

Berirks-Ferns-rechanschluß Nr. 98.

Samstag den 4. Mai

Bezirks-Ferusprechanschluß Nr. 98.

1901

politische Rundschau.

Dem Bundeseath ist der nachfolgende Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des Genfer Neutralitäts- I Zeichens zugegangen : § 1. Das in der Genfer Konvention zum Neutralitätszeichen erklärte rothe Kreuz auf weißem Grunde sowie die Worterothes Kreuz" dürfen unbeschadet der An­wendung für Zwecke des militärischen Sanitätsdienstes zu ge­schäftlichen Zwecken sowie zur Bezeichnung von Vereinen oder Gesellschaften oder zur Kennzeichnung ihrer Thätigkeit nur auf Grund einer Erlaubniß gebraucht werden. Die Erlaubniß wird von den obersten Verwaltungsbehörden der Bundesstaaten nach den vom Bundesrath festzustellenden Grundsätzen für das Gebiet des Reichs ertheilt. § 2. Wer den Vorschriften des Gesetzes zuwider das rothe Kreuz gebraucht, wird mit Geld­strafe bis 150 M. oder mit Haft bestraft. § 3. Die An­wendung der Vorschriften dieses Gesetzes wird durch Ab­weichungen nicht ausgeschlossen, mit denen das in § 1 er­wähnte Zeichen wiedergegeben wird, sofern ungeachtet dieser f Abweichungen die Gefahr einer Verwechslung im Verkehr vor­liegt. § 4. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1903 in I Kraft. § 5. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf den Vertrieb der bei der Verkündigung des Gesetzes mit dem rothen Kreuz bezeichneten Waaren, sofern Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung nach näherer Bestimmung des Reichskanzlers mit einem amtlichen Stempel- abdruck versehen werden. § 6. Bis zum 1. Juli 1906 darf das rothe Kreuz fortgeführt werden: 1. in Waarenzeichen, ! die auf Grund einer vor dem 1. Januar 1901 erfolgten An­meldung in die Zeichenrolle eingetragen worden sind; 2. in Firmen, die auf Grund einer vor dem 1. Januar 1901 er­folgten Anmeldung in das Handels- und Genossenschafts­Register eingetragen worden sind; 3. im Namen rechtsfähiger Vereine, sofern die Vereine nach ihren Satzungen bereits vor dem 1. Januar 1901 das rothe Kreuz in ihrem Namen ge­führt haben. Solche Aenderung der unter Nr. 2 und 3 be­zeichneten Firmen und Vereinsnamen, bei welchen das rothe 1 I Kreuz wegfällt, werden gebührenfrei in das Handels- und in das Vereinsregister eingetragen, insofern sie vor dem 1. Juli 1906 zur Eintragung angemeldet werden. § 7. Waaren­zeichen, welche das rothe Kreuz enthalten, sind von der Ver­kündigung des Gesetzes ab von der Eintragung in die Zeichen­rolle ausgeschlossen, sofern nicht die Anmeldung vor dem 1. Januar 1901 erfolgte. In der Begründung wird ausge- sührt, daß das rothe Kreuz auf weißem Grunde und die Worterothes Kreuz" im Laufe der Zeit vielfach eine Ver­wendung gefunden haben, bei welcher die ursprüngliche Be­deutung des Zeichens als eines völkerrechtlich geschützten Neu­tralitätszeichens außer Acht gelassen wird; das führe zu einer

Schädigung militärischer Interessen. Besondere Nachtheile er­wachsen derfreiwilligen Krankenpflege im Kriege", welche der staatlichen Krankenpflege angegliedert ist. In einer Anzahl auswärtiger Staaten (Belgien, Dänemark, Oesterreichs Ungarn, Rußland, Portugal, Spanien, amerikanischen Freistaaten rc.) sind bereits besondere Bestimmungen zum Schutz des Genfer Neutralitätszeichens erlassen. Um auch bei uns wirksame Ab­hilfe zu schaffen gegen mißbräuchliche Anwendung müsse der unbefugte Gebrauch des rothen Kreuzes durch eine reichsgesetz­liche Bestimmung unter Strafe gestellt werden.

Jnstruktionskurse. Während bekanntlich die Inan­spruchnahme der preußischen Zentralgenossen­schaf t s k a s s e durch die Landwirthe ganz erfreulich ist, machen die Handwerker von dem ihnen zur Verfügung gestellten Kredit nicht in dem Umfange Gebrauch, der in ihrem eigenen Interesse liegen würde. Man führt die That­sache hauptsächlich auf den Mam el an Kenntnissen in der Handhabung der Formen zurück. Um den Mangel zu heben, liegt es in der Absicht, Jnstruktionskurse für größere Theile der preußischen Monarchie abzuhalten und wenn möglich, die Einrichtung auf ganz Preußen auszudehnen. In nächster Zeit dürfte in Berlin unter Theilnahme der Vertreter sämmtlicher Handwerkskammern eine Konferenz stattfinden, in welcher über die Gestaltung der Kurse, die zweckmäßigste Form ihrer Ab­haltung, die Gebietsabgrenzung usw. berathen werden soll.

Rußland und Frankreich. Wie man derVoss. Ztg." aus Petersburg meldet, hat die russische Regierung, die trotz aller Versuche, es abzuleugnen, an die Aufnahme neuer Geldmittel denken muß, im Grundsatz mit französischen Bankiers die Aufnahme einer Anleihe vereinbart. Die Höhe der Anleihe wird vermuthlich 500 Millionen Francs betragen. Der Emis­sionskurs ist noch nicht festgesetzt. Mit dieser Anleihe wird aber der Geldbedarf der russischen Regierung, der sich neuer­dings sehr fühlbar machen soll, nicht gedeckt werden können, und es sind daher mit amerikanischen und englischen Bankiers Verhandlungen angeknüpft worden, die den Zweck haben, weitere Summen für Rußland flüssig zu machen. Nach der in Peters­burg vorherrschenden Auffassung haben die zu diesem Zweck in London angeknüpften Verhandlungen Aussichten auf Erfolg. Gleichzeitig geht derVoss. Ztg." aus Petersburg die Mit­theilung zu, daß der Kaiser von Rußland im August eine Reise ins Ausland plant und daß er bei dieser Gelegenheit auf der Rückreise aus Kopenhagen den Weg über Darmstadt und Wien nehmen wird.

In Italien steht die O e l e r n t e seit mehreren Jahren im Zeichen des Niederganges, eine Erscheinung, die um so schwerer ins Gewicht fällt, als mit der quantitativen Ver­minderung die qualitative Verschlechterung gleichen Schritt

hält. Während die gewöhnliche Ernte 2^2 Millionen Hekto­liter beträgt, kam man im Jahre 1899 auf kaum 920 000 Hektoliter. Am stärksten ist diese Abnahme des Ertrages in Latium hervorgetreten, wo die Ernte in den letzten 5 Jahren um die Hälfte hinter der in der Periode 18901895 zurück­blieb. Die Ursache dieses bedeutenden Defizits ist dem Auf­treten eines Schädlings, des cyclocanium oleaginum, zuzu­schreiben. In den übrigen Gebieten, die ebenfalls eine beträcht­liche Abnahme des Ertrages aufweisen, in Ligurien, Sardinien, Toskana, in den adriatischen Küstenstrichen trägt die Oelfliege, deren massenhaftes Auftreten durch einen nach milden Winter­monaten andauernd trockenen Frühling begünstigt wurde, die Schuld an der Herabminderung der Ernte. Angesichts dieser fast regelmäßig wieder kehrenden Mißstände macht sich unter den französischen Oelinteressenten das Bestreben bemerkbar, einer­seits dem Eindringen der erwähnten Landplagen in die algerischen Oelplantagen vorzubeugen und andererseits aus dem gegenwärtigen Oelmangel Italiens einen größeren Absatz ihrer Produkte herzuleiten.

Biserta als rassische Flottenstatiou. Der Besuch des französischen 'Admirals Gervais in Biserta ist die Ver­anlassung gewesen, daß die Presse in letzter Zeit sich viel mit der strategischen Bedeutung dieses französischen Kriegshafens am Mittelmeer beschäftigt hat. Es ist dabei die Vermuthung ausgesprochen worden, Rußland werde das Recht erhalten, Biserta zu benutzen. DieNowoje Wremja" erklärt nun an hervorragender Stelle:Wir haben nicht danach gestrebt, von Frankreich irgendwelche besonderen Rechte auf Biserta zu er­halten, und wir streben auch nicht danach. Wenn aber die Franzosen diesen Hafen wirklich so befestigen, daß er Kriegs­schiffen als gute Station dienen wird, so wird die französische Regierung zweifellos den russischen Kriegsschiffen in diesem Hafen eine ebensolche Gastfreundschaft gewähren, wie sie sie ihnen in Toulon, Cherbourg, Brest und an manchen anderen Orten gewährt und auf die zu rechnen eine verbündete und befreundete Macht natürlich das Recht hat." Zum Schlüsse be­merkt das Blatt, trotzdem werde sich England in seiner Haut ungemüthlich fühlen.

Rußland und Serbien. Aus Petersburg wird den Times" telegraphirt, daß zwischen Rußland und Serbien ernste Unterhandlungen über den Abschluß eines geheimen Militärvertrages schweben. Der Vertrag enthalte nicht nur Bestimmungen für die Kooperation der serbischen Armee mit der russischen in gewissen Fällen, sondern räume auch Serbien ge­wisse politische Vortheile ein. Die Unabhängigkeit Serbiens solle von Rußland verbürgt und den serbischen Ansprüchen, insbesondere hinsichtlich der Bildung eines Patriarchats in Ipek, so lange die Türkei ihre europäischen Besitzungen behalte, die russische Unterstützung zu Theil werden. Im Falle der

Feuilleton.

jVlodenbericht über frühjabrs- hleider.

Bearbeitet und mit Abbildungen versehen von der Internationalen Schnittmannfaktur, Dresden-^.

Reichhaltiges Moden-Album u. Schnittmusterbuch â, 50 Pfg. daselbst erhältlich.

Frau Mode hat Grundsätze", diese viel umstrittene That­sache beweisen die neuen Frühjahrstoiletten am deutlichsten, denn ihr Grundprinzipoben schlank

Figur 1.

und unten weit", welches sie schon vor einigen Jahren aufgestellt hat, bildet auch in dieser Saison wieder die Grundform aller neuen Moden. Besonders deutlich tritt es an den diesjährigen Röcken in Erscheinung, denn aller Scharfsinn und alles Raffinement wird darauf ver­wendet, die oben schlanke, an­liegende Form mit möglichster unterer Weite zu vereinigen. Die einfachster und sicherste Methode hiefür ist ja ohne Zweifel der Serpentinvolant, und zwar der­jenige, welcher in Kniehöhe ange­setzt wird, denn der kurze Serpentin­volant ergibt die moderne Linie nur unvollkommen. Dabei ist es Hauptbedingung, daß der Ansatz des Volants sich so wenig wie möglich markirt, was bei schweren Stoffen durch eine einfache Naht, deren Ränder oben und unten je durch eine Stepplinie festge-

halten werden, am besten erreicht wird. Gutes Bügeln ist da­bei unerläßlich. Durch dichtes Absteppen des Volants, welches sich auch noch bis einige Centimeter über den Rock hinaus-

zieht, wird der Ansatz gleichfalls so verwischt, daß man kaum sehen kann, sodaß der Rock wie aus einem Stück

schnitten erscheint. Auch ganz schmale Bisensäume, nicht mehr als 1 bis l1/« cm von einander entfernt, wer­den oft von oben bis unten in den Volant genäht und außerdem im Rock noch einige Male handbreit wiederholt, um den Ansatz noch besser zu verwischen. Zugleich geben sie dem Rockrand einen ganz bestimmten Halt, welcher sonst durch nichts wieder erreicht werden kann. Eine andere sehr beliebte Schnitlform für Röcke ist die der ausgeschweiften Nähte bei ziemlich zahlreichen Theilen. Die Nähte ermöglichen gleich von vorn­herein die oben enge, unten weite Tulpenform des Rockes und vor allem den vollständig faltenlosen An­schluß an die Hüften, welchen manche Damen als das Ideal eines modernen Rockes betrachten. Dies ist jedoch eine ganz falsche Auffassung des Modeprinzips, von welcher die ersten

Figur 2.

Modedamen längst ab­gekommen sind, denn das, was die Mode mit all ihren Neu­schöpfungen immer und immer predigt, ist die oben schlanke und unten weit ausfallende Linie, und diese läßt sich nur durch einen entsprechenden Faltenwurf und in vollendetster Form leider auch nur mit Hilfe der Schleppe erzielen, weshalb die Mode, so wie sie jetzt ist, eben nur für den Salon ge­schaffen zu sein scheint. Da wiederum ist der oben glatt in den Bund gefaßte, nach unten lang und faltig ausfallende

ihn ge­

Rockschnitt hinten mit gegenseitiger Falte entschieden der graziöseste, denn er begleitet jede Bewegung des Körpers mit einem eleganten Faltenwurf. Auf der Straße aber ist von elegantem Faltenwurf nichts zu sehen, denn jeder Rock, auch wenn er nicht direkt mit Schleppe geschnitten ist, muß gerafft werden, und das, was immer von den Gegnern der Schleppe ins Treffen geführt wird, das Nachschleisen des Rockes im Straßenschmutz, sieht man in Wirklichkeit so gut wie gar nicht und bei Röcken mit richtiger Schleppe noch seltener, als bei runden Röcken. Die die Sauberkeit über alles liebenden

Amerikanerinnen und Engländerinnen haben uns deshalb auch den kurzen, 68 cm vom Boden abstehenden Straßenrock überbracht, welcher aber trotz seiner großen Vorzüge nur lang­sam Eingang findet. Weitaus am beliebtesten ist und bleibt eben, trotz Modelinie einerseits und trotz prakti­scher Formen andererseits, der runde, genau bis auf den Fußboden auf­treffende Rock, an welchem dann die übrigen Modeformen nach Belieben angebracht werden. Zu diesem ge­hört vor allem noch die Miederrock­form mit ihren verschiedenen Variatio­nen, von vorn spitzem, oder ausge­schweiftem, hohem oder niederem oder sonstwie geschweiftem Mieder­theil.

Auch die doppelt oder dreifach

übereinanderfallenden Serpentin­volants kommen jetzt sehr in Auf­nahme, sowie die eigenartig ge­schnittenen Kollerbundröcke, be£b nett der Obertheil von Hinter- undLeiten- bahn im Zusammenhang mit der Vorderbahn bleibt. Auch das Arrangement des Oberstoffes in

Figur 3.