Emriickangsgedühr:
Für Stadt- und Laudkrei« Hanau 10 Pfg. die süss» gestatten« PetitzeUr oder deren Raum, für Auswärts 15 PfK., im Rcklamencheil bit Zeil« 25 Pfg, für Auswärts 35 Pfg.
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Gmeml-Auzeigcr.
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Erscksmt täglich mit Nârchme der Sonn- und Feiertags mit belletristischer Beilage
B«antwvrrl. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.
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Xr. 47. Montag den 25. Februar 1901
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den 3^2°/«igen Pr ior it äts-O BI igati» n em HL Serie Lit. C. (1. und 2. Emission) der Bergisch- Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1901 bis 31. Dezember 1910 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 2. Janxar 1901 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontr o l le der S ta ats p ap ie re selbst amSchalter in Empfang zu nehmen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver- zeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere, oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin den 21. Dezember 1900^
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Feuilleton*
Cin königliches Ciebesdrama.
3** 300. Gedenktage der Hinrichtung des Grafen Essex.
25. Februar.
Son Dr. Hans Hasselkamp.
(Nachdruck verboten.)
Elisabeth von England hat all' die zahlreichen sich ihr anbietenden Freier abgelehnt und als die „jungfräuliche Königin" leben und sterben wollen. Dennoch hatte sie einen heißen Drang zur Liebe. Es war das Erbtheil ihres leidenschaftlichen Vaters, Heinrichs VIII., und der koketten Anna Boleyn, ihrer Mutter. Aber war es auch wirklich immer Leidenschaft, die zum Spiele mit der Liebe führte, die ihr leicht entzündliches Herz bald diesem, bald jenem adligen Herrn zuwandte? Viel verzeihen wir der elementaren Leidenschaft, weniger der — Eitelkeit; und es steht außer Zweifel, daß es nicht zuletzt die Eitelkeit war, die in Elisabeth den Wunsch erweckte, von den Männern umschmeichelt und umworben zu werden. Sie wollte nicht allein die mächtige und kluge königliche Frau, sie wollte auch die schönste und liebenswertheste sein, — Venus, Juno und Minerva in einer Person, wie das der Maler Lucas de Heere auf einem Bilde recht unverblümt dargestellt hat. Und doch war Elisabeth nie schön. Wohl war sie eine stattliche Erscheinung von gutem Wüchse; ihre Augen und ihre Hände werden als schön gerühmt. Aber ihre Züge trugen einen kalten und scharfen Charakter, der Mund hat etwas Gekniffenes, aus den Augen blickt Beobachtung und List, doch nicht Aufrichtigkeit und Wärme. So hat sie nach unserem Gefühle eigentlich selbst in ihren besseren Jahren stets etwas Altjüngferliches, und als dann die unbarmherzige Zeit vorrückte, das längliche Gesicht mit den Runzeln füllte und sie falsches röthlich-blondes Haar trug, * da kann Elisabeth, von ihrer stets gerühmten natürlichen Würde und
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden.
Cassel den 28. Dezember 1900.
Königliche Regierung.
V 1832 Mauve.
Stadtkreis Dan au. Bekanntmachungen des OberbürgerMeisteramtes. Bekanntmachung.
Die nachstehenden, in der Polizeiverordnung vom 8. Februar 1198 enthaltenen Bestimmungen, betr. Reinigung der Bürgersteige vom Schnee rc., werden hierdurch in Erinnerung gebracht.
Jeder Besitzer oder Verwalter eines privaten ober öffentlichen Gebäudes hat, soweit die Hofraithe mit Einschluß der Höfe und Gärten an Straßen oder öffentlichen Plätzen liegt, den Bürgersteig nach jedem Schneefall sorgfältig vom Schnee reinigen und bei eingetretenem Glatteise in seiner ganzen Breite mit Sand, Asche oder einem anderen geeigneten Material bestreuen zu lassen.
Die gleichen Verpflichtungen hat jeder Besitzer eines Grundstücks bezüglich des längs desselben sich hinziehenden Trottoirs.
Bei aus Cementplatten hcrgestellten Bürgersteigen hat sich die Reinigung auf ein leichtes Abkehren des frisch gefallenen Schnees zu beschränken.
An Kreuzstraßkn müssen die Uebergänge über die Fahrbahn in der Breite von 1,25 Meter (4 Fuß) von den anstoßenden Hausbesitzern resp. Hausverwaltern ebenfalls bestreut werden.
Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und 8 Uhr abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, in der ersten Stunde nach Tagesanbruch gestreut sein.
Bei eintretendem Thauwetter haben die Hausbesitzer bezw. die Hausverwalter das Eis in den Floßrinnen und vor den Häusern aufhauen und baldthunlichst abfahren zu lassen. Cementplattentrottoirs sind erst dann abzuräumen, wenn der entstandene Belag sich gelockert hat, auch darf die Abräumung nur durch stumpfe, zum Abkratzen geeignete Geräthschaften und nicht unter Anwendung von Spitzhaken, Stoßeisen, Aexten, Beilen oder ähnlichen Werkzeugen erfolgen. Das Eis darf nicht auf die Fahrbahn der Straße geworfen oder dort abgelagert, sowie nicht in die Straßeneinläufe der Neukanalisation geworfen bezw. eingekehrt oder auf den gußeisernen Abdeckungen derselben abgelegt werden.
Haltung abgesehen, nicht viel Reize mehr besessen haben. Und eben diese gealterte Königin ist die Heldin des Liebesdramas mit Essex.
Und freilich war Estex eine Persönlichkeit, die eine Frau wie Elisabeth, die stets eine Vorliebe für schöne Männer hatte, bezaubern konnte. Er war eine elegante stattliche Erscheinung mit männlichem, schönem Antlitz und lebhaften Augen, aller ritterlichen Künste Meister und in seinem Auftreten gewandt und sicher. Dazu hatte er einen Charakter, der erfahrungsgemäß für die Frauen viel Anziehendes hat. Er war voller Selbstvertrauen und Feuer, wußte zart und glühend zu schmeicheln und zu werben und dann wieder heftig, ja dreist zu fordern und zu zürnen, kurz, er gehörte zur Klaffe jener Liebhaber, die der erfahrene Goethe dahin charakterisirt:
Und wer rasch ist und verwegen Kommt vielleicht noch besser fort.
Er war der Stiefsohn jenes Leicester, dem die Königin ihre Gunst geschenkt hat, und genoß eine gute Bildung. Als er (1577) als zehnjähriger Knabe Elisabeth zuerst vorgestellt wurde, wollte sie den hübschen Jungen küssen; er aber sträubte sich. Doch wie er dann ein Jahrzehnt später in der Blüthe seiner Jugend wieder an den Hof kam, da sträubte er sich nicht, als Elisabeth ihn sichtlich auszeichnete. Sie ließ sich damals von Walther Raleigh und Essex den Hof machen und angirren; aber Essex war doch der Bevorzugte. Wie immer, so mischte sich auch diesmal bei dieser sinnlichen und doch kalten Frau Politik und Liebe. Es war ihr angenehm und schmeichelhaft, sich von zwei jungen schönen Kavalieren angebetet und sie aufeinander eifersüchtig zu sehen, aber sie benutzte diese Rivalität der Günstlinge zugleich, um zwischen den Parteien an ihrem Hofe — Essex zählte zur Leicester-Partei — ein Gleichgewicht herzustellen. So beherrschte bald die Leidenschaft, bald die Politik ihre Liebe.
Im Jahre 1588 starb Leicester und damit rückte Essex auf den ersten Plan. Es ist für sein Selbstgefühl und für sein
Aus dem Innern der Hofraithen darf kein Schnee oder Eis auf die Straße getragen werden, es sei denn, daß gleich- zei ig das Abfahren desselben erfolgt. ... ^^
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit einer Geldbuße bis zu 9 Mark oder verhältnißmäßiger Haststrafe geahndet.
Hanau den 22. Februar 1901.
Der Magistrat.
J. A.: Schmidt. 3275
Aufgebot.
Der Ackermann Friedrich Fuchs von Ravolzhausen hat das Aufgebot der im Grundbuch von Ravolzhausen, Artikel 256 Abtheilung III, unter Nr. 1 auf seinem Grundvermögen zu Gunsten der Frau Pfarrer W a l t h e r zu Hanau nach Obligation vom 24. Februar 1837 eingetragenen Hypothek von 3257 Mark und 14 Pfennige beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 25. April 1901, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Langenselbold den 15. Februar 1901.
Königliches Amtsgericht. 3273
Gefundene und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 Kontrolluhr. 1 Paar schwarze Damen- Gla^ühandschuhe.
Vom Wasenmeister am 23. d. Mts. eingefangen:
1 dunkelrother Dachshund m. Geschl.
Hanau den 25. Februar 1901.
Politische Rundschau.
Eine Ehrenpflicht der verbündeten Mächte. Die „Ostasiatische Korrespondenz" weist auf eine schwere Unterlassungssünde der Mächte hin. Es habe bisher noch nichts davon verlautet, daß die Mächte die nachträgliche Rehabiliti- rung des als Märtyrer seiner fremdenfreundlichen Gesinnung schmachvoll hingemordeten Hsü-Tsching-Tscheng, des langjährigen Gesandten in Berlin, Petersburg, Paris usw. gefordert hätten, wodurch wenigstens von der Hinterbliebenen unglücklichen Familie des Hingemordeten die entehrende Schmach, die auf ihr durch die Hinrichtung ihres Familienoberhauptes lastet, genommen würde. Es sei dies eine Ehrenpflicht der europäischen Staaten. Ebenso hätten die Mächte unverweilt für die nachträgliche Rehabilitirung Tschang-Din-Huans, des in seinem Verbannungsorte in Turkestan gleichzeitig mit Hsü Hingerichteten vormaligen chinesischen Gesandten in Washington und nach-
Verhalten der Königin bezeichnend, welche Freiheiten er sich herausnahm. Als er sah, daß Sir Walter Blount ein Gunstzeichen von Elisabeth erhalten hatte, sagte er hochfahrend: „Ich merke, jeder Narr muß ein Gunstzeichen tragen." Man sieht, er tyrannisirte seine 55jährige Freundin und Herrin ein wenig und Elisabeth sagte denn auch bei dieser Gelegenheit unwillig, es sollte ihn Jemand bessere Manieren lehren oder es wäre kein Auskommen mit ihm. Aber sie verzieh ihm doch bald wieder; sie muß sicherlich eine große Schwäche für diesen ihren Liebling gehabt haben.
Sie hatte ihm wirklich viel zu vergeben. Im Jahre 1589 verließ er ohne Urlaub den Hof, weil ihm seine Stellung daselbst nicht genügte, und stieß ganz eigenmächtig zu der Flotte, die nach Portugal ging. Elisabeth war sehr böse und meinte ahnungsvoll: „Dieser junge Mann ist so vermessen, daß er sich sicherlich früher oder später noch einmal das Genick brechen wird." Allein sie verzieh ihm. Ganz außer sich gerieth sie aber bei der Mittheilung, daß Essex heimlich eine schöne Wittwe, Frances, die Tochter Walsinghams, geheirathet habe. Darin sah sie eine persönliche Beleidigung, einen Eingriff in das Vorrecht ihrer Schönheit und Liebe. Und doch vergab sie ihm auch diesmal, doch mußte die arme Gräfin Essex in stiller Zurückgezogenheit bei ihrer Mutter leben und durfte nicht bei Hofe erscheinen. Wenn Essex ihr schmeichelte oder in zärtlichen Tönen zu ihr sprach, war er ihr unwiderstehlich. So schrieb er ihr in einem Briefe, nie werde er sich wahrhaft wohl fühlen, bis er wieder in die gesegneten Augen blicke, die die Leitsterne seien, nach denen er seinen Kurs gesteuert habe, und diese „euphuistische" Sprache gefiel seiner Gönnerin gar wohl. Wenn aber dann sein aufbrausendes Temperament, sein Ehrgeiz, sein Selbstgefühl sich empfindlich geltend machten, konnte sie ihm doch nicht dauernd böse sein; denn es laa ein Zug von Ritterlichkeit und Vornehmheit über dem Manne, der faszinirend wirken mochte. Er war so schnell zum Beleidigen, wie zum Vergeben und erwies sich in mehreren Feldzügen als ein Mann von seltener persönlicher Tapferkeit.