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* Oper. Heute Donnerstag den 18. April fällt die angesetzte Vorstellung „Rigoletto" aus, da das Militär-Orchester durch die am Abend statlfindende Oratorienprobe verhindert ist.
* Silberne Hochzeit. Herr Eduard Herb st, Bureaugehilfe beim Tiefbauamt, nebst Frau feiern heute das Fest der silbernen Hochzeit. — Am morgigen Tage den 19. d. Mts. feiern Herr Lokomotivführer Schmutzler und Frau das Fest ihrer silbernen Hochzeit.
* Mttfterregisier. Im Monat März d. J. hat das Amtsgericht Hanau im „Reichsanzeiger" Bekanntmachungen über neugeschützte Muster und Modelle veröffentlicht: 4 Urheber, 235 Muster und Modelle, davon 165 plastische, 70 Flächenmuster.
* Ergänzung zu dem Vermächtnitz der Fron Auguste Jung bezüglich des der Stadt zugedachten Parkes. Wie wir bereits in unserem Referat über die Stadtverordnetensitzung vom 4. d. Mts. berichteten, wurde einer Ergänzung zu dem Vermächtniß der Frau Auguste Jung zugestimmt. Das Sitzungsprotokoll enthält hierüber Ausführliches wie folgt: Der Testamentvollstrecker, Herr Alexander Jung berichtet an den Magistrat wie folgt: „Die verstorbene Frau Auguste Jung halte nach Errichtung des Testaments und dann noch kurz vor ihrem Ableben mir ihren Wunsch zu erkennen gegeben, ihre letztwilligen Bestimmungen betreffend Hingabe ihres Parkes an die Stadt zu ergänzen, ist aber vor der Niederschrift ihrer Wünsche vom Tode ereilt worden. Ich bin zwar nun in der Lage, den Gedanken und den Sinn wiederzugeben, welchem die Verstorbene wiederholt Ausdruck gab und sie offenbar bis zuletzt angelegentlichst beschäftigte, kann jedoch die Form, in der sie ihre Bestimmungen zur Geltung zu bringen gedachte, nicht bestimmt angeben. Danach kann ich also nur die Erklärung abgaben, daß es der Wunsch der Verstorbenen war, ihren Park seiner Zeit nicht der völlig uneingeschränkten, allgemeinen Benutzung preisgegeben zu wissen, d. h. „nicht in der Weise, wie es mit dem Stadtschloßpark der Fall ist." Weiter führt Herr Jung in seinem Schreiben aus: Sie habe in erster Linie an alleinstehende oder in bedürftigen Verhältnissen lebende Damen der gebildeteren Stände und ganz besonders auch an die Genesenden gedacht, welchen die Wohlthat der frischen Luft, der ruhige Aufenthalt u. s. w. zu Nutzen kommen sollte. Es solle vermieden werden, solchen Personen die ihnen gebotene Annehmlichkeit etwa durch Mägde, welche sich mit Kinderwagen und Burschen breit machen könnten, oder durch Arbeitsscheue, welche im Park willkommene Ruheplätze finden würden, zu verleiden. Frau Jung habe gewiß nicht alle niederen Stände völlig ausschließen wollen, nur sei sie gegen jedes ungebührliche und rücksichtslose Benehmen von Anderen gegen Andere unnachsichtlich gewesen. — Herr Jung stellte dem Magistrat anheim, den Wünschen der Verstorbenen Rechnung zu tragen. Der Magistrat beschloß hierauf unterm 5. März, daß die von Herrn Jung mitgetheilten Wünsche der Verstorbenen so erfüllt werden sollen, als wenn sie im Testament enthalten wären. Die Stadtverordnetenversammlung ertheilte Zustimmung.
Entführung. Der Schreiner Schlichting wurde gestern vom Schwurgericht zu Frankfurt wegen Entführung eines minderjährigen Kindes — der 12jährigen Katharina Weißbecker aus Hanau — laut § 235 des Strafgesetzbuches zu 2 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust ver- urtheilt.
* In Haft genommen wurde ein 16jâhriges Mädchen von auswärts, das sich unterkunftslos umhertrieb und einer Frau, die ihm kurze Zeit Unterkunft gewährte, in einem unbewachten Augenblicke eine goldene Uhr mit Kette stahl.
* Ein „schwerer" Verlust. Ein Handelsmann von Wenings verkaufte auf dem gestrigen Viehmarkt einem Viehhändler von Biblis eine Kuh und diese ging verloren. Die Verlierer dieses gewichtigen Gegenstandes bitten den ehrlichen Finder, ihn in einem Gasthause abzugeben und ihnen Nachricht zukommen zu lassen. Was man nicht alles verlieren kann!
* Selbstmord. Der Cigarrenarbeiter Nikolaus Kn. von Großauheim wurde gestern im Walde bei Königl. Pulverfabrik erhängt gefunden. der poetischen Grundlage gleichsam als Motto die musikalische Szene beherrscht.
Ohne Zweifel war der Stoff dieses Oratoriums den zeitweise mystisch-religiösen Ideen Liszt's sehr angepaßt. Seine Phantasie brauchte nur von wenigen, ihm von außen zukommenden musikalischen Motiven auszugehen, um aus diesen heraus ein ganzes großes Oratorium erstehen zu lasten. Wenn nun hierbei zugegeben werden muß, daß Liszt durchaus nicht reich an eigener thematischer Erfindung war, so läßt sich doch nicht leugnen, daß die von ihm benutzten Motive sehr geschickt gewählt sind und dem Werk das denkbar beste Lokalkolorit verleihen.
Der wichtigste thematische Gedanke des ganzen Werkes istdas Elisabethmolio, welches nach Liszt's Angaben von einer Antiphon auf das Fest der heiligen Elisabeth genau übernommen wurde. Wie Liszt dieses schöne, nur aus vier Takten bestehende Motiv verwerthet, ist ganz erstaunlich. Allein das ganze Orchestervorspiel wird von ihm bestritten, es kehrt in mannigfachster Weise in jeder Dzene der Elisabeth, bald in der Solostimme, bald im Orchester wieder. Der Chor intonirt die Melodie zuerst zu dem Text: „Noch in der Silberwiege still träumt sie der Zeit entgegen."
Einem ungarischen Kirchenlied entstammt das im 5. Bild erscheinende Achtelmotiv der Celli und Bässe im Charakter eines Trauermarsches. Der Chor übernimmt es bei den Worten: „Hier wohnt sie unterm Hüttendache, die Heilige, das Glück der Armen." Auch im 6. Bild kehrt das Motiv stets in tiefer Lage des Orchesters wieder als Ausdruck der Trauer bei Elisabeths Hinscheiden. Ungarische Rhythmen spielen herein bei dem Auftreten des ungarischen Magnaten im 1. Bild. Ein ungarisches Marschmotiv begleitet Elisabeth überall da, wo sie ihres Heimathlandes gedenkt. Der Ruf der Kreuzritter im 3. Bild „Gott will es" ist eine gregorianische Intonation, welche auch im Kreuzrittermarsch vom Orchester verwerthet wird. Endlich sei noch eine in Chor und Orchester als Pilgerlied verwendeten Weise gedacht, angeblich aus der Zeit der Kreuzzüge. Es ist das auch im protestan-
Hanauer Anzeiger
* Heffenland. Inhalt der Nummer 8 des „Hessen land" : Knodt, K. E. „Ueber dem Wassern"; Sascha Elsa. „Blüh'n im weiten Himmelsgarten" (Gedichte). — Schenk zu Schweinsberg, Gustav, Freiherr. „Beiträge zur Hess. Familienkunde. 11." — Melde, Dr. Franz (f). „Selstbio- graphie". — Lein, Johannette. „Wenn Abends ich von tiefem Leid bedrückt" (Gedicht). — Runkel, Ferdinand. „Peter Geibel". — Geibel, Peter (f). „Mein schinste Gruß dr Wearreraa!" (Gedicht in Wetterauer Mundart). — Aus alter und neuer Zeit. — Aus Heimath und Fremde. — Hessische Bücherschau. — Personalien. — Briefkasten.
4< WinÄecken, 17. April. Wie wir zufällig erfahren, soll der flüchtig gegangene Postagent Scherte! aus Gensingen, der in der Nidder den Tod suchte, ungefähr 250 000 Mark Sparkassengelder unterschlagen und dadurch viele Einwohner von Gensingen und Umgegend stark geschädigt haben. Bei der Leiche wurden uur 35 Mk. vorgefunden. Auf welche Weise der ungetreue Kassenbeamte, der allseits großes Zutrauen genossen haben soll, das Geld verbrauchte, ist hier nicht laut geworden.
Aus dem Gerichtssaal.
Sitzung der Strafkammer II vom 17. April.
Falsche Anschuldigung.
Im März v. Js. liefen bei dem Kreisausschuß zu Schlüchtern bezw. bei der Kgl. Staatsanwaltschaft drei Schreiben ein, wovon zwei anonym und eines mit der Unterschrift des Angeklagten Peter F. von Wallroth versehen war. In denselben war der Bürgermeister von Wallrolh beschuldigt, gelegentlich der Manöver im Jahre 1897 einen Milimrmantel gestohlen, durch unrichtige Umschreibung der Gemeinderechnungsbelege Urkunden gefälscht, ferner Gelder, die er für die Gemeindekasse vereinnahmt, drei Monate zurückbehalten, den Miethbetrag für verpachtetes Gemeindeland nicht eingezogen zu haben u. A. m. Der Angeklagte, welcher lange Jahre und bis zum April v. Js. als Gemeinderechner fungirt hat, gibt zu, den Brief mit der Beschuldigung des Diebstahls, der seine Unterschrift trägt, geschrieben zu haben, bestreitet jedoch, der Urheber der beiden anonymen Schreiben zu sein. Aus den Aussagen der beiden Sackoerständigen geht jedoch als unzweifelhaft hervor, daß die drei Briefe von ein und der- selben Person geschrieben sein müssen. Durch die Zeugenaussagen werden zwar einige der Beschuldigungen, so"vor Allem die Unterschlagung des MilitärmantelS, nachgewiesen, doch stellt sich auch Verschiedenes, hauptsächlich die Beschuldigung der Urkundenfälschung, als unwahr heraus und wird deshalb der Angeklagte der wissentlich falschen Anschuldigung für überführt erachtet und zu der geringsten zulässigen Strafe von einem Monat Gefängniß verurtheilt.
Bedrohung.
Der Fabrikarbeiter S. zu Gelnhausen gerieth im Oktober v. Js. mit seinem Neffen, der ihm kurz vorher sein Haus abgekauft hatte, in einen Streit, weil er aus dem Garten Obst geholt hatte, was der Neffe als nunmehriger Besitzer des Hauses sich verbat, obgleich sich dies der Angeklagte angeblich beim Abschluß des Kaufvertrages vorbehalten habe. Der Neffe soll nunmehr seinen Onkel, wie dieser in einem an die Kgl. Staatsanwaltschaft gerichteten Briefe behauptet, an der Brust gepackt und zu Boden geworfen haben. Dieser Brief bildete die Grundlage zur Erhebung einer Anklage wegen falscher Anschuldigung. Der Streit pflanzle sich vom Hinterhaus in das Vorderhaus fort, woselbst der Angeklagte "seinen Neffen unter Schwingen eines Hammers mit Todtschlag bedrohte, bis ihm von hinzugeeilten Nachbarn der Hammer entrissen wurde. Da der erstere Vorfall nicht genügend auszuklären war, so erfolgte von der Anklage der falschen Anschuldigung Freisprechung, dagegen erhielt S. wegen Bedrohung 30 Mark Geldstrafe.
tischen Kirchengesang bekannte Lied auf den Text: „Schönster Herr Jesu." Die Melodie kann indessen nicht einmal das Alter unserer Choräle beanspruchen, sondern ist zuerst als „geistliche Volksweise aus der Grafschaft Glatz" im Jahre 1842 mitgetheilt. Sie hat übrigens viel Verbreitung gefunden am Niederrhein sowohl wie in Schwaben und in der Schweiz. Liszt hat sie unverkürzt in seinem Kreuzzugsmarsch als zarten Zwischensatz verwendet und später im Fortissimo dem Chor zugetheilt.
Hiermit ist das thematische Material aufgezählt, welches sich der Komponist aus liturgischen und volksthümlichen Gesängen zusammen getragen hat und zu einem großen organischen Kunstwerk erwachsen ließ. Eine ganz spezielle Begabung für die kunstvolle Verwerthung eines musikalischen Motivs zeigt Liszt gerade in dem vorliegenden Oratorium; auf diesem Gebiet ist er Meister und was er nun noch von eigener musikalischer Erfindung hinzuthut, ist so geschickt in das Ganze verwoben, daß uns damit ein schönes einheitliches Werk überliefert ist. Eine glänzende Jnstrumentationskunst illustrirt bis in die kleinsten Züge alle die Bilder, die sich uns entrollen, und ist ein wesentliches Mittel zur Charakteri- sirung jeder seelischen Empfindung.
Wir schließen mit dem Wunsche, daß Liszt's „Legende von der heiligen Elisabeth" auch bei dem Hanauer Publikum eine warme Aufnahme finden möge, wie sie dem Werk schon längst an anderen Orten zu Theil geworden ist. Eine auf- nahme- und vor Allem begeisterungsfähige Zuhörerschaft ist für alle Ausübenden ein Ansporn zu neuer Thätigkeit und für den Oratorienverein^selbst, der sich ohne jeden Eigennutz in den Dienst einer edlen Kunst stellt, der schönste Lohn.
Dr. F. Limbert.
Albumblätter.
Wir sollen immer verzeihen: dem Reuigen um seinetwillen, dem Reulosen um unsertwillen.
Marie v. Ebner-Eschenbach.
18. April r
Körperverletzung.
In der Nacht vom 6. zum 7. März d. Js. zogen eint i Rekruten von Schwarzenfels, unter ihnen der Taglöhner CH singend durch den Ort, was ihnen vom Ortsdiener und Naci Wächter verboten wurde. Als der Chr. später beim Nachhau gehen vor seiner Wohnung angelangt war, stellte ihn d zufällig dort stehende Nachtwächter wegen der Singerei z Rede, worauf der Angeklagte ein starkes Stück Holz ergr und den Nachtwächter durch einen w-uchtigen Hieb auf i Stirn zu Boden und sodann noch wiederholt auf ihn ei schlug, sodaß der Mißhandelte außer anderen Verletzung, eine 10 Zentimeter lange, bis auf den Knochen reichen - Wunde an der Stirn davontrug, welche nach Aussage in Sachverständigen bei dem hohen Alter des Verletzten nie ohne Lebensgefahr war. Die Angabe des Angeklagten, dc er zur fraglichen Zeit sinnlos betrunken gewesen sei, wird vo Gerichtshof als durch die Begleitumstände widerlegt angesehc j und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt ur schwerer Körperverletzung auf 10 Monate Gefängniß erkann
Unterschlagung.
Der Maurer Friedrich F. von Langenselbold war bei bi dortigen Hilfskasse seit acht Jahren als Kastenboie angestell Vom November 1900 bis Februar 1901 hatte er nun wiedei holt Gelder, die er für die Kasse vereinnahmt, insgesamn 312.70 Mark, unterschlagen und für sich verwendet. Al Motiv der That führt er die gedrückte Lage an, in der er sic damals durch Krankheit seiner Frau und durch geringe Arbeitsverdienst mit seiner zahlreichen Familie befand. I BeHickstchligung dessen und in Anbetracht der bisherigen Un bescholt nheit des Angeklagten erkennt das Gericht nur au eine Gefängnißstrafe von 6 Wochen.
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Sitzung des Schöffengerichts zu Langenselbol-
□ Langenselbold, 17. April.
Die Rekruten zu Ravolzhausen, die sich am 27. Janua b. J. daselbst zur Stammrolle anmeldeten, feierten dieses wich tige Ereigniß nachher durch eine solenne Kneiperei. Brio Anhängen in der C.'schen Wirthschaft begann die freudige Stirn mung bereits auszuarten. Die zukünftigen Varerlaudsverthei diger schlugen auf den Tisch, daß die Gläser tanzten unt wurden so vorlaut, daß der Wirth ihnen ein gemäßigtere« Verhalten anrieth, andernfalls —. Als Antwort hierauf schluc einer der muthigen Helden abermals auf den Tisch, daß bi* Gläser umflogen und das Bier sich auf die Gäste ergoß, der Wirth bekam einen Schlag auf die Nase, daß er blutete und eir älterer Gast, der sich über das Treibender Radaumacher beschwerte wurde von diesen durchgeprügelt. Das war aber auch bas Signal zum allseitigen Zugre-fen und die lustigen Rekruten flogen auf dem kürzesten Weg hinaus. Das änderte ihre Stimmung total um und draußen gab es nunmehr einen gehörigen Radau. Sie schlugen die Fensterscheiben ein. daß die Glassplitter auf die Gäste niederrasselien und drohten einen „durch und durch" zu stechen, wenn er sich herauswage. Dabei hatten sie Thüren und Fenster besetzt und belagerten die Festung auch geraume Zeit, bis sie des Wartens überdrüssig wurden und sich v-rzogen. In dem üblichen Nachspiel vor dem Gericht wird hervorgehoben, daß das Betragen der fünf Angeklagten zwar ein recht lümmelhaftes und unverschämtes gewesen sei, daß man ihnen aber doch mildernde Umstände zubilligen könne, weil es Brauch wäre, daß an dem Tage etwas mehr Freude herrsche, wie gewöhnlich. Es wcrden daher verurtheilt der Joh. Karl S. zu 10 Mk. Geldstrafe, der Jakob S. zu 30 Mk., der K. zu 30 Mk., der R. zu 16 Tagen Gefängniß und 5 Tagen Haft, der G. zu 10 Tagen Gefängniß und 5 Tagen Haft.
Die Ehefrau K. von Langenselbold ist angeklagt, daß sie in der Wohnung ihrer Hausnachbarin, der Ehefrau H., ohne Befugniß verweilte und dieselbe trotz mehrfacher Aufforderung nicht verließ. Sie erhält eine Geldstrafe von 6 Mk.
Der Milchhändler R. von Somborn ohrfeigte einen Jungen von Langenselbold, weil dieser am Staatsbahnhof ihm seine Kannen revidirte, wozu der geohrfeigte Junge aber berechtigt war, weil er im Auftrag eines Langenselbolder Milchhändlers dessen ebenfalls an demselben Platz ausgeladene Kannen heraussuchen sollte. Der R. erhält 10 Mk. Geldstrafe.
Die Rückinger Straßenjugend huldigte während des winterlichen Schneefalls dem auch anderwärts betriebenen Sport, die Mädchen mit Schneeballen zu bombardiren. Die Frau K., in deren Gehöft einige hart bedrängte Mädchen geflüchtet waren und die mit Grund für ihre ganzen Fensterscheiben fürchtete, bewaffnete sich mit einer Ruthe und vertrieb mit diesem probaten Mittel einem Jungen, den sie erwischte, die Lust zu weiteren Attentaten mit Schneebällen. Der Vater des Jungen hat aber Strafantrag gegen sie gestellt. Sie wird in' eine Geldstrafe von 3 Mk. genommen.
Kereiusnachrichteu
für Donnerstag den 18. April.
Nachmittags 5 Uhr: Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung.
Oratorienverein: Abends 7*/i Uhr; Probe mit Orchester im Saale ,gum deutschen Haus".
Evang Männer- und Jünglingsverein: Bibelstunde (Evangr Vereins- haus).
Arends'scher Stenographenverein (gegründet 1897): Vereinsabend in der Restauration „Mr großen Krone".
Katholischer Männerverein: Vereinsabend in der „Restauration Mohr* (âämerstraße).
Hanauer Fußball- und Cricketklub: Bereinsabend in der Restauration „Alemannia".
Techniker-Verein: Vereinsabend in der Restauration Mohr.
Turn- u. Fechtklub: Fechten.
St. Joseph Bauverein: Vereinsabend und Kassenauflage im Gasthaus „zur goldenen Gerste."
Radfahrerverein „Vorwärts": Zusammenkunft im Gasthaus „zur Sonne".
Erste Hanauer Poulegesellschaft - Preisspiel in der „Stadt Bremen".
Erster Hanauer Fußball-Klub 1893: Klubabend im BereinSlokal (Brauerei Ka'.ser, Altstadt).
Radfahrerverein Hanau 1885: Klubabend in der „Centralhalle".
Spessart-Touristenverein: Bereinsabend im Gasthaus „zum Elephanten".