Zweites Blatt.
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General-Anzeiger.
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Amtliches Organ filt Stadt- and Landkreis Kanan
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Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
Donnerstag den 18. April
Bezirks-Fernsprechanschluß Nr. 98.
1901
Amtliches.
Landkreis Danau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathèamtes.
Mit Berichterstattung auf meine Verfügung vom 3./12. 1898, V 12465, betreffend Revisionen gewerblicher Anlagen, ist noch eine Anzahl Bürgermeister und Gutsâ Vorsteher im Rückstände.
Es wird deshalb an die Erledigung der genannten Verfügung mit 8tägiger'Frist erinnert.
Hanau den 12. April 1901.
Der Königliche Landrach.
V 3939 v. Schenck.
Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche noch mit Erledigung meiner Kreisblatt-Verfügung vom 22. Januar 1898 — V 939 — Amtliche Beilage Nr. 8 — betreffend Beseitigung absterbender Obstbäume und Aeste, Beschneiden lebender Hecken und Bekämpfung der Mistel im Rückstände sind, werden hiermit veranlaßt, binnen 8 Tagen in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten.
Hanau den 15. April 1901.
Der Königliche Landrach.
V 4035 v. Schenck.
Den Herren Gemeinde- bezw. Gutsvorständen werden in den nächsten Tagen die festgesetzten Gemeindesteuerlisten für 1901 zugehen.
Nach Vorschrift im § 75 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und Art. 60 II der Aussührungsanweisung vom 6. Juli 1900 ist die festgesetzte Steuerliste 14 Tage lang öffentlich auszulegen und der Beginn der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist die Bescheinigung auf dem Titelblatt der Gemeindesteuerliste zu vollziehen.
Von dem Tage, an welchem die Bekanntmachung über den Beginn der Auslegung stattgefunden hat, wollen Sie alsbald hierher Anzeige erstatten.
Hanau den 9. April 1901.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.
J. St 1618 J. V.: Valentiner, Reg.-Assessor.
Stadtkreis Dan au.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Am Freitag den 19. April 1901, nachmittags von 4 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neustädter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 17. April 1901.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Dr. Gebeschus. 6534
Ständische Leihbank
Hanau.
Der öffentliche Verkauf der der hiesigen Leihbank vom 1. April d. Js. verfallenen Effekten-Psânder findet Montag den 22. und der Gold- und Silberpfänder Dienstag den 23. April d. Js., jedesmal von 2 Uhr nachmittags ab, statt, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß Büchelchen, worin die zum Verkauf kommenden Gegenstände sich verzeichnet finden, im Bureau der Leihbank frei zu haben sind.
Der Leihbank-Verwalter.
Krück. 6520
Bekanntmachung,
Der auf den 13. April d. Js. bestimmte Termin zur Versteigerung des dem Juwelier Wilhelm Sommer zu Wiesbaden zur ideellen Hälfte gehörigen Grundstücks,
UU 59 im Venuâsee, Wiese 3,57 ar, ist aufgehoben und anderweiter Termin auf den 14. Juni 1901, vormittags 9^2 Uhr, bestimmt worden.
Hanau den 13. April 1901.
Königliches Amtsgericht 2._______6533
Gefundene und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 2 Kinderregenschirme. 1 Damenregenschirm. 1 Packet mit schwarzem Strickgarn. 1 Brillen
futteral. 1 rundes Gläschen zu chemischen Untersuchungszwecken. 1 Brille.
Verloren: 1 Tuchschuh mit weißem Futter.
Entlausen: 1 großer, grauer Wolfshund.
Hanau den 18. April 1901.
Politische Rundschau.
Die Budgetkommission des Reichstages berieth gestern Vormittag das Kriegs invalid engesetz. Die Frage der finanziellen Deckung wurde auf Anregung des Grafen Oriola auf Schluß der Besprechung verschoben. Der Kriegsminister erklärte, auch in der Vorbereitung des Friedens- Jnvalidengesetzes sei kein Stillstand eingetreten und erkannte unter Hinweis auf die 200 aus China zurückgekehrten Invaliden an, daß die schleunigste Erledigung der Vorlage geboten sei. In der Spezialberathung wurden sodann die Paragraphen 1, 21 und 22, worin bestimmt wird, auf wen die Gesetze Anwendung finden, ohne wesentliche Debatte unverändert angenommen. Zur Frage der Versorgung der französischen Invaliden erklärte der RegierungsVertreter, ihnen könne nur durch Unterstützung aus dem reichsländischen Fonds geholfen werden. Leuten, die gegen uns gefochten haben, könnten zwar Wohlthaten erwiesen werden, aber keine Rechte auf Bezüge eingeräumt werden. Im weiteren Verlaufe der Debatte wird Paragraph 2, wonach die Offizierspension bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung nach den bisherigen Bestimmungen gewährt werden soll, und Paragraph 4 betreffend die Verstümmelungszulage genehmigt, die Abstimmung über Paragraph 3 betreffend die Kriegszulage wird ausgesetzt, nachdem der Kriegsminister sich gegen den Antrag v. Roon, die Kriegszulage für invalide Subalternoffiziere um 300 Mk. jährlich zu erhöhen, ausgesprochen hat. Hierauf vertagte sich die Kommission auf heute.
Hunnrn-Dementirbriefe. Der „Aachener Volksfreund" hatte seinerzeit einen Hunnenbrief veröffentlicht. Von den Eltern des Kriegers wurde dem oben genannten Blatt jetzt folgendes Schreiben des Helden übermittelt:
„Da ich den Brief, den ich von Peitang geschrieben hatte, wo ich den Chinesen, welche bei uns das Wasser brachten und dasselbe nicht trinken wollten, sollte ich todtgeschossen haben, was nicht wahr ist, so möge ich bitten, dasselbe am „Volksfreund" zu melden, daß dies der Fall nicht gewesen ist, denn ich habe den Brief aus Vergnügen so geschrieben. Weiter nichts Neues, sonst noch gesund und munter, hoffentlich Ihr auch noch. Es grüßt Euch alle herzlich Euer Sohn Theodor".
Dem Brief an die Eltern lag noch folgendes Dokument, versehen mit dem Stempel: „Oftasiatisches Expeditionskorps, 2. Batterie, schwere Feldhaubitzen" bei:
„Bitte Sie gütigst, den von Ihrem Sohne falsch veröffentlichten Brief im „Aachener Volksfreund" mit Namensunterschrift versehen zurücknehmen zu wollen, da Ihr Sohn sonst bestraft wird. Auf Befehl: O Heeger, Feldwebel der 2. Batterie."
Die italienische Industrie wächst immer mehr an Bedeutung. Tas beweisen nicht nur die Vorgänge bei den Verdingungen von Eisenbahnmaterial, sondern auch die Bestrebungen der Fabrikanten, im Ausland festen Fuß zu fassen. So richtete erst dieser Tage der Minister des Aeußern ein Rundschreiben an die italienischen Konsuln mit der Aufforderung, ihn stets pünktlich über öffentliche Verdingungen im Ausland auf dem Laufenden zu halten, damit sich Italien an diesen betheiligen könne; der Mangel rechtzeitiger Mittheilung habe die italienische Industrie ohnehin in letzter Zeit stark geschädigt. Neben dem uralten Gebiet des italienischen Handels, der Levante, taucht in den letzten Jahren auch Südamerika als Absatzgebiet auf, und diese Beziehungen werden durch die starke Auswanderung von Italienern dahin in wachsendem Maße gefestigt. Neuerdings fanden auch Erhebungen über die entsprechenden Verhältnisse in Mexiko statt. Danach bestehen dort gegenwärtig 246 italienische Firmen mit 14,20 Millionen Dollar Kapital, meist in den nördlichen Provinzen, und es arbeiten einschließlich der landwirthschastlichen Betriebe 41,49 Millionen Lire italienisches Kapital in Mexiko.
Die Verhaftungen in allen Theilen des russischen Reiches dauern fort. In Odessa allein wurden in der letzten Woche ungefähr 1500 Personen verhaftet. Der Umfang der bei den letzten Demonstrationen vorgenommenen Verhaftungen wird erst jetzt sichtbar. Zahlreiche Familien forschen vergebens nach ihren verschwundenen Angehörigen. Bisher hatten sich die meisten in Erwartung der Rückkehr der Vermißten ruhig verhalten. Nun aber, da geraume Zeit seit dem Ausbruch der Unruhen vergangen ist, kommen die Reklamationen. Alle Nolizeibureaux sind von Frauen belagert, welche Mittheilungen über das Loos ihrer Männer und Kinder erfragen, häufig
vergebens, da die Polizei selbst nicht weiß, wer von den Kosaken niedergeritten oder getödtet und wer nach Schlüsselburg gebracht wurde. Der neue Unterrichtsminister hat am Tage seines Amtsantrittes 200 Studenten und 183 Frauen die Freiheit wieder verschafft. Dennoch greift die Bewegung stetig um sich. In Petersburg sind Hunderte von Proklamationen im Umlauf, ebenso in Moskau, Odessa, Kiew und sogar in Charkow und Jekaterinoslaw. Die Nachricht von der Entdeckung und Aufhebung eines revolutionären Komitees in Petersburg ist insofern unrichtig, als man bisher nur eine Sektion des Komitees entdeckt hat, während die übrigen noch amtiren. Alle aufregenden Erscheinungen des Tages überragt jedoch die Thatsache, daß seit ungefähr acht Tagen in Petersburg und Moskau eine fieberhafte Agitation entwickelt wird zur Absendung einer Adresse an den Zaren. Es wird darin um Verleihung einer Verfassung gebeten, und es verlautet, daß bereits 15 000 Unterschriften gesammelt sind; unter anderen Namen findet man viele Gutsbesitzer, zahlreiche reiche Kaufleute und Vertreter der Intelligenz. Dieser Schritt, der unter den jetzigen Umständen als äußerst kühn bezeichnet werden muß, kann natürlich neue Verfolgungen von unvorhergesehenem Umfange hecbeiführen.
Allgemeine Wehrpflicht in Südamerika. Man schreibt aus Rosario (Argentinien): Die allgemeine Wehrpflicht hat sich hier zu Lande bereits ganz zufriedenstellend eingebürgert, wenn sie vielleicht auch noch nicht auf besondere Beliebtheit rechnen kann. Allmählich regeln sich die auf die Dienstpflichten bezüglichen Verhältnisse, und man läßt auch die erforderliche Aufsicht über die in den Stammrollen eingetragenen Bürger nicht außer Acht. Freilich handelt es sich erst um Anfänge und das System wird noch mannigfacher Verbesserungen bedürfen. Wie aber eine von der Provinzialregierung erlassene Verfügung beweist, ist der erste Schritt gethan. Die Verordnung beweist, daß die zur Reserve 1. und 2. Klasse der Marinetruppen gehörigen Dienstpflichten jede Wohnungsveränderung den Orts-Militär-Behörden und dem Standesbeamten ihres Bezirkes anzuzeigen haben; eine ähnliche Meldung hat zu erfolgen, wenn sie ins Ausland reisen oder von einer solchen Reise zurückkehren. Die Standesbeamten haben ferner von jedem noch nicht 45 Jahre alten Argentinier, der sich zu verheiralhen wünscht, die Vorlegung der Militärpapiere zu verlangen und die Veränderungen seines Zivilstandes in dieselben einzutragen, falls der betreffende zur Reserve erster Klaffe gehört. In solchen Fällen hat das Standesamt auch dem Marineministerium Mittheilung zu machen. Bemerkt sei noch, daß es mit der Zeit wohl dahin kommen wird, außer den obigen Maßregeln das in Deutschland eingeführte System regelmäßiger Kontrollversammlungen zu übernehmen.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 17. April.
Präsident Graf B a l l e st r e m eröffnet die Sitzung um 1.20 Uhr.
Aus der Tagesordnung steht: Urheber- und Verlagsrecht.
Die §§ 1—10 werden debattelos angenommen, und zwar nach den Kommissionsbeschlüssen.
Die 8§ 11—28 handeln von den Befugnissen des Urhebers. 8 11 Absatz 2 lautet: Das Urheberrecht an einem Bühnenwerke oder an einem Werke der Tonkunst enthält auch die ausschließliche Befugniß, die Werke öffentlich aufzuführen.
Abg. R i n t e l e n (Centr.) bittet bezüglich der Werke der Tonkunst, es bei dem gegenwärtigen Recht zu lassen. Werde der Paragraph in der Regierungsfassung angenommen, so müßte zu jeder öffentlichen Aufführung und zu jedem Konzerte die Genehmigung des Urhebers eingeholt werden. Redner beantragt einen Zusatz, wonach die durch Druck veröffentlichten musikalischen Werke ohne Genehmigung des Urhebers öffentlich aufgeführt werden können, falls nicht ein Verbot des Urhebers vorliegt. — Abg. Richter (Freis. Volksp.) meint, jeder Schriftsteller und Kompouist sei seines Lohnes werth, * aber man müßte auch die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigen. Wenn der Regierungsentwurf mit dieser Bestimmung zu stande käme, so würde eine Verschlechterung des gegenwärtigen Zustandes herbeigeführt werden. Redner vermißt den Bach- weis, daß das bestehende Recht zum Nachtheil der Komponisten wirkte. Ein großer Theil der Komponisten habe gar kein Interesse die Verbreitung ihrer Tonwerke zu erschweren, namentlich die jüngeren nicht. Die Bestimmung sei überhaupt qar nicht ausführbar. - Abg. Spahn (Centr.) führt aus, der Schwerpunkt der Frage liege in der Aufführung größerer Lieder Stücke und Choraufführungen, und bittet, es bei den Kommissionsbeschlüssen zu belassen. Er beantragt ferner, den § 11 mit dem 8 27, welcher besagt, wann die Einwilligung für die Berechtigung zur öffentlichen Aufführung nicht nöthig