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Gedruckt uvd verlegt in der Buchdrucker-i des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Nr. 10.

Erstes Blatt

MMM

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertcrge, mit belletristischer Beilage.

EinrückaugSgebühr:

Für "Stadt» und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fürtfi gespalteue Petitzelle oder deren Raum, für Auswärts 15 Pjg^ im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 85 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: S. Schrecker Kr Hanan.

Samstag den 12. Januar

1901

Amtliches.

Landkreis Danau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtcs.

Mit Berichterstattung auf meine Verfügung vom 3./1. 00 V 13416 99 betreffend die Zahl der im Jahre 1900 ausgestellUn Legitimationskarten für Handlungsreisende gillig im Teutschen Reiche, ist noch eine größere Anzahl von Bürger­meister im Rückstände.

Es wird an die Erledigung der genannten Verfügung mit ^tägiger Frist erinnert.

Hanau den 8. Januar 1901.

Der Königliche Landrath.

V 29 v. Schenck.

Stadtkreis Danau.

Bekanntmachungen dcs Obelbürgmmistcramtcs. Gemeindebeschlntz betr. die ausschließliche Benutzung des städtischen Cchlachlhofcs zu Hanau und die Untersuchung eingesührtcn srischen Fleisches.

Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1868 betreffend die Errichtung öffentlicher ausschließlich zu benutzender Schlacht­häuser und des dieses Gesetz abändernden Gesetzes vom 9. März 1881 wird für den Bezirk der Stadt Hanau gemäß

Q

der Beschlüsse des Magistrats vom Mai 1900 und der Stadtverordneten-Versammlung vom 11. Juni 1900 Folgendes angeordnet :

§ 1.

Tas gewerbsmäßige und nicht gewerbsmäßige Schlachten von Schlachtvieh jeder Art, mit Ausnahme von Einhufern, Wild, Ziegenlämmern und Geflügel, sowie das Abhäuten, Brühen, Enthaaren und Ausnehmen des geschlachteten Viehes und das Entleeren und Reinigen der Gedärme und Ein­geweide darf nach Ablauf der im § 7 dieser Anordnungen ge­dachten Frist nur in dem von der Stadlgemeinde Hanau er­richteten öffentlichen Schlachihofe statlfinden.

Ausgenommen sind sogenannte Nochschlachtungen, das heißt Schlachtungen, die wegen Gefahr im Verzüge oder wegen Transportunsähigkeit vorgenommen werden müssen.

§ 2.

Die Kälber und Lämmer dürfen dem § 1 entgegen, nach­dem sie vollständig ausgesch'achtet und gereinigt sind, in btn Häuten aus dem Scdlachtho'e entfernt werden.

Feuilleton.

Die <öaldnatur des Vogels-Gebirges.

Non W. L., Hanau.

(Nachdruck verboten.)

Vom Taunus jenseits der reichen Fluren der Welterau, erhebt sich das wasserreiche Bogelsgebirge, kurz der Vogels­berg genannt. Dieses an sich monotone Gebirge besteht nur an seinen häufig steilen Rändern, die oft unvermittelt aus der Ebene emporsteigen, aus Buntsandstein, während die Haupt­masse des Plateaus aus Basald gebildet wird. Eigentlich nur ein Beeg auf breiter Sohle, sendct er strahlenförmig seine Wasser nach allen Seiten in oft bedeutenden Langsthälern wie Kinzig, Bracht, Nidder, Nidda, Wetter, Schwalm, Ohm rc. Nur westlich steigt das fast eine zusammenhängende Basallmasse bildende Gebirge ohne bedeu­tendere Thäler und Höhenzüge allmählich auf, während es nach Osten sanft in eine wenig niedrigere Hochfläche verläuft bis zur Fulda, durch welche es von der höheren Rhön getrennt ist. Im Südosten hilft es die Rhön mit dem Spessart ver­binden, während es südlich durch das tiefere Kinzigihal, welches bei Wertheim seine geringste Breite hat (Wirtheimer Paß) und welches aus der Fahrt Elm-Hanau ganz übersehen werden kann, von den zusammenhängenden Waldmassen des Spessart getrennt ist.

Die Spitze dieses flach gerundeten Plateaus bildet wiederum ein Plateau, der sogenannte Oberwald mit seinen meist bewal­deten Spitzen wie Taufstein, Billstein, Hoherodskopf, Geißel- Pein, sieben Ahorn rc. Dieser Oberwald besteht, wie erwähnt, aus Basalt und Lava und ist meist mit Laubwald, vorherrschend Buchen bestockt. Um diesen hohen Vogel berg zieht sich ein breiter Gürtel von Grasland und Feldern fast ohne jeden Wald, und erst unterhalb dieser waldlosen Zone beginnen die im

Die heutige Nummer umfaßt

8 3.

Alles in den städt schen Schlachthof gelangende Schlachtvieh ist zur Feststellung seines Gesundheitszustandes sowohl vor als nach dem Schlachten einer Untersuchung durch den beim Schlacht- Hof angcstclllen Sachverständigen zu unter rrerfen.

Die Untersuchung muß bei den nothgeschlachteten Thieren § 1 Abs. 2 durch einen approbirten Thierarzt erfolgen.

§ 4.

Alles nicht im städtischen Schlachihofe zu Hanau ausge- schlachte-e frische Fleisch darf im Bezirk der Stadt Hanau nicht eher feilgeboten werden, kus es einer Untersuchung durch den beim Schlachthof angestellten Sachverständigen unterzogen ist.

§ 5.

In Gastwirtschaften und Speisewirthschaften darf frisches Fleisch, welches von auswärts bezogen ist, nicht eher zum Ge­nusse zubereitet werden, bis cs einer gleichen Untersuchung unterzogen ist.

§ 6.

Für die Benutzung des Schlachthoses, sowie für die Unter­suchung des Schlachtviehs be;w. Fleisches werden Gebühren nach Maßgabe der durch Gemeindebeschluß festzusetzenden, zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Ordnung erhoben.

8 7.

Diese Anordnungen treten 6 Monate nach ihrer Veröffent­lichung in Kraft. Von diesem Zeitpunkte an ist es verboten, im h estgen Stadtbezirk zu den im § 1 gedachten Zwecken andere Schlachtstätten als den städii chen Schlachthof zu benutzen.

Hanau den 3. August 1900.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

Vorstehender Gemeindebeschluß wird hierdurch auf Grund des § 3 des Gesetzes vom ^'"y^^ betreffend die Er­richtung öffentlich ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser, und deS § 131 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 genehmigt.

Cassel den 22. Dezember 1900.

(L. S.) Namens des Bezirks Ausschusses.

Der Vorsitzende.

B A 5186 I. V.: Moell e.

Vorstehender Gemeindebeschluß wird hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß gebracht.

Hanau den 7. Januar 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebescdus. 749

Bundsandstein einge chniueuen, an den Seiten schön bewal­deten Lângsthäler, währ nd liebliche, frische Wiesengeünde die Thalsohle bis zur Eb ne hinab begleiten. Der Oberwald ist vielfach durch Wiesen, die stellenweise den Charakter von Wiesen­mooren, sogar von Hochmooren tragen und vielleicht eine der int.ressanlesten Florengebieie des gesummten Deutschlands bilden, unterbrochen. Dorthin kommen alljährlich in das rauhe Ge­birge die Botaniker von weit und breit, um tagelang in den Sümpfen nach einzelnen Seltenheiten zu suchen und dem oft schwankenden Boden ihre Füße anzuvertrauen. Freilich ist diese Gegend fast nicht bevölkert und stundenlang wandert man in weglosen Waldparthien ohne eine menschliche Seele ^ treffen, und nur von Ferne dröhnt die Axt in dumpfen Schlägen. Auch von moderner Bequemlichkeit ist nichts vorhanden und der Freund der Natur muß seinen Sammeleifer ost schwer genug erkaufen.

Im Oberwalde herrscht die Buche vor, doch finden sich auch Ahorn, Vogelbeeren, Ulmen, Linden und Eichen und in feuchteren Senken Eschen. Das gegenwärtige Waldbild dort oben ist zur Zeit ein sehr erfreuliches und günstiges, obgleich der Wald vielfach noch jung ist. Es trägt jedenfalls seine Weltabgeschiedenheit viel zu seinem jetzigen guten Stande bei. Auch hat die Streunutzung dort oben nicht in dem Maße stattgefunden, als daß eine Schädigung und Schwächung des Waldbodens in seiner Kraft zu bemerken sei. Tie Buche im Oberwalde ist kurzstämmig und breit auf den Bodenschwellungen, in den Senken und Thälern j doch finden sich die schönsten Hoch- waldbäume. Alte Bestände fehlen auf dem Oberwalde so gut wie ganz, aber alle Junghölzer zeigen gesundes Wachsthum und stellenweise üppiges Unter gefiräud), welches die produktive Kraft des Bodens mit konserviren hilft. Auch die Wald­grundflora ist eine geradezu überraschende. Eine Fülle von botanischen Seltenheiten birgt der Wald in seinem Schooße, seltene chlorophyllose Orchideen im gährendcn Humus, alle Sturmhutarten (Aconitum), Siebenstern und viele andere finden dort ihre selten an einem Orte vereinten Lebensbe­

auszer dem UnterhaltungsbLatt 16 Setten.

Bekanntmachung.

Von dem zum Verkauf an Minderbemittelte be­schafften Kohlen werden auch Mengen von/a Zentner zum Preise von 58 Pfg. abgegeben.

Hanau den 10. Januar 1901.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 790

Jedem Militärpflichtigen, welchem über seine Dienstpflicht eine endgiltige Entscheidung der Ersatz-Letöiden noch nicht er­theilt ist, hat sich in der Zeit vom 15« Jamia? bis ZNM 1. Februar d. I. bei dem hiesigen städtischen Melde amw (Langstraße 41 patt. rechts) zur Nek?irti?ungsstamm- rolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze ange- drohien Nachtheile.

Für solche Militärpflichtige, welche, ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod­oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Diejenigen Militärpflichtigen des Jahrgangs 1881, welche außerhalb Hanau's geboren, haben bei Anmeldung zur Stamm­rolle ihren Geburtsschein, welcher von dem Standesamt des Geburtsortes für diesen Zweck gebührenfrei ausgestellt wird, vorzulegen.

Hanau den 2. Januar 1901.

Der Magistrat.

I)r. Gebeschus. 212

MlckWgstl.' Akislicmll Ham.

Nächste Versammlung Samstag d. 19. Januar d. I«, nachmittags 2'/» Uhr, im toaale des GasthausesZum ^öwengärtchen" dahier.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mittheilungen.

2. Vortrag des Herrn Agrikulturchemikers vr. H â f ke aus Cassel über die Errichtung einer Sammelwasenmeisterei.

3. Rechnungsablage des Vereins für 1900.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister wollen obige Bekanntmachung des landw. Kreisvereins in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher We se bekannt machen.

Hanau den 11. Januar 1901.

Der Königliche? Landrath

L 4 v. Schenck.

dingungen, sogar einzelne alpine Pflanzen gedeihen dorten und die |o vielgestaltigen Farnkräuter bilden in großem Arten- reichlhum Wäldchen im Walde. Wo aber die Buche nicht in reinem Bestände auftritt, wo junge Stämme mit dünnem fächerartig ausgebreitetem Geäste einen Zukunftswald bilden, von einzelnen Buchen und Eichen als Oberständer geschützt und beschattet, wo anderer Holzanflug Saalweiden, Eschen, Hainbuchen, Erlen und Birken sich eindrängen, da ist erst der rechte Platz für die Vogelsberger Waldflora. Ta leuchten die zierlich duftenden Waldmeister wie Silbersternchen, dort die schönsten Orchideen mit ihren wechselfarbigen, seltsamen Blumen und da dann die unheimliche Tollkirsche mit ihrem narkotisch- betäubenden Dufte. Und wie herrlich der Blick über den Buchenwald von der Höhe oder vom Thale über eine buchen­grüne Bergwand. Er bildet tausende von Kuppeln, die, ob­schon jede Krone allseitig, besenförmig ausgebildet ist, sich sämmtlich unten berühren und wie ein grünes, bewegtes Meer mit unzähligen Wellen erscheinen. Es ist etwas Wunderbares um den Anblick über den Buchenwald unsrer mitteldeutschen Gebirge, besonders am Abend, wenn die sinkende Sonne ein Goldnetz über die Wipfel spannt und das Goethe'sche Lied: Ueber allen Gipfeln ist Ruh" durch jedes tiefer fühlende Gemüth klingt. Ter Oberwald wird, soweit es sich zur Zeit übersehen läßt, in Zukunft stets Laubwalo bleiben und bei geeigneter Pflege bedeutende Holzschätze in seinem Walde bergen und Nadelhölzer werden auch in Zukunft dort oben eine nur untergeordnete Rolle spielen.

Steigen wir vom Oberwalde herunter auf jene erwähnte fast waldlose Zone des großen Plateaus, so tritt uns dorten ein ganz anderes, weniger erfreuliches Bild entgegen, denn hier haben sich die Sünden früherer Jahrhunderte bitter ge­rächt. Die damals auch hier vorhandenen, jedenfalls nicht minder schönen Waldungen sind verschwunden. Durch die Pottaschegewinnung, indem man Holz und Laub veraschte, namentlich aber durch die sog. fliegenden Glashütten ist dieser ursprüngliche Waldboden degenerirt, daß heute meist kein