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Serre 6 ..^.^,.. ist, zu berathen. Abg. Oertel (kons.) und Abg. T r a e g e r (Freis. Volksp.) bringen einen Kompromißantrag ein, wann die Genehmigung zur Aufführung verlangt wer­den muß. Abg. Pichler (Centr.) beantragt, falls der erste Anlrag nicht angenommen werde, sei die Genehmigung auch nicht zu verlangen, wobei Mitwirkende zum Ersatz bei plötzlichen Verhinderungen Anderer zugezogen werden. Abg. Müller -Meiningen (Freis. Vp.) kann sich den Aus­führungen Richters nicht anschließen. Bisher hatten den Vor­theil nur die Verleger; die Komponisten waren den Verlegern rechtlos überliefert. Es ist nöthig, daß man sich an aus­ländische Gesetze anschließt. Abg. v. Strombeck (Centr.) tritt für den Antrag Rintelen ein. Staatssekretär Dr. Nieberding spricht sich dagegen aus. DieKomponistenwollen keineswegs auf die Honorare für die Aufführung ihrer Werke verzichten. Wenn wir dem Komponisten das Honorar nur dann reserviren wollen, wenn er sich feine Rechte besonders vorenthält, entsprechen wir nicht den derzeitigen Verhältnissen. Die übergroße Mehrheit der Verleger und Komponisten sind in diesem Punkte miteinander einverstanden. Die Komponisten wollen nicht schlechter stehen, wie die Dramatiker; so ist es auch in Frankreich, Italien und Belgien. Daß die inter­nationale Entwickelung dahin drängt, wurde schon auf dem Pariser Kongreß von 1896 hervorgehoben. Eine große Menge von Komponisten, besonders die kleinerm und jüngeren Talente, stehen zur Zeit den Konzertgebern wehrlos gegen­über. Die von uns getroffenen Bestimmungen fanden in der öffentlichen Meinung einen günstigen Widerhall. Abg. Traeger (Freis. Vp.) befürwortet den Antrag Oertel- Traeger. Der Eventualantrag Rinteln sei bedenklich. A^g. Oertel (kons.) führt aus, es wäre eine Ungerechtigkeit, wenn wir Denjenigen, der das Musikwerk geschaffen hat, leer aus­gehen ließen und die Mittelsperson in Hülle und Fülle, fast überreich, bezahlt sehen. Wenn die Komponisten durch diesen Paragraph ihre Interessen geschädigt sehen, so würden sie sich auch gemeldet haben. Der § 11 ist für mich der wichtigste Paragraph des Gesetzes, er enthält einen wesentlichen Fortschritt gegen den^ bisherigen Rechtszustand. Geheimrath Müller berichtet über die Verhandlungen im preußischen Kultus­ministerium mit Musikern und Komponisten über diese Frage. Es sei besonders darauf aufmerksam gemacht worden, daß ein großer Theil der Komponisten mit schweren Sorgen zu kämpfen hat. Vom Abg. Richter ist ein Antrag eingegangen, den § 11 Absatz 2 wie folgt zu fassen: Die Werke der Tonkunst, welche durch Druck veröffentlicht sind, können ohne Genehmigung der Berechtigten öffentlich aufgeführt werden, falls nicht der Berechtigte auf dem Titelblatt oder an der Spitze des Werkes sich das Recht der öffentlichen Aufführung vorbehalten hat. Auf die bühnenmäßige Aufführung einer Oper oder eines Werkes der Tonkunst, zu welchem ein Text gehört, finden diese Vorschriften keine Anwendung. Abg. Beckh-Koburg (Freis. Vg.) wünscht die Sängerfeste den Volksfesten gleich­gestellt zu sehen. Unter den rigorosen Bestimmungen würden besonders die kleinen Gesangvereine sehr leiden. Staats­sekretär Rieberd ing erwidert auf die Anfrage Beckhs, daß die Genossenschaft der Komponisten sich dahin erklärt habe, daß, wenn die Verhältnisse eine Erhöhung ihrer Einnahme nöthig mochten, sie nicht auf die kleineren Vereine zurückgreifen würden. Abg. Rintelen (Centrum) begründet einen Eventualantrag und tritt dafür ein, öffentliche Musikaufführungen nicht von der Genehmigung der Autoren abhängig zu machen. Staatssekretär Nieberding führt einen Fall betr. den Komponisten Robert Franz an, der dem deutschen Volk Lieder geschenkt hat, die in allen Kreisen mit großer Freude gesungen, Vielen große Einnahmen brachten. Er selbst war in größter Noth ; er erblindete und mußte unterstützt werden. Redner fragt: Ist das der Jdealzustand, den Abg. Rintelen im Auge hat? Abg. Dietz (Soz.) hält die Regierungsvorlage für das Beste. Eine Organisation der Komponisten wünsche auch seine Partei, die auch dem § 27 in der Kommissionsfassung zustimme, keineswegs aber dem Antrag Oertel. Redner be­antragt über § 27 zuerst abzustimmen. Abg. Richter (Freis. Vp.) beantragt zunächst eine redaktionelle Aenderung seines Abänderungsantrages zu § 11 Absatz 2. Es sei eine ganz andere Arbeit, eine Oper und ein Oratorium zu schaffen, als ein Lied zu komponiren. Die Fassung der Vorlage in der Kommission sei von der Aristokratie der Komponisten be­einflußt. Eine Berufsgenossenschaft der Komponisten würde an der Verschiedenheit der Interessen uud an der Geschäfts­urkunde scheitern. Er warne vor dem Anträge Oertel-Traeger. Staatssekretär Nieberding führt aus, daß der Antrag Richter zu mehreren ^Bedenken Anlaß gebe. Abg. Hauß- mann-Böblingen (Südd. Vp.) tritt für den Antrag ein. Abg. R ichter ändert darauf seinen Antrag ab. Abg. Gamp (Reichsp.) will, wenn vom Staatssekretär keine Be­denken erhoben werden, für den Antrag Richter stimmen. Redner freut sich, daß Richter sich auch einmal auf den konser­vativen Standpunkt stellt. Nach weiteren Bemerkungen Dr. Spahns (Centr)., Dr. Hasses (nat.-lib.) und des Bericht­erstatters werden in einer umständlichen Abstimmung sämmt­liche gestellten Anträge abgelehnt und die §§ 1 und 27 in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso die §§ 12 und 13. W Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Tagesordnung: Kleinere Vorlagen und Fortsetzung der heutigen.

Schluß nach 6 Uhr.

Ueber die Schulrefsrwverhandlungen

bringt dieKreuzztg." einen Schlußartikel, dem wir folgendes Sachliche entnehmen: So entschieden es die Konferenz abgewiesen hatte, das Englische auf Gymnasien wahlweise statt des Grie­chischen zuzulassen, so überzeugt war sie doch andererseits davon, daß der englische Unterricht an den humanistischen Anstalten im Allgemeinen der Hebung bedürfe. Der weitgehendste Antrag in dieser Hinsicht, der aber nur eine Minderheit für sich ge­wann, war der des G.-R. Diels, der wünscht, daß der eng­lische Unterricht obligatorisch gemacht würde. Doch ist es wohl richtiger, wenn es den einzelnen Anstalten überlassen bleibt, aus dem Freifach ein Obligatorium zu machen und, wo dies nicht geschieht, nur verlangt, daß die bisherige Einrichtung des

Hanauer Anzeiaer

fakultativen englischen Unterrichts mit größerem 'Nachdruck be­lebt und in jeder Weise ihre Benutzung gefördert werde, wie dies auf Antrag des Ministerial-Direktors Thiel und des Fabrik Direktors Böttinger (der erstere Satz mit großer Mehr­heit, der zweite einstimmig) beschlossen worden ist. Der von Dir. Reinhardt, G.-R. Münch, Diels und v. Wilamowitz ge­stellte und von der überwiegenden Mehrheit angenommene An­trag, den Gymnasiasten, die am fakultativen englischen Unter­richt theilgenommen, zu gestatten, daß sie beim Abiturienten- Examen im Englischen statt im Französischen geprüft werden, hat möglicherweise Anstoß zu der weitergehenden Verfügung in dem Kaiserlichen Erlaß gegeben, nach welcher in den drei oberen Gymnasialklassen, wo die örtlichen Verhältnisse dafür sprechen, das Englische an Stelle des Französischen, unter Bei­behaltung des letzteren als fakultativen Unterrichtsgegenstandes, obligatorisch zu machen ist.

Auch vom lateinischen Unterricht an Gymnasien ist am dritten Tage der Konferenz die Rede gewesen. Der Ministerial- referent G.-R. Matthias betonte, wie es vor allen Dingen daraus ankomme, durch häufigere Anwendung der alten Sprachen wieder größere grammatische Sicherheit zu erzielen, und G.-R. Kübler begrüßte lebhaft, daß die Unterrichtsverwaltung nach dieser Richtung wieder größere Freiheit geben wolle. Dieselbe Anschauung war in dem gedruckten Gutachten des G.-R. Fries in Halle und des Prof. Harnack zum Ausdruck gekommen. Die Möglichkeit zur Benutzung der Freiheit wird die vermehrte Stundenzahl geben.

Zu der Erwägung, ob im Geschichtsunterricht nicht mehr Aufmerksamkeit als bisher der römischen Kaiserzeit gewidmet werden sollte, hat, wie aus dem Konferenzprotokoll zu ersehen, der Kaiser den Anstoß gegeben. Auch Mommsen und Harnack stimmten dem und einer Verkürzung der Belehrungen über die republikanische Zeit durchaus bei. Von Kropatscheck wurde be­merkt, daß der höhere Kursus in der alten Geschichte seit 1892 durch Beschränkung auf Ober II in einer Weise eingeengt sei, daß man nicht wisse, wie man da den Schülern ein wirkliches Bild des griechischen und römischen Alterthums geben könne. Nach einer Aeußerung des G.-R. Matthias wird hoffentlich durch das Fallen der Abschlußprüfung, die das Einengen der alten Geschichte 1892 veranlaßte, Rath geschaffen werden.

GeleUenprüfurry.

Verschiedene der preußischen Oberpräsidenten erlassen jetzt die Gesellenprüfungsordnungen für den Bezirk der Handwerks­kammern. Den Gesuchen um Zulassung zu den Prüfungen sind beizufügen: ein kurzer, selbstverfaßter und eigenhändig geschriebener Lebenslauf des Prüflings, das vom Lehrherrn ausgestellte Zeugniß, ferner, wenn der Lehrling zum Besuche einer Fortbildungs- oder Fachschule verpflichtet war, das Zeug­niß über den Schulbesuch. Die Prüfungsgebühr beträgt im Allgemeinen 6 Mark, kann jedoch für einzelne Prüfungsaus­schüsse durch die höhere Verwaltungsbehörde im Einverständniß mit der Handwerkskammer ermäßigt oder erhöht werden; Innungen sind berechtigt, zu beschließen, daß von den durch ihren Prüfungsausschuß geprüften Lehrlingen der Jnnungs- mitglieder eine Gebühr nicht erhoben wird. Die Prüfung soll eine praktische und eine theoretische sein; sie darf nicht mehr als zweimal wiederholt werden.

Einige Beispiele mögen hier Platz finden, um die Art der Prüfungsgegenstände zu veranschaulichen. Für Köche kommen als Gesellenstücke in Betracht Präpariren von Fleischstücken, Fischen oder Geflügel, Anfertigen von Speisen aus den prä- parirten Gegenständen, Anfertigen von kalten und warmen süßen Speisen; die theoretische Prüfung soll sich auf folgende Fragen und Gegenstände erstrecken : 1) Schriftlich : Aufstellung eines Menus für ein Diner oder Souper, Beschreibung der einzelnen Gerichte, Anfertigung eines Schriftsatzes betr. Be­werbung um eine Stellung oder dergleichen. 2. Mündlich: Fragen über Anfertigung von Saucen, Suppen, einzelnen Gerichten oder über Herkunft, Aussehen und Gebrauch der Rohmaterialien, Gewürze und ^er sonstigen in der Küche ge­brauchten Saucen. Für das Schneiderhandwerk sind für die Gesellenstücke als Mindestleistungen zu verlangen von Herren­schneidern die Anfertigung einer zugeschnittenen Hose und Weste, von Damenschneidern die Anfertigung einer einfachen Taille. Die theoretische Prüfung umfaßt folgende Fragen: Wie wird ein zugeschnittenes Stück angefangen, wie wird es in seiner weiteren Bearbeitung behandelt, wie werden die Werkzeuge zum Nähen und Bügeln gehandhabt, welche Arten von Stoffen zu Anzügen unterscheidet man, welches sind ihre Eigenthümlich­keiten und zu welchem Zwecken werden die einzelnen Stoffe daher insbesondere verwendet.

Hue ptab und fern.

sch. Fulda, 17. April. Die frühere Kammgarnspinnerei und nachmalige Fabrik englischer Stoffe, Karl Fuchslocher, stellt mit dem 1. Mai d. Js. ihren Betrieb ein, nachdem sie schon längere Zeit nur mit bedeutend reduzirtem Arbeiter­personal produzirt hat. Die schöne Anlage ist für Turbinen- und Dampfkraft eingerichtet, liegt nahe der Stadt Fulda an der belebten Frankfurterstraße und beschäftigte in ihrer guten Zeit einige Hundert Arbeiter; nun ist dem letzten Rest der­selben auf den 1. Mai gekündigt, was für manchen Familien­vater eine große Sorge in sich schließt.

Frankfurt a. M., 17. April. Der Staatsanwalt­schaft sind durch Beschlagnahme der Liste eines auswärtigen Kollekteurs 195 in Frankfurt wohnende Personen bekannt ge­worden, die in einer verbotenen außerpreußischen Lotterie spielen; gegen Alle ist das Strafverfahren ein­geleitet worden.

Hd. Frankfurt a. M., 18. April. In den letzten Tagen haben nnter Hinzuziehung des hiesigen Rechtskonsulenten der Firma M. A. von Rothschild & Söhne in Paris Familien- Konferenzen stattgesunden und wurde die vollständige Liquida­tion des hiesigen Hauses endgiltig beschlossen.

£ Klein-Krotzenburg, 17. April. Zur Versorgung der bayerischen Main-Kettenschleppdampfer mit dem erforderlichen

18 April

Steinkohlenbedarf ließ die bayerische Regierung von einer Bau- o firma in Kastel 4 größere Kohlenschiffe erbauen, von denen das letzte gestern Nachmittag im Schlepptau eines Dampfer- ) bootes auf seiner Bergfahrt nach Aschaffenburg unsere Gemeinde passtrte. Jedes der 4 Schiffe faßt 2200 Zentner Steinkohlen, r Die Bürgermeisterwahl in der benachbarten Gemeinde Klein-Welzheim, welche schon seit Monaten die breitere Oeffentlichkeit beschäftigte, wurde nunmehr behördlich auf den 24. April anberaumt. Auf das Resultat der Parteikämpfe ist man unter den obwaltenden Umständen in der weiteren Um- - gebung in hohem Grade gespannt.

© Mühlheim a. M., 17. April. Die in der Auf- sichtsrathssitzung des Farbwerks Mühlheim vorm. A. Leonhardt u. Co. vorgelegte Bilanz für 1900 läßt die Vertheilung einer Dividende (i. V. 5 °/o) nicht zu.

*> Gabenhaufen, 17. April. Die zahlreichen dies- ! jährigen Holzversteigerungen unserer Gegend gelangen wohl mit der am 30. April imDeutschen Hof" dahier stattfindenden umfangreichen Versteigerung von Nutzhölzern aus den 3 Ober­förstereien Babenhausen, Schaafheim und Seligenstadt zum Ab­schlusse. Es kommen dabei rund 940 Stämme und Derb­stangen verschiedener Laub- und Nadelhölzer mit 570 Festmeter Inhalt zum Ausgebot. Die resp. Oberförstereien sowie die Forstwarte Schmidt zu Seligenstadt, Herzberger zu Harres­hausen, Schimpf zu Richen und Haag zu Schlirbach ertheilen nähere Auskunft.

GKNSMeèersLLMd

Telegraphischer Wetterbericht der derWell Seewartt.

Telegramm aus Hamburg vom 18. April,

9 Uhr 35 Min.

Ein Maximum von über 770 mm lagert über Frankreich, ein neues Minimum nordwestlich von Schottland. In Deutsch­land ist das Wetter veränderlich, kalt, stellenweise Schnee. Grünberg hatte gestern Gewitter.

Prognose für den 19. April: Wärmeres, meist trockenes Wetter wahrscheinlich.

Werloofungen.

Obligationen des französischen Credit-Foncier.

Ziehung vom 5. April. Auszahlung vom 1. Mai ab. 400 Fr.-Kommunal - Obligationen von 1891. Nr. 114310 zu 100 000 Fr. Nr. 600372 zu 10 000 Fr. Nr. 843179 zu 5000 Fr. Nr. 44821 45641 65812 69807 96851 123486 139728 256990 281708 297778 300830 305381 367191 415542 605956 612504 621997 660233 901049 975520 je 1000 Fr. 500 Fr.-Kommunal-Obligationen von 1899. Nr. 231110 zu 100 000 Fr. Nr. 479079 zu 25 000 Fr. Nr. 441452 zu 5000 Fr. Nr. 1670 1736 17534 36447 37173 38084 62990 63980 74376 77342 78267 84354 124228 124465 152213 154394 186171 198849 211173 260713 224725 231061 237710 255330 263452 264086 267725 289445 303276 324169 331168 375608 378995 395948 426911 432080 436894 437036 440173 444281 446380 446936 457376 481973 490777 je 1000 Frcs.

(Ohne Gew.)

Brüsseler 100 Fr.-Loose von 1897. Ziehung vom 6. April. Serien: 4405 6267 6370 7421 10309 13499 15114 15667. Hauptpreise: Serie 4405 Nr. 19 zu 10 000 Fr. Serie 13499 Nr. 22 zu 1000 Fr. Serie 6370 Nr. 5 zu 500 Fr. Serie 6370 Nr. 8 und Serie 13499 Nr. 4 je 250 Frcs. Serie 4405 Nr. 11, Serie 6267 Nr. 18 24, Serie 6370 Nr. 3 11, Serie 7421 Nr. 10 12 21 24, Serie 10309 Nr. 6 8 13 16, Serie 13499 Nr. 20, Serie 15114 Nr. 1 7 8 13 16, Serie 15667 Nr. 24 je 125 Fr. Alle übrigen in obigen Serien enthaltenen-Nummern je 100 Frcs. Auszahlung am 1. Juli.

Hue aller Mell.

Ausgrabungen unter Leitung Virchows. Pro­fessor Rudolf Virchow weilte dieser Tage in Begleitung seines Schwiegersohnes, des Professors Henning aus Straßburg, im Dorfe Flomborn, unweit der pfälzisch-hessischen Grenze, um den in dortiger Nähe stattfindenden Ausgrabungen beizuwohnen. Aus diesem Anlasse waren dort Hunderte von Archäologen aus den verschiedensten Städten eingetroffen. Es wurden neun Hockergräber anscheinend aus der ersten Steinzeit der Rheinlande, die vor etwa 4000 Jahre vor unsere Zeit zu setzen ist, sowie vier dazwischen liegende Gräber der späteren fränkisch­karolingischen Periode freigelegt.

Romantik in der Schule. Die 16jährige Tochter M. in Wien hatte eine romantische Neigung zu einem dortigen Schauspieler gefaßt und stand seit längerer Zeit mit ihm in brieflichem Verkehr. Vor einigen Tagen wurde sie dabei er­tappt, wie sie während des Unterrichtes einen solchen Brief schrieb. Der Direktor der Lehranstalt schloß daraufhin die junge Sünderin vom weiteren Besuch der Schule aus, ohne