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W-rtelMrlich IM Mk., msnaMch 60 Ptz., füp aus- «Kttge -ddmcmtrn wtt bei« beir«strâ« WKmWvg. DK âLâe Numm«r kostet M ^fg.
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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespöttelte Petttzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg , für Auswärts 35 Pfg.
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General-Anzciger.
Mi-ts Grgsn fit AM- und Mkrtis MW«.
Waisenhauses io Hanau.
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Eichamt täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage»
^ Berantwvrtl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 44. Donnerstag den 21. Februar 1901
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Jeder Landbriefträger führt auf seinen Bestellgängen ein Annahmebuch, in welches er die angenommenen Sendungen mit Werthangabe, die Einschreibsendungen, die Postanweisungen und gewöhnlichen Packete, sowie die Nachnahmesendungen und die für Zeitungen vorausbezahlten Beträge einzutragen hat. Wünscht der Absender die Eintragung selbst zu bewirken, so ist diesem das Annahmebuch vorzulegen. Auch kann der Absender die Vorlegung des Buches verlangen, um von der seine Sendung betreffenden Eintragung des Landbriefträgers Kenntniß zu nehmen.
Cassel den 7. Februar 190L
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
J. V.: Schreiner.
Landkreis Ranau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Fabrikant Gustav Wolf in Fechenheim hat um Konzession zum Bau einer Halle zwecks Aufstellung und Benutzung zweier Lackkessel auf seinem Grundstück Karte D Nr. 319/68 der Gemarkung Fechenheim nachgesucht.
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen die beantragte Gestattung binnen einer Ausschlußfrist von 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem Unterzeichneten anzubringen sind. Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage liegen zur Einsicht im Sekretariate des Kreisausschusses offen.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf
Samstag den 9. März 1901, vormittags 9 Uhr, in das Bureau des Kreisausschusses hierselbst anberaumt, zu welchem die Widersprechenden und der Antragsteller mit dem Bemerken eingeladen werden, daß auch im Falle ihres Nichterscheinens mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.
Hanau den 19. Februar 1901.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A 719 v. Schenck. 3084
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Nach einer Stiftung von Christian Weishaupt soll alljährlich ein besonders talentvoller Goldarbeiter (Bijoutier, Graveur, Juwelier) oder Silberarbeiter, welcher noch eine Zeit lang der Fortsetzung des höheren Unterrichts in der hiesigen Akademie oder durch Privatunterricht dahier oder außerhalb sich widmen will und unbemittelt ist, ein einmaliges Stipendium von 120 Mark erhalten.
Als Aufgabe für die Erlangung dieses Stipendiums werden gestellt:
Entwurf eines Pokals in Silber mit Fuß und Deckel, in modernen Formen, Höhe 45—50 Centimeter, gestiftet für einen Regattapreis, Zeichnung in natürlicher Größe, und sind die Arbeiten annonym, nur mit einem Zeichen oder Motto versehen, unter Beifügung des Namens des Einsenders in einem verschlossenen Couvert mit gleichem Zeichen oder Motto bis zum Dienstag Abend, den 3. September 1901, im Sitzungszimmer der Königlichen Zeichen- akademie dahier einzuliefern.
Wir fordern hiernach zur Bewerbung um das Stipendium auf, indem wir noch darauf aufmerksam machen, daß es nicht erforderlich ist, daß der Bewerber Schüler der hiesigen Königlichen Zeichenakademie war.
Hanau den 14. Februar 1901.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 3071
Gefundene und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 Gebund kleine Schlüssel (5 Stück.)
Verloren: 1 neuer, grauer Kinder-Glacehandschuh. 1 Notizbuch mit gelblichem Umschlag mit dem Namen Heinrichs. 31 Jnvaliditâtsmarken â 14 Pfg. und 3 â 30 Pfg.
Zugelaufen: 1 brauner Jagdhund; zu erfragen Bürgermeisteramt Rückingen.
Vom Wasenmeister am 20. d. Mts. eingefangen: 1 großer, schwarzer Spitz (Bastard). 1 Dalmatiner mit rothen Flecken am Kopf und 1 schwarzer, schottischer Schäferhund mit weißem Ring um den Hals und weißen Pfoten, sämmtlich m. Geschl.
Hanau den 21. Februar 1901.
Kleinbesitz und Getreidezölle.
In der Agitation, welche gegenwärtig eine kleine Gruppe gegen eine Erhöhung der Getreidezölle zu entfachen sucht, spielt eine der ersten Rollen die Behauptung, daß der gesammte ländliche Kleinbesitz von den Getreidezöllen keinen Nutzen habe; der Kleinbesitz stelle aber die Hauptmasse der landwirthschaft- lichen Betriebe dar. Die letztere Thatsache ist richtig; 58,22 v. H. aller landwirthschaftlichen Betriebe Deutschlands haben einen Umfang bis zu 2 und 18,29 v. H. einen solchen bis zu 5 Hektar, 76,51 v. H. überschreiten also die Grenze von 5 Hektar nicht. Falsch aber und zwar gründlich falsch bleibt die an diese Thatsache geknüpfte Behauptung, daß rund 77 v. H. aller ländlichen Besitzer und Pächter an höheren Getreide- zöllen uninteressirt wären oder gor nur Nachtheile von ihnen zu erwarten hätten.
Zunächst entspricht es schon ganz und gar nicht den wirklichen Verhältnissen, wenn man annimmt, daß von den Kleinbetrieben bis 5 Hektar kein einziger in der Lage sei, Getreide zum Verkaufe zu bringen. Vielmehr haben beispielsweise die praktischen Ermittelungen der westfalischen LandwirthschaftsKammern in zahlreichen Fällen das Gegentheil dargethan, und erst jüngst ergab sich aus der veröffentlichten Haushaltungsrechnung eines Guts-Stellmachers der Liffauer Gegend in der Provinz Posen, daß auch dieser noch 8 Doppelzentner Getreide jährlich verkaufe. Es besteht eben auf dem fraglichen Gebiete je nach den verschiedenen Lebens-Bedürfnissen der Bevölkerung, Größe der Familie, Klima, Boden, Absatz-Bedingungen und dergleichen eine solche Mannigfaltigkeit der Verhältnisse, daß sich ein allgemeines Urtheil keineswegs rechtfertigen läßt.
Aber selbst zugegeben, der ländliche Kleinbesitz wäre nur vereinzelt in der Lage, Getreide zum Zwecke des Verkaufs zu erzeugen, so folgt daraus doch noch lange nicht, daß die Getreidezölle ihm keinen Nutzen brächten. Im Gegentheil spricht eine ganze Reihe von Gründen dafür, daß ein ausreichender Zollschutz des heimischen Gelreidehaus auch für dem kleinsten Parzellen-Besitzer noch von Vortheil ist. Zuvörderst sind die Inhaber der Zwerg- und Parzellen- Güter neben dem selbständigen Betriebe der Landwirthschaft noch auf einen andern Erwerbszweig angewiesen, und sie finden diesen der Natur nach zumeist im ländlichen Tagelöhner-Dienste. Als landwirtschaftliche Arbeiter aber sind sie an auskömmlichen Getreidepreisen und damit an Getreidezöllen in hohem Maße interessirt; denn die Frage der Lohnhöhe in der Landwirthschaft hängt nun einmal mit der Rentabilität des Getreidebaus aufs engste zusammen. Auch die Führer der Sozialdemokratie haben diesen Zusammenhang seiner Zeit anerkannt.
Ferner aber ist die Preis-Entwickelung sämmtlicher Erzeugnisse der Landwirthschaft eine wesentlich gleichlaufende. Es findet ein paralleles Auf- und Absteigen statt. Für die gegenseitigen Beziehungen von Vieh- und Getreide-Preisen ist dies beispielsweise von Professor Dr. Freiherrn von der Goltz, einer der anerkanntesten landwirthschaftlichen Autoritäten, in überzeugender Weise dargethan worden. Die Sache liegt ja auch ganz klar. Man stelle sich nur einmal vor, daß die Getreidepreise fortgesetzt den berechtigten Anforderungen der Landwirthe nicht entsprächen. Die Folge müßte dann unbedingt die sein, daß der Getreidebau immer mehr zu Gunsten anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse eingeschränkt würde, die heute überwiegend im Kleinbetriebe gewonnen werden. Als weitere Wirkung aber würde sich eine Ueberfüllung des Marktes in diesen Erzeugnissen und damit gleichzeitig ein Sinken ihres Preises ergeben. Thatsächlich läßt sich diese Entwicklung denn auch bereits in manchen Fällen nachweisen.
So sind also höhere Getreidezölle auch ein erstrebens- werthes Ziel des ländlichen Kleinbesitzes. Schulter an Schulter steht darum heute auch Klein und Groß in der Landwirth- schast zusammen, und vergeblich wird alles Mühen sein, an dieser Einigkeit zu rütteln.
politische Rundschau.
Das Handwerksorganisationsgesetz vom Jahre 1897 ist bekanntlich noch nicht völlig zur Durchführung gelangt. Mit dem 1. April d. Js. wird ein weiterer Schritt zur Erreichung des Zieles gethan werden. Nach der Kaiserlichen Verordnung, welche sich mit der Ausführung dieses Gesetzes beschäftigt, wird nämlich zu dem erwähnten Zeitpunkte
der Abschnitt des Gesetzes über die besonderen Bestimmungen betreffs derLehrlinZsverhältnisse der Handwerker in Kraft treten. Die Gewerbeordnungsnovelle vom 27. Juli 1897 scheidet die Lehrlingsverhältnisse in zwei Theile. Der eine behandelt die allgemeinen Bestimmungen, unter welche also auch die Lehrlinge in den Fabriken fallen, der andere die besonderen Vorschriften für die Handwerker. Der erstere Theil ist schon seit längerer Zeit in Geltung, der zweite wird nun mit dem 1. April d. Js. Gesetzeskraft erlangen. Damit wird übrigens das Handwerksorganisationsgesetz noch immer nicht gänzlich zur Durchführung gebracht sein. Dieses Ziel wird erst mit dem Beginn des Oktober des laufenden Jahres erreicht werden, wenn der Gesetzesabschnitt über den M e i st e r- titel Geltung erlangt haben wird. Nach dem Gesetze dürfen Handwerker den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks nur führen, wenn sie in ihrem Gewerbe die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen erworben und die Meisterprüfung bestanden haben. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch besondere Kommissionen und die Errichtung dieser nach Anhörung der Handwerkskammern durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde, welche auch die Mitglieder ernennt. Für die Inkraftsetzung der Bestimmungen des Handwerksorganisationsgesetzes über den Meistertitel war demnach die Errichtung der Handwerkskammern Voraussetzung. Diese ist nunmehr durchweg erfolgt, und es steht deshalb nichts im Wege, nach der Bildung der Prüfungskommissionen auch den letzten Rest des Handwerksorganisationsgesetzes zu Beginn des Oktobers des laufenden Jahres in Kraft treten zu lassen. Das Gesetz hat zu seiner Durchführung einen Zeitraum von über 4 Jahren gebraucht. Es steht damit aber nicht vereinzelt da. Die Gewerbeordnungsnovelle vom Jahre 1891 ist sogar noch immer nicht völlig zur Ausführung gelangt. Erst wenn die in Ausarbeitung begriffene Novelle über den Kinderschutz in der Hausindustrie zur Verabschiedung gelangt sein wird, werden die Vollmachten, welche in dieser Novelle ertheilt wurden, sämmtlich ihrer Erfüllung entgegengeführt sein.
Zweijahrhundert-Denkmünzen. Wegen der starken Nachfrage nach Denkmünzen, die aus Anlaß des zweihundertjährigen Bestehens des Königreichs Preußen geprägt sind, ist angeordnet worden, daß solche Münzen nachträglich noch im Betrage von 5 Millionen Mark hergestellt werden, und zwar für 1800 000 Mk. Fünfmarkstücke und für 3 200 000 Mk. Zweimarkstücke.
Skandal im österreichischen Abgeordneten- Hanse. Im Abgeordnetenhause begann die letzte Sitzung mit ungeheurem Skandal. Nach Verlesung des Einlaufs fragte der Tscheche Brzorad den Präsidenten Grafen Vetter, warum verschiedene tschechisch abgefaßte Interpellationen nicht verlesen wurden. Der Präsident erwiderte, er werde die Anfrage zum Schluß der Sitzung beantworten. Darauf erhoben die Tschechen einen ungeheuren Tumult. Der Tscheche Klofac begann eine Rede in tschechischer Sprache, zerriß die Geschäftsordnung und warf die Fetzen auf die Ministerbank und gegen das Pult des Präsidenten. — Der rumänische Abgeordnete Frhr. v. Wassilko, ein Hüne von Gestalt, stürzte sich auf Klofac und versetzte ihm einen Stoß, daß er zurücktaumelte. Die tschechischen Sozialisten und Agrarier bedrohten Wassilko, aber andere Abgeordnete verhinderten ein Handgemenge. Wegen anhaltenden Lärms und Tumults wurde nach 1 Uhr die Reichsrathssitzung abgebrochen. Der Präsident erklärte, er könne unter solchen Umständen Niemandem das Wort ertheilen.
Eine britische Strafexpedition, welche zur Sühnung des Mordes an einem englischen Unterkommissar nach dem Somalilande in Ostafiika abgesandt wurde, hat Fas Madu den Hauptsitz der Ogaden-Somalis, ohne auf Widerstand zu stoßen, besetzt. Der Sultan wurde gefangen genommen.
Deutscher Reichstag.
Sitzung vom 20. Februar.
' Theaterzensur. — Diätenantrag.
In der fortgesetzten Berathung des Antrages betreffend
Aufhebung der Theater-Zensur führt
Abg. Träger (freis.) aus, der Reichstag sei in dieser Frage zuständig. Nicht der Inhalt eines Stückes, sondern die vorauszusehende Wirkung desselben auf das Publikum solle die Zensur bei ihrer Thätigkeit leiten. Hierbei seien natürlich grobe Fehler unvermeidlich, denen auch der Sachverständigen Beirath ausgesetzt wäre. Das Freigeben verboten gewesener Stücke sei die beste Reklame. Seine Partei wolle nichts Anderes als Preßfreiheit für die Bühne. Die Hintertreppenromane schlimmster Sorte gestatte man, ernsthafte Dramen würden verboten, jene schadeten der Volksseele gewiß unendlich mehr als diese. Wenn dem Dichter eine Reihe gefährlicher Stellen aus seinem Stücke gestrichen würden, könne er doch dies mit allen diesen Stellen drucken lassen. Wer ihm