Erstes Blatt.
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Verantwort!. Redaklerrr : G Schrecker in Hem«.
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Em»-cknngSgraührt
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Nr. 98
Bezirks-Fernsprechanschlaß Nr. 98.
Samstag den 27. April
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
1901
„Amtliche Beilage" Nr. 10.
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Amtliches.
Aufgebot.
Der verschollene Friedrich Wilhelm Schmidt von Wachenbuchen, geboren daselbst am 25. April 1859, soll für todt erklärt werden.
Er wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 28. November 1901, vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Alle, die über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft geben können, wollen dies spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte anzeigen.
Hanau den 23. April 1901.
Königliches Amtsgericht 5. 7108
Bekanntmachung.
Da der Schlußbestimmung des § 9 unseres Kasfenstatuts, betr.
Die Anmeldung von Lohn-Veränderungen, nicht von allen Arbeitgebern die nöthige Beachtung geschenkt wird und es sich sehr häufig erst nach Krankmeldung eines Mitgliedes herausstellt, daß dasselbe in eine höhere Klasse gehört, als für welche es seither Beiträge gezahlt hat, richten wir hiermit an alle Arbeitgeber das dringende Erfucyen,
die vorgeschriebenen Lohn-Beränderungs- Zettel
für die Folge umsomehr rechtzeitig einzureichen, als im Unterlassungsfall und nach erfolgter Feststellung nicht nur die fehlenden Beiträge, sondern auch die etwaigen Mehrbeträge an Krankengeldern von dem Arbeitgeber zu ersetzen sind. Eine öftere Prüfung, ob sich die Mitglieder in der ihrem Lohn entsprechenden Klasse befinden, ist daher nnerläßlich. Lohn-Veränderungszettel sind an der Kasse zu haben.
Gleichzeitig wird wiederholt daraus hingewiesen, daß nach hebt Kranken-Vers.-Gesetz und diesseitigem Statut
alle Personen bei diesseitiger Kasse anzumelden sind,
welche in einem Gewerbe- oder Handelsbetrieb gegen Gehalt, Lohn oder Naturalbezüge thätig sind, und daß auch Dienstmädchen anmeldepflichtig werden, sobald sie geschäftliche Verwendung finden.
Ueber Nichtanmeldepflichtige und sog. berechtigte (freiwillige) Mitglieder gibt das Statut weitere Auskunft.
Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß die Unterlassung einer Anmeldung strafbar ist und daß säumige Arbeitgeber außer der zu erwartenden Strafe auch sämmtliche Aufwendungen zu ersetzen haben, die der Kasse etwa bei nicht rechtzeitiger Meldung erwachsen (§ 50 des Krankenversich.- Gesetzes).
Hanau, 27. April 1901.
Der Vorsitzende
der Hanauer Ortskrankeu-Kasse.
Müller. 1788
Hue Stadt und Cand.
Hanau, 27. April.
* Fernsprechwesen. Die neueingerichteten Posthilfsstellen Kilianstädtermühle und Oberdorfelden sind zum Fernsprechverkehr mit Bergen, Bieber (Kr. Gelnhausen), Bischofsheim, Bruchköbel, Butterstadt, Butzbach, Kassel (Kr. Gelnhausen), Darmstadt, Dörnigheim, Fechenheim, Frankfurt (Main), Friedberg (Hessen), Gelnhausen, Hanau, Heddernheim, Hochstadt (Kr. Hanau), Hütlengesäß, Kempfenbrunn, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold, Lieblos, Lohrhaupten, Marköbel, Mittelduchen, Mittelgründau, Offenbach (Main), Niederdorfelden, Neuses, Niederrodenbach, Niederwöllsta^t, Orb, Ostheim, Roßbach, Rückingen, Somborm, Steinau, Seligenstadt, Wachenbuchen, Wächtersbach und Windecken zugelaffen.
St. Nach dem Elsaß und der Schweiz ergeben sich gute Verbindungen im Sommerfahrplan ab Frankfurt 940 vormittags, l43 mittags, 448 nachmittags und 9" nachts. Der 448 Nachmittag-Zug fährt durch's Ried, die drei anderen Züge gehen über,Mainz-Ludwigshafen. Die Züge l4!i mittags und 945 nachts (Schlafwagen) haben direkten Anschluß an die Gotthardbahn-Schnellzüge.
* Fundrecht» § 976 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat folgenden Wortlaut: „Verzichtet der Finder der Polizeibehörde gegenüber auf das Recht zum Erwerbe des Eigenthums an
der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts über. Hat der Finder nach der Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die Polizeibehörde auf Grund der Vorschriften der §§ 973, 974 das Eigenthum erworben, so geht es auf die Gemeinde des Fundorts über, wenn nicht der Finder vor Ablauf einer ihm von der Polizeibehörde bestimmten Frist die Herausgabe verlangt." — Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigenthümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten, falls er aber einen Empfangsberechtigten oder dessen Aufenthalt nicht kennt, der Polizeibehörde unverzüg lich Anzeige zu machen. Die Anzeige an die Polizeibehörde kann unterbleiben, wenn die Sache nicht mehr als drei Mark werth ist. Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet. Ist jedoch der Verderb der Sache zu besorgen, oder in die Aufbewahrung mit unverhältnißmäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder unter Benachrichtigung der Polizeibehörde die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Den Erlös kann oder auf Verlangen der Polizeibehörde muß er an die Polizeibehörde abliefern. Der Finder haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässiigkeit. Für Aufwendungen, die der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittelung des Empfangsberechtigten macht, kann der Finder Ersatz verlangen. Er kann auch einen Finderlohn verlangen, der von einem Werthe der Sache zur Zeit der Herausgabe bis zu 300 Mk. 5 %, vom Mehrwerth 1 °/o und bei Thieren ebenfalls 1 °/o beträgt. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund verheimlicht hat Dem Finder ächt ein Zurückbehaltungsrecht zu. Nach Herausgabe der Sache erlischt sein Anspruch in einem Monat. Mit dem Ablaufe eines Jahres nach der Anzeige des Fundes bei der Polizeibehörde, oder bei Sachen von geringerem Werthe als 3 Mk. nach Ablauf eines Jahres nach dem Funde, erwirbt der Find,er das Eigenthumsrecht, wenn ein Empfangsberechtigter weder dem Finder bekannt geworden ist noch sein Recht bei der Polizeibehörde angemeldet hat. Wenn der Finder aber auf Nachfrage den Fund verheimlicht hat, dann erwirbt er das Eigenthum nicht. Sind dem Finder vor Ablauf der einjährigen Frist die Empfangsberechtigten bekannt geworden, so kann der Finder die Empfangsberechtigten auffordern, sich binnen einer angemessenen Frist darüber zu erklären, ob sie ihn wegen seiner Ansprüche (an Ersatz von Aufwendungen, an Finderlohn 2c.) befriedigen wollen. Wenn die Empfangsberechtigten sich nicht rechtzeitig zu der Befriedigung der berechtigten und begründeten Ansprüche bereit erklären, erwirbt nach Ablauf der gestellten Frist der Finder das Eigenthum und die sonstigen Rechte an der Sache erlöschen. Wer durch den Uebergang des Eigenthums an dem Fundgegenstand auf den Finder oder die Gemeinde des Fundortes einen Rechtsverlust erleidet, kann binnen 3 Jahren nach dem Uebergang des Eigenthums auf den Finder oder die Gemeinde Ersatzansprüche nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen (s. §§ 812 ff. des B. G.-B.).
* Hanauer Geschichtsverein. Unser Geschichtsverein hält nächsten Montag (s. Inserat) seine Jahresversammlung ab, und sicherem Vernehmen nach können wir mittheilen, daß dabei Dinge zur Sprache kommen werden, welche auch den weiteren Kreis der Mitglieder, wie überhaupt alle guten Hanauer (und Hanauerinnen) interessiren müssen. Wir haben den Verein unseren Geschichtsverein genannt, denn immer fester wird das Band, welches ihn mit unserer Stadt und ihrer Verwaltung verbindet. Die Uebersührung des römischgermanischen Museums in das Altstädter Rathhaus ist nahe bevorstehend und wir können dem Vereine zu diesem seinem Umzuge nur Glück wünschen. In seiner gelungenen Restau- rirung ist dies Gebäude wie extra dafür geschaffen, unseren historischen Merkwürdigkeiten als Aufenthalt zu dienen, und es war eine glückliche Stunde, als unsere städtischen Körperschaften in schöner Freigebigkeit dies Haus dem Geschichtsverein für seine Sammlungen anwiesen. So wird man vielleicht daran denken können, die in Butlerstadt, freilich in Trümmern, aufgefundcne Giganten- oder Jupiter-Säule schon im Rathhause zusammenzusetzen. Die Zusammensetzung der Reiterfigur auf dem kapitale ist Herrn Dr. A. Winkler schon im vorigen Sommer gelungen; Herr Professor Dr. Wolff und Herr Stadtbaurath Thyriot haben dann im Laufe dieses Frühjahrs noch den Säulenschaft, b. h. seine Bruchstücke, gefunden und hierher schaffen lassen. — In den Kreisen der Fachgelehrten hat dieser Fund schon bedeutendes Aufsehen erregt, und wird Herr Dr. Küster am Montag ausführlich über alles berichten, was den- selben angeht. — Der eigentlich in Aussicht genommene Vortrag über den berühmten Kupferstecher Carl Grimm, der freilich uns Hanauern nicht so bekannt ist, wie seine beiden Brüder vor dem Rathhause, muß leider ausfallen, da Herr Heusohn aus Gesundheitsrücksichten einen längeren Urlaub an
Dis heutigs Kummer Umsicht außer dem NuterhattuuMtatt 16 Seiten.
treten mußte. Wir wünschen nun Herrn Heusohn baldigste Wiederherstellung und hoffen, daß er uns im Laufe des nächsten Winters vieles Interessante, in der Vorbereitung Begriffene, aus seinen Sammlungen und Studien mittheilen wirb. — An Stelle des Vortrages tritt ein ausführlicher Bericht, den Herr Dr. Küster über seinen Besuch der Versammlungen in Trier während der Osterferien halten wird. Wir halten uns jedoch nicht für befugt, jenen Mittheilungen, die vieles Interessante bringen werden, vorzugreifen, und wollen nur die Mitglieder bitten, die Jahresversammlung zahlreich zu besuchen. Es ist die erste, seitdem der Geschichtsverein in das Vereinsregistcr eingetragen ist, und wird die Neuwahl des Vorstandes vermittelst Stimmzettel zu geschehen haben. — Noch eins: Der Vorstand glaubte davon absehen zu sollen, die geehrten Damen besonders einzuladen, aber wenn dieselben den Verein mit ihrer Gegenwart beehren, kann ihm das nur schmeichelhaft sein. Der Geschichtsverein weiß ja sehr wohl, welche Dankbarkeit er den Damen unter seinen Mitgliedern schuldet.
* Hanauer Kriegerverein. Laut Inserat ist für den
2. Juni d. J. ein Familien - Ausflug nach dem Niederwald- Denkmal projektirt. Um nun eine Uebersicht über die Betheiligung zu erlangen, sind an drei verschiedenen Stellen Listen ausgelegt, in die sich die Theilnehmer an dem Ausfluge einzutragen haben. Eine zuvorige Uebersicht über die Theilnehmerzahl ist erforderlich, da sich hiernach die Angelegenheit der Fahrpreis-Ermäßigung, der Beschaffung gemeinschaftlichen Mittagesfens, eventuell auch die Frage der Mitnahme eines Musikkorps regeln dürfte.
• Ltadttheater. SonnWU^^^d. April E'l. gelangt Suppè's „Fatinitza" zur einmaligen Aufführung. Wir wissen es der Direktion Otto Reimann vom Königlichen Kurtheater „Bad Kissingen" und seinem vorzüglichen Ensemble, das sich hier die Gunst des Publikums sozusagen im Sturm erobert hat, besonders hoch anzuschlagen, daß wir „kurz vor Thorschluß" der theaterlosen Zeit noch Gelegenheit haben, die einzig graziösen Melodien von Supp^s unverwüstlicher „Fatinitza" zu hören. Suppe ist bekanntlich der unerreichte, geniale „Vater der Operette" überhaupt. Die lebensvollen Kriegsund Lagerbilder, welche das Werk vorführt (das charakteristische derbe Ueberlisten der Russen, der fidele Türke Jzet Pascha und der immer aktuelle Berichterstatter Doltz), werden noch lange das Publikum belustigen, wenn andere Operetten schon längst vergessen sind. Montag, den 29. April 1901 gelangt Lortzings „Waffenschmied" mit Frau Haas- Germersheim als „Marie" zur einmaligen Aufführung. — Wir wollen nicht verfehlen, ganz besonders darauf hinzuweisen — daß ein Kind unserer Stadt in dieser Oper auftritt und genügt wohl dieser Hinweis um ein volles Haus zu erzielen.
§ Jubiläum. Heute den 27. April sind es 25 Jahre, daß der Turner und langjährige Vorsitzende des hiesigen Turn- Vereins, Herr Heinrich G r a u l i n g, dem Verein als Mitglied angehört, und hat aus diesem Anlaß schon am Sonntag den 21. April dem Jubilar zu Ehren ein Kommers stattgefunden, bei welchem er vom Verein zum Ehrenmitgliede ernannt wurde. Zahlreiche Geschenke, welche dem Jubilar gewidmet wurden, werden eine bleibende Erinnerung an den Tag bilden. Möge Herr Grauling noch lange Jahre seine Kräfte dem Verein widmen.
* Arveitsjubiläen. Diese Woche feierte Herr Goldarbeiter Friedrich Ullrich bei der Firma Geissel & Hartuug sein 25jähriges Geschäftsjubiläum. — Dasselbe Jubiläum feiert nächsten Montag der Dachdecker Herr Gottfried Becker bei Herrn Karl Lucht.
* Parolemusik. Die Infanterie-Kapelle wird morgen im Schloßgarten folgende Stücke spielen: Ouvertüre zu „Maurer und Schlosser" von Auber; „Valse chromatique" von Köckert; „Aubade Printaniere" (Frühlingsständchen) von Lacombe; Potpourri aus „Zigeunerbaron" von Strauß; „Steinmetz-Marsch" von Bratfisch.
* Ulanenkapelle gibt morgen Abend, 8 Uhr anfangend, ein großes Konzert im Saalbau zum „Deutschen Haus". Wie wir aus dem Programm ersehen, hat Herr Musikdirigent Urbach die neuesten Piecen in dasselbe ausgenommen und ein sehr geschmackvolles Arrangement getroffen. Wir verfehlen nicht, auch an dieser Stelle auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen. Nachmittags konzertirt die Kapelle wie üblich bei den großen Rennen zu Frankfurt.
* Sängergesellschaft. Auf die erste Original-Alpensänger- und Jodler - Truppe „Schweizer Singvögel", welche Sonntag und Montag in dem Restaurant „Wiener Spitze" gastirt und u. a. auch ein Zeugniß für gute Leistungen von Sr. Majestät dem'König v. Württemberg besitzt, sei auch an dieser Stelle besonders aufmerksam gemacht. Das Zeugniß Sr. Majestät sowie die Photographien der Truppe sind in dem Schaufenster der Cigarrenhandlung des Herrn Wiltheiß aus dem Marktplatz ausgestellt.