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Erstes Blatt.

Verantwort!. Redaklerrr : G Schrecker in Hem«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Gedruckt und verlebt in der Buchdruckerei deS verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Bezugspreis : vierteljährlich 1,80 Mk, mouathch 60 M,# aus. willige Abonnenten mit dem betreffenden Po-ßLufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Em»-cknngSgraührt

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 gespalten« PeUtzetle oder deren Raum, für 3 im Reklamentheil die Zeit« 25 ^S^ für Auswärts 35 Pfg.

Nr. 98

Bezirks-Fernsprechanschlaß Nr. 98.

Samstag den 27. April

Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.

1901

Amtliche Beilage" Nr. 10.

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Amtliches.

Aufgebot.

Der verschollene Friedrich Wilhelm Schmidt von Wachenbuchen, geboren daselbst am 25. April 1859, soll für todt erklärt werden.

Er wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 28. November 1901, vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Alle, die über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft geben können, wollen dies spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte anzeigen.

Hanau den 23. April 1901.

Königliches Amtsgericht 5. 7108

Bekanntmachung.

Da der Schlußbestimmung des § 9 unseres Kasfen­statuts, betr.

Die Anmeldung von Lohn-Veränderungen, nicht von allen Arbeitgebern die nöthige Beachtung geschenkt wird und es sich sehr häufig erst nach Krankmeldung eines Mitgliedes herausstellt, daß dasselbe in eine höhere Klasse ge­hört, als für welche es seither Beiträge gezahlt hat, richten wir hiermit an alle Arbeitgeber das dringende Erfucyen,

die vorgeschriebenen Lohn-Beränderungs- Zettel

für die Folge umsomehr rechtzeitig einzureichen, als im Unter­lassungsfall und nach erfolgter Feststellung nicht nur die fehlenden Beiträge, sondern auch die etwaigen Mehrbeträge an Krankengeldern von dem Arbeitgeber zu ersetzen sind. Eine öftere Prüfung, ob sich die Mitglieder in der ihrem Lohn entsprechenden Klasse befinden, ist daher nnerläßlich. Lohn-Veränderungszettel sind an der Kasse zu haben.

Gleichzeitig wird wiederholt daraus hingewiesen, daß nach hebt Kranken-Vers.-Gesetz und diesseitigem Statut

alle Personen bei diesseitiger Kasse anzumelden sind,

welche in einem Gewerbe- oder Handelsbetrieb gegen Gehalt, Lohn oder Naturalbezüge thätig sind, und daß auch Dienst­mädchen anmeldepflichtig werden, sobald sie geschäftliche Verwendung finden.

Ueber Nichtanmeldepflichtige und sog. berechtigte (freiwillige) Mitglieder gibt das Statut weitere Auskunft.

Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß die Unter­lassung einer Anmeldung strafbar ist und daß säumige Ar­beitgeber außer der zu erwartenden Strafe auch sämmtliche Aufwendungen zu ersetzen haben, die der Kasse etwa bei nicht rechtzeitiger Meldung erwachsen (§ 50 des Krankenversich.- Gesetzes).

Hanau, 27. April 1901.

Der Vorsitzende

der Hanauer Ortskrankeu-Kasse.

Müller. 1788

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 27. April.

* Fernsprechwesen. Die neueingerichteten Posthilfs­stellen Kilianstädtermühle und Oberdorfelden sind zum Fern­sprechverkehr mit Bergen, Bieber (Kr. Gelnhausen), Bischofs­heim, Bruchköbel, Butterstadt, Butzbach, Kassel (Kr. Gelnhausen), Darmstadt, Dörnigheim, Fechenheim, Frankfurt (Main), Fried­berg (Hessen), Gelnhausen, Hanau, Heddernheim, Hochstadt (Kr. Hanau), Hütlengesäß, Kempfenbrunn, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold, Lieblos, Lohrhaupten, Marköbel, Mittelduchen, Mittelgründau, Offenbach (Main), Niederdorfelden, Neuses, Niederrodenbach, Niederwöllsta^t, Orb, Ostheim, Roß­bach, Rückingen, Somborm, Steinau, Seligenstadt, Wachen­buchen, Wächtersbach und Windecken zugelaffen.

St. Nach dem Elsaß und der Schweiz ergeben sich gute Verbindungen im Sommerfahrplan ab Frankfurt 940 vormittags, l43 mittags, 448 nachmittags und 9" nachts. Der 448 Nachmittag-Zug fährt durch's Ried, die drei anderen Züge gehen über,Mainz-Ludwigshafen. Die Züge l4!i mittags und 945 nachts (Schlafwagen) haben direkten Anschluß an die Gotthardbahn-Schnellzüge.

* Fundrecht» § 976 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat folgenden Wortlaut:Verzichtet der Finder der Polizeibehörde gegenüber auf das Recht zum Erwerbe des Eigenthums an

der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts über. Hat der Finder nach der Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die Polizeibehörde auf Grund der Vorschriften der §§ 973, 974 das Eigenthum erworben, so geht es auf die Gemeinde des Fundorts über, wenn nicht der Finder vor Ablauf einer ihm von der Polizei­behörde bestimmten Frist die Herausgabe verlangt." Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Ver­lierer oder dem Eigenthümer oder einem sonstigen Empfangs­berechtigten, falls er aber einen Empfangsberechtigten oder dessen Aufenthalt nicht kennt, der Polizeibehörde unverzüg lich Anzeige zu machen. Die Anzeige an die Polizeibehörde kann unterbleiben, wenn die Sache nicht mehr als drei Mark werth ist. Der Finder ist zur Verwahrung der Sache ver­pflichtet. Ist jedoch der Verderb der Sache zu besorgen, oder in die Aufbewahrung mit unverhältnißmäßigen Kosten ver­bunden, so hat der Finder unter Benachrichtigung der Polizei­behörde die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Den Erlös kann oder auf Verlangen der Polizeibehörde muß er an die Polizeibehörde abliefern. Der Finder haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässiigkeit. Für Aufwendungen, die der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittelung des Empfangsberechtigten macht, kann der Finder Ersatz verlangen. Er kann auch einen Finderlohn verlangen, der von einem Werthe der Sache zur Zeit der Herausgabe bis zu 300 Mk. 5 %, vom Mehrwerth 1 °/o und bei Thieren ebenfalls 1 °/o beträgt. Dieser Anspruch ist aus­geschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund verheimlicht hat Dem Finder ächt ein Zurück­behaltungsrecht zu. Nach Herausgabe der Sache erlischt sein Anspruch in einem Monat. Mit dem Ablaufe eines Jahres nach der Anzeige des Fundes bei der Polizeibehörde, oder bei Sachen von geringerem Werthe als 3 Mk. nach Ablauf eines Jahres nach dem Funde, erwirbt der Find,er das Eigenthums­recht, wenn ein Empfangsberechtigter weder dem Finder be­kannt geworden ist noch sein Recht bei der Polizeibehörde an­gemeldet hat. Wenn der Finder aber auf Nachfrage den Fund verheimlicht hat, dann erwirbt er das Eigenthum nicht. Sind dem Finder vor Ablauf der einjährigen Frist die Empfangsberechtigten bekannt geworden, so kann der Finder die Empfangsberechtigten auffordern, sich binnen einer ange­messenen Frist darüber zu erklären, ob sie ihn wegen seiner Ansprüche (an Ersatz von Aufwendungen, an Finderlohn 2c.) befriedigen wollen. Wenn die Empfangsberechtigten sich nicht rechtzeitig zu der Befriedigung der berechtigten und begründeten Ansprüche bereit erklären, erwirbt nach Ablauf der gestellten Frist der Finder das Eigenthum und die sonstigen Rechte an der Sache erlöschen. Wer durch den Uebergang des Eigen­thums an dem Fundgegenstand auf den Finder oder die Ge­meinde des Fundortes einen Rechtsverlust erleidet, kann binnen 3 Jahren nach dem Uebergang des Eigenthums auf den Finder oder die Gemeinde Ersatzansprüche nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen (s. §§ 812 ff. des B. G.-B.).

* Hanauer Geschichtsverein. Unser Geschichtsver­ein hält nächsten Montag (s. Inserat) seine Jahresversamm­lung ab, und sicherem Vernehmen nach können wir mittheilen, daß dabei Dinge zur Sprache kommen werden, welche auch den weiteren Kreis der Mitglieder, wie überhaupt alle guten Hanauer (und Hanauerinnen) interessiren müssen. Wir haben den Verein unseren Geschichtsverein genannt, denn immer fester wird das Band, welches ihn mit unserer Stadt und ihrer Verwaltung verbindet. Die Uebersührung des römisch­germanischen Museums in das Altstädter Rathhaus ist nahe bevorstehend und wir können dem Vereine zu diesem seinem Umzuge nur Glück wünschen. In seiner gelungenen Restau- rirung ist dies Gebäude wie extra dafür geschaffen, unseren historischen Merkwürdigkeiten als Aufenthalt zu dienen, und es war eine glückliche Stunde, als unsere städtischen Körper­schaften in schöner Freigebigkeit dies Haus dem Geschichtsver­ein für seine Sammlungen anwiesen. So wird man vielleicht daran denken können, die in Butlerstadt, freilich in Trümmern, aufgefundcne Giganten- oder Jupiter-Säule schon im Rathhause zusammenzusetzen. Die Zusammensetzung der Reiterfigur auf dem kapitale ist Herrn Dr. A. Winkler schon im vorigen Sommer gelungen; Herr Professor Dr. Wolff und Herr Stadtbaurath Thyriot haben dann im Laufe dieses Frühjahrs noch den Säulen­schaft, b. h. seine Bruchstücke, gefunden und hierher schaffen lassen. In den Kreisen der Fachgelehrten hat dieser Fund schon bedeutendes Aufsehen erregt, und wird Herr Dr. Küster am Montag ausführlich über alles berichten, was den- selben angeht. Der eigentlich in Aussicht genommene Vortrag über den berühmten Kupferstecher Carl Grimm, der freilich uns Hanauern nicht so bekannt ist, wie seine beiden Brüder vor dem Rathhause, muß leider ausfallen, da Herr Heusohn aus Gesundheitsrücksichten einen längeren Urlaub an­

Dis heutigs Kummer Umsicht außer dem NuterhattuuMtatt 16 Seiten.

treten mußte. Wir wünschen nun Herrn Heusohn baldigste Wiederherstellung und hoffen, daß er uns im Laufe des nächsten Winters vieles Interessante, in der Vorbereitung Begriffene, aus seinen Sammlungen und Studien mittheilen wirb. An Stelle des Vortrages tritt ein ausführlicher Bericht, den Herr Dr. Küster über seinen Besuch der Versammlungen in Trier während der Osterferien halten wird. Wir halten uns jedoch nicht für befugt, jenen Mittheilungen, die vieles Interessante bringen werden, vorzugreifen, und wollen nur die Mitglieder bitten, die Jahresversammlung zahlreich zu besuchen. Es ist die erste, seitdem der Geschichtsverein in das Vereinsregistcr eingetragen ist, und wird die Neuwahl des Vorstandes ver­mittelst Stimmzettel zu geschehen haben. Noch eins: Der Vorstand glaubte davon absehen zu sollen, die geehrten Damen besonders einzuladen, aber wenn dieselben den Verein mit ihrer Gegenwart beehren, kann ihm das nur schmeichelhaft sein. Der Geschichtsverein weiß ja sehr wohl, welche Dankbarkeit er den Damen unter seinen Mitgliedern schuldet.

* Hanauer Kriegerverein. Laut Inserat ist für den

2. Juni d. J. ein Familien - Ausflug nach dem Niederwald- Denkmal projektirt. Um nun eine Uebersicht über die Be­theiligung zu erlangen, sind an drei verschiedenen Stellen Listen ausgelegt, in die sich die Theilnehmer an dem Ausfluge einzutragen haben. Eine zuvorige Uebersicht über die Theil­nehmerzahl ist erforderlich, da sich hiernach die Angelegenheit der Fahrpreis-Ermäßigung, der Beschaffung gemeinschaftlichen Mittagesfens, eventuell auch die Frage der Mitnahme eines Musikkorps regeln dürfte.

Ltadttheater. SonnWU^^^d. April E'l. ge­langt Suppè'sFatinitza" zur einmaligen Aufführung. Wir wissen es der Direktion Otto Reimann vom Königlichen KurtheaterBad Kissingen" und seinem vorzüglichen Ensemble, das sich hier die Gunst des Publikums sozusagen im Sturm erobert hat, besonders hoch anzuschlagen, daß wirkurz vor Thorschluß" der theaterlosen Zeit noch Gelegenheit haben, die einzig graziösen Melodien von Supp^s unverwüstlicherFati­nitza" zu hören. Suppe ist bekanntlich der unerreichte, geniale Vater der Operette" überhaupt. Die lebensvollen Kriegs­und Lagerbilder, welche das Werk vorführt (das charakteristische derbe Ueberlisten der Russen, der fidele Türke Jzet Pascha und der immer aktuelle Berichterstatter Doltz), werden noch lange das Publikum belustigen, wenn andere Operetten schon längst ver­gessen sind. Montag, den 29. April 1901 gelangt Lortzings Waffenschmied" mit Frau Haas- Germersheim alsMarie" zur einmaligen Aufführung. Wir wollen nicht verfehlen, ganz besonders darauf hinzuweisen daß ein Kind unserer Stadt in dieser Oper auftritt und genügt wohl dieser Hinweis um ein volles Haus zu erzielen.

§ Jubiläum. Heute den 27. April sind es 25 Jahre, daß der Turner und langjährige Vorsitzende des hiesigen Turn- Vereins, Herr Heinrich G r a u l i n g, dem Verein als Mit­glied angehört, und hat aus diesem Anlaß schon am Sonntag den 21. April dem Jubilar zu Ehren ein Kommers statt­gefunden, bei welchem er vom Verein zum Ehrenmitgliede er­nannt wurde. Zahlreiche Geschenke, welche dem Jubilar ge­widmet wurden, werden eine bleibende Erinnerung an den Tag bilden. Möge Herr Grauling noch lange Jahre seine Kräfte dem Verein widmen.

* Arveitsjubiläen. Diese Woche feierte Herr Gold­arbeiter Friedrich Ullrich bei der Firma Geissel & Hartuug sein 25jähriges Geschäftsjubiläum. Dasselbe Jubiläum feiert nächsten Montag der Dachdecker Herr Gottfried Becker bei Herrn Karl Lucht.

* Parolemusik. Die Infanterie-Kapelle wird morgen im Schloßgarten folgende Stücke spielen: Ouvertüre zu Maurer und Schlosser" von Auber;Valse chromatique" von Köckert;Aubade Printaniere" (Frühlingsständchen) von Lacombe; Potpourri ausZigeunerbaron" von Strauß; Steinmetz-Marsch" von Bratfisch.

* Ulanenkapelle gibt morgen Abend, 8 Uhr an­fangend, ein großes Konzert im Saalbau zumDeutschen Haus". Wie wir aus dem Programm ersehen, hat Herr Musikdirigent Urbach die neuesten Piecen in dasselbe aus­genommen und ein sehr geschmackvolles Arrangement getroffen. Wir verfehlen nicht, auch an dieser Stelle auf die Veran­staltung aufmerksam zu machen. Nachmittags konzertirt die Kapelle wie üblich bei den großen Rennen zu Frankfurt.

* Sängergesellschaft. Auf die erste Original-Alpen­sänger- und Jodler - TruppeSchweizer Singvögel", welche Sonntag und Montag in dem RestaurantWiener Spitze" gastirt und u. a. auch ein Zeugniß für gute Leistungen von Sr. Majestät dem'König v. Württemberg besitzt, sei auch an dieser Stelle besonders aufmerksam gemacht. Das Zeugniß Sr. Majestät sowie die Photographien der Truppe sind in dem Schaufenster der Cigarrenhandlung des Herrn Wiltheiß aus dem Marktplatz ausgestellt.