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Erstes Blatt.

BkMgMreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk., »rouatkich 60 Pf^., für au3« «Lrnge Abonnenten mit bent betastenden PgKaufschlsg. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdrucksrei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Astliches Orgs» für Sicht- sch AMms

EmrüângsgeSühr t

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespiene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Rektasutlubeil die Zeile 25 Pfg, für Äuswänâ 35 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme her Sonn- und Füertage, mit belletristischer Beilage.

Berantworrl, Redakteur: G Schrecker in Hanau.

Nr. 69.

Freitag den 22. März

HBBgggsiiaEasRaBgaiSijMHeBaa^.aa^'^

1901

Amtliches.

Landkreis Ban au.

Bekanntmachuiigkn dcè Königlichen Landrathsamles.

Der Bürgermeister Johannes Baumann zu Bruch­köbel ist für eine weitere 8jährige Amtsperiode als Bürger­meister dieser Gemeinde gewählt und bestätigt worden.

Hanau 'den 20. März 1901.

Der Königliche Landrath.

A 1426 v. Schenck.

Unter dem Rindvieh des Handelsmannes Isaac Grüne- baum zu Wächtersbach (Kreis Gelnhausen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau den 20. März 1901.

Der Königliche Landrath.

V 2903 v. Schenck.

Königliches Gymnasium. '

Anmeldungen neu eintretender Schüler nehme ich Freitag den 22. und Samstag den 23. d. Mts. in meinem Amtszimmer im Gymnasium mündlich von 10 bis 1 Uhr, auch sonst jederzeit schriftlich entgegen. Vorzulegen sind der Geburtsschein sowie der Impfschein (bezw. Wiederimpsschein).

Hanau den 18. März 1901.

Der Königliche Gymnasialdirektor.

Dr. Braun. 4725

In das Handelsregister des unterzeichneten Gerichts sind folgende Eintragungen bewirkt worden:

1. Zu Nr. 29:Moses Blumenthal zu Hüttengesäß." Die Firma ist erloschen.

2. Abth. A ^r. 3:Firma E. Kohl zu Langenselbold", Inhaber: Apotheker Emil Köhl zu Langenselbold.

3. Abth. ^ Nr. 4:Firma Abraham Katz I zu Langenselbold", jetziger Inhaber an Stelle des ver­storbenen früheren Inhabers: Kaufmann Aron, genannt Adolf Katz, zu Langenselbold.

4. Abth. ^ Nr. 5:Firma W. Weber zu Langen­selbold", Inhaber : Apotheker Wilhelm Weber zu Langen­selbold, welcher nach Aufgabe der Apotheke das Essig­geschäft unter der bisherigen Firma weiter betreibt.

Langenselbold den 20. März 1901.

Königliches Amtsgericht. 4925 ---------- Gefundene und verlorene Gegenstände etc.

Gefunden: 1 schwarze Schürze. 1 angefangener schwarzer Strumpf mit Garn und Stricknadeln. Auf dem Exerzierplatz eine silberne Herrenuhr mit Schlüsselaufzug.

Verloren: 1 Zehnmarkstück. 5 Paar Pantoffeln.

Zugelaufen: 1 gelbes, röthliches Wachtelhündchen m. Geschl. 1 gelber, schottischer Schäferhund.

Hanau den 22. März 1901.

Mus Stadt und Cand.

Hanau, 22. März.

* Das Projekt der Hanauer Kläranlage. Zn einem den städtischen Körperschaften zugegangenen Bericht theilt Herr Stadtrath Dr. Eisenach die Verhandlungen und das Endergebniß der Berathung mit, welche am 29. Januar 1901 in Berlin zwischen dem vortragenden Rath im Kultus­ministerium Geh. Ober-Medizinalrath Dr. Schmidtmann, Oberbürgermeister Dr. G e b e s ch u s und Stadtrath Dr. Eisenach stattgefunden hat. Der Bericht lautet:

Wir wünschten von Herrn Geh. Ober.-Med.-Nath Dr. Schmidtmann Al ar st el tun ff der Auflage, welche der Stadt durch den Regierungs­Präsidenten zu Cassel bezw. die zuständigen Ministerien durch Bescheid vom 29. November 1899 gemacht worden war,baldigst einen endgiltigen Entwurf für die Klär-Anlage mit mechanischer Klärung durch Filter mit entsprechendem Filterma teria^l und geordneten intermittirendem Betriebe vorzulegen/

Schmidtmann gab über die von uns gewünschte Aufklärung seine, d. h. des Ministers, Ansicht dahin kund, daß unter obiger Art der Klä­rung verstanden sei die Anlage von Rechen, Schlamm- und Sandfang, hieran anschließend Klärvorrichtungen behufs Sedimcntirung durch ver­langsamte Durchflußgeschwindigkeit der Abwässer und alsdann deren end- giltige Klärung bezw. Reinigung durch Filterbecken mit geeignetem Filter- Material; nach Durchfließen der Abwässer durch diese 3 Klär- bezw. Reinigungsvorlichtungen könnte der Abfluß in den Main stattfinden ohne Zusatz von Chemikalien, deren etwaige Nothwendigkeit aber hierdurch nicht ausgeschlossen würde.

Das beabsichtigte Klärverfahren betrachtete er nicht als das sog. biologische Verfahren, wenngleich ein gewisses Oxydationsverfahren durch die Filterbecken stattfinden sallte.

Die vorgeschriebene Kläranlage hielt er deshalb für geboten, damit nicht von oberhalb Hanau's gelegenen Städten Verunreinigungen des Mainstromes unter Berufung auf die durch Hanau verursachte Verun­reinigung entständen welche für die Maintanalisation und die Schifffahrt

von Nachtheil sein könnten, ferner, weil bei Frankfurt durch die dortigen unzulänglichen Anlagen schon Mißstände an dem unterliegenden Nadel­wehre beobachtet seien. Durch den Rechen, Sand- und Schlammfang sollten alle schwebenden und ungelösten Stoffe zurückgehalten, durch die Kläranlagen, welche sowohl Becken wie Brunnen oder Thürme sein könnten, die fällbaren Stoffe nach Möglichkeit niedergeschlagen und schließlich sollte durch Ueberströmen der Filterbecken die gewünschte Klarheit der Abwässer vor Einfluß in den Main herbeigeführt werden.

Die Rechen im Schlammfang müßten die entsprechende mm - Weite im Gitter haben, die Becken könnten offene Sedimentirbecken sein mit der nothwendigen Verlangsamung der Durchflußgeschwindigkeit, die Filterbecken könnten mit Sand oder Koaks gefüllt sein, letztere von bestimmter Korn­größe seien als Filtermaterial vorzuziehen. Sämmtliche Becken seien un- durchlässig und für unterbrochenen Betrieb einzurichteu. Die Filterbecken seien vorzusehen in Größe von 1 qm Filterfläche auf 1 ebm Abwasser. Vorzusehen sei ferner, daß bei Ausbruch von Epidemien die Abwässer auf Verlangen chemisch gereinigt werden könnten; jedoch nähme er an, daß bei Epidemien Desinfektion der Abgänge an Ort und Stelle vor Einlaß in die Siele stattfindeu würde.

Zweckmäßig würde eine Probeanlage sein, um nach den Er­fahrungen hierbei den Ausbau der ganzen Anlage bewerk­stelligen zu können.

Die Gesammtanlage hätte unterhalb des Wasserwerks und des dort geplanten Main-Staues stattzufinden.

Wir hatten nun zwar die gewünschte Klarheit über das Projekt, dessen Vorlage die Regierung verlangte, aber zugleich auch die unerwünschte Klarheit, daß die Ausführung dieses Projektes über die Kräfte der Stadt gehen würde und ferner die Ueberzeugung, daß die durch hohe Kosten auf Wasserklarheit hergestellten Abwässer in den von Anfang bis zum Ende trüben Mainstrour geführt und krankheitserregende Keime aber doch nicht beseitigt würden, somit immer noch die Zwangsauflage einer chemischen Reinigung je nach der wechselnden Ansicht der Behörden eintretcn könnte.

Wir erklärten Schmidtmann sofort, daß diesem Verlangen der Re­gierung nicht zugestimmt werden könnte, die Ausführung eines solchen Projektes läge völlig außerhalb der Kräfte der Stadt und würde wohl überhaupt nicht nöthig sein, denn nach Ansicht aller Sachverständigen in der Abwässerfrage sei jede Anlage von Fall zu Fall nach den örtlichen Verhältnissen zu prüfen. Nach Lage der Sache in Hanau dürfte wohl erwartet werden, daß nach Durchströmen gut angelegter Becken, Sand- und Schlammfänger im Becken mit entsprechend verlangsamten Abfluß der Abwässer diese in derartiger Klärung und Verdünnung seien, daß sofortiger Einlaß in den Mainstrom diesem keinen Nachtheil zufügen könnte. Diese Ansicht wurde genauer ausgeführt und begründet der Begutachtung Schmidtmann's dargelegt.

Da eine Reinigung der Abwässer von krankheiterregenden Keimen bei den jetzt üblichen Reinigungsverfahren nicht erzielt werden kann, fand in dieser Beziehung nur ein Austausch der Ansichten ".statt; festgestellt wurde, daß unter der mechanischen Reinigung, wie sie die Regierung forderte, die Befreiung der Abwässer von diesen Keimen nicht gemeint fei; demnach handelte es sich um Zurückhaltung der Schwebestoffe und gröberen festen Sinkstosse, dagegen der. gelösten und feinsten festen Schmutzstofse bezw. Sinkstoffe nur in soweit, daß

1. eine Verunreinigung des Mainstromes durch fäulnihfähige Stoffe,

2. eine Verschlammung des Flußbodens durch Niedersinken von Stoffen und damit Verpflachung des Flußbettes verhindert würde.

Wir stellten thunlichst klar, wie seit Jahrhunderten anfangs die Ab­wässer aus Hanau in den Mainkanal bezw. Mainstrom durch die Stadt­gräben entleert wurden, in späterer Zeit dann durch die Kanäle in die Stadtgräben mit Ausfluß in den Mainkanal u. s. w., welcher durch sehr eingeschränkten Abfluß und kaum bemerkbare Wasserbcwegung geradewegs als Sedimcntirbecken gedient und eine in Berücksichtigung auf die örtliche» Verhältnisse und Zustände kaum nennenswertste Verschlammung erfahren hätte; ferner, daß gegenwärtig durch den Abfluß der Abwässer durch die neuen Kanäle an der Hellerbrücke fast in die Mitte des Mainbettes durch­aus feine Pnzuträglichkcit, überhaupt feine Anstände irgend welcher Art trotzdem daß Badeanstalten in nächster Nähe davon sich befänden hervorgerufen wären; wir gaben Beschreibung des jetzt vorhandenen Schlamm- und Sandfanges, der Rechenanlagen u. f. w., welche, obwohl nur für die gegenwärtigen Bedürfnisse eingerichtet, sich somit schon sehr leistungsfähig gezeigt hätten, natürlich anders hergerichtet werden müßten, sobald die gesammten Abwässer nur durch eine solche Reinigungs- bezw. Klärungs-Anlage geleitet dem Mainstrom zugeführt würden.

Hierauf erstatteten wir so gut als möglich Bericht über die Art der gegenwärtigen und der zu erwartenden Abwässer bezw. über den Zustand und die Beschaffenheit derselben. Nach unserer Ansicht seien die Schmutz­stosse in den Abwässern in so hohem Grade gelöst und verdünnt, wie es wohl bei keiner zweiten Stadt des Reiches weiterhin der Fall sein möchte.

Unsere den höchsten Ansprüchen genügende Kanalisation sei in ihrer Anlage so fürsorglich für die Reinhaltung des Mainstromes eingerichtet worden, daß jedes Haus Hofsinkkästen, Ziegelfänger hätte, welche in regel­mäßigen Zeiträumen gereinigt und deren Schmutzstofse in die Mülleimer entleert würden, ferner befänden sich in den Straßen große Sinkkästen bezw. Schlammfänge, welche durch die städtische Verwaltung gereinigt und deren Inhalt zur Kompostirung abgefahren würde, sodann seien in den Metzgereien, Gastwirthschaften u. s. w. Fettfänger, welche ebenfalls viele Schmutzstofse den Abwässern entzögen, vorgesehen; durch die städtische Kehricht- und Müllabfuhr würden so große Mengen von Abfallstossen den Abwässern ferngchalten, daß nur ein Theil der soz. Schmutzstofse in den gewerblichen und häuslichen Abwässern dem Kanalwasser zugeführt würde.

Diese Schmutzstofse würden sehr verdünnt bezw. soweit als möglich auf­gelöst durch das Wasser der städtischen Leitungen, der eigenen Wasscr- entnahmestellcn der großen Brauereien, der sonstigen und städtischen ge­werblichen Betriebe, wie Elektrizitäts- und Gaswerk, Schlachthaus, Fabriken u. s. w., ferner durch das aus der Kinzig in die Kanäle eingeleitete Wasser der Stadtgräben und das Regen- und Grundwasser; schließlich würde diese Abwässermenge von den Fluchen des Mainstromes verdünnt und sortgeführt. '

Wenn wir auch Herrn Dr. Schmidtmann nicht überzeugen wollten von den eigenartigen Verhältnissen unserer Abwässer, so bewirkten doch unsere Angaben eine wesentlich andere Aussassung der bisherigen An­sichten und Berücksichtigung unserer Ueberzeugung, daß nicht nur die Forde­rung der gesundheitlichen und wirthschastlichen Fürsorge: Abwehr der Be­einträchtigung durch Verflachung des Flußbettes gewährleistet sei, sondern auch die Forderung der Abwehr fäulnihfähiger, d. h. zur Verunreinigung, Verschmutzung des Stromes dienender Stoffe.

Lie heAtige Ntmt^r rrmsaßt aMer dem UnterhaLLirngshlKtt 12 Seiten

Hierbei kam in Betracht

1. Die Abhaltung großer Mengen wichtiger, weil zur Fäulniß neigen­den Stoffe durch die Sinkkästen, Schlammfänge, Fettfänger der Kanalisation. Kehricht- und Müllabfuhr u. s. w.

2. Die große Wahrscheinlichkeit, wenn nicht Sicherheit der Annahme, daß die hochgradige Verdünnung und Vertheilung der fäulnißfähigen Stosse die zur Fäulniß-Erzeugung nothwendigen Migroorganismen ver­hindert zu zielbewußter Thätigkeit zu gelangen, somit also die Flußverdau­ung allein genügen würde.

Ich schalte hier ein, daß von den für einen Tag angenommenen sechs bezw. zwei Ebm. suspendirter Stossen auf die Sekunde 66 bezw. 22 Gr. in Berechnung zu ziehen sind.

Diese wenigen Gramm sind enthalten oder vielmehr werden ausge­nommen in 45 Scltr. Abwässer und 1 Scbm. Kinzigwasser und 3176 Scbm. Mainwasser, d. h. in 1,5 Mill. Gr. Spülwasser und 176 Mill. Gr. Vorflnthwasser.

Auf Grund dieser Verhältnisse erhoben wir Einspruch gegen die ver­langte Anlage von Filterbecken mit dem Hinweis, daß bei der hochgradigen Verdünnung der Abwässer durch das Kinzigwass'er wohl Klärung der Ab­wässer, aber keine zweckentsprechende Oxydation sonst fäulnißfähiger Stosse durch diese Filteranlagen zu erwarten sei und der Main die nöthige Um­setzung der Stoffe bewirken würde. Ob überhaupt Anlagen von Sedimentirbecken oder Thürme u. s. w bei dieser hochgradigen Verdünnung der Schmutzstofse nothwendig seien, zogen wir ebenfalls in Zweifel, glaubten, daß eine sorgfältige Anlage für Abhaltung der Schwebe- und Sinkstofse genügen würde, zumal zu genügender Klärung die Lösung der noch un­gelösten aber lösbaren Stoffe in dem bis zur Einlaßstelle über 3 Klm. langen Rohrstraug durch Schleifen und Anströmen der Stoffe an die Rohrwandungen und durch Einwirkung der Gewalt des Abwasserstromes zu erwarten sei. Nöthigenfalls würden sich Anlagen zur mechanischen Verkleinerung von Schmutzstofse» durch Dreh- bezw. Widerstandsvorrichtungen wohl einschalten lassen können.

Wir betonten, daß ein klares, d. h. ein Helles Wasser in den Main einzuführen nicht zu verlangen sei, da der Main überhaupt durch die Art seiner Zuströmungen und Nebenflüsse fast stets trübe und lehmig aussähe und daß ein kkares Abwasser trotz seiner Klarheit nur Täuschung über den Grad der Reinheit sei. Was nun den angeführten Genuß des Main­wassers anbelangte, so vertraten wir die Ansichr, daß das Aussehen des Mainwassers vom Genusse allein schon abhielte und nicht die Annahme von seiner Verschmutzung: wir führten weiter an, daß die Ansicht, das Mainwasser weade in der Regel von der Schiffsbevölkerung getrunken, nicht zutreffend sei. Erhebungen bei der Schiffsbevölkerung hätte das Gegentheil ergeben, denn seit von Stockstadt (Papierfabrik) Schwebestoffe dem Flusse zugeführt würden, hätten die Schiffer den Gebrauch des Main- wassers als Trinkwasser eingestellt und sei dies auch in Zuknnft zu er­warten; nach jetziger Gewohnheit nähmen die Schiffer das Trinkwasser in Fässern mit (die Bayern natürlich Bier), welche unterwegs leicht wie­der zu füllen seien. Vorrichtungen zur Trinkwasserentnahme könnten an Landestellen leicht bewirkt werden.

Aus oben angeführten Gründen könnte auch für die unterhalb Hanau's liegenden Städte und Dörfer kein Nachtheil erwachsen. Die Be­fürchtung, daß die von uns erstrebte Art der Abwässer-Entfernung eine Nachahmung der oberhalb Hanaus gelegenen Städte u. s. w. bewirken könnte, sei nicht zutreffend, denn derartige Anlagen wären nnr dann be­rechtigt und zulässig, wenn die gleichen örtlichen Verhältnisse wie in Hanau nachgewiesen werden könnten. Ueberhaupt würden sich unter den gegenwärtigen und wohl auf lange Zeit noch so bleibenden Verhältnissen die oberhalb gelegenen Städte wenig nach dem richten, was in Hanau eingeführt sei, weder bei den sorgfältigsten und theuersten Anlagen noch auch bei billigen, denn jede Anlage hätte ihre Eigenartigkeit und ihr be­sonderes Recht. Wir betonten, daß die örtlichen Verhältnisse die Unterlage für alle Vorschläge und Einrichtungen abgeben und daß von Fall zu Fall die Erleichterungen eintretrn müßten, welche sachlich und örtlich begründet wären und es dürften fast unerschwingliche und noch dazu vielleicht gar nutz­lose Lasten der Gemeinde nicht auferlegt werden.

Auf Grund unserer Ausführungen gab Herr Dr. Schmidtmann zu, daß allerdings in Hanau wesentlich andere Verhältnisse vorhanden zu sein schienen, als es in anderen Städten der Fall sei; er nahm von der ver­langten Vorlage eines endgiltigen Projektes Errichtung einer Versuchs­anlage hatten wir überhaupt abgelehnt Ab stand, er hielt für geboten, baldigst durch chemische und bakteriologische Untersuchung durch Sachver­ständige (nicht aber nur durch Apotheker) feststellen zu lassen: die Art und Beschafsenheit der Abwässer und des Mainwassers ; durch Wassermeffer Be­stimmung der Menge der Abwässer; ferner Angaben über Geschwindigkeit und Wassermenge des Mainstromes und der Wassermenge der Kinzig über­haupt die Untersuchungen und Aufnahmen vorzunehmen, wie solche in der­artigen Fällen gebräuchlich und geboten seien.

Er wies auf die bevorstehende Bildung einer hierfür zuständigen staatlichen Kommission hin, welche durch ihr hoffentlich baldiges Zusammen­treten uns die geeignetste Prüfungs- bezw. Begutachtungsstelle sein würde; an diese sich in solchen Fällen wie der vorliegende zu wenden, sollte keine Stadt unterlassen, denn die Art der Zusammensetzung dieser Kommission würde eine sachverständige Beurtheilung durchaus gewährleisten und viele kostspielige Versuche den Gemeinden ersparen. Er betonte, daß bei Genehmi­gung von Kläranlagen nicht sein Minister allein, sondern auch andere Minister mit zu wirken hätten. Die Ausführung der von ihm gewünschten Aufnahmen und Untersuchungen sei durch die in der Besprechung erörterten und wie er zugestehen müsse eigenartigen Verhältnisse in Hanau durchaus geboten/ ehe ein endgiltiges Projekt eiugereicht würde und wäre bis dahin von der verlangten Vorlage des Projektes Abstand zu nehmen.

* Musterung. Samstag den 23. März: Musterung her Militärpflichtigen der Stadt Hanau und zwar Derjenigen, welche im Jahre 1881 geboren sind und deren Familien­namen mit dem Buchstaben A bis einschließlich Q beginnen.

* Widmung an den Präsidenten Paul Krüger.

Im Musikverlage von J. D. Bauer dahier erschien-Lviolmg rind Bauer", Gedicht von Felix Dahn, für eine Singstimme mit Klavierbegleitung komponirt von Rich. Kugele. Dem Präsidenten Paul Krüger gewidmet. Präsident Paul Krüger hat für die sinnige Widmung durch eine aus Utrecht an den Verleger gerichtete Karte bestens gedankt.

* Silberne Hochzeit. Am 23. d. M. begehen Herr Ernst Gunkel und dessen Gattin das Fest der silbernen Hochzeit.

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