Erstes Blatt.
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Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein» ev.
Waisenhauses in Hanau.
Amtliches Organ fit Stadt- and FandKreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur : G. S ch r e ck e r in Hanau.
Nr. 65.
Montag den 18. März
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1901.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen k o n s o l i d i r t e n 3 Vs, vormals 4prozentigen Staatsanleihe von 1881 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1901 bis 31. Dezember 1910 nebst den Er- neuerungrscheinen für die folgende Reihe werben vom 1. Dezember 1900 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsscheine sind entweder bei der KontrollederStaatspapiere selbst am Schalter in Empfang zu nehmen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Verzeichnisse zu üb er geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver- zeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere, oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 12. November 1900.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den Kreiskaffen unseres Bezirks verabreicht werden.
Cassel den 20. November 1900.
Königliche Regierung.
V 11754 Mauve.
Landkreis Dan au.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die Herren Bürgermeister wollen mir binnen 3 Tagen anzeigen, ob in den nächsten Monaten Geflügel-Ausstellungen dort beabsichtigt werden, bejahendenfalls in welchem Umfange solche veranstaltet werden sollen. Insbesondere ist anzugeben, ob die Veranstaltungen örtlich beschränkt oder weitere Gebiete (welche?) umfassen sollen.
Hanau den 18. März 1901.
Der Königliche Landrath.
V 2777 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
Die nach der Pferde-Aushebungs-Vorschrift vom 3. Februar v. Js. alljährlich vorzunehmende allgemeine Pferdemusterung findet für den Landkreis Hanau in diesem Jahre an nachstehenden Orten und Tagen statt:
Mittwoch den 10. April,
vormittags 9 Uhr $u Windecken, auf der Landstraße vor dem Kilianstädter Thor für die Ortschaften Windecken, Ostheim und Roßdorf. Donnerstag den 11. April,
8 vormittags 8 Uhr zu Eichen, auf der sogenannten großen Gasse für die Ortschaften Eichen und Erbstadt.
Freitag den 18. April, vormittags 8 Uhr in Niederdorfelden, auf der Landstraße Gronau-Bergen an der Hohlhorst'schen Wirthschaft für die Orte Niederdorfelden, Oberdorfelden, Kilianstädten, Gronau, Gronauerhof und Dottenfelderhof.
Nachmittags 3 Uhr in Wachenbuchen auf dem Landweg Wachenbuchen-Mittelbuchen für die Orte Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof,. Wachenbuchen, Hochstadt, Mittelbuchen, Kesselstadt und Kinzigheimerhos.
Samstag den 13. April,
vormittags 9 Uhr in Fechenheim auf der Wiese am Main gegenüber der chem.
Fabrik für die Orte Fechenheim, Bergen-Enkheim, Bischofsheim und Dörnigheim.
Nachmittags 3 Uhr in Großauheim auf dem Gemeindeplatz am Hainel und dem anstoßenden Ufergelände für die Orte Großauheim und Großkrotzenburg.
Montag den 15. April, vormittags 9 Uhr in Langendiebach auf der Trift bei den sogenannten 4 Linden für die Orte Langendiebach, Ravolzhausen, Rückingen, Niederrodenbach, Oberrodenbach und Bruchköbel.
Nachmittags 3 Uhr in Rüdigheim auf dem Planweg Rüdigheim Bntterstadt für die Orte Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Marköbel, Baiersröderhof, Butterstadt, Oberissigheim und Niederissigheim.
Dienstag den 16. April, vormittags 8 Uhr in Langenselbold auf dem Marktplatz, der Friedrichstraße und der Kreuze für die Orte Langenselbold, Hüttengesäß und Neuwiedermuß.
Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämmtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen, mit Ausnahme
a) der Fohlen warmblütiger Schläge unter vier Jahren;
b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Pferde unter drei Jahren;
c) der Hengste;
d) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben;
e) der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen deutschen Gestütbuch" oder in den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt find, auf Antrag des Besitzers;
f) der Pferde, welche aus beiden Augen blind sind;
g) der Pferde, unter 1,50 m Bandmaß.
In den unter d bis f aufgeführten Fällen sind vom Ortsvorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer d) auch der Deckschein beizufügen ist.
Von der Verpflichtung zur Vorführung der Pferde sind ausgenommen:
1. Mitglieder der regierenden deutschen Familien;
2. die aktiven Offiziere und die Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde;
3. Beamte im Reichs- und Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde;
4. Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß;
5. die Königlichen Staatsgestüte.
Pferdebesttzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
Das Vorführen der Pferde durch Kinder oder gebrechliche Leute ist verboten.
Von einer Prüfung sämmtlicher Fahrzeuge wird für dieses Jahr Abstand genommen; es sollen nur in denjenigen Orten, in denen Pferdemusterungen stattfinden, die Fahrzeuge der Einwohnerschaft dieser Orte
geprüft werden.
Diese Prüfung der Fahrzeuge findet anschließend an die Pferdevormusterung statt, und sind die Wagen — nur vierräderige — in den einzelnen Orten an nachstehenden Plätzen aufzufahren:
1. In Windecken: auf der Kilianstädter Chaussee;
2. in Eichen: auf der Straße vor dem Oberthor;
3. in Niederdorfelden: aus der Landstraße nach Oberdorfelden;
4. in Wachenbuchen : an der sogenannten großen Gasse;
Die heutige Nummer umfaßt außer dem Unterhattungsblatt 10 Setten»
5. in Fechenheim: auf der Hanauer Landstraße von Mainkur nach Dörnigheim zu;
6. in Großauheim: auf dem Pferdemusterungsplatz;
7. in Langendiebach: auf dem Verbindungsweg Langen- diebach-Leipzigerstraße;
8. in Rüdigheim: auf dem Planweg Rüdigheim-Butterstadt;
9. in Langenselbold: auf dem Steinweg.
Die Herren Bürgermeister werden angewiesen, Vorstehendes in den Gemeinden wiederholt ortsüblich bekannt zu machen.
Hanau den 14. März 1901.
Der Königliche Landrath.
M 958 v. Schenck.
Der Metzger Gustav Werner in Großauheim beabsichtigt auf seinem Grundstück Karte 0 Nr. 260 — Brand- versicherungsnummer 54 der Hauptstraße in Großauheim — eine Schlächterei einzurichten und zu betreiben.
Gemäß § 17 der Gewerbe-Ordnung wird dies mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen diese Anlage innerhalb 14 Tagen schriftlich in 2 Exemplaren dahier anzubringen sind, oder im Sekretariate des Kreis-Ausschusses, woselbst die Zeichnungen und Beschreibungen zur Einsicht offen liegen, zu Protokoll erklärt werden können.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf
Mittwoch den 3. April er., vormittags 9 Uhr, in das Sekretariat des Kreisausschusses anberaumt.
Die Betheiligten werden zu diesem Termin mit dem Bemerken geladen, daß bei ihrem Ausbleiben gleichwohl die Einwendungen zur Erörterung kommen.
Hanau den 14." März 1901.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A 1339 v. Schenck. 4677
Der Metzger Robert Bossert aus Frankfurt a. M. beabsichtigt auf seinem Grundstück, Kartenblatt I. Nr. 1370/514 — Brandversicherungsnummer 33 der Hanauerlandstraße in Großauheim — eine Schlächterei einzurichten und zu betreiben.
Gemäß § 17 der Gewerbeordnung wird dies mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen gegen diese Anlage innerhalb 14 Tagen schrift- Lich in 2 Exemplaren dahier anzubringen sind oder im Sekretariat des Kreisausschusses, woselbst auch Zeichnungen und Beschreibungen einzusehen sind, zu Protokoll erklärt werden können.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf:
Mittwoch den 3. April er., vormittags 9^ Uhr in das Sekretariat des Kreisausschusses anberaumt.
Die Betheiligten werden zu diesem Termin mit dem Bemerken geladen, daß Lei ihrem Ausbleiben, gleichwohl die Einwendungen zur Erörterung kommen.
Hanau den 14. März 1901.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A 1338 v. Schenck. 4676
Stadtkreis Danau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Magistrats vom 5. März 1901 sind die Straßenkostenbeiträge für die östliche Straßenhälfte des Sandeldamms zwischen Eberhardstraße und Maulbeerallee für 1 lfd. m Straßenlänge festgesetzt:
a. für Grunderwerb auf 39,50 Mk.,
b. „ erste Einrichtung „ 32,75 „
c. „ Entwässerung „ 25,00 „
d. „ 3jähr. Unterhalts „ 1,50 „
zusammen 98,75 Mk.
Die bezügliche Abrechnung liegt im Stadtbauamt, Abth. II, in den Vormittagsstunden von 10—121/» Uhr, auf Grund des Ortsstatuts vom 31. 7. 1880 zur Einsicht der Anlieger auf.
Hanau den 15. März 1901.
Der Magistrat.
J. A.: Schmidt. 4625
Bekanntmachung.
Der in der Schweinekuttelei aufgestellte, seit 1897 in Betrieb befindliche, und noch gut erhaltene „stehende Röhrenkessel" einschl. Blechschornstein, eiserne Treppe und Gallerie ist sofort zu verkaufen.
Der Kessel har 1,10 m lichten Durchmesser, 15 qm Heizfläche, 7 cm Ueberdruck und ist 3,50 m hoch, der Blechschornstein ist ca. 8 m hoch.