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Hanauer Anzeiger

' 11. Februar

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 9. Februar.

Welugesetz.

In her fortgesetzten Berathung des Gesetzes mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken führt

Abg. R ö s i ck e aus Kaiserslautern aus, der Bund der Landwirthe wünschte stets die Frage der Regelung des Ver­kehrs mit Wein in Fluß zu halten. Es handle sich um den Schutz eines inländischen Produktes gegen unlauteren Wett­bewerb im Jnlande. Der vorliegende Gesetzentwurf entspreche nicht den Interessen der Winzer. Eine grundlegende Regelung der Frage sei nicht versucht worden. Man habe nur ausge­flickt. Ohne genügende Kontrolle sei das Gesetz ein Schlag ins Wasser. Die Kontrlloe müsse nicht nur bei den Winzern, sondern vor Allem bei den Händlern scharf sein. Eine Kontrolle durch Vertrauensmänner sei sehr bedenklich. Wirk­samer wäre vielleicht eine Buchkontrolle über die Eingänge und Ausgänge. Bei einer so bedeutungsvollen Frage dürfe das Reich sich nicht auf den rein fiskalischen Standpunkt stellen. Das Reich habe die Pflicht, die Kosten für die Kontrolle und dergleichen zu tragen. Hoffentlich gelingt es in der Kommission, das Ges(tz zu verbessern.

Abg. E h r h a r t (Soz.) hält die Vorlage des Schweißes der Edlen nicht werth. Die kleinen und mittleren Winzer fühlten sich bedrängt durch die großen Winzer und Händler. Tie Roth und die primitiven Betriebsmittel zwängen den kleinen Winzer, schnell und billig zu verkaufen. Die Defi­nition des Weines in dem Gesetz sei nicht klar. Wolle man den Kunstwein verbieten, müsse man eine scharfe Kontrolle einführen. Seine Partei sei bereit, in der Kommission mitzu- arbeiten an einem Gesetz, das die Interessen des kleinen Winzers und der Konsumenten in gleicher Weise wahrt. Der Kunstwein an sich brauche nicht verboten zu werden, er müsse nur deklarirt werden.

Abg. W i n t e r m e y e r (fr. Volksp.) meint, ein voll­ständiges Verbot des Zuckerns sei unmöglich. Die Grenzzahlen müßten vorläufig beibehalten werden. Bezüglich der Kontrolle decke sich der Wortlaut des Gesetzes nicht mit den Aus­führungen des Staatssekretärs. Mit einer Kontrolle durch Vertrauensmänner könne man einverstanden sein. Im Ganzen bedeute das Gesetz einen Schritt vorwärts, besonders durch das Gebot des Kunstweins. Ein zu scharfes Vorgehen würde das Gespenst der Weinsteuer an die Wand malen.

Abg. D ei nh a r d (nat.-lib.) ist mit den Ausführungen des Abg. Blankenhorn einverstanden. Man müsse langsam vorgehen und einheitlich im ganzen Reiche. In der Kommission könne man sich über das Erreichbare einigen. Die Kontrole dürfe jedenfalls nicht nur vom Gendarmen ausgeführt werden.

Abg. Schüler (Ztr.) begrüßt das Gesetz mit Genug­thuung, wenn es auch einige Verbesserungen vertrage. Das Wichtigste sei eine scharfe Kontrolle. Bezüglich der sachver­ständigen Vertrauensmänner meine er auch, daß sich schwer solche finden werden. Es müssen vereidigte Sachverständige die Buch- und Kellerkontrolle obligatorisch ausüben.

Abg. Schrempf (kons.) glaubt, der Entwurf werde keine gänzliche Abhilfe aller Mißstände bringen, denn er gehe nicht weit genug. Die negativen Bestimmungen der Definition seien bedauerlich. Die Zuckerung des Weines sei nicht allzu schlimm.

Abg. Frhr. v. S ch e l e - Wunstcn f (b. k. Fr.) hält es für zweifelhaft, ob das gänzliche Verbot des Kunstweines an der Hand der Vorlage sich werde durchführen lassen. Die vor­geschlagene Keller kontrolle öffne Thür und Thor der Chikane und verhindere doch die Fälschung nicht.

Staatssekretär Graf Posadowsky hält es für wichtig, festzusteUen, daß sich die Fälschungen im Allgemeinen auf die billigen Weine beschränken. Er sei überzeugt, daß Vertrauens­männer in genügender Zahl gefunden werden können. Eine allzu eingehende Kontrolle, die sich auch auf die Wirthe, Delikateß- geschäfte, Drogenhandlungen und Apotheken, die alle Wein ver­kaufen, erstreckte, würde einen ganz ungeheuren Beamtenapparat erfordern und ungeheures Geld kosten. So etwas sei undurch­führbar. Positive Bestimmungen über bie zulässigen Zu'ätze empfehlen sich bei der Entwicklung der Chemie nicht. Reine Nalurweine können immer durch Etiquettirung als solche be­zeichnet werden.

Abg. Frhr. Heyl zu Herrnsheim (nat.-liE) legt dar: An Zusätzen müsse Alles verboten werden, was nicht in diesem Geletze ausdrücklich erlaubt ist. Im Interesse seiner Wähler müsse er sich gegen die Kellerkontrolle aussprechen und müsse fit wundern, daß so viele Abgeordnete, die Weingegenden mit vielen kleinen Winzern vertreten, geneigt scheinen, einer solchen Kontrolle zuzustimmen.

Abg. Lutz (Ztr.) meint, zu einer wirksamen Durchführung der Bestimmungen betreffend das Verbot des Kunst meines werde es nothwendig sein, an der Spitze des Gesetzes eine strikte Definition des Begriffes Wein zu geben. Redner billigt den Standpunkt der Nothwendigkeit der Kontrolle. Die Straf­bestimmungen halte er für zu gering.

Abg. Schmitt- Mainz führt aus, wenn wir nicht mit Luxemburg zu einem Abkommen gelangen, nütze das Gesetz sehr wenig. Dann haben die Winzer nicht nur weiter den Schaden, sondern die Luxemburger haben den doppelten Ge­winn. Er hoffe indessen, in der Kommission noch mit der Negierung zu einer Einigung zu kommen.

Abg Preiß (ö. L Fr.) wünscht, daß das Reich zurück­kehre zu dem allgemeinen Recht und den Verkehr mit Wein unter das Nahrungsmittelgesetz von 1879 stelle. Schon die Definition des Weines in der Vorlage verstoße gegen die Ge­setze von Treu und Glauben.

Abg. Schmid- Jmmenstadt hofft, daß die oberfränkischen Winzer' gegen unlauteren Wettbewerb geschützt werden.

Abg. B i e s e n b a ch (Ztr.) erklärt, dieses Gesetz werde von allen Winzern als ein energischer Schritt, ihnen gesetzlich zu Hilfe zu kommen, begrüßt. An der Mosel gebe es viele Winzer, welche gegen die Kellerkontrolle erhebliche sachliue Be­denken geltend machen. Diese Bedenken sind aber durch die Ausführungen des Staatssekreiärs erheblich abgeschwächt worden.

Schließlich geht das Weingcsctz an dieselbe Kommission wie die Schaumweinsteuer.

Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. Tagesordnung: Justiz- Etat und Etat des Neichsschatzamts. Schluß Ö5/* Uhr. ,J

Preußischer Kundtag. Abgeordnetenhaus.

(Sitzung vom 9. Februar.)

Die Berathung des

Justizetats wird beim T'telMinister-Gehalt" fortgesetzt.

Abg. Richter (fr. Vp.): Das WortRitualmord" klingt immer wie aus dem Narrenhause. Man hat gesagt, es gebe drei Arten von Antisemitismus: den Sport-, den Geschäfts­und den Radau-Antisemitismus. Die letzten beiden Kategorien sind in Konitz an der Arbeit. Porschs Darlegung ist durch­aus unzutreffend. Wenn Ihnen wirklich Unrecht geschehen ist, so ist hier Gelegenheit, zu beweisen,daß Sie es besser zu machen bereit sind. In katholischen Dingen fiiib Sie Feuer und Flamme. Wir haben in Berlin einen katholischen Bürger­meister gehabt. Da sagt das Zentrum:Das war bloß ein formaler Katholik." Soll es den jüdischen Rechtsanwalt nicht kränken, wenn er sechs, acht Jahre länger warten muß, ehe er Notar wird, als seine christlichen Kollegen? Die Rücksicht­nahme auf die Konfission ist ve>fassungswidrig. Diese Zurück- drängung der Juden hat die Folge, daß die Rechtsanwalischaft so zahlreich mit Juden besetzt ist. Es ist doch sonderbar, daß eine konservative Regierung sich auf die Volksmeinung beruft. Wenn es richtig wäre, daß bei freier Zulassung der Juden in Berlin kein christlicher Notar mehr wäre, wie beschämend wäre das für die christlichen Notare! Die Verfassungsauslegung des Ministers ist ganz unzulässig. Mit dem Mangel an Vor­bereitung kann der Minister sich nicht entschuldigen bei seinen vielfachen Entgleisungen. Ist es denn zu glauben, daß der Minister nicht weiß, wie es in den anderen Ressorts steht? Die Sache wäre wichtig genug, um von Herrn von Bülow zu erfahren, wie er zu der Sache steht.

Von dem Abg. Frhrn. v. Zedlitz ist ein Antrag eingebracht: Das Haus erklärt, den vom Justizminister dargelegten Grund­sätzen bezüglich der Anstellung jüdischer Rechtsanwälte als Notare, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung, seine Zustimmung auszusprechen.

Abg. Dr. Barth behält sich vor, namentliche Abstimmung zu beantragen.

Abg. v. Epnern (nl.) wünscht, dieGrundsätze" des Ministers mit in den Antrag aufzuncymen, da er solche Grund­sätze bisher nicht kenne.

Münster Schönstedt: Richters Verfassungsauslegung sei mechanisch und würde dahin führen, daß man die Ver­fassung mit der Elle messen könne. Es gebe doch gewisse Imponderabilien, die man nicht unbeachtet lassen dürfe; dazu gehöre die Rücksicht auf die Volksstimmung.

Abg. Werner (Rfpt.) nimmt die antisemitische Presse gegen den Angriff der Abgg. Rickert und Richwr in Schutz. Unter 800 Rechtsanwälten in der Heimathprovinz des Redners gehören 600 dem aus.rwäblten Volke an. Man legt sogar nahe, daß Juden in das Offizierkorps hinein kommen, davor wolle uns Gott behüten. (Große Heiterkeit.) Redner geht sodann auf die vom Minister zugestandenen Unterlassungssünden in der Könitzer Untersuchung ein und protestirt gegen Stadt­hagens gestrige Behauptung im Reichstage, die Könitzer zeichneten sich durch besondere Dummheit aus. Der Unter- suchungsrichter Zimmermann dürfte nicht weiter in der Frage arbeiten. Den größten Vorwmf müsse er gegen Staatsanwalt Seltegast erheben, welcher bei den Haussuchungen zu ober­flächlich verfahren sei; so etwas dürfe nicht vorkommen. Diese Anschauung hätten nicht nur die Antisemiten. Redner wirft bem Bürgermeister Deditius vor, er habe sich um die Sache zunächst zu wenig gekümmert und sei seinen Prioat- vergnügungen nachgegangen. Er führt sodann eine Reihe Zeugenaussagen an, denen keine Berücksichtigung zu Theil ge­worden sei. Den Antisemiten komme es gar nicht darauf an, nachzuweisen, drß ein Riiualmord vorliege, sie wollten nur das Verbrechen aufdecken. Die Linke, namentlich die Sozial­demokraten im Reichstage, schreien, als ob es allen Juden an den Kragen gehen sollte. (Gelächter und Lärm.) Wunderbar sei es, daß, obwohl so viele Verdachtsmomente gegen Levy vorlägen, bis heute nichts gegen ihn geschehen sei. Redner ist überzeugt, daß der Justizminister seine volle Pflicht gethan habe. Er möchte nicht, daß das Bewußtsein geschwächt werde und hofft, daß es noch deutsche Richter in Preußen gibt. (Bravo.)

Minister Schönstedt: Die Vorwürfe Werners gegen den Landgerichtsrath Zimmermann seien ihm in ihrer that­sächlichen Begründung unbekannt. Zimmermann ist ein Richter von anerkannter Befähigung. Wenn er in dieser Unter­suchungsavgelegenheit nervös geworden ist, so ist dies erklärlich. Man könne daraus keinen Vorwurf gegen seine Unbefangenheit und Zuverlässigkeit erheben. Der Staatsanwalt Settegast, der auf seinen Antrag nach Limburg versetzt worden ist, war in Konitz den allerheftigsten und wie ihm scheine unbegründeten Angriffen ausgesetzt. Das Verfahren gegen Hoffmann beruhte auf einem Verdacht des Kriminalkommissars Braun. Der Staatsanwalt theilte in keinem Stadium die Ueberzeugung Brauns, h elt sich aber nicht für befugt, einem geschulten Be­amten ins Amt zu fallen. Was Levy betrifft, so wird aller­seits anerkannt, daß er nicht der Thäter ist. Es wird be­hauptet, daß er seinen Keller zum Morde hergegeben habe. Erhebungen finden noch statt, ohne Anhaltspunkte zu Tage zu fördern. Die Justizbehörde ist nicht in der Lage, auf bloße Vermuthungen gegen Personen einzuschreiten, solange keine be­stimmten Verdachtsmomente vorliegen.

Abg. Czarlinski (Pole) bemängelt die Anstellung pol­nischer Rechtsanwälte als Notare; es mache den Eindruck, als ob bie Polen absichtlich zurückgrs tzt würden.

Minister Schönstedt: Sehr häufig seien bei den Be­förderungen der polnischen I lstizbeamten maßgebend bie Kennt­nisse dcs Deutschen. Das lasse sich nun nicht ändern. Die Polen müßen sich dann finden, daß sie Preußen und Deutsche seien.

Abg. Por sch (P.) bespricht gegen Richter die Wahl des Oberbürgermeisters Forckenbeck, bei dem der Stadtverordneten- Vorsteher Kochann die sorgfältigsten Ermittelungen über seine kirchliche Stellung angestellt, und es namentlich als bedenklich bezeichnet hatte, daß Forckenbeck vorurtheilsloser Katholik sei, obwohl er seine drei Töchter evangelisch erziehen ließ. Dahin komme man, wenn man nur auf die Qualifikation bei der i Amisanstellung Rücksicht nehme.

Abg. Dr. Wiemer (fr. Vp.) behält sich vor, einen Gegenantrag einzubringen, wonach bei der Beförderung von i Beamten genau nach den Bestimmungen der Verfassung ver- sahren werden solle. Die Juden haben in dem Kriege als Offiziere, Aerzte und Unteroffiziere sich ausgezeichnet; das ( könne man nicht leugnen. In Konitz sei die Untersuchung fast nur gegen die Juden geführt worden. Dabei habe man wohl versäumt, andere, näher liegende Spuren zu verfolgen. Die antisemitische Agitation bediene sich der aufrührerischsten Mittel, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Das erschüttere das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung und untergrabe das Ansehen der Justiz, vor der die Parteileiden- schaft stillstehen sollte. (Bravo! links.)

Abg. Dr. Irmer (k.): Ueber Intoleranz sollten sich die Herren links nicht beklagen. Ich kann Ihnen einen Fall nachweisen, in dem einem Katholiken von der Stadtverwaltung die Geschäfte als städtischer Beamter abgenommen wurden, weil er ultramontane Neigungen hatte. Auch ich bin wegen meiner Parteistellung systematisch von städtischen Geschäften ferngehalten worden, wegen meiner politischen Gesinnung.

Von dem Abg. Barth ist der Antrag gestellt, die Er­wartung auszusprechen, daß bei der Ernennung von Notaren das Gesammtinteresse der Bevölkerung nach Maßgabe der Be­stimmungen der Verfassung zur Geltung komme.

Abg. Schmitz (Z.) Die Herren aus der Linken werden sich wohl überzeugen, daß sie ihrer Sache wenig mit dieser Debatte genutzt haben. Gingen Ihre Wünsche durch, so würde das im Lande einen Antisemitismus erzeugen, den wir Alle nicht wünschen.

Abg. Dr. Sattler (nl.) hätte gewünscht, daß beide Anträge unterblieben wären; sie seien jedenfalls ungewöhnlich. Die Linke hätte nur dem Minister ihr Mißtrauen aussprechen können; dem schließe er sich aber nicht an; es habe gestern sein Freund Reinhardt bereits erklärt, daß das Verfahren des Ministers zu billigen sei.

Abg. Dr. Barth tritt für seinen Antrag ein.

Von dem Abg. Irmer wird zu dem Anträge Barth der Zusatz beantragt; hinter dem WorteNotare" die Worte wie bisher" einzuschalten.

Der TitelMinistergehalt" wird bewilligt.

Sodann wird der Aenderungsantrag Irmer zu dem Antrag Barth, und sodann der so geänderte Antrag Barch, schließlich auch der Antrag Zedlitz-Irmer mit großer Mehrheit (gegen die Stimmen der Freiiinnigen) angenommen.

Montag 11 Uhr: Fortsetzung der Berathung.

Schluß 41/< Uhr.

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Der Krieg in China.

Die politische Lage. Die fremden Gesandten kamen am Freitag zusamnien, um über ein von den Chinesen vor­gelegtes Edikt zu berathen, das sich auf die Aufhebung der Prüfungen auf fünf Jahre und auf die Bestrafung der Be­amten bezieht, welche schuldig sind, die Frevel gegen die Aus­länder nicht unterdrückt zu Haven. Die Gesandten beanstandeten den Wortlaut des Edikts, welcher bett Anschein erweckt, als seien die Unruhen lediglich durch das Vorgehen der eingeborenen Christen verursacht worden. Das Edikt war sonst befriedigend, wurde nach Maßgabe der Ansichten der Gesandten geändert und an die Chinesin zurückgegeben.

Dirs Oberkommando meldet am 8. d. Mts. aus Peking: Die Kolonne Cleve ist am 5. ds. ohne Zwischenfall nach Tientsin zurückgekehrt. Die Kolonne Trotha hat heute auf dem Rückmarsch Tsingho (10 Km. nödlich von Peking) erreicht. Eine Jügerkompagnie ist mit je 1 Zug Kavallerie, berittener Infanterie und Gebirgs-Artillerie über Nankhou auf Tschatau (43 und 62 Km. nordwestlich von Peking) vorge­gangen, um die Gegend nordöstlich von Ienkhing (72 Km. nordwestlich von Pekiirg) aufzusuchen, von wo vor kurzem Christenmorde gemeldet waren.

Sonstige Meldungen. In Kumtschuk sind vier Mann Eingerichtet worden, welche im Zusammenhang mit dem auf die Deutschen dort verübten Angriff verhaftet worden waren. Die Chinesen meinen, daß nur zwei von ihnen zu den Schuldigen gehören. Aus Tientsin wird unterm 6. Februar gemeldet, daß die Häfen von Schanhaikwan und Tsingwantau zugefroren sind und daß deshalb eine Landung der Post daselbst z. Z. nicht möglich ist. Dies betrifft insbesondere auch den Post- verkehr mit den deutschen Truppen in China.

Hue Stadt und £and.

Hanau, 11. Februar. Jahresbericht.

Die Einwohnerzaht unserer Stadt betrug bei der Volks­zählung am 1. Dezember 1900 29 846 Seelen, gegen 27 653 )ei der Zählung am 1. Dezember 1895. Sie hat sich in den letzten 5 Jahren um 2193 Einwohner vermehrt. Auf das einzelne Jahr kommt eine Zunahme von 439 Seelen und ür das Jahr 1900 ist eine mittlere Einwohnerzahl von 29 626 anzunehmen.

Lebendgeboren wurden im Jahre 1900 822 Kinder, 444 Knaben und 378 Mädchen, gegen 784 Kinder im Vorjahr. Auf 10 000 Einwohner kommen 277.4 Geburten. Die Zahl der Geburten ist wohl eine höhere wie im Jahre 1899, aber im Vergleich mit anderen Städten immer noch eine sehr niedrige.

Die Gesundheitsverhältnisse waren im Jahre 1900 trotz einer Jnfluenza-Ep demie im Anfang des Jahres und einer Diphlherilis-Epidemie im Spätjahr und trotzdem, daß sonstige ansteckende Krankheiten fast das ganze Jahr hindurch zur Be-