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WMNMrttch IM Mk., msnâüich 60 Pf«., iür au«, Wim-e IteewMen mit dem fcdrcfffiibtit Postausschläg.
Lie MiqdM Nummer kostet 10 M.
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Sâ«kt *a> »«Uat in der Vuchdruckerei des verein, ev.
Wastrkdauset ia Hanau.
Avrllilhts Grgsn für Stadt- und FaudKreis Kansu
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und FeterLage, mü beüetrtstifchrr Drikagr.
^i«r»cku«sSgetühr:
Für Stadt» und Kanhkreit Hanau 10 Pfg die fürch» gebotene Petitzeil« oder deren Raum, für AuSwLrt» 15 PfA, im Rchamentheil die Zeile 25 Pfg., für AuSwärlS 85 Pfg.
SttoBhvertL Redakteur: H. Schrecker in Hemau.
Nr. 52. Samstag den 2. März
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1901
Amtliches.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Dele- graphenlinic auf Dächern vom Postamt Hanau 1 bis zum Zweigpostamt Hanau 2 liegt bei Lem Postamt 1 in Hanau aus.
Cassel den 24. Februar 190t.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Hoffmann. 3641
Bekanntmachung.
Am 1. März wird in dem zum Landbestellbezirke des Kaiserlichen Postamts in Windecken gehörigen Orte Oberdorfelden eine Posthülsstclle eröffnet, deren Verwaltung Lem Gast wirth Philipp Ohl übertragen ist.
Cassel den 26. Februar 1901.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
V 2160 I. V.: Schreiner.
Bekanntmachung.
Am 1. März wird in dem zum Landbestellbezirke Les Kaiserlichen Postamts in Windecken gehörigen Orte Kilian- städtermühle eine PosthttlssteÜe eröffnet, deren Verwaltung dem Mühlenbesitzer W. Thylmann übertragen ist.
Casse l Len 26. Februar 1901.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
V 2161 I. V.: Schreiner.
Stadtkreis banau.
Bekanntmachuugtn des Oberbürgermeisteramtes.
Sämmtliche Hochwafferschicber der Hausentwässerungen sind der hohen Wasserstände des Maines und der Kinzig wegen von den Hausbesitzern auf Dichtigkeit zu prüfen und verschlösse»» zu halten.
Hanau den 2. März 1901.
Der Magistrat.
J. A.: Schmidt. 3654
Kaufummscht FortbildmiMutk.
. J-)
Das neue Schuljahr der Mädchenhandelsschule beginnt Dlrnstag den 16. April er. Die Unterrichtsgegenstände sind: Korrespondenz, kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Stenographie und Maschinenschreiben.
Anmeldungen zu dem Kursus werden entgegengenommen vom 4.-9. März, vormittags von 11—12 Uhr, im Amtszimmer des Rekiors der Mädchen-Mittelschule (Bebraer Bahnhofstraße Nr. 9.)
Hanau den 1. März 1901.
Der Dirigent der Mädchenabthlg. der kausM. Fortbildungsschule, Jckler. 3617
GcsMdcvc und verlorene Gegenstände ete.
Gefunden: 1 Mark baar. 1 schwarzseidener Pompadour mit 2 Paar Glacehandschuhen.
Abh anden gekommen: 1 Zinkeimer.
Zugelaufen: Am 25. v. Mts. 1 schottischer Schäferhund, schwarz mit braunem Kopf und braunen Beinen, weißer Brust und 4 weißen Zehm m. Geschl.; Empfangnahme bei Herrn 8. Friedr. Bube zu Büdingen.
Hanau den 2. März 1901.
Hus Stadt und Cand.
Hana«, 2. März.
* Kommandirung. Gleißberg, Leutnant im Jnf.- Regt. Nr. 166, wurde als Komp.-Osfizier zur Unteroffizier- Schule in Biebrich kommandirt.
A. Abitnrientcnprüfung. Unter Lem Vorsitz des Provinzialschulraths Dr. Kaiser fanden gestern die Schlußverhandlungen der Abiturientenprüfung an der hiesigen Oberrealschule statt. Sämmtliche Abiturienten, nämlich die Ober- prinaner Clever, Döring, Geibel, Graf, Mickel, Reich und Wörner, wurden unter Befreiung von der mündlichen Prüfung für reif erklärt. Gewiß auch ein ehrendes Zeugniß für die hiesige Oberrealschule!
* Arbeitsamt. Das * Gewerkschastskartell behandelte gestern Abend in seiner öffentlichen Sitzung die Angelegenheit des städtischen Arbeitsamtes und nahm eine Resolution an,
Lie heutige N
in der der Magistrat aufgefordert wird, den von der Arbeiterschaft in Vorschlag gebrachten Kandidaten (Winkler) die Stelle des Geschäftsführers zu übertragen. Angleich wurde gegen die Besetzung der Stelle durch einen Militäranwärter protestirt.
* Dom Main. Heute früh 8 Uhr war der Pegelstand + 2,47, um 1 Uhr 2,60. Weiteres Steigen wird gemeldet.
* Kinzig Hochwasfrr. Wie aus Ge l n h a u sen tele- graphirt wird, war die dortige Pegelhöhe des Kinzig'Wassers um 10 Uhr + 3,00. Es wird langsames Steigen des Wassers gemeldet.
+ Reichsgericht. Wegen Körperverletzung im Amte ist am 25. Okiober v. I. vom Landgerichte Hanau Ler Förster Karl R. zu 50 M. Geldstrafe verur- theilt worden. Während er die Arbeiter beim Ausbau einer fiskalischen Straße beaufsichtigt, kam der Fuhrmann F., um eine Abschlagszahlung für geleistete Fuhren zu holen. Aus irgend einem Grunde stieß der Angeklagte ihn und mißhandelte ihn sonst noch. — Seine Revision wurde vom Reichsgerichte verworfen.
* Oberkriegsgericht. Von den drei Fällen, die vorgestern vor dem Oberkriegsgericht verhandelt wurden, betraf nur der letzte ein militärisches Vergehen. Awischen der 3. nnd 5. Schwadron des hier garnisonirenden Thüringer Ulanen- Regiments Nr. 6, war es am 19. Dezember beim „Thee- fassen" zu einem Wortwechsel gekommen. Einige Leute im dritten Dienst jähre fielen über einen Zweijährigen der fünften Schwadron her und Einer schlug ihm von hinten die B ech- kanne auf den Kopf, daß eine Wunde entstand, an der er 8 Tage im Lazareth lag. Die übrigen Schläger kamen mit einer Woche Gefängniß davon und haben sich bei dem Urtheil beruhigt. Der Schwinger der Blechkanne erhielt zwei Monate Gefängniß; denn das ist bei einer Körperverletzung mittelst gefährlichen Werkzeugs das geringste Strafmaß, falls keine mildernden Umstände vorliegen. Auch das Oberkriegsgericht sah sich nicht veranlaßt, Milderungsgründe anzunehmen, weil der Streit von den Dreijährigen ohne alle Veranlassung begonnen worden war. Die Berufung wurde deshalb verworfen.
)-( Die Fischereigerechtigkeit auf dem Main. In der Nummer 46 des „Han. Anz." vom vorigen Samstag war ein Bericht aus Groß-Steinheim enthalten, welcher besagte, der Gemeinderath von Groß-Steinheim Hobe die von den Fischern zu Groß-Steinheim beanspruchte Fischereigerechtigkeit auf dem Mainstrom nicht anerkannt, vielmehr die Mainfischerei öfftnllich verpachtet, während eine kurz vorher stattgefundene Versammlung der Bürgermeister aus den hessischen Maingegenden auf Anrathen eines Derwaltungsbeamten und eines Darmstädter Rechtsanwaltes, vorbehaltlich der Genehmigung der Gemeinderäihe, die Anerkennung der Gerechtsame beschlossen hatte. Dies regt zu einem Rückblick an, um zu sehen, wie es mit diesem Rechte in alter Zeit bestellt war. Damals gehörte zu den von den Kaisern in den Bannforsten für sich reservirten Rechten auch das ausschließliche Recht des Fischfanges in den von den Grenzen jener Forste eingeschlossenen Gewässern. Obwohl nun der Main von seinem Ausflusse in den Rhein bis zur Einmündung der Nidda, und dann von der Einmündung der Braubach bis Aschaffenburg nur die Grenzen des Reichsbannsorstes Dreieich bildete, so nahmen doch anfangs die Kaiser selbst und später ihre Wildbannvögte die Fischerei auf ihrer ganzen Strecke ausschließlich für sich in Anspruch. Die erste Nachricht hierüber enthält nach Arnd eine Urkunde Otto's III. vom 9. Mai 994, worin derselbe den Chorbrüdern zu St Salvator in Frankfurt die königliche Fischereigerechtigkeit im Mainflusse dergestalt verleiht, daß alle Fische, welche von seinen oder anderen Fischern auf irgend eine Art, wie etwa mit Netzen, Hamen, Reußen genannt, am Freitage gefangen wurden, den Beschenkten «gehören sollten. Dann verpachtete am 8. Juni 1285 König Rudolph den Teutschordeusbrüdern zu Sachsenhausen die Fischerei, „Frohn- wrsser genannt", zudem bisherigen Zins auf Widerruf; ebenso König Adolf von Nassau am 11. Juli 1293. Späterhin war es der Vogt des Dreieicher Wildbannes, welcher über diese Fischerei das Verfügungsrecht ausübte. Derselbe verletz die Fischerei im Maine von Mainz bis Aschaffenburg den Mainzer F. schern gegen eine gew sse Abgabe. Hierneben erlaubten diese Vögte auch den Frankfurter Fischern den Fischfang im Main unter der Bedingung, ein Drititheil der gefangenen Fische an sie abzuliefern, desfen sie sich jedoch cm Anfänge des 15. Jahrhunderts weigerten. Im Jabre 1483 erlaubte Kaiser Friedrich in einer Urkunde vorn 3. März diesen Fischern das Fischen vom Ausflusse des Mains soweit auswärts, „als sie mit ihren Netzen hinaufreichen könnten und als dies herkömmlich sei. Dissen ungeachtet bekannten sich die Mainzer Fächer in einem Sa reiben vom Jahre 1517 noch schuldig zu der altherkömmlichen Abgabe an die Wildbannherrschaft und beschweren sich mmer umfatzt Kutzer dsm UnterhaUungsbl
nur über die Forderung von einem Essen Fische, welches die hessischen Befehlshaber zu Russ lsheim in Anspruch nahmen. Diese Widersprüche lösen sich, sobald man das Sachverhältniß genauer i es Auge faßt. Die obere Regierungsgewalt ertheil e die betreffenden Berechtigungen in einer solchen Ausdehnung, in welcher die Berechtigten keinen vollen Gebrauch davon machen konnten; die Mainzer Fischer fuhren noch nicht bis Frankfurt herauf, obwohl ihre Berechtigung bis Aschaffenburg reichte. Es konnten daher andere Fischer in der Gegend von Frankfurt ebenfalls fischen, ohne die Mainzer in ihrem Gewerbe zu beeinträchtigen; ebenso konnte die Fischerei oberhalb Fechenheim von noch anderen Fischern so lange ungestört ausgeübt werden, daß daraus ein Gewohnheitsrecht entstand. Nach Arnd'schen Aufzeichnungen wurde die Mainfischerei in dem Hanauer Grenzdistrikte in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch folgendermaßen ausgeübt: Zu Großauheim gab es sieben Fischer; dies.lben durften aufwärts mit Bleigarn bis an das Seligenstädter Bachwasser sichen, ohne Bleigarn bis an die Grasbrücke oberhalb der Ausmündung der Kahl. Unterhalb Großauheim befischten sie den Main bis an die Frankfurter Grenze, jedoch mit Ausnahme des sog. Bachwass.ws bei Großauheim und bei Kesselstadt. Zu Kesselstadt gab es acht Fischer, welche für den Fischfang im herrschaftlichen Bachwasser — vom Mainkanal bis zum unteren Ende des Phil'ppâruher Schloßgartens — 18 Gulden Pacht an den Sraat zahlten. Außerdem fischten sie aufwärts bis an das obere Ende der Markung der Stadt Hanau, und abwärts bis an die Frankfurter Grenze. Zu Fechenheim gab es nur 2 Fischer. Dieselben halten das Recht, den Main von der Frankfu ter Grenze bis nach Aschaffenburg — jedoch mit Ausnahme der obengenannten Bachwasser — zu befischen. Die Seligenstädter Fischer fuhren abwärts bis Großsteinheim, es wurde i >nen jedoch die Sirecke unterhalb nein Hainstädter Mühlbache bestritten. Die Fischer zu Klcinsteinheim befischten das Steinheimer Bachwusser gegen einen an die großherzoglich hessische Staatskasse zu entrichien- den Pacht. Außerdem debnte sich ihr Recht so weit aus, wie jenes der Großauheimer Fischer. Die Fischer zu Dietesheim durften aufwärts vor Jakobi das K sselstädter Bachwosser nicht überschreiten; nach Jakobi und bis zum Winter er sh teste sich ihr Recht so weit wie bei den Großauheimer Fischern, abwärts reizte es bis zur Frankfurter Grenze. Der Erfahrung gemäß wurden damals von zwei Fischern in der hier bezeichneten Streife des Mainflusses jährlich gefangen: 2^2 Zentner Weißfische, l1/» Zentner Barben, x/i Zentner Hechts 40 Pfund Bär che und Brasen, 20 Pfund Aale und 15 Pfund Karpfen.
* Stadtihealer. Gutzkows populäre Tragödie „Uriel A c o ft a" gelangt morgen zur Darstellung. Die Rollende etzung ist folgende: Uriel, Herr Becker, Judiih, Frl. S e s u l k a, de Silva, Herr Metz, Jochai, Herr Schmith, Akiba, Herr Lindenlaub, Spinoza, Frl. G 9 p e n, Santos, Herr d e Giorgi.
+ Liederabend. Samstag, den 16. März d. J. veranstaltet der Gesangverein T 0 n b l ü t h e einm „Liederabend" für Herren im Saale des Deutschen Hauses, eine Festlichkeit, we sie der Verein schon seit einer Reihe von Jahren jedes mal im Frühjähr begeht, um an diesem Ab nd vorzugsweise dem Volks- gesang bezw. volksthümiichen Gesänge Rechnung zu tragen. Während das im Herbst statifindende Stiftungsfest jr mehr oder weniger denselben Zweck verfolgt, so füllt bei der Gelegenleit auch noch der Humor und die Komik einen Theil des Abends aus; an dem Liederabend jedoch fällt der humoristische Theil fort; er hat also durch Vo;träge von Chören, Sologesängen und Musikstücken einen erusten-gemüchlichen und bildenden Charakter; eine Aufgabe, deren sich unsere Männergesangvereine mehr befleißigen sollten ! Daß ein solcher Abend recht anregend und unterhaltend sich gestaltet, hat der Verein „Tonblüthe" schon wiederholt bewiesen. Auch in dem dem- nächstigen Liederabend bietet der Verein eine Anzahl gut gewählter, ansprechender und unterhaltender Chöre und Vorträge unserer gesummten Ulanenkapelle unter L i ung des Königl. Musik -Dirigenten Herrn Urbach. Die Sänger sind unter der mit Sachkenntniß geführten Lei ung des Herrn H. A p p u n n, der bekanntlich seit Herbst vorigen Jahres dieses Amt verwaltet, mit Fleiß und Hingabe bemüht, nur Gediegenes zu bieten, um den Beweis von Neuem zu erbringen, daß der Verein hohen Anforderung n zu gingen es sich angelegen sein läßt. Im Interesse der Pflege unseres Volksgesanges, im Hinblick des bildenden Werthes drs Abends und des gebotenen Genusses ist der Besuch L-ängern, Freunden des Gesanges und des Vereins aufs wärmste zu empf hlen. Karlen zum Eintritt sind bei den Mitgliedern zu M. 0.80 zu haben. Küssen preis M. 1.—
* Kärntner Gesangs-Ortartett. In der „Wiener Spitze" tritt morgen auf Dieilettigen Wunsch das recht beliebte 1. Kärmer Gesangs Q> attett nochmals auf.
Lt 16 Seiten