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Hanauer Anzeiger

1 Mai

Arrivabeneâ wird folgende von der Regierung genehmigte Tagesordnung einstimmig angenommen: Der Senat ist von der" Nothwendigkeit überzeugt, daß die Regierung Privatmaß­regeln zum Schutze der Freiheit der Arbeit gegen die Parteien des Umsturzes ergreift und geht deshalb zur Tagesord­nung über.

Die belgische Heereskommission hat ihre Arbeiten beendet; folgende Beschlüsse sind gefaßt: Das Heer rekrutirt sich aus Freiwilligen und jährlich Ausgehobenen. Den Frei­willigen werden besondere Vergünstigungen gewährt. Die Stellvertretung wird aufgehoben, der Militärdienst ist persön­lich abzuleisten. Die Dienstdauer wird herabgesetzt. Der jetzige Friedens-Effektivbestand wird beibehalten. Der Krieg Effektio- bestand beträgt 180,000 Mann.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 30. April.

Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Gesetz­entwurfes über die privaten Versicherungs Unternehmungen. Paragraph 121 der Kommissions­fassung hebt die lairdesrechtlichen Vorschriften auf, welche den Abschluß von Feuerversicherungen von der vorhergehenden polizeilichen Genehmigung abhängig machen, sowie diejenigen, wonach der unmittelbare Abschluß von Feuerversicherungen mit solchen Vertretungen verboten ist, die sich nicht im Staatsgebiet befinden. Unberührt bleiben die Verpflichtungen, die nach dem Stande von 1901 den Feuerversicherungen im Bundesstaate obliegen. Die Regierungsvorlage zu § 121 läßt die er­wähnten landesrechtlichen Vorschriften unberührt. Ein Antrag Richter will erstens den letzten Absatz der Kommissionsfassung aufheben, zweitens einen Zusatz machen, wonach alle für den Betrieb von Versicherungen zu entrichtenden Abgaben, sowie zur Berechtigung zur Auferlegung solcher Abgaben aufgehobelt werden.

Abg. Gamp (Reichsp.) gibt dem Abgeordneten Richter zu, daß die bisherigen Zustände in Preußen vielfach ungünstig für diejenigen waren, welche der Versicherung beitreten wollten; dagegen sei die Präventivkontrolle für das platte Land sehr nöthig und es wäre Unrecht, auf jene Kontrolle zu verzichten. Staatssekretär von Posadowsky schließt sich dem Vor­redner insofern an, als, zumal an kleinen Orten, die Polizei durch ihre genaue Kenntniß der Verhältnisse sehr nützlich gegen die Ueberversicherungen wirken könne. In diesem Sinne sei die Präventivkontrolle eine werthvolle Waffe gegen Brand­stiftungen. Abg. Spahn (Ztr.) tritt für die Kom­missionsbeschlüsse ein. Abg. Richter (Fr. Vp.) bestreitet entschieden, daß nach der Fassung des § 121 die Polizei das Recht hat, die Giltigkeit eines Versicherungsvertrages in Frage zu stellen und auf Herabsetzung der Summe zu dringen. Geheimrath Jäcklin erörtert die Vorzüge der landesrechtlichen Präventivkontrolle. Abg. Büsing (nat.-lib.) hält es für einen Irrthum, daß die Präventivkontrolle Sicherheit gegen Brandstiftungen bietet. Seine Partei stimme für die Kom­missionsbeschlüsse. Wünschenswerth wäre eine einheitliche Regelung der Besteuerung der Versicherungsgesellschaften. Nach wei­teren Bemerkungen der Abgg. Franken (nat.-lib.) und Richter (Fr. Vp.) werden sämmtliche Anträge abgelehnt und § 121 in der Kommissionsfassung angenommen. Abg. Richter (Freis. Vp.) beantragt einen § 121a, der die Doppelbe­steuerung rer Policen beseitigen soll, und führt aus, daß dieser Antrag nicht die Verhältnisse des Landes und die Reichsgesetz­gebung berühre; er wolle einfach einen allgemein empfundenen Uebelstand kurzer Hand beseitigen. Der Antrag wird abge­lehnt. Hierauf wird der Rest des Gesetzes, sowie die Re­solution der Kommission auf Vorlegung eines Gesetzes über die privatrechtliche Seite des Versicherungswesens angenommen.

Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfes betreffend des Urheberrecht, die mit dem Gesetzentwürfe betreffend das Verlagsrecht verbunden wird. Eine Anzahl der in zweiter Lesung abgelehnten Anträge wird wieder eingebracht, darunter der Antrag betreffend die Ausdehnung der Schutzfrist auf 50 Jahre. Abg. Müller- Meiningen (Fr. Vp.) meint, mit dem litterarischen Urheberrecht könne man zufrieden sein, aber was die Werke der musikalischen Autoren betreffe, habe sich der Reichstag Mühe gegeben, ein Gesetz gegen sie zu schaffen. Die Komponisten seien durch dieses Gesetz schlechter gestellt als bisher. Abg. Oertel (kons.) meint, die Frage der Quellenangabe bei vermischten Zeitungsnachrichten sei wohl etwa^ aufgebauscht worden, ebenso die Frage der Verlängerung der Schutzfrist, obwohl er entschieden für Letztere eintrete. Die Bevorzugung der mechanischen Instrumente sei höchstens vom wirthschaftlichen Standpunkte aus zu verstehen, innerlich be­gründet sei sie nicht. Ebensowenig lasse sich logisch eine Aus­nahmestellung der Gesangvereine verantworten. Seine Partei trete für die Verlängerung der Schutzfrist ein, werde aber, wenn auch diese Bestimmung fiele, doch für das Gesetz stimmen. Abg. Vogel (Reformp.) spricht seine Freude aus, daß die Schriftsteller, die bisher ausgebeutet worden, durch dieses Gesetz geschützt werden; für die Komponisten thue das Gesetz zu wenig. Abg. Dietz (Soz.) erkennt den nicht unerheb­lichen Fortschritt der Beschlüsse in der zweiten Lesung an. In der Frage der Schutzfrist sei seine Partei nach wie vor der Ansicht, daß 30 Jahre vollauf genügen. Seine Partei habe es auch für ihre Pflicht gehalten, den Antrag betreffend die Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse auch jetzt wieder einzubringen. In der Spezialdiskussion werden die §§ 110 debattelos erledigt. § 11 handelt von den Be­fugnissen des Urhebers.Abg. Dr. Rintelen (Ztr.) be­antragt hinzuzusetzen:Das Urheberrecht an einem Bühnen­werk oder an einem Werk der Tonkunst enthält auch aus­schließlich die Befugniß, das Werk öffentlich aufführen zu lassen, an Liedern ohne Orchesterbegleitung jedoch nur dann, wenn der Urheber auf dem Titelblatt sich das Recht der Ge­nehmigung des öffentlichen Vortrages vorbehalten hat. Abg. Richter beantragt die §§11 und 27 mit einander zu verbinden. Abg. Dr. Esche (nat.-lib.) begründet seinen Antrag zu § 27, der sich von der Regierungsvorlage insofern unterscheidet, daß nach letzterem auch frei von der Genehmigung des Autors Aufführungen sind, wenn sie von Vereinen veranstaltet und nur Mitglieder und Angehörige der Mitglieder als Hörer zu­

gelassen sind. Nach einigen Ausführungen des Geheimraths Dungs erklärt Abg. Richter (Freis. Vp.), die Verleger und Komponisten seien keineswegs ein Herz und eine Seele für die Begründung einer neuen großen Gesellschaft. Dr. Hahn in Leipzig, der Vorsitzende des Musikalienverlegervereins, habe ihm geschrieben, daß er (Richter) mit seinem Widerspruch ganz im Rechte sei. Ein neuer Verband würde nur ein Kampf­verein sein. Staatssekretär Rieberding. Er Habeseiner Zeit ausdrücklich ausgeführt, daß die beabsichtigte neue Autoren­gesellschaft keine Kampfgenossenschaft gegen die Verleger sein solle, sondern daß die Verleger dabei betheiligt sein sollten. Wenn Dr. Hahn, Inhaber der Firma Breitkopf u. Härtel, die von Richter angegebene Stellung einnehmen sollte, so müßte er sich sehr wundern, denn dieser Herr gerade sei der Be­gründer der ersten Tantiömenanstalt. Er that die einleitenden Schritte zur Gründung einer solchen Gesellschaft, wollte aber die Komponisten gänzlich ausschließen. Darüber brach ein Streit zwischen den Verlegern und Komponisten aus, da die Verleger das Heft in den Händen behalten wollten. Die großen Musikalienfirmen verständigten sich darauf und erkannten den Komponisten das Recht zu, einen maßgebenden Einfluß in der Tautiömengesellschaft auszuüben. Wir wollen nicht solche Tantitzmengesellschaften, wie sie in Frankreich bestehen, einführen. Deshalb suchen wir in diesem Gesetze für die neu zu gründende Gesellschaft genügende Vorkehrungen zu treffen. Hierauf werden unter Ablehnung aller Anträge § 11 und 27 in der Kommissionsfassung angenommen. Morgen 1 Uhr: Weiterberathung und Berathung von Etatsresolutionen. Schluß 6'/, Uhr.

Hus JHab und fern.

Cassel, 30. April. Eine Duellforderung hatte hierselbst ihr gerichtliches Nachspiel. Der Apotheker Carl H. aus Wolfhagen verwies einen Arbeitsburschen, der sich die Hand verbrannt hatte, und so in der Apotheke erschien, an den Arzt Dr. E. in Wolfhagen. Der Patient ging aber bald darauf zu Dr. B. in Behandlung, der ebenfalls als Arzt in Wolfhagen ansässig ist. Dr. B. erfuhr von dem Arbeits­burschen, daß er deßhalb zu Dr. E. gegangen sei, weil der Apotheker ihn dorthin gesandt hätte. Dr. B. war darüber aufgebracht; er stellte den Apotheker zur Rede, wie er dazu komme, Aerzte zu empfehlen. Beide Herren regten sich bei dieser Unterredung furchtbar auf; der Arzt erklärte schließlich dem Apotheker, er sei ihm nicht kompetent genug. Hierdurch fühlte sich der Apotheker beleidigt. Er bat seinen Freund, den Referendar R., dem Arzt Dr. B. in seinem Auftrage eine Forderung auf Pistolen zu überbringen. Das that der Re­ferendar. Der Arzt indessen machte von der Forderung bei seiner vorgesetzten militärischen Behörde er ist Sanitäts­offizier Anzeige, die zur Folge hatte, daß diese bei der Slaatsa waltschaft den Annag auf Bestrafung wegen Heraus­forderung zum Duell stellte. Das Gericht hatte sich nunmehr mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen, und verurtheilte den Apotheker H. wegen Herausforderung zum Zweikampf zu 1 Woche,' seinen Kartellträger, den Referendar R., zu 5 Tagen Festung. (H. P.)

Gelnhausen, 30. April. Die Stadt Frankfurt hat mit Beginn der milderen Witterung die Erbohrung neuer Wasserquellen bei Wirtheim mit aller Energie aufnehmen lassen. Es sind in den letzten Wochen eine große Menge Bohr­werkzeuge mit allem Zubehör, Feldbahngleis, Kippwagen rc. von hiesiger Station aus nach dem Bohrungsplatze bei Wirt­heim geschafft worden. Es sollen noch drei Bohrlöcher ge­schlagen werden. Das Wasser soll nach dem Bassin auf dem nahen Aspenhainer Kopf geleitet und in die Rohrleitung nach Frankfurt geführt werden.

Witzenhausen, 30. April. Der Herr Bürgermeister v. Lorentz ist von den städtischen Körperschaften als Bürger­meister hiesiger Stadt auf weitere 12 Jahre wievergewählt worden.

A. Frankfurt a. M., 30. April. Seit zwei Tagen zirkulirt an der Börse das Gerücht, daß das hiesige Haus von Rothschild doch erhalten bliebe, also nicht liquidire. Sonst gut unterrichtete Personen, welche auf dem Bureau stets ein­und ausgehen, konnten Sicheres hierüber nicht erfahren. Dem zahlreichen Personal des Geschäftes wäre es gewiß erwünscht, endlich etwas Zuverlässiges über den Stand der Angelegenheit zu hören.

]:[ Worms, 1. Mai. Von allen Seiten kommt die Meldung, daß die mitwirkenden Vereine aus dem Großherzog- thum und aus der Pfalz mit großem Eifer das 11. Hessisch- Pfälzische Musikfest, das am 26. und 27. Mai in unseren Mauern stattfinden wird, vorbereiten. Nahezu 400 Sänger und Sängerinnen werden sich mit einem Orchester von 74 erlesenen Künstlern verbinden. Daß auch die So­listenfrage glücklich gelöst ist, beweisen folgende Namen: Frau Hiller-Rückbeil-Stuttgart, Frl. Eva Peth-Worms, Frau Walther- Choinanus-Weimar, Hr. Opernsänger Feuge-Dessau, Hr. Kammersänger von Milde-Dessau, Hr. Felix Berber-Leipzig, Hr. Prof. Ordenstein-Karlsruhe. Die musikalische Leitung am ersten Tage, der KlughardtsDie Zerstörung Jerusalems" bringen wird, hat Hr. Musikdirektor Kiebitz-Worms; die des zweiten Tages liegt in den Händen des Hrn. Professor Gernsheim-Berlin, der u. A. seine Symphonie in G-moll (Op. 32) dirigiren wird. Se. Königl. Hoheit der Groß­herzog Ernst Ludwig von Hessen wird dem Musikfest bei­wohnen.

Aschaffenburg, 30. April. Einen guten Fang machte gestern im Laufe des Nachmittags die hiesige Polizei. Es ge­lang ihr, ein ganz geriebenes Bürschchen in der Person des ledigen 20 Jahre alten Kaufmanns Erwin August Pollak aus Wien festzunehmen. Genannter treibt sich bereits seit einigen Tagen hier herum und versuchte durch Vorzeigung von ge­fälschten Empfehlungsbriefen geistlicher Herren bei hiesigen Herrschaften Geld herauszuschwindeln. In einigen Fällen ist es dem Schwindler auch gelungen, ganz ansehnliche Geldbeträge zu erhalten. Am gestrigen Tage nun erhielt die Polizei von dem sauberen Geschäftsbetriebe des Pollak Kenntniß und war es ihr bereits gestern Nachmittag schon möglich, denselben fest­

zunehmen, und zwar erwischte sie ihn, als er wiederum be einer besseren Familie Geld herausschwindeln wollte. Man scheint es hier mit einem ganz gefährlichen Schwindler zu thun zu haben, denn wie aus den vorhandenen Papieren zu ersehen sein soll, hat er sein sauberes Geschäft bereits in verschiedenen Städten ausgeübt. Weiter wurde noch ein am heutigen Tage gelöstes Bahnbillet nach Hanau gefunden, hätte die. Polizei nicht so eifrige Recherchen gepflogen, so wäre ihr der Vogel gewiß noch zur rechten Zeit entwischt. Im Cafs hinter der Sandkirche, woselbst das Bürschchen einstweilen Logis angewiesen erhalten hat, kann es einstweilen über seine Betrügereien mit Muse nachdenken und vielleicht auch provisorisch seine wohl­verdiente Strafe berechnen.

Das Unglück in der chemischen Fabrik zu Griesheim.

Bei den Aufräumungsarbeiten wurden gestern an dem zusammengestürzten neuen Reduktionsbau, her" auch den größten Theil der anderen Todten in seinen Trümmern in sich schloß, noch fünf Todte a u f g e f u n d e n. Drei von ihnen sind als die Vermißten Roth, Creß und Hofmann erkannt worden. Die übrigen Beiden müssen auch in der Ver­mißtenliste figuriren, die gestern noch die Namen Nuckel, Mannebach, Wagner und Zimmermann-Sossenheim umfaßte. Vermißt werden demnach noch zwei Leute. Die Zahl der Todten des Unglücks beträgt also bis jetzt einschließ­lich der im Höchster Krankenhaus Verstorbenen einund­zwanzig und dürfte wohl mit dreiundzwanzig zu be­schränken sein. Die Krankenhäuser melden im Allgemeinen Besserung des Gesundheitszustandes der Verletzten und leichter Verletzten.

Entsprechend den Beschlüssen, welche in der gestern unter Betheiligung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe und des Innern stattgehabten Konferenz gefaßt worden sind, hat sich, wie bereits mitgetheilt wurde, unmittelbar nach der gemeinsamen Beerdigung der bei der Katastrophe in Griesheim verunglückten Arbeiter unter dem Vorsitze des Regierungs­präsidenten Dr. Wentzel ein Hilfskomitee konstituirt, welches sich zur Aufgabe gestellt hat, die verletzten und in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkten Personen, sowie deren An­gehörige und die Hinterbliebenen der verstorbenen Arbeiter in auskömmlicher Weise zu unterstützen, soweit dies nicht schon seilens der chemischen Fabrik geschieht, die sich in erster Linie hierzu berufen und verpflichtet fühlt. Das Weitere sollen aber auch Diejenigen, die durch die weithin wirkende Explosion ge­schädigt worden sind, zur Beseitigung der Schäden angemessene Beträge erhalten. Dem Komitee gehören Landesdirektor Sartorius in Wiesbaden, Polizeipräsident Frhr. von Müffling und Oberbürgermeister Adickes in Frankfurt a. M., Regierungs­rath Dr. Lewald in Wiesbaden, Landrath von Achenbach in Höchst, Superintendent Fabricius und Pfarrer Link, sowie Bürgermeister Wolff in Griesheim, Bürgermeister Tiefenhard in Schwanheim, sowie der Direktor Pliniger und zwei Arbeiter der chemischen Fabrik an. Bürgermeister Wolff in Griesheim, Landrath v. Achenbach in Höchst und Oberbürgermeister Adickes

'n Frankfurt a. M. sind bereit, Geldspenden für die Zwecke des Hilfskomitees anzunehmeu. Letzteres hat zunächst ein Ortskomitee gebildet und ihm aus den bereits, zumal durch den Beitrag der königlichen Staatsregierung zur Verfügung stehenden Mitteln eine beträchtliche Summe überwiesen, um in Fällen unmittelbarer Hilfsbedürftigkeit sofort helfend eintreten zu können. ,M UMA

Uereinsnachrichte«

für Mittwoch den 1 Mai.

Eifenbakmgmtchen" : Abends 8 Uhr: Auftreten der Konzerttruppe Pontiller" (4 Damen, 3 Herren.)

Evang. Männer- und Jünglingsverein: Posaunenblasen (Evang. Ber- einshaus).

Kaufmännischer Verein Hanau: Vereinsabend im Restaurant Mohr. GesellschaftTreu beim Alten": Zusammenkunft in der .Brauerei Orschler".

Turn- u. Fechtklub: Fechten und Turnen der Männerabtheilung. Arends'scher Stenographenverein , Apollobund" (Gasthaus Grasen Philipp Ludwig"): Vereinsabend.

VereinGeselligkeit": MonatSversummlung.in dergroßen Krone". Thaler-Klub: Zusammenkunft in den3 Hafen".

Christlicher Arbeiterverein: Gesangstunde im Vereinslokalzum Ele­phanten".

Hanauer Schützenverein: Vereinsabenb imRestaurant Mohr." Handwerker-Bezirksverein: Zusammenkunft in derAllemania".

Freiwillige Feuerwehr: 1. Komp imgoldnen Herz"; Stetger-KorpS in derBrauerei Beck .

Männerabtheilung der Turngemeinde: Turnen.

Nersteigerangs- etc. Kaleader

für Donnerstag den 2 Mai.

Nachmittags 4 Uhr sollen am rechten Ufer der Offenbacher Fähre die Weiden- und Grasnutzung'n der Gemeinde Fechenheim auf 4 Jahre vom 1. April 1901 bis 31. März 1905 öffentlich verpachtet werden (s. Nr. 98Han. Anz".). Schriftliche Angebote betr. Uebernahme des aus der Oberförsterei Wolfgang zur Versteigerung kommenden Nutzholzes sind im Laufe des Tages an die König». Obersörsterei Wolfgang einzureichen (f. Nr. 86Han. Anz.").

Barometerstand

mittags 12 Uhr am 30./4. 1./5.

Sehr trocken Beständig

Schön Veränderlich

Regen (Wind

Viel Regen

Sturm