Erstes Blatt.
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General-Anzeiger.
ANtliches Organ für Fladt- und Zandkreis ßuu»
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Nr. 22.
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Amtliches
Stadtkreis Danatu
Bckauutmachungcu des Oberbürgermeisteramtes.
Schulnachricht.
Die Anmeldungen für das neue Schuljahr finden unter
Vorlage der Grburts- und Impfscheine in der Zeit vom 28. Januar bis 2. Februar d. Js., vormittags von 11 bis 12 Uhr, in den betreffenden Schulgebäuden statt und erfolgen
1. für die Knabcumittelschule bei Herrn Rektor Bartmuß, Johanni? kirckplatz la;
2. für die Mädchenmittelschule bei Herrn Rektor Jckler, Bebraer Bahnhofsstraße 9;
3. für die Knabenvolksschule bei Herrn Rektor Dieterich, Johanniskirchplatz 1 b;
4. für die Mädchenvolksschule bei Herrn Rektor Umbach, Gärtnerstraße 67.
Schulpflichtig werden zu Ostern d. Js. alle Kinder, welche Lis zum 1. Oktober d. Js. das 6. Lebensjahr zurücklegen. Dieselben sind daher in der angegebenen Zeit ordnungsmäßig zur Schule anzumelden.
Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig oder körperlich so wenig entwickelt sind, daß sie an dem Klasfenunterricht noch nicht erfolgreich theilnehmen können, so haben die Eltern oder Vormünder dieselben unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung dennoch zur Säule anzumelden, damit zum Nachweise der erfüllten Schulpflicht das Erforderliche gewahrt werde.
Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das bezeichnete Lebensalter hinaus in Pflege behalten.
Die Unie.lafsung der rechtzeitigen Einschulung schulpflichtiger Kinder unterliegt den Strafbestimmungen über unentschuldigte Schulversäumnisse.
Hanau, den 15. Januar 1901.
Der Stadtschulinspektor
Bungen st ab. 982
Höhere Mädchenschule.
Anmeldungen für d^s neue Schuljahr werden vom 28.
Januar bis 2. Februar d. Js., vormittags von 11-12 Uhr, im Schulgebäude, Steiuheimerstraße 37, ent- gegengenommen und es sind hierbei die Geburts- und Impfscheine vorzulegen.
Schulpflichtig werden zu Ostern d. Js. alle Kinder, welche bis zum 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie
Feuilleton.
Einiges von der religiösen und wirtbfchaftlicben Bedeutung des Waldes im alten Deutschland.
Don W. L.
(Nachdruck verboten.)
Es ist allbekannt, daß die alten Germanen ihre Götter nicht in Tempeln verehrten, sondern in heiligen Hainen oder auf waldigen Bergeshöhen unter alten Eichbäumen; hier wurden ihnen aus unbehauenen Steinen Altäre errichtet, am liebsten wurden bereits vorhandene mächtige Steine dazu ktntzt, die oben abgeplattet waren. Hier floß das Blut des Pferdes, des'.fast ausschließlichen Opferthieres unsrer Altvordern. Sobald der Priester mit lauter Summe ausrief: „Allen Edlen gebiet' ich Andacht, Hohen und Niedern von Heimdalls Geschlecht", lagerte tiefes Schweigen über der Opferoersammlung, welche die Nähe der Gottheit im Rauschen des gewaltigen Baumes zu spüren glaubte. Das Blut des Opfers wurde mit einem Büschel auf die Umstehenden gesprengt. Im Walde beim Dorfe Schröck in Oberhessen befindet sich noch heute ein solcher Altar, vom Volke der Opferstein genannt, auf dem noch immer die Beerenleser Erdbeerstrâußchen niederlegen und wer die östliche Kuppe dcs Meißner, die sogenannte Kalbe, besucht, wird nicht umhin können, hier den heiligen Hain der Göttin Hulda mit ihren Altären zu erkennen. Es gab in der Regel im Jahre vier große Gerichts- und Opfertage, zu welchen nicht besonders geladen und entboten, sondern wo sich von selbst versammelt wurde, weswegen sie auch „ungebetene Dinge" (Ding bedeutet eigentlich Gericht) hießen; einer mit dem Einrrirt des Frühjahres, einer zur Sommersonnenwende, einer in der èommei mitte, einer zur Wintersonnenwende; nach dem
Samstag den 26. Januar
in körperlicher und geistiger Beziehung zum ^Schulbesuche reif erscheinen.
Hanau den 15. Januar 1901.
Der Direktor.
Bungen st ab.
Gefundene und verlorene Gegenstände etc.
Gefunden: 1 Bernstein Cigarrenspitze, in der Mitte mit Silber beschlagen mit Etuis.
Verloren: 1 Portemonnaie mit 30 Pfg. Inhalt und mehreren Briefen. 1 schwarzledernes Portemonnaie mit 70 Pfg. Inhalt und der Aufschrift Sckuhwaarenhaus Pfersdorf.
Vom Wasenmeister am 25. d. Mts. eingefangen:
1 Jagdhund, weiß und schwarzgescheckt.
Hanau den 26. Januar 1901.
politische Rundschau.
Das broncene Standbild des Großen Kur fürstcn, das der Kaiser der Marine widmet und das zu Kiel an der Gartenseite der Marine-Akademie aufgestellt werden soll, ist eine Schöpfung des Berliner Bildhauers Wilhelm Haverkamp. Der Begründer der brandenburgischen Flotte erscheint als eine kraftvolle markige Grstalt; in der Haltung, vor Allem jedoch in der Haliung des Kopfes, prägt sich die Willens- und Thatkraft des Großen Kurfürsten aus Seine Linke faßt in einer schwungvollen Bewegung den Knauf des Degens, die rechte Hand hält mit straff gezogenem Arm den Feldherrnstab. Für die äußere Erscheinung des Herrschers benutzte der Künstler die Darstellungen auf den berühmten Gobelins, und für die Tracht das im Hohenzollern-Museum aufbewahrte Originalkostüm. Der Kurfürst trägt zu den schweren Reiterstiefeln den langen, seidenen, spitzenbesetzten Rock, der mit einer Schärpe, sowie mit dem Bande und Stern des Hosenbandordens geschmückt ist. Das Haupt mit dem auf die Schultern herabwallenden Haar bcdeckt der harte, seidene Hut, dessen Krempe an der rechten Seite umgebogen ist. Für den Kopf diente als vornehmstes Hilfsmittel die Maske vom Schlüter'schen Reiterstandbild. Das 3,16 Meter hohe Reiterstandbild wird gegenwärtig zu Lauchhammer in Bronce gegossen. Es ist ans einem engeren Wettbewerb hervorgegangen, den die Landes-Kunstkommission unter fünf Berliner Bildhauern ausgeschrieben hatte. Haverkamp erhielt den ersten Preis und die Auführung. Ursprünglich war das Denkmal nur für die Stadt Minden bestimmt, wo es voraussichtlich in Gegenwart des Kaisers am 15. April enthüllt werden wird. Der Monarch war von der Auffassung der Figur so befriedigt, daß er die Herstellung eines zweiten Broncegusses befahl, den er jetzt, am Tage des 200jâhrigen Kronjabiläums, der Marine
christlichen Kalender zu Walpurgis (Himmelfahrt), Johannistag (Pfingsten), Bartholomäi und Christlag. Der erste Maitag war in den ältesten Zeiten der vornehmste. Diese Gerichtsund Opfelversammlungen, bei denen es recht fröhlich herging, dauerten mehrere Tage. Auch die Weiber sanden sich mit Kesseln und Kochgeschirren an der heiligen Waldstätte ein, nicht nur um Opfermahlzeiten aus Pferdefleisch zu bereiten, sondern auch, um das bekanntlich zu den heiligen Dingen gerechnete Salz zu kochen, ein Geschäft, welches der Natur der Sache nach Tag und Nacht, wo nicht mehrere Tage und Nächte in Anspruch nahm. Solche Versammlungsplätze waren für Niedersachsen der Gipfel des Harzgebirges, der Brocken (Blocksberg), für 'die Oberhessen die Amanaburg oder die große Genchtsstätte bei dem Dorfe Sehlen, der Bechelsberg bei Ottrau in der Grafschaft Ziegenhain, der Meißner und der Wodansberg (bei Gudensberg).
Diese großen Versammlungen konnten auch nach Einführung des Christenthums so leicht nicht vergessen werden, sie waren zwar verboten, aber noch Jahrhunderte lang sind viele, nur heimlich bei Nacht, zu den alten Opfer- und Gerichtsstätten hinausgezogen und haben der alten Gebräuche, soviel noch möglich war gepflegt. Und als auch das nicht mehr möglich war, haftete immer wenigstens noch das Andenken an die alten Stätten und das, mitunter schneidende Bewußtsein, daß dieses Andenken verboten sei, und es haftete zugleich auch der freilich oft nur dumpfe Trotz, der Widerwille gegen das Christenthum, in welchem jene alten Opfer, Versammlungen, Gerichte und Volksfreuden untergegangen waren. Wie un= vertilglich die Anhänglichkeit an die Auszüge nach heiligen Waldstätten zu gewissen Zeiten gewurzelt hat, sehen wir ja daraus, daß bis auf den heutigm Tag auf Himmelfahrt alle Welt nach dem Walde „kräutern" geht. Ja in Jed m, selbst wenn er nicht nach Waldkräutern sucht, ist gerade eau Himmelfahrt, er weiß auch nicht warum? die Lust vorhanden, die Frühe im Freien zuzubeingen; daß an diesem Tage, oder hin und wieder auch auf Pfingsten, ganze Ortschaften, zuweilen
Die heutige Nummer umfaßt außer dem UnterhaUungsblatt 14 Seiten.
1901
zum Geschenk gemacht hat. Für die Gestaltung des Postaments hat der Kaiser dem Bildhauer Angaben in Aussicht gestellt.
Aus den Kammisswuen.
In der Budgetkommission des Reichstages wurde gestern der außerordentliche Etat des Extraordinariums der Reichseisenbahnverwaltung berathen. Es werden 13 974 000 Mk. gefordert, 933 000 M. mehr als im Vorjahre. Auf Antrag des Abg. Dr. Paasche (nl.) wird der Ansatz von 1000 000 M. als vierte Rate zum Bau einer vollspurigen Nebenbahn von Metz nach Chateau Salins gestrichen. — Zur Fortsetzung der schmalspurigen Nebenbahn Lützelburg — Pfalzburg bis Drulingen werden von den geforderten 600 000 M. nur 300 000 Mark bewilligt. — Zum zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Hagendingen-Rombach und zur Erweiterung des Bahnhofs Hagendingen sind als erste Rate 800 000 M. gefordert. Hier werden 700 000 gestrichen und nur 100000 M. bewilligt. — Zum Ankauf von Grundflächen zur Verlegung des Bahnhofs Metz werden 4 800 000 M. gefordert. Abg. Singer befürchtet, daß es sich um einen sehr theuren Bahnhofsbau handle. Man spreche von 40 Millionen. . Er wünscht genaue Angaben über die Höhe der Baukosten. Ein Regierungskommissar theilt mit, das Projekt eines Bahnhofsneubaues sei entstanden in Folge des Falles der Festungswerke. Dadurch habe sich die Gelegenheit geboten, die Bahnhofsverhältnisse zu verbessern. Die Gesammtkosten seien noch nicht klar gestellt, sie würden etwa 24 bis 25 Millionen betragen. Abg. Müller-Fulda (Z.) hat schwere Bedenken gegen die kostspieligen Bahnhofsanlagen, besonders gegen das Abreißen des jetzigen noch neuen Bahnhofes in Metz. Er empfiehlt die Absetzung der Position und verlangt die Vorlage eines minder kostspieligen Projekts. Geh. Rath Glöckner weist auf die Wichtigkeit des Baues hin. Auch die Interessen der Militärverwaltung seien zu berücksichtigen. Die weitere Debatte wird wegen Beginns der Plenarsitzung vertagt. Die nächste Sitzung ist auf Dienstag anberaumt. Es soll ein Kommissar der Militärverwaltung zugezogen werden.
In der 10. Kommission des Reichstages wurde gestern der Gesetzentwurf über die Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Leistung von Rechtshilfe im Heere nach den Beschlüssen erster Lesung in zweiter Berathung angenommen, doch erhielt Abs. 2 des § 5 auf Autrag des Abg. Heine (Soz.) folgende veränderte Fasfung: „Für Muiiärpersonen, deren Truppentheil sich im Anslande aufhält und im Jnlande einen Garnisonort weder hat, noch gehabt hat, kann für Angelegenheiten der streitigen Gerichtsbarkeit ein im Jnlande belegener Ort als
noch jetzt, soviel ihrer zu einem alten Gerichisbezuk gehörten zusammen nach einem bestimmten Waldplatze ausziehen, bald um geistliche Lieder zu singen, (in welchem Falle dann der heidnische Gebrauch durch die christliche Sitte geheiligt wurde), bald um sich bei Musik, Tanz und Trinkgelagen zu vergnügen. Nur die Stätte und der Maitag sind in diesen Fällen auS dem Heidenthum beibehalten worden. Daß der Wald der vornehmste Festplatz geblieben ist bis auf diese Stunde, braucht der „Hanauer Anzeiger" seinen lieben Hanauern am wenigsten zu erzählen.
Aber auch in w i r t h s ch a f t l i ch e r H i n s i ch 1 hat der Wald im alten Deutschland die allerhöchste Bedeutung; lebt doch der alte Germane nicht nur im Walde, sondern auch aus dem Walde und durch ihn. Der Wald liefert ihm die vornehmste Nahrung, aus Wild bestehend, und das Obliegen der Jagd war mehr als ein bloßer Sport zur Unterhaltung, wie bei unseren Sonntagsjägern, es war eine zur Ernährung des Mannes und seiner Familie dringend nothwendigeBe- schäsiigung. Der Ackerbau wurde nur noihdürftig von den Halbfreien und Sklaven betrieben, der freie Mann nur schaffte das Beste der Nahrung durch Jagd und Fischfang. Natürlich war der Wald Gemeingut wie Luft, Licht und Wasser und ist es lange Jahrhunderte geblieben. Noch der Sachsenspiegel (das sächsische Gesetzbuch) zählt in ganz Sachsen nur drei Bannforste auf, die gemeinsamem Gebrauch entzogen waren, und erkennt die Freiheit der übrigen, sowie die Freiheit, Wasserströme zu befahren und zu befischen. Bald nach bem Anfänge des dreizehnten Jahrhunderts erheben sich klagende Stimmen, wie die des Dichters „Freidank" (der frei Denkende):
Die Herren zwingen mit Gewalt gelb, '©teilt, Wasser und Wald, Dazu beide, Wild und Zahm; Sie thäten mit der Luft gern alsam, (ebenso) Die muß uns noch gemeine sein. Könnten sie uns der Sonne Schein Verbieten, wie auch Wmd und Regen, Sian müßte ihnen ZiuS im Golde wäge».